Arzt spricht von Körperverletzung
Allgemeinmediziner aus dem Raum Sulingen verweigert Corona-Impfung

kreis​zei​tung​.de berich­tet amm 11.10.:

»Sulingen – Knapp 54 Millionen Menschen in Deutschland sind nach aktu­el­lem Stand voll­stän­dig gegen das Corona-Virus geimpft. Doch was tun, wenn der Hausarzt nicht imp­fen will? Ein Allgemeinmediziner aus dem Raum Sulingen betont: „Die Corona-Impfung ist gleich­zu­set­zen mit einer Körperverletzung.“ Er imp­fe sei­ne Patienten nicht – „aus Überzeugung“, sagt er.

Dem prak­ti­zie­ren­den Arzt sei­en die gesund­heit­li­chen Risiken, die mit einer Corona-Schutzimpfung ein­her­ge­hen wür­den, zu hoch. Er habe „Beweise gesam­melt“, dass die Impfung gegen eine Covid-19-Erkrankung dem Körper scha­de, erklärt er auf Anfrage die­ser Zeitung. Diese Beweise, die er aber nicht kon­kre­ti­sie­ren woll­te, zie­he er aus „öffent­lich zugäng­li­chen Quellen“. Andere Impfungen bie­te der Allgemeinmediziner jedoch an.

Namentlich will der Arzt nicht genannt wer­den. Auch für ein Interview sei er nicht bereit. Die Berichterstattung über die Corona-Auswirkungen in den deut­schen Medien nennt er „Lüge“. Der Allgemeinmediziner klagt zudem an, dass Bildmaterial, das zur Berichterstattung über Corona-Themen genutzt wur­de, nach­weis­lich mani­pu­liert wor­den sei.

Arzt ist ein freier Beruf

Wie gehen Institutionen mit einem sol­chen Fall um? Könnten dem Arzt auf­grund sei­ner Ansichten weit­rei­chen­de Folgen drohen?

„Das Angebot der Corona-Impfung ist grund­sätz­lich eine per­sön­li­che Entscheidung, es besteht dem­nach kein Zwang. Ich kann es jedoch nicht nach­voll­zie­hen, dass sich ein aus­ge­bil­de­ter Mediziner gegen die Corona-Impfung aus­spricht“, sagt Dr. Bernd Roshop, Vorsitzender des Ärztevereins Diepholz. „Persönlich ken­ne ich kei­nen Arzt, der sol­che Ansichten ver­tritt. Grundsätzlich soll­ten sich Ärzte an die Empfehlungen der Ständigen Impfkommission hal­ten“, so Roshop. Er ergänzt, dass Patienten in Deutschland ihren Hausarzt frei wäh­len können.

Eine Sprecherin vom Landkreis Diepholz erklärt, dass die Zuständigkeit in einem sol­chen Fall bei der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen (KVN) liege.

Rechtlich nicht angreifbar

„Grundsätzlich ist Arzt oder Ärztin ein frei­er Beruf. Rein recht­lich muss er nicht imp­fen – er ist recht­lich nicht angreif­bar. Ob er eine mora­li­sche Pflicht hat, müs­sen Medizin-Ethiker beant­wor­ten“, sagt Detlef Haffke, Pressesprecher der KVN, dazu.

In Niedersachsen gebe es rund 14 800 Arzt-Praxen. Davon hät­ten in den ver­gan­ge­nen Monaten rund 4 500 gegen Corona geimpft. Die ande­ren Praxen hät­ten dies aus unter­schied­li­chen Gründen nicht getan. Haffke spricht mög­li­che Gründe an: So gebe es Ärzte, die auf­grund enger Räume ihre Abstandsregeln in der Praxis nicht ein­hal­ten kön­nen. Andere Praxen wür­den sich über­for­dert mit den täg­lich wech­seln­den Lieferungen von Impfstoff und der Praxisorganisation fühlen.

Berufsrechtliche Folgen können drohen

Echte „Impfverweigerer“ im Sinne von „Ich bin gegen Impfungen“ gebe es unter Ärzten sehr sel­ten, sagt er. Aus orga­ni­sa­to­ri­schen oder gesund­heit­li­chen Gründen wür­den nicht alle Praxen Impfungen vor­neh­men. Ein Grund hier­für könn­te sein, dass der behan­deln­de Arzt selbst oder die Mitarbeiter in der Praxis Hochrisikopatienten seien.

Detlef Haffke wei­ter: „Handelt es sich tat­säch­lich um ideo­lo­gi­sche Impfverweigerer, soge­nann­te ,Corona-Leugner‘, kann dies berufs­recht­li­che Konsequenzen haben. Darum küm­mert sich dann die Ärztekammer Niedersachsen, die für das Berufsrecht zustän­dig ist.“..

Arzt-Praxen kündigen 2G-Regel an

Detlef Haffke erklärt, dass eher umge­kehr­te Fälle die Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen aktu­ell beschäf­ti­gen wür­de. Einige Praxen hät­ten ange­kün­digt, dass sie nur noch Patienten behan­deln wer­den, die bereits geimpft oder gene­sen sind, also die 2G-Regel in der Praxis anwen­den wollen.

Von einer sol­chen Regelung dürf­te der Allgemeinmediziner aus dem Raum Sulingen in sei­ner Praxis wohl weit ent­fernt sein.«

28 Antworten auf „Arzt spricht von Körperverletzung
Allgemeinmediziner aus dem Raum Sulingen verweigert Corona-Impfung“

  1. "'Ob er eine mora­li­sche Pflicht hat, müs­sen Medizin-Ethiker beant­wor­ten', sagt Detlef Haffke, Pressesprecher der KVN, dazu."

    Was soll man dazu noch schrei­ben? Alles, was tref­fen und auf Buyx und Konsorten zutref­fen wür­de, wür­de die gut geöl­te Zensurmaschinerie nicht pas­sie­ren. Alles ande­re wäre eben weder tref­fend, noch zutreffend.

  2. Warum die immer alles durch­ein­an­der wür­feln. Da jemand gegen die­se neue Impfung und schwupps sind man bei gene­rel­len Impfgegnern. Als wenn alle Impfungen gleich wären. Als wenn jemand, der bestimm­te Operationen befür­wor­tet, gleich alles befür­wor­ten muss, auch Lobotomien. Der Arzt hat recht, wenn er die Covid-Impfungen ablehnt. Es gab ja in der Vergangenheit auch Ärzte, die die Impfungen gegen Gebärmutterhalskrebs ablehn­ten. Das darf man und es war rück­blickend auch rich­tig. Man soll muss Medikamente, Impfstoffe und Behandlungsmethoden hinterfragen.

  3. 3G-Regeln an Hochschulen sor­gen für Aufruhr
    Student der TH Bingen klagt wegen Corona-Verordnung gegen das Land

    STAND
    11.10.2021, 14:17 Uhr

    Weil er weder geimpft noch gene­sen ist, muss ein Student aus Bingen
    täglich
    nega­ti­ve Corona-Tests vor­wei­sen, wenn er am Unterricht an der Technischen Hochschule Bingen teil­neh­men möchte.
    Dagegen hat er jetzt Klage eingereicht.

    Nach ein­ein­halb Jahren Pause kön­nen die Studierenden in Rheinland-Pfalz end­lich wie­der im Präsenzunterricht stu­die­ren. Allerdings gel­ten für den Uni- und Hochschul-Besuch beson­de­re Regeln:
    An Vorlesungen und Seminaren teil­neh­men darf nur, wer ent­we­der geimpft, gene­sen oder gete­stet ist.
    Das schreibt die Corona-Verordnung des Landes vor.
    Und genau das stößt einem Studenten sau­er auf.

    Anwältin hält Corona-Verordnung für rechtswidrig

    Seine Anwältin, Jessica Hamed, hält die aktu­el­len Corona-Bestimmungen für nicht nachvollziehbar:
    "Für alle ande­ren Besuche, sei es Gastronomie, Hotels oder sogar im Prostitutionsgewerbe sind die Selbsttests unter Aufsicht erlaubt.
    Ausschließlich bei Hochschulen ist dies letz­ten Endes aus­ge­schlos­sen, sodass für uns ganz klar die­se Regelung rechts­wid­rig ist."

    https://​www​.swr​.de/​s​w​r​a​k​t​u​e​l​l​/​r​h​e​i​n​l​a​n​d​-​p​f​a​l​z​/​m​a​i​n​z​/​b​i​n​g​e​r​-​s​t​u​d​e​n​t​-​k​l​a​g​t​-​w​e​g​e​n​-​3​g​-​r​e​g​e​l​n​-​g​e​g​e​n​-​l​a​n​d​-​1​0​0​.​h​tml

  4. Ja, Arzt ist ein frei­er Beruf. Und inso­weit kann ein gewis­sen­haf­ter Arzt Therapien, die nach sei­nem Dafürhalten einem Patienten mehr scha­den als nut­zen, ableh­nen. Von sol­chen Ärzten gibt es heut­zu­ta­ge lei­der viel zu weni­ge, was ver­mut­lich im Zusammenhang steht mit dem, was heu­te an den Universitäten gelehrt wird. Und schließ­lich will ja auch ein Arzt Geld ver­die­nen, und Krankenhäuser auch, vor allem wäh­rend der Pandemie:
    https://​www​.you​tube​.com/​w​a​t​c​h​?​v​=​j​e​9​3​v​Z​_​v​8Dk

  5. Ich habe die­se Injektionen gegen COVID-19 nicht durch­ge­führt und wer­de das auch nicht tun. Ich bera­te mei­ne Patienten ger­ne – soweit ich das kann auf Grund der aktu­el­len Datenlage – und sie ent­schei­den sich selbst­ver­ständ­lich aus frei­en Stücken ent­we­der für oder eben gegen eine Injektion mit die­ser neu­en Technologie. 

    Nur füh­re ich die­se nicht durch. Das müs­sen sie dann woan­ders machen lassen.

    Das kann ich nicht mit mei­nem Gewissen und mei­nem Beruf als Ärztin ver­ein­ba­ren. Warum ande­re Kollegen und Kolleginnen das kön­nen, müs­sen sie selbst vor sich verantworten. 

    Ich ste­he dazu – egal was das für Konsequenzen haben wür­de. Und ich bin damit bei uns vor Ort so ziem­lich, oder sogar ganz – alleine. 

    Es gibt für mich und für mein Rechtsverständnis kei­ne ethi­sche Verpflichtung etwas zu inji­zie­ren, wor­über so vie­le Unwahrheiten ver­brei­tet wur­den und wer­den, wo die Datenlage so schlecht war bei "Markteinführung" und auch wei­ter­hin, zumin­dest bei uns in Deutschland, und wo in den so genann­ten Studien so unsau­ber gear­bei­tet wurde;
    Präparate, bei denen mitt­ler­wei­le eine Reihe von schwe­ren und schwer­sten (töd­li­chen) Nebenwirkungen bekannt sind – und das in unver­hält­nis­mä­ßig gro­ßer Anzahl, weltweit.
    Und wor­über wir mitt­ler­wei­le wis­sen, dass die­se Injektionen weder einen aus­rei­chen­den Eigenschutz noch einen Schutz für ande­re dar­stel­len (kei­ne noch so klei­ne Chance eine Herdenimmunität zu errei­chen, nien­te) – da sie kei­ne ste­ri­le Immunität her­vor­ru­fen können. 

    Wo wir aber auf jeden Fall sagen kön­nen – und auch MÜSSEN – dass wir nichts, ABSOLUT NICHTS über Langzeitfolgen wis­sen und daher die Patienten auch dazu nicht bera­ten können. 

    Wenn ich dazu "gezwun­gen" wer­den soll­te, die­se Injektionen durch­zu­füh­ren – also wenn mir die Ärztekammer damit dro­hen wür­de, mir anson­sten mei­ne Approbation zu ent­zie­hen – dann wäre das für mich eine Bankrotterklärung an die Ausübung des frei­en Berufes als Arzt.
    Und auch eine Bankrotterklärung an das freie und selbst­stän­di­ge, kri­ti­sche Denken und Entscheiden. 

    Wenn es soweit ist, dann stei­ge ich ger­ne aus – was mir für mich und beson­ders mei­ne Patenten leid­tun wür­de – denn ich lie­be mei­nen Beruf wirklich. 

    Aber ich wer­de mich nie­mals erpres­sen las­sen – weder von der Politik noch von mei­nen eige­nen "Leuten".

    Insofern kann ich das Verhalten des Kollegen aus Sulingen abso­lut nachvollziehen.

    1. Mir ist ein Kinderarzt aus mei­nem nähe­ren Umfeld näher bekannt. Dieser Kinderarzt kann, von Berufs wegen, auch sei­ne betag­ten Eltern med. ver­sor­gen (ver­arz­ten). Nun ja, die­ser Arzt hat sei­ne hoch­be­tag­ten Eltern mit dem "Gegen"-"Corona"-Scheiss abge­spritzt. Resultat: Die vor­mals gei­stig äußerst agi­le hoch­be­tag­te Mutter des Kinderarztes ist nun­mehr – schwerst chro­nisch erkrankt, bis hin zur von ihr sich "ein­ge­fan­gen" haben­den Demenz.

    2. @Dr. S. LE vie­len Dank fuer Ihren Kommentar.

      Meines Wissens kann ja nicht die Approbation ent­zo­gen wer­den, aber wohl die Lizenz der Gesetzlichen KV .. oder wie man das nennt.

      Das allei­ne macht ja schon so vie­len Aerzten Angst .. was ich schon beim Gespraech ueber die Masern-"zwangs"-Impfung vor Corona erlebt habe.

      Vielen Dank fuer Ihre Courage.

      I.d. Tat scheint der moeg­li­che Schaden der Impfung ein viel hoe­he­res Risiko dar­zu­stel­len, als eben den Corona-Schnupfen zu erleben.
      Letzteres ist ja eigent­lich auch nicht wirk­lich neu.
      Diese Gen-Therapie aber bringt die Virenfragmente eben direkt i.d. Blutbahn (je nach Spritzentechnik und Muskeldurchblutung).
      Somit eben gelan­gen die­se 'Spikes", pro­du­ziert von unse­ren eige­nen Zellen, zu den inne­ren Organen.
      Etwas, was es nor­ma­ler­wei­se ("Schnupfen") eben gar nicht gibt, bzw. eben nur i.d. ganz sel­te­nen und extre­men Faellen.

      Lieben Gruss

      1. @Sven:
        Danke für Ihren/Deinen Kommentar.

        Hier eine klei­ne Korrektur / Richtigstellung:
        Selbstverständlich kann einem Arzt die Approbation ent­zo­gen wer­den, dann darf er nicht mehr als Arzt arbei­ten (Hinweis: ich gen­de­re nicht, bei mir sol­len sich bit­te immer alle mit ange­spro­chen fühlen :)).

        Und zwar gemäß § 5 Bundesärzteordnung (BÄO) kann die Approbation wider­ru­fen wer­den, wenn sich ein Arzt eines Verhaltens nach­träg­lich, also nach Erteilung der Approbation, schul­dig gemacht hat, aus dem sich sei­ne Unzuverlässigkeit oder Unwürdigkeit zur Ausübung des Arzt­berufs ergibt. Der Widerruf der Approbation erfolgt durch die zustän­di­ge Behörde des Landes, in dem der Arzt sei­nen ärzt­li­chen Beruf aus­übt oder zuletzt aus­ge­übt hat. 

        Das was Sie mei­nen ist ent­we­der der frei­wil­li­ge Verzicht auf die kas­sen­ärzt­li­che Zulassung oder eben der unfreiwillige.
        Das betrifft also nur die Berechtigung im Kassenarztsystem, im Rahmen der GKV (gesetz­li­chen Krankenkassen) zu arbei­ten, nicht die gene­rel­le Arbeit als Arzt.

        Die kann einem nur durch einen Approbationsentzug genom­men werden.

  6. "Grundsätzlich soll­ten sich Ärzte an die Empfehlungen der Ständigen Impfkommission halten“"
    heu­te an die Herren des Landesministeriums geschrieben:
    (Hoch, Alt, Stich und Prinz … manch­mal bin ich doch in Versuchung Namen nicht nur als Namen anzu­se­hen, naja ist manch­mal ein­fach lustig)
    Sehr geehr­ter Herr Minister Hoch, sehr geehr­ter Herr Staatssekretär Alt, sehr geehr­ter Herr Ministerialdirektor Stich,
    Herrn Prinz (Zuständig für die Impfbusse) zur noch­ma­li­gen Kenntnisnahme (nach Telefongespräch),
    vor kuzem habe ich erfah­ren, dass in den Impfbussen neben dem Biontech Impfstoff auch der Johnson&Johnson an über 18 Jährige ver­impft wird. Das ent­spricht nicht den Empfehlungen der STIKO.s.u,
    Zum ande­ren habe ich in meh­re­ren Fernsehbeiträgen beob­ach­tet, dass beim Verimpfen in den Muskel nicht aspi­riert wird.
    Ich fra­ge mich, war­um man dies so praktiziert.
    Ich for­de­re Sie auf, sich umge­hend an die Empfehlungen der STIKO zu hal­ten und bit­te Sie außer­dem mei­nem Hinweis hin­sicht­lich der Aspiration nach­zu­ge­hen und die­se Information an die Impfärzte weiterzugeben.
    Mit freund­li­chen Grüßen

    Quellen:
    https://​www​.rki​.de/​D​E​/​C​o​n​t​e​n​t​/​I​n​f​e​k​t​/​E​p​i​d​B​u​l​l​/​A​r​c​h​i​v​/​2​0​2​1​/​3​9​/​A​r​t​_​0​1​.​h​tml
    Empfehlung für Personen ab 18 Jahren
    Die STIKO emp­fiehlt die Impfung gegen
    COVID-19 für alle Personen ab 18 Jahren. Für die
    Impfung soll einer der bei­den zugelassenen 

    mRNA-Impfstoffe (Comirnaty, Spikevax) oder (bei
    ≥ 60-Jährigen) einer der bei­den zuge­las­se­nen Vek-
    tor-basier­ten Impfstoffe (Vaxzevria, COVID-19
    Vaccine Janssen) ver­wen­det werden. 

    https://​www​.aerz​te​blatt​.de/​f​o​r​u​m​/​1​3​9​505
    Verzicht auf Aspiration bei i.m. Injektion?
    Kommentar zur Nachricht
    Ständige Impfkommission ver­öf­fent­licht Empfehlungen zur COVID-19-Impfung
    vom Donnerstag, 17. Dezember 2020
    In den COVID-19-Impfempfehlungen der STIKO heißt es: "Die Impfung ist strikt intra­mus­ku­lär (i.m.) und kei­nes­falls intrader­mal, sub­ku­tan oder intra­vas­ku­lär zu ver­ab­rei­chen." Wohl im Jahre 2017 wies die STIKO dar­auf hin, dass eine Aspiration vor der Injektion nicht not­wen­dig ist und bei intra­mus­ku­lä­ren Injektionen ver­mie­den wer­den soll, um Schmerzen zu redu­zie­ren. Die Blutgefäße an den Körperstellen, die für die Injektion von Impfstoffen emp­foh­len sind (M. vastus late­ra­lis oder M. del­to­ide­us) und in Reichweite der Nadel lie­gen, sei­en zu klein, um eine ver­se­hent­li­che intra­ve­nö­se Gabe zu ermög­li­chen. Meine Frage: gibt es ein Restrisiko, doch ver­se­hent­lich intra­va­sal zu inji­zie­ren, und – falls ja – wie ver­trägt sich das mit dem Hinweis auf strik­te i.m. Injektion des COVID-19-Impfstoffes?
    Referenzen:
    https://​www​.rki​.de/​D​E​/​C​o​n​t​e​n​t​/​I​n​f​e​k​t​/​E​p​i​d​B​u​l​l​/​A​r​c​h​i​v​/​2​0​2​1​/​A​u​s​g​a​b​e​n​/​0​2​_​2​1​.​p​d​f​?​_​_​b​l​o​b​=​p​u​b​l​i​c​a​t​i​o​n​F​ile
    https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/Impfen/Stichwortliste/A/Aspiration.html#:~:text=Die%20STIKO%20weist%20darauf%20hin,vastus%20lateralis%20oder%20M.
    Avatar #617756
    HJB2000
    am Mittwoch, 17. März 2021 um 10:52
    Das Restrisiko ver­se­hent­lich intra­va­sal zu injizieren
    könn­te bei dem AZ-Impfstoff die venö­sen Thromben ver­ur­sa­chen. Hans-Jürgen Beringer
    Avatar #825558
    Osna007
    am Donnerstag, 18. März 2021 um 23:10
    Aspiration von Blut in emp­foh­le­nen Muskeln kommt vor!
    Die Annahme, dass die Gefäße in den emp­foh­le­nen Muskeln für eine intra­va­sa­le Injektion zu klein sei­en, ist nicht rich­tig! Aussagen von erfah­re­nen Hausärzten bele­gen eine sel­te­ne Aspiration von Blut im Deltamuskel. Und sel­ten heißt bei Millionen Impfungen: es kommt mit Sicherheit vor! Ich den­ke auch, dass dies eine mög­li­che Ursache der Gerinnungsstörungen ist. Anders kann ich mir eine offen­sicht­li­che Verbrauchskoagupathie mit Gerinnseln und Blutungen u.a. im Gehirn nicht erklä­ren. Bei intra­mus­ku­lä­rer Injektion zur Desensibilisierung wird auch aspi­riert, um einen ana­phy­lak­ti­schen Schock zu ver­hin­dern- und bei so einem neu­ar­ti­gen Impfstoff soll das egal sein? Es wird Zeit, die­se sinn­lo­se Vorgabe end­lich zu ändern, denn Schmerzen ver­ur­sacht die Aspiration bei Erwachsenen sicher nicht und einen Impfstoff z.B. mit Aluminium möch­te ich bei mir und mei­nen Kindern auch nicht intra­va­sal gespritzt bekommen!
    Avatar #717382
    dr.bodenmueller
    am Freitag, 19. März 2021 um 17:25
    Intravasale Injektion bei Impfung in den M. del­to­ide­us kommt vor
    Über vie­le Jahre hin­weg habe ich Reihenimpfungen in gro­ßer Zahl durch­ge­führt, stets mit Aspiration vor der Injektion. Kein Patient hat jemals über Schmerz beim Aspirieren geklagt, vie­le spür­ten von der gesam­ten Impfung nichts. Zur Aspiration von Blut kam es bei weni­ger als einem Promille der Fälle, vor weni­gen Jahren aber zwei­mal inner­halb eines Vormittags und zwar ver­gleich­bar einer i.v.-Injektion! Warum emp­fiehlt das RKI leicht­fer­tig, auf eine solch ein­fa­che Sicherheitsmaßnahme zu ver­zich­ten? Schmerz- und Stressreduktion sind m.E. bei Erwachsenen belang­lo­se Gründe. Könnte nicht gera­de dadurch das Risiko einer Vaskulitits mit nach­fol­gen­der Sinusthrombose mini­miert wer­den? Eine wis­sen­schaft­li­che Diskussion eines mög­li­chen Zusammenhangs muss geführt werden.
    Avatar #878385
    S. T.
    am Mittwoch, 31. März 2021 um 09:13
    Rote-Hand-Brief fällig!
    Nach mei­nen Erfahrungen wer­den die COVID-Impfungen von den mei­sten Kollegen eben­falls ohne Aspiration ver­impft. Ich den­ke, hier wäre drin­gend ein Rote-Hand-Brief fäl­lig, der auf die Notwendigkeit der Vermeidung einer intra­va­sa­len Applikation hinweist!
    S. Twarock

    1. Die neu­er­li­chen Ergebnisse der Impfstoffuntersuchgen als auch Biopsien (sic?) .. sie­he [1] haben ja gezeigt, das es ueber­all Entzuendungen gibt (Lymphozyten) als eben auch schar­fe Metallteile i.d. Proben regel­mae­ssig gefun­den wurde.

      Letzteres auch inter­es­sant im Zusammengang mit den Nasalen-Impfstoffen, wo eben auch schar­fe Metalle eine Verletzung der des Gewebes ver­ur­sacht wird um ueber­haupt den Stoff ins Blut zu bringen!

      Ergo: Auch bei einer rei­nen Muskelimpfung ohne 'Fehlschuss', wird immer etwas von dem Stoff ins Blut und zu den Organen kommen.
      Dies ist kein Fehler, son­der so gewollt.
      Somit wohl auch der Rueckzug der Aspiration, sozu­sa­gen als Wirkverstärker.

      Dies deckt sich auch mit den Aussagen von Robert Malone,
      wo er erklaer­te das der FDA sehr wohl bekannt ist,
      das der Stoff ueber­all zu den Organen gelangt [2]!

      [1] https://​www​.patho​lo​gie​-kon​fe​renz​.de/
      [2] https://​www​.bitchu​te​.com/​v​i​d​e​o​/​C​E​p​j​X​D​Q​m​d​A​er/

        1. @aa es ist kei­ne These, son­dern wur­de i.d. o.g. Konferenz aus­ge­sagt, basie­rend auf deren Untersuchungen inkl. Foto und Filmmaterial.

          Nun sind die­se wohl noch nicht peer review­ed, als auch nicht alle Beteiligten Personen & Labore veroeffentlicht.

          Somit sind die­se Ergebnisse ent­we­der kor­rekt so wie vor­ge­stellt und behaup­tet ueber alle Chargen – oder die­se Leute luegen!

          Aber eine These ist dies nicht, son­dern eine Behauptung mit Beispielen aus Untersuchungen.

          Aber wie schon erwähnt, die­se Methode ist bei diver­sen neu­en Impfstoffen nicht unüblich!

          +++

          Selbiges auch zu den Biopsien .. hier aber mit kla­rer und bekann­ter Quelle: Fast alle zeig­ten Entzündungen.

          PS: Diese Biopsien zeig­ten eben auch Entzuendungen in den tie­fer lie­gen­den Organen und am Herz (Lymphozyten)!

          Eine viel zu hohe Trefferquote.
          Deckt sich somit ..

          1. @aa Bei den 10 Obduktionen wur­den bei 5 + 2 die besag­ten Entzuendungen gefunden.

            Tod im Zusammenhang mit Impfung bei 5 sehr wahr­schein­lich und 2 wahr­schein­lich (pdf [1]).

            Das Problem ist die Nachweisbarkeit bei Lebenden.

            +++

            Es ist rich­tig, das i.d. PK nur muend­lich eine Aussage ueber die Haeufigkeit der Funde i.d. Impfstoffen gemacht wur­de: Bei jeder Probe aus allen Chargen wur­den die­se 'arte­fak­te' ent­deckt. Diese sind metal­lisch und eben 'scharf', d.h. kan­tig und sozu­sa­gen industriell.

            Somit noch­mal: Entweder haben die hier­zu nicht die Wahrheit gesagt oder eben aber doch.

            Natuerlich, trotz allem – so auch die Gesamtaussage – muss zu allen Funden (Biopsien also auch Impfstoff) eine groe­sse­re Studie mit meh­re­ren Labors folgen.

            Es ist aber eben sehr inter­es­sant, das die­se Funde ande­ren Aussagen sehr wohl ent­spre­chen, d.h. das der Impfstoff ins Blut gelangt und somit dort sein "Unwesen" treibt.
            Dies ist naem­lich nicht das erlaub­te Ziel – und angeb­lich (sagt Malone, sie­he Kommentar wei­ter oben) weiss das die FDA schon seit laengerem.

            Nun denn, schaun wir mal.

            +++

            [1] https://​www​.patho​lo​gie​-kon​fe​renz​.de/​T​o​d​_​n​a​c​h​_​C​O​V​I​D​-​1​9​-​I​m​p​f​u​n​g​_​w​w​w​_​p​a​t​h​o​l​o​g​i​e​-​k​o​n​f​e​r​e​n​z​_​d​e​.​pdf

    2. Sehr gut!

      Aber ist es nicht so, dass die Mittel auf jeden Fall in den Blutkreislauf gelan­gen, nur dau­ert es mglw. etwas län­ger, da die Mttel erst das lympha­ti­sche System durch­lau­fen? Jedenfalls habe ich Prof. Hockertz so verstanden.

      Unter die­sem Abschnitt: "3.1.1.3 Mechanismus der Aufnahme des Impfstoffs in die Blutbahn. "
      https://​www​.wochen​blick​.at/​h​o​c​k​e​r​t​z​-​g​u​t​a​c​h​t​e​n​-​g​e​g​e​n​-​k​i​n​d​e​r​-​z​u​l​a​s​s​u​n​g​-​d​e​r​-​c​o​v​i​d​-​i​m​p​f​u​ng/

  7. Bittere Realsatire: "Aus orga­ni­sa­to­ri­schen oder gesund­heit­li­chen Gründen wür­den nicht alle Praxen Impfungen vor­neh­men. (…) So gebe es Ärzte, die auf­grund enger Räume ihre Abstandsregeln in der Praxis nicht ein­hal­ten kön­nen. Andere Praxen wür­den sich über­for­dert mit den täg­lich wech­seln­den Lieferungen von Impfstoff und der Praxisorganisation fühlen."

    Und das wur­de nicht von einem Volontär der BILD oder vom Söllner Hans getex­tet, son­dern von der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen …

    Im nor­ma­len Praxisbetrieb ist der Mindestabstand ja kein Thema mehr, aber beim gewis­sen Pieks darf man sich schon nicht zu nahe kom­men. Eine Impfung durch­zu­füh­ren ist halt ein­fach eine gro­ße bau­li­che Herausforderung für alle Praxen, die nicht wie Impfcenter in einem Bauwagen oder einem Partyzelt unter­ge­bracht sind. Und dann die täg­lich wech­seln­den Impfstoffe (Biontech, Biontech und Biontech) von den Werbekugelschreibern, Rote-Hand-Briefen, Gratisangeboten für Pharmakongresse in Weltstädten und den täg­li­chen Lieferungen von Praxisbedarf zu unter­schei­den, das kann natür­lich krank machen, vor allem die Sprechstundenhilfe, aber abge­se­hen davon (und den Kopfschmerzen wegen der Nebenwirkungen und den Bauchschmerzen wegen der zu gerin­gen Vergütung) sind die rest­li­chen zwei Drittel der Niedersächsischen Praxen natür­lich all­zeit bereit für Frieden und Frei-Impfung, schon klar. Also, wenn die Sache mit der Praxisorganisation dann mal gelernt ist.

    Made my day.

  8. Tausend Dank an den Arzt aus Sulingen, der den Giftcoctail sei­nen Patienten (Schutzbefohlenen in ärzt­li­cher Hinsicht) nicht einspritzt.

  9. Waehred ich nicht das gering­ste Problem dar­in sehe, dass Aerzte Behandlungen, die sie fuer schaed­lich hal­ten, *nicht* durch­zu­fueh­ren bereit sind, sehe ich in der Anwendung einer 2G-Regel fuer Aztpraxen einen grvie­ren­den Verstoss gegen das "Genfer Geloebnis" und damit einen wirk­li­chen Grund, dem Arzt die kas­sen­aerzt­li­che Zulassung (sogar die Approbation) zu entziehen.
    Das Genfer Geloebnis ist die Anpassung des nicht mehr zeit­ge­mae­ssen ori­gi­nal hyp­po­kra­ti­schen Eids an die moder­ne Aerzteschaft. In die­sem Geloebnis heisst es u.a.:

    "Ich wer­de nicht zulas­sen, dass Erwägungen von Alter, Krankheit oder Behinderung, Glaube, eth­ni­scher Herkunft, Geschlecht, Staatsangehörigkeit, poli­ti­scher Zugehörigkeit, Rasse, sexu­el­ler Orientierung, sozia­ler Stellung oder jeg­li­cher ande­rer Faktoren zwi­schen mei­ne Pflichten und mei­ne Patientin oder mei­nen Patienten treten."

    Nun ist es nicht eben abwe­gig, den Impfstatus als moeg­li­chen Bestandteil der "jeg­li­chen ande­ren Faktoren" anzu­er­ken­nen, die die Aezte, die 2G fuer ihre Praxis ein­for­dern, "zwi­schen ihre Pflichten und ihre Patienten tre­ten" lassen.

    Auch der Absatz:

    "Ich wer­de auf mei­ne eige­ne Gesundheit, mein Wohlergehen und mei­ne Fähigkeiten ach­ten, um eine Behandlung auf höch­stem Niveau lei­sten zu können."

    kann mei­ner Meinung nach kei­ne Begruendung fuer die Ablehnung unge­impf­ter Patienten sein.

    Allerdings muss fol­gen­der Absatz ein Grund sein, Behandlungen zu unter­las­sen, von deren Schaedlichkeit ein Arzt ueber­zeigt ist:

    "Ich wer­de, selbst unter Bedrohung, mein medi­zi­ni­sches Wissen nicht zur Verletzung von Menschenrechten und bür­ger­li­chen Freiheiten anwenden."

    Am Ende des Geloebnisses heisst es dann:

    "Ich gelo­be dies fei­er­lich, aus frei­en Stücken und bei mei­ner Ehre."

    Meines Erachtens nach ist die Verweigerung der Behandlung unge­impf­ter Peronen ein kla­rer Verstoss gegen das Genfer Geloebnis , waeh­rend die Verweigerung des ipfens gegen Covid-19 kein Verstoss gegen das Genfer Geloebnis sein kann, sofern der Arzt wirk­lich davon ueber­zeugt ist, dass die Impfung schaed­lich oder ris­kan­ter als die Erkrankung ist (die­se Einschetzung kann fuer unter­schied­li­che Patienten auch durch­aus unter­schied­lich sein, so dass es u.U. sogar berech­tigt fuer einen Arzt sein kann, die­se Impfung nach indi­vi­du­el­ler Entscheidung nur man­chen Patienten zu verweigern).

    Oder sieht das hier jemand anders?

    Eine deut­sche Uebersetzung des Genfer Geloebnisses ist z.B. hier zu finden:

    https://flexikon.doccheck.com/de/Genfer_%C3%84rztegel%C3%B6bnis

  10. Jede ärzt­li­che Behandlung ist recht­lich gese­hen eine Körperverletzung. Deshalb muss der Patient immer sei­ne Zustimmung ertei­len. Kein Arzt muss sich für eine unter­las­se­ne Körperverletzung recht­fer­ti­gen. Auch nicht für eine aus ideo­lo­gi­schen Gründen unter­las­se­ne Körperverletzung. Natürlich ist ein Arzt wie jeder Mensch in Notsituationen zu Hilfeleistung ver­pflich­tet. Aber eine Impfung ist eben kei­ne Akutbehandlung son­dern Prävention (wenn man unter­stellt, dass sie funktioniert).

  11. Leitbild
    Wir im Landkreis Diepholz sor­gen dafür, dass wir gut mit­ein­an­der leben können.
    Wir gehen respekt­voll und acht­sam mit­ein­an­der um. 

    https://www.diepholz.de/portal/seiten/wir-im-landkreis-diepholz-sorgen-dafuer-dass–1001594–21750.html

    Freiwilliges Impfangebot an den Schulen im Landkreis Diepholz

    Nach den Ferien 
    Nach den Herbstferien – also ab Anfang November 2021 – wird es ein frei­wil­li­ges Impfangebot für alle Schülerinnen und Schüler an den Schulen im Landkreis Diepholz geben, die das 12. Lebensjahr voll­endet haben. Um das Angebot wahr­zu­neh­men reicht im Alter von 12 bis ein­schließ­lich 15 Jahren die schrift­li­che Einwilligung der/des Erziehungsberechtigten aus, deren Anwesenheit bei der Impfung ist nicht zwin­gend erforderlich.

    https://www.diepholz.de/portal/meldungen/freiwilliges-impfangebot-an-den-schulen-im-landkreis-diepholz-900007089–21750.html

    Stoppen wir die unnö­ti­gen und gefähr­li­chen soge­nann­ten Impfungen gegen das Coronavirus. Jede soge­nann­te Impfung – rich­tig gesagt jede Injektion mit den gen­tech­nisch wir­ken­den expe­ri­men­tel­len Substanzen – ist eine „Impfung“ zuviel.
    ◦ STOP COVAX ◦ 

    Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) hat nach der G20-Konferenz „Compact with Africa“ mehr Corona-Impfstoff für Entwicklungsländer zuge­sagt. „Deutschland wird in die­sem Jahr nicht nur 30 Millionen Impfdosen geben kön­nen, son­dern wir wer­den 70 Millionen geben kön­nen“, sag­te die Kanzlerin am Freitagabend in Berlin. Die inter­na­tio­na­le Impfstoff-Initiative COVAX wer­de ver­stärkt lie­fern, damit der Impfstoff schnell zu den Menschen in Afrika komme. 

    https://​www​.faz​.net/​a​k​t​u​e​l​l​/​p​o​l​i​t​i​k​/​i​n​l​a​n​d​/​a​u​f​-​a​f​r​i​k​a​-​g​i​p​f​e​l​-​m​e​r​k​e​l​-​s​a​g​t​-​m​e​h​r​-​i​m​p​f​s​t​o​f​f​-​f​u​e​r​-​e​n​t​w​i​c​k​l​u​n​g​s​l​a​e​n​d​e​r​-​z​u​-​1​7​5​0​6​2​5​9​.​h​tml

    Joint COVAX state­ment on sup­p­ly fore­cast for 2021 and ear­ly 2022 

    https://​www​.unicef​.org/​p​r​e​s​s​-​r​e​l​e​a​s​e​s​/​j​o​i​n​t​-​c​o​v​a​x​-​s​t​a​t​e​m​e​n​t​-​s​u​p​p​l​y​-​f​o​r​e​c​a​s​t​-​2​0​2​1​-​a​n​d​-​e​a​r​l​y​-​2​022

  12. Warum hat es eigent­lich kei­ne "berufs­recht­li­chen Konsequenzen", wenn sich ein Arzt wei­gert, Patient/innen zu behan­deln, die nicht geimpft sind? Von den medi­zin­ethi­schen Implikationen einer sol­chen Schweinerei mal ganz abge­se­hen. Dass der Autor des Zeitungsartikels die­se nahe­lie­gen­den Fragen nicht stellt, ist aber natür­lich nicht all­zu über­ra­schend und liegt auf der­sel­ben Linie wie heu­ti­ge Medizinethiker/innen à la Buyx und Lob-Hüdepohl, die eine Diskriminierung von Ungeimpften nach­ge­ra­de für ethisch ver­tret­bar, wenn nicht gar not­wen­dig halten.

  13. "Handelt es sich tat­säch­lich um ideo­lo­gi­sche Impfverweigerer, soge­nann­te ,Corona-Leugner‘, kann dies berufs­recht­li­che Konsequenzen haben. "

    Soweit mir bekannt ist, wur­den bezüg­lich ideo­lo­gi­schen Verweigerern eines Schwangerschaftsabbruchs, soge­nann­ten ,Lebensschützern‘ oder ,Christen‘, nie berufs­recht­li­che Konsequenzen diskutiert.

  14. Wenn Dr. Bernd Roshop wüss­te, wie die COVID-19 "Impfung" funk­tio­niert, dann wür­de er nicht einen sol­chen Unsinn verbreiten.

    Wenn Ärzte ihre Patienten dar­über auf­klä­ren wür­den, dann wür­den sich nur noch igno­ran­te Dummköpfe und total ver­äng­stig­te Menschen "imp­fen" las­sen. Ob letz­te­re Gruppe über­haupt "geimpft" wer­den darf, soll­te mal gericht­lich geklärt wer­den. Denn das sind Menschen, die nicht mehr fähig sind für eine frei­wil­li­ge Teilnahme an dem Genexperiment.

    Die COVID-19 "Impfung" besteht dar­in, dass per "mRNA" den Muskelzellen mit­ge­teilt wird, dass sie den ein­zi­gen gefähr­li­chen Teil von SARS-CoV‑2 pro­du­zie­ren sol­len. Also der Teil des Virus, der in der Lunge und danach im Rest des Körpers Schäden ver­ur­sacht, lässt man per "Impfung" im Muskel der Impflinge pro­du­zie­ren, damit das Immunsystem des Menschen die "Stacheln" bekämpft.

    Klassische Impfungen (ohne Anführungszeichen) schlie­ßen gefähr­li­che Teile oder Funktionen eines Virus aus. Nicht so bei der COVID-19 "Impfung"; da wird nur der gefähr­lich­ste Teil im Körper pro­du­ziert. Es gin­ge auch anders­her­um, näm­lich SARS-CoV‑2 ohne Stacheln. Nur wären die Neandertaler von Biontech nicht dazu in der Lage, weil sie das per mRNA nicht pro­du­zie­ren kön­nen und die klas­si­sche Impfmittelproduktion wür­de lan­ge Zeit in Anspruch neh­men. Schlecht für das Geschäft.

    Das ist aber noch nicht alles. So wird natür­lich ein Teil der "Impfung" nicht nur die Muskelzellen zur Bildung der Proteine in den Stacheln des Virus pro­gram­mie­ren, son­dern über das Blut zwangs­läu­fig auch ande­re Zellen im Körper. Die Stacheln wie­der­um wer­den nicht nur an den instru­men­tier­ten Zellen hän­gen blei­ben, son­dern über das Blut eben­falls ver­brei­tet. Eines der so gebil­de­ten Proteine ist ein Superklebstoff zum Verkleben von Körperzellen, ein­schließ­lich Blutkörperchen. Das PEI hat die Wirkung des Verklebens bereits demonstriert.

    Das ist noch nicht alles. Schaut Euch die Berichte von Prof. Bhakdi zur Reaktion des Immunsystems auf die Stachelproteine an. Der erklärt das wun­der­bar, weil er als Mikrobiologe sich mit sol­chen Themen sein Leben lang beschäf­tigt hat. – ganz im Gegensatz zu "Ärzten" wie der Dr. Bernd Roshop oder "Faktenchecker" der ARD Tagesschau wie der Gensing (gänz­lich ohne Berufsausbildung).

    Also, nicht nur ver­ur­sacht man die gefähr­lich­ste Situation einer wah­ren Viruserkrankung im Lungenbereich und dahin­ter absicht­lich per Impfung im gesam­ten Körper der Impflinge bei einem sehr hohen Anteil der Bevölkerung, der nor­ma­ler­wei­se nie in der Situation wäre, weil das Virus bereits im Atemwegsbereich erle­digt wird. Es wird oben­drein nur ein klei­ner Teil des Materials des Virus dem Immunsystem prä­sen­tiert, auf den es aggres­siv reagie­ren kann mit kata­stro­pha­len Folgen für die Impflinge, statt dass man ihm den größ­ten Teil des Virus als Anregung einer Immunreaktion zur Verfügung stellt.

    Schon die alten Chinesen hat­ten ver­stan­den, wie und war­um man mit Kuhpocken gegen Menschenpocken imp­fen kann, ehe wir in Europa ein brauch­ba­res Verständnis über das Immunsystem des Körpers ent­wickelt hat­ten. All das ist mit der Geldgier und dem Zwang zur Einführung von wei­te­ren Überwachungsmaßnahmen bei­sei­te gescho­ben worden.

    Von der natür­li­chen Immunität des mensch­li­chen Körpers gegen Coronaviren wie SARS-CoV‑1 und SARS-CoV‑2 mal ganz abge­se­hen. Das wir von Leuten wie Dr. Bernd Roshop voll­kom­men diskreditiert.

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