Arztpraxis verfügt vorläufigen Impfstopp

Die Praxis Dr. Schröder in Bad Münstereifel infor­miert auf ihrer Webseite:

»Liebe Patientinnen, lie­be Patienten,

wir haben uns in den letz­ten Wochen sehr bemüht, nach gewis­sen­haf­ter Indikationsstellung und indi­vi­du­el­ler Risikoabwägung all unse­ren Patientinnen und Patienten – bei denen mög­li­cher­wei­se das Risiko eines schwe­ren Verlaufes einer Covid-Erkrankung die Risiken einer Covid-Impfung über­wiegt – ein ent­spre­chen­des Impfangebot zu machen.

Einige Patientinnen und Patienten muss­ten wir von dem für sie höchst­wahr­schein­lich bestehen­den Nutzen der Impfung über­zeu­gen; bei ande­ren wie­der­um muss­te nach Nutzen-Risikoabwägung von der Impfung abge­ra­ten wer­den. Dies fiel uns nicht leicht, da wir einer­seits die Regeln zur Impfpriorisierung berück­sich­ti­gen muss­ten und ande­rer­seits natur­ge­mäß eigent­lich kei­nem auf­ge­klär­ten Impfwilligen die Impfung ver­weh­ren wollten.

Nach neu­er­li­cher Durchsicht des bis­lang zur Verfügung ste­hen­den Datenmaterials zu den COVID-Impfungen und den unse­rer­seits gewon­ne­nen Erfahrungswerten, haben wir uns aller­dings dazu ent­schlos­sen, die Impfkampagne in unse­rer Praxis vor­läu­fig zu been­den. Die Datenlage zu sämt­li­chen COVID-Impfstoffen erscheint uns wenig über­zeu­gend – die unse­rer­seits durch­ge­führ­ten Analysen zu den immu­no­lo­gi­schen Reaktionen auf die Impfungen brin­gen äußerst hete­ro­ge­ne bzw. unsy­ste­ma­ti­sche Befunde zu Tage, die uns zum Teil ver­un­si­chern und sogar beängstigen.

Nach über 600 in unse­rer Praxis durch­ge­führ­ten Impfungen und unglück­li­cher­wei­se gera­de zum Zeitpunkt der Aufhebung der Impfpriorisierung hof­fen wir nun auf Ihr Verständnis für die­se Entscheidung.

Selbstverständlich wer­den wir wie gewohnt die Entwicklung der Datenlage um die Impfstoffe genaue­stens beob­ach­ten und Sie auf die­sem Wege über unse­re wei­te­ren Entscheidungen informieren.

Außerdem ver­steht sich von selbst, dass wir alle bereits ter­mi­nier­ten Zweitimpfungen bei unse­ren Patientinnen und Patienten plan­mä­ßig durch­füh­ren werden.

Herzlichst, Ihr

Dr. Ulfert Schröder«

18 Antworten auf „Arztpraxis verfügt vorläufigen Impfstopp“

  1. "Reiner Fuellmich: "Unsere Arbeit geht gut vor­an, aber Vorsicht vor fal­schen Gerüchten"

    Es sind vie­le Fehlinformationen über das Corona-Komitee in Umlauf gebracht wor­den. Die Nachrichten, die in den sozia­len Netzwerken kur­sie­ren, wer­den zu oft "ergänzt" und von Seite zu Seite, von E‑Mail zu E‑Mail mit Ergänzungen berich­tet, die zu einer Abweichung von der ursprüng­li­chen sach­li­chen Nachricht führen.

    In die­sem Interview hat Xavier Azalbert von France Soir mit dem deut­schen Rechtsanwalt Reiner Fuellmich noch ein­mal über den Fortgang der Arbeit des Corona-Komitees gespro­chen und stellt die Fragen, die die sozia­len Netzwerke ent­zün­det haben. Fuellmich bestä­tigt, dass er mit einer Expertengruppe von weni­ger als 100 Personen arbei­tet. Falsche Informationen besa­gen, dass sei­ne Gruppe aus mehr als 1000 Juristen besteht. Reiner Fuellmich ant­wor­tet: "Nur weni­ge gute Leute rei­chen aus".
    Nach einem Update über den aktu­el­len Stand des Verfahrens beant­wor­tet er unse­re Fragen, um eine not­wen­di­ge Klärung her­bei­zu­füh­ren, sehr wohl wis­send, dass Fehlinformationen gras­sie­ren und mög­li­cher­wei­se dazu die­nen, die Aktion, die sei­ne Gruppe führt, zu ver­un­glimp­fen oder abzuwerten.
    Auf die Gefahr hin, eini­ge zu ent­täu­schen, bestä­tigt er, dass es einen Prozess geben wird, aber er wird nicht am 3. Juli 2021 begin­nen, wie im Netz berich­tet wur­de. Es wird auch kein Nürnberg 2.0 sein, son­dern ein inter­na­tio­na­les Tribunal, das spe­zi­ell für die Corona-Krise ein­ge­rich­tet wird. .." (Übersetzer)

    https://​child​rens​he​al​th​de​fen​se​.eu/​c​o​v​i​d​-​1​9​/​r​e​i​n​e​r​-​f​u​e​l​l​m​i​c​h​-​o​u​r​-​w​o​r​k​-​i​s​-​g​o​i​n​g​-​w​e​l​l​-​b​u​t​-​b​e​w​a​r​e​-​o​f​-​f​a​l​s​e​-​r​u​m​o​u​r​s​-​v​i​d​e​o​-​i​n​-​e​n​g​l​i​s​h​-​f​r​e​n​c​h​-​s​u​b​t​i​t​l​es/

  2. Eigentlich soll­te es nor­mal sein aber trotz­dem ist es toll die­se Form des Engagement beson­ders her­vor­zu­he­ben. Ich hät­te gern so einen Arzt oder eine Ärztin der/die so an mei­ner Gesundheit inter­es­siert ist.

    1. Ich nicht. Lieber einen, der vor­her über­legt bzw. gar nicht erst mit­macht wenn die Zweifel nicht aus­ge­räumt sind. „….nach über 600 durch­ge­führ­ten Impfungen….“ klingt anders.

    2. Mein Arzt (der mir ein „Anti-Masken-Attest“) aus­ge­stellt hat, hat sich VOR dem Start der Impfung infor­miert und hat sich ent­schlos­sen, nicht zu imp­fen! Das ist Arzt, den sie gern hätten…

  3. Das ist bewun­derns ‑und lobens­wert ,das es noch Ärzte gibt die sich dar­an erin­nern das sie mal einen Eid geschwo­ren haben. Danke Dr. Schröder!

    1. @Roswitha Ripke
      Die bun­des­deut­schen appro­bier­ten Ärzte lei­sten nicht den „Eid des Hippokrates“ (https://​de​.wiki​pe​dia​.org/​w​i​k​i​/​E​i​d​_​d​e​s​_​H​i​p​p​o​k​r​a​tes) (Hippokratischer Eid) und auch nicht das Gelöbnis auf die „Deklaration von Genf“ (https://de.wikipedia.org/wiki/Genfer_Deklaration_des_Weltärztebundes)(Genfer Gelöbnis).

      Das Genfer Gelöbnis des Weltärztebunds (https://doi.org/10.1007/s00481-018‑0471‑2)
      Revidiert unter Leitung der Bundesärztekammer
      Frank Ulrich Montgomery, Ramin Walter Parsa-Parsi, UrbanWiesing
      Zitat:
      „Der Weltärztebund (World Medical Association, WMA) hat auf sei­ner 68. Generalversammlung im Oktober 2017 in Chicago eine umfang­rei­che Überarbeitung des Genfer Gelöbnisses ange­nom­men. Nachdem es in der Vergangenheit ledig­lich gering­fü­gig revi­diert oder nur redak­tio­nell über­ar­bei­tet wur­de, weist die neue Fassung eini­ge wich­ti­ge Änderungen und Ergänzungen auf.
      Die Bundesärztekammer wur­de vom WMA beauf­tragt, die Leitung der für die Revision zustän­di­gen inter­na­tio­na­len Arbeitsgruppe zu über­neh­men. Dies hat in Anbetracht der Entstehungsgeschichte des Genfer Gelöbnisses eine beson­de­re Bedeutung. Die Deklaration wur­de 1948 auf der 2. Generalversammlung des Weltärztebundes im Bewusstsein der unter Mitwirkung von Ärzten began­ge­nen Gräueltaten wäh­rend des Zweiten Weltkrieges und der Nazi-Herrschaft ver­fasst. Das Gelöbnis soll­te hel­fen, das Vertrauen der Patienten in die Ärzteschaft wie­der­her­zu­stel­len. Es gehört ohne Zweifel zu den wich­tig­sten Dokumenten des Weltärztebundes.
      Obwohl die fak­ti­sche Verbreitung und Nutzung des Gelöbnisses inter­na­tio­nal hin­ter den Erwartungen zurück­bleibt, wird das Genfer Gelöbnis von vie­len als moder­ner Hippokratischer Eid ange­se­hen und in vie­len Ländern als ärzt­li­ches Gelöbnis genutzt. In Deutschland ist es der (Muster-)Berufsordnung vorangestellt. …“

      In Deutschland ist das Genfer Gelöbnis ledig­lich der „(Muster-) Berufsordnung für die in Deutschland täti­gen Ärztinnen und Ärzte“
      (https://​www​.bun​des​aerz​te​kam​mer​.de/​f​i​l​e​a​d​m​i​n​/​u​s​e​r​_​u​p​l​o​a​d​/​d​o​w​n​l​o​a​d​s​/​p​d​f​-​O​r​d​n​e​r​/​M​B​O​/​M​B​O​-​A​E​.​pdf) vor­an­ge­stellt. Würde eine Eidesleistung bzw. ein Gelöbnis erfol­gen, wie in vie­len ande­ren Ländern, müss­te in Deutschland Schluss sein mit den men­schen­ver­ach­ten­den Versuchen/Experimenten der bun­des­deut­schen Medizin (Pharma, Ärzte u. Co.). Bezeichnend und ent­lar­vend ist bereits die Formulierung: „In Deutschland ist es der (Muster-)Berufsordnung vorangestellt“. 

      „Dank“ des Haltungsjournalismus und der ande­ren media­len Darstellungen hält sich die Mär von der Eidesleistung der bun­des­deut­schen Ärzte. Selbst die jet­zi­ge Darstellung einer Corona-Pandemie bringt die mei­sten Menschen (noch) nicht dazu, ledig­lich Geglaubtes zu hin­ter­fra­gen und selbst Recherchen anzustrengen.

      Zudem:
      Die in der Bundesrepublik Deutschland zuge­las­se­nen Ärzte unter­wer­fen sich seit 72 Jahren einem grund­ge­setz­wid­ri­gen Kammerzwang, obwohl es die­sen gemäß Art. 2 Abs. 1 GG (https://​www​.geset​ze​-im​-inter​net​.de/​g​g​/​a​r​t​_​2​.​h​tml)
      und Art. 9 GG (https://​www​.geset​ze​-im​-inter​net​.de/​g​g​/​a​r​t​_​9​.​h​tml) nicht geben kann und darf.

      Auch die Bundesärzteordnung ent­spricht nicht den zwin­gend grund­ge­setz­li­chen Gültigkeitsvorschriften. Bundesärzteordnung § 13 Straf- und Bußgeldvorschriften (https://​www​.geset​ze​-im​-inter​net​.de/​b​_​o​/​B​J​N​R​0​1​8​5​7​0​9​6​1​.​h​t​m​l​#​B​J​N​R​0​1​8​5​7​0​9​6​1​B​J​N​G​0​0​0​7​0​1​307) löst zwin­gend das sog. Zitiergebot gemäß Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG (https://​www​.geset​ze​-im​-inter​net​.de/​g​g​/​a​r​t​_​1​9​.​h​tml) aus; denn dort steht im Satz 2 das Wort „muss“. Haftstrafen (sie­he § 13 Bundesärzteordnung) sind Einschränkungen des Art. 2 Abs. 2 Satz 1 und 2 GG (https://​www​.geset​ze​-im​-inter​net​.de/​g​g​/​a​r​t​_​2​.​h​tml), Freiheit und Unverletzlichkeit der Person. Die Bundesärzteordnung ist daher von Grundgesetzes wegen ex tunc (von Beginn an) ungültig.

      Und das ist nicht ein­mal ein Quäntchen der Spitze des Eisberges der von Grundgesetzes wegen ex tunc ungül­ti­gen Rechtsnormen und Rechtsverordnungen, die tag­täg­lich gegen den Grundrechteträger zur Anwendung kom­men. Die Täter mit und ohne Roben wis­sen es und tun es wei­ter, denn die Bevölkerung ahnt nichts davon und die Haltungsmedien schwei­gen es tot, trotz erdrücken­der Beweise.

  4. "Impfstopp" heißt also "Zweitimpfung" trotz­dem durchführen?

    Durchführen, weil: "Die Datenlage zu sämt­li­chen COVID-Impfstoffen erscheint uns wenig über­zeu­gend – die unse­rer­seits durch­ge­führ­ten Analysen zu den immu­no­lo­gi­schen Reaktionen auf die Impfungen brin­gen äußerst hete­ro­ge­ne bzw. unsy­ste­ma­ti­sche Befunde zu Tage, die uns zum Teil ver­un­si­chern und sogar beängstigen."

    Eine Logik kann ich da nicht erken­nen, lobe aber die Aufrichtigkeit der Begründung für den "Impfstopp", auch wenn er gar kei­ner ist. Schön, dass sie sich nicht mit man­geln­der Versorgung vorschützen.

    Eine sehr inter­es­san­te Meldung!
    Wenn es schon eine klei­ne Praxis mit 600+ Versuchsratten
    schnallt, dann hat­ten wir sowas von Recht.
    Vom Aluhut zum Goldstandard,
    wie so oft.

    Zum Thema Verschwörung gegen die Menschen:

    Wenn die als rechts­po­pu­li­stisch anti­se­mi­ti­schen Verschwörungstheoretiker immer wie­der und sogar mit immer kür­zer wer­den­den Abständen, genau das vorhergesagt/aufgedeckt haben, was dann nicht mehr als Unwahrheit abge­tan wer­den kann, dann.…..
    komm ich mir vor wie in einem Bild von M.C. Escher:

    https://i0.wp.com/consciousnessminded.com/wp-content/uploads/2014/08/M.C.-Escher-stairs1.jpg?fit=1558%2C1541&ssl=1

  5. Hat er schon Berufsverbot? Ist die Approbation schon ent­zo­gen? Hat man schon die Praxis durch­sucht und den Laptop beschlag­nahmt? (Wer weiß, mit wem er in Verbindung steht)

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