Auch in Bayern: Ladenöffnung trotz Lockdown

Update: Verschiedene LeserInnen haben fest­stel­len müs­sen, daß die Aktion bereits wie­der abge­sagt wur­de (s. u.).

BR24 berich­tet heute:

»Der Rosenheimer Sporthändler Udo Siebzehnrübl, der fünf Intersport-Filialen in Oberbayern betreibt, will sei­ne Filialen am 11. Januar öff­nen – auch, wenn der Lockdown wegen der wei­ter hohen Corona-Infektionszahlen ver­län­gert wird. Siebzehnrübl sagt, er neh­me alles in Kauf.

"Es ist ganz klar erwie­sen, dass der Einzelhandel nicht ver­ant­wort­lich ist für die Corona-Pandemie und auch nicht hel­fen kann, die Pandemie zu redu­zie­ren. Darum wer­de ich auch am Montag mei­ne Geschäfte auf­sper­ren!" Sporthändler Udo Siebzehnrübl

Hunderte Kommentare bei BR24

Seine Ankündigung sorg­te für Aufsehen und ein gro­ßes Medienecho, auch BR24-Leser dis­ku­tier­ten inten­siv über den Vorstoß. Bis zum Montagabend wur­de der Artikel mehr als 360-mal kommentiert.

Viele Leser wie "schwob" zeig­ten Verständnis für den Geschäftsmann: "Hoffentlich schlie­ßen sich vie­le ande­re Einzelhändler und wei­te­re Brachen wie Restaurants, Friseure, Fitness, Kosmetik etc. an. Viele davon haben seit März 0,00 EUR als Hilfe erhal­ten und kön­nen nicht mehr anders…es reicht irgendwann…die Großen wer­den unter­stützt, den klei­nen, regio­na­len Handel macht man tot."

User wünschen Händler "viel Erfolg"

Auch "Fridl" fin­det den Vorstoß "sehr gut" und "FaustDick wünscht dem Mann "viel Erfolg". Er hof­fe, "dass mög­lichst vie­le Gewerbetreibende und Einzelhändler mit­zie­hen, denn nur über die­sen Widerstand kom­men wir aus der gan­zen Nummer wie­der her­aus." Der Handelsverband Bayern hat­te die Ankündigung einen "Hilfeschrei" genannt, zugleich aber klar gestellt, dass das Vorhaben ein offe­ner Rechtsbruch sei.

User "Andreas_BY" for­der­te der­weil FFP2-Masken für alle: "Wären FFP2-Masken für alle Menschen vor­han­den, dann könn­ten wir unser Leben fast nor­mal leben!!! Die Regierung kommt gar nicht auf die­se Idee. Stattdessen Lockdown, Ausgangssperre usw.. Was für ein unfass­ba­res Versagen unse­rer Politiker die 'Schaden vom Volk abwen­den' sollen!"

Kritikerin: "Wo soll das noch hinführen?"

Andere BR24-Leser zeig­ten dage­gen kein Verständnis für den ange­kün­dig­ten Rechtsbruch. "Meiner Meinung nach ist das ein Aufruf, zu machen, was man will! Wo soll das noch hin­füh­ren?", fragt "Ira" besorgt. Auch "Sonnenschein1975" kri­ti­siert: "Schon erstaun­lich, wie­vie­le User hier das Vorhaben gut fin­den und 👍 liken. Die Stimmung in D(eutschland) ändert sich." Und "Xelso4run" fin­det: "Dieser Herr hat es ein­fach nicht kapiert, um was es bei die­ser Sache geht. Das vie­les falsch gelau­fen ist oder auch falsch läuft, ist nicht weg zu dis­ku­tie­ren. Sich ein­fach mal quer­stel­len, ist der fal­sche Weg."

"Elisabeth20" erin­nert vor allem an die schwie­ri­ge Lage in den Krankenhäusern. Sie schreibt: "Ich hab die­ses Jahr auch 80 Prozent weni­ger Umsatz gehabt und käme den­noch nicht auf die Idee, mit einem sol­chen Verhalten zu bewei­sen, dass mir die Situation in den Krankenhäusern sch…egal ist."…«

An die "Volksverpetzer" und Freunde: Ich habe nach­ge­schaut. Herr Siebzehnrübl war gar nicht mit der AfD und ReichsbürgerInnen in Verbindung zu bringen.


»Beifall von Rechtsaußen? Intersport in Rosenheim bläst Aktion gegen Corona-Lockdown ab« ist um 13:25 auf ovb​-online​.de zu lesen:

»… Udo Siebzehnrübl berich­tet, dass ihn die Vorsitzenden des Intersport-Verbunds dar­über in Kenntnis gesetzt hät­ten, dass sein Vorhaben, sei­ne Geschäfte trotz Lockdown wie­der­zu­er­öff­nen, „meh­re­re Menschen aus der rech­ten Szene ange­lockt hät­te“. So hät­te es bei­spiels­wei­se bereits Kunden gege­ben, die ver­mu­tet hät­ten, dass er der rech­ten Szene angehöre.

Für ihn sei damit sofort klar gewe­sen, dass er einen „gewal­ti­gen Rückwärtsgang ein­le­gen muss“, denn mit die­ser Szene wol­le er nichts zu tun haben. „Es ist total scha­de, weil wir so viel Energie in das Vorhaben gesteckt haben“, sagt Siebzehnrübl. Doch es sei nie in sei­nem Interesse gewe­sen, Randale zu machen. Vielmehr habe er das Ziel ver­folgt, ein Zeichen für den Einzelhandel zu setzen…

Siebzehnrübl muss mit bis zu 5000 Euro Strafe rechnen
Denn wer sein Geschäft, trotz Corona-Verordnung, öff­net, auf den kommt ein har­tes Bußgeld zu. „Man muss mit bis zu 5.000 Euro Strafe rech­nen“, heißt es von der Rosenheimer Polizei. Auch die Beamten sind infor­miert, wis­sen von den Plänen des Unternehmers. Wie genau man am Montag, 11. Januar, reagie­ren will, sei im Moment noch offen. Unter ande­rem auch des­halb, weil erst am Dienstag (5. Januar) end­gül­tig bekannt gege­ben wer­den soll, ob der Lockdown tat­säch­lich ver­län­gert wird.«

Wer weiß, wer da alles inter­ve­niert hat. Sollte die Information eines Kommentators zutref­fen, daß der Geschäftsmann CSU-Mitglied ist, dann kann man es sich fast denken.

Update zum Update: Über die CSU-Mitgliedschaft berich­tet auch 19vier​und​acht​zig​.com:

»… Dass er mit 60 Jahren noch zum Rebellen wird, über­rascht Udo Siebzehnrübl selbst. Doch die sei­ner Meinung nach unan­ge­mes­se­nen und über­zo­ge­nen Corona-Maßnahmen der Regierung gegen­über dem Einzelhandel trei­ben den Sportartikelhändler auf die Barrikaden…

„Coronaleugner oder Querdenker bin ich aber des­halb nicht“ – schließ­lich ist gleich zu Beginn der ersten Welle im Frühjahr eine Mitarbeiterin an Covid-19 gestor­ben. Doch auch das Geschäft muss lau­fen. Und sei­ner Meinung nach könn­te dies pro­blem- und gefahr­los Realität sein – und nicht nur bei ihm.
Er will nun ansto­ßen, dass sich etwas ändert: „Ich habe die Schnauze voll, ich wer­de jetzt zum Revoluzzer“, sagt das CSU-Mitglied.

Tja. Das war jawohl nix. Ich tele­fo­nier­te eben mit Frau Siebzehnrübl, die auf unse­re Interview-Anfrage wie folgt reagierte:

"Lassen Sie mich vor­ab eines sagen: Wir sind kei­ne Rechtsradikalen, kei­ne Corona-Leugner und kei­ne Querdenker. Und die­se blö­de rechts­ra­di­ka­le Szene hängt sich an unse­rer Idee auf! Das war unse­re Idee!
Und des­halb bla­sen wir die gan­ze Aktion ab."

Ich hat­te kei­ne Lust mit der Frau zu dis­ku­tie­ren, sie bei­spiels­wei­se zu fra­gen, über was für „Rechtsradikale“ sie fabu­liert. Aber die Dame war bereits so auf Zinne, das hät­te eh nichts gebracht.«

40 Antworten auf „Auch in Bayern: Ladenöffnung trotz Lockdown“

  1. Richtig so. Eine Art umge­kehr­ter Generalstreik. Endlich erken­nen die Menschen, dass die Regierung nichts gutes für die Menschen im Sinn hat auf einem "tota­len Krieg" bzw. tota­len Zerstörungskurs ist. Rechtlich ist das "auf­ma­chen" doch nicht mehr als eine abge­lau­fe­ne Parkscheibe – eine Ordnungswidrigkeit wird also mora­lisch nicht bewer­tet. Mich wür­de wun­dern, wenn da über­haupt Verfahren eröff­net wer­den. Das wür­den die Gerichte in 10 Jahren nicht alles abar­bei­ten kön­nen. Nicht ein­schüch­tern las­sen von den moder­nen Doppel-es-Agenten. Wir kom­men bei euch kau­fen, spei­sen und flanieren.

  2. Sehr, sehr gute Aktion und ich hof­fe das vie­le mit machen. Man kann ja die Elite im Elfenbeinturm sit­zen las­sen und die "Experten" dis­ku­tie­ren wei­ter. Man soll­te den Staatsfunk abschal­ten und auch nichts mehr aus die­ser Riege hören/ lesen .… dann klappt das auch wieder .…

  3. Bravo, ich wün­sche Ihnen und ähn­lich muti­gen Einzelhändlern, Gastronomen, Friseuren…usw. star­ke Nerven. Es ist wahr­schein­lich jetzt wirk­lich mal die Entscheidung zwi­schen Pest und Cholera ange­sagt. Sollte es in mei­ner Region sol­che muti­gen Menschen geben, ich wäre sofort Kundin , und zwar ohne Maske!!
    Wie anders als eine INFAME LÜGE soll man die Ausführungen unse­res begna­de­ten Lobbyisten und Bankers Herrn Spahn vom
    September inter­pre­tie­ren ?? Aber natür­lich, da war er ja auch in NRW auf "WÄHLER/INNEN-FANG".Leute, 2021 ist ein MEGASTARKES WAHLJAHR, NUTZT DIE CHANCE!! Um mit Brecht zu spre­chen:" DIe dümm­sten Kälber.….

  4. Ich hof­fe, es machen genü­gend Geschäfte und Restaurants mit. Denn der Staat kann nur mit so und so vie­len Prozent Widerständlern fer­tig wer­den. Werden es mehr, bricht das System zusam­men, das liegt schon an der behörd­li­chen Personaldecke. Stellt Euch vor, es ist Lockdown – und nie­mand macht mit!

    Und ist es wirk­lich ein Rechtsbruch? Meiner Meinung nach nicht. Denn der Rechtsbruch, das ist der Lockdown!

    1. Richtig. Die Maßnahmengegner hät­ten in den Nürnberger Gesetzen wahr­schein­lich auch kein Problem gese­hen, weil es war ja die Gesetze. Dass Gesetze auch Unrecht sein kön­nen, kommt in deren Vorstellung nicht vor. Ob die wüss­ten, wie nahe die­se Leute Filbinger sind?

  5. Hut ab und BRAVO!
    Hoffentlich betei­li­gen sich mög­lichst vie­le Einzelhändler in ganz Deutschland! Unsere "Volksvertreter" müs­sen end­lich anfan­gen ihre Fehler zu erken­nen und die völ­lig unsin­ni­gen Maßnahmen beenden!

  6. Herr Siebzehnrübl ist ein CSU Mitglied.
    Der Radius wird auf 15km beschränkt – was immer das prak­tisch hei­ßen soll
    https://www.sueddeutsche.de/politik/corona-deutschland-beschraenkungen-lockdown-bewegungsradius‑1.5164637
    Das hier kann nicht stimmen
    Eine gro­ße Mehrheit der Deutschen ist für eine Verlängerung des Lockdowns zur Eindämmung der Corona-Pandemie."
    laut YouGov fest­ge­stellt im Auftrag von dpa. Dpa gibt nichts in Auftrag, sie sind ein Service-Unternehmen. Also hat jemand dpa vor­ge­scho­ben. Und YouGov ist das hier
    https://​de​.wiki​pe​dia​.org/​w​i​k​i​/​Y​o​u​Gov
    "Zu den größ­ten Aktionären zäh­len die Investmentgesellschaften BlackRock, Liontrust Asset Management und Standard Life Aberdeen"
    Irgendwann rafft es auch der Dümmste.
    In ande­ren Nachrichten hat sich der Corona Ausschuss auf Anthony Fauci ein­ge­schos­sen. Ich wür­de sagen, es trifft den Richtigen.

    1. Ich den­ke, dass hier ein­fach nur von gewis­ser Seite mas­siv Druck auf den Herrn aus­ge­übt wurde.……merkt ja ein Blinder, denn es kann nicht sein, was nicht sein darf.

    2. LOL, nicht im Ernst. Na dann sol­len die ihre Läden bit­te für immer schlie­ßen und für immer schwei­gen. Ich den­ke näm­lich der ein oder ande­re "Rechte" (extrem, radi­kal, oder nor­mal) wird sicher auch hin und wie­der in einen ech­ten Laden ein­kau­fen, zum Frisör gehen, zum Tanken, ins Wirtshaus, usw. ohne dass man ihm sei­ne Gesinnung ansieht. Mit dem Argument muss ALLES geschlos­sen wer­den auf Dauer. Und Betreiber und Selbständige mögen für immer schwei­gen. Ich bin ein links­li­be­ra­ler (na ja jeden­falls hiess das in den 90ern noch so, heu­te ist das bestimmt Ultra-Nazi) und ich schaue am Montag wer auf hat. Der wird dann auch Zukünftig mein Geld erhal­ten, der Rest möge sich ob sei­nes krum­men Rückens selbst einen bla­sen und in der Versenkung verschwinden.

    3. Wenn da so ein­fach ist, soll­te sich die AfD für mehr Klimaschutz, für einen noch schär­fe­ren Lockdown und für Gendersprache einsetzen.

  7. Das beste ist, wenn die behaup­ten, man wüss­te nicht, "wor­um es geht". Das ver­ste­hen die Kritiker der Maßnahmen sehr wohl. Wenn jemand Zahnschmerzen hat und der Zahnarzt schlägt die­sem jemand mal kur­zer­hand die Fresse ein und holt die blö­den Zähne raus, dann hat er viel­leicht hin­ter kei­ne Zahnschmerzen mehr, aber der Preis war doch recht hoch.

    Es geht dar­um, sofern wir es sich wirk­lich um ein neu­ar­ti­ges und gefähr­li­ches Virus han­deln soll­te, dass man mit Maß und Mitte da durch­kommt, ohne dass wir vie­le wei­te­re Schäden ver­ur­sa­chen, wie es gera­de jetzt pas­siert. Der Zwecke hei­ligt nicht jedes Mittel. Es besteht die Pflicht, wenn man schon die Grundrechte ein­schränkt, dass die gut begrün­det und auch eva­lu­iert wird. Studien und Erfahrungen, die gegen so eine Politik der Lockdowns spre­chen, müs­sen zur Kenntnis genom­men werden.

  8. Ich habe vol­les Verständnis. Die Einzelhändler ste­hen mit dem Rücken zur Wand und wer sich wo ansteckt ist noch immer nicht geklärt. Streckenweise sind kaum Unterschiede zwi­schen Ländern mit star­ken oder schwa­chen Lockdown zu erken­nen. Die Verhältnismäßigkeit ist völ­lig aus dem Fokus gerückt und die Maßnahmen zie­len auf die Falschen. Statt die zu schüt­zen die am mei­sten Gefahr lau­fen zu erkran­ken, sperrt man die weg die am wenig­sten dazu bei­getra­gen haben. Die letz­ten Wochen zei­gen doch wie die Maßnahmen grei­fen und die jetzt beschlos­se­nen Maßnahmen die Hilflosigkeit der Politik. Man bekommt immer mehr das Gefühl das es den Menschen reicht.
    Moralische Ansätze dür­fen nicht erst beim Toten grei­fen, son­dern unbe­dingt auch bei den Lebenden .

  9. Der Lock Down ist grund­ge­setz­wid­rig, und die deut­sche Richterschaft hat bis­her alles mit­ge­macht, was die Regierung anord­net. Dann soll doch Herr Söder ver­su­chen, so muti­ge Einzelhändler vor Gericht zu brin­gen. Er selbst wird dort dann end­lich auf Grund lau­fen. Weil er kei­ne Evidenz vertritt.

    1. Da sehe ich kein Problem. Man hat ja schließ­lich noch im Spätsommer die alten Sachen vor den Gerichte abge­ar­bei­tet, als zu Beginn des ersten Lockdown Bürger ange­zinkt wur­den, weil sie auf Parkbänken pau­siert haben und das als Verstoß zur Anzeige führ­te. Begründung war wohl, dass es zum Tatzeitpunkt eine ent­spre­chen­de Regelung gab, gegen die ver­sto­ßen wur­de – ganz egal, wie die Regeln zum Zeitpunkt der Verhandlung sind.

      Mittlerweile sind ja schon Ankündigungen/Versuche von Gehorsamsverweigerungen straf­bar. Ich glau­be, wir haben der­zeit eine Situation, die es weder in der DDR, noch im 3. Reich in die­ser Form gab.

      Was ist eigent­lich aus der Gewaltenteilung gewor­den? Derzeit geht ja alles nur von der Exekutive (BK + MPs) aus, ohne dass die Legislative (BT) da eine Rolle spielt.

    1. Und wer zum Aufruf zum Aufruf zum Aufruf zum Aufruf zum Aufruf zum Verstoß auf­ruft, ver­stößt eben­falls, klar. Das ist die Logik des Irrsinns. Die dahin­ter­ste­hen­den Verordnungen wer­den dadurch nicht einen Mikrometer gül­ti­ger und verfassungskonformer.

  10. Immerhin kann man in Deutschland nicht einer Nähe mit "links" ver­däch­tigt wer­den, wenn man in Sachen Corona Kritik äußert, gar zum Widerstand aufruft . 

    Linke gibt es nur noch als Claqueure des Ausnahmezustands. Jede Einzelperson die sich nicht anschließt wird zur Monade, oder falls sie nicht allein bleibt, durch Kontakt mit den FALSCHEN "rechts".

    Ich möch­te mit sol­chen Verherrlichern der Linientreue und des ein­zig Wahren nicht ver­wech­selt wer­den, daher möge mich für "rechts" hal­ten, wer mag. Solch Maß an Gefolgschaft ist wider­wär­tig und wird nicht mal bei der NPD erwar­tet, glau­be ich.

    Zum Glück ein über­wie­gend deut­sches Phänomen, und nicht neu. Katharina Rutschky sag­te ein­mal: "Wenn ich in Italien bin, bezeich­ne ich mich als Feministin – hier lie­ber nicht."

    1. @Boris Büche: Nun, die­ser Blog "äußert in Sachen Corona Kritik", ver­steht sich als links, zitiert vie­le dum­me lin­ke Stimmen, aber auch man­che kri­ti­sche, und eine gan­ze Reihe von Kommentaren klin­gen durch­aus links.

  11. @Markus: "Auch wer zum Verstoß auf­ruft macht sich strafbar."

    Das ist eine absicht­lich gestreu­te Falschinformation: 

    § 111 Öffentliche Aufforderung zu Straftaten
    (1) Wer öffent­lich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten eines Inhalts (§ 11 Absatz 3) zu einer rechts­wid­ri­gen Tat auf­for­dert, wird wie ein Anstifter (§ 26) bestraft.
    (2) Bleibt die Aufforderung ohne Erfolg, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe. Die Strafe darf nicht schwe­rer sein als die, die für den Fall ange­droht ist, daß die Aufforderung Erfolg hat (Absatz 1); § 49 Abs. 1 Nr. 2 ist anzuwenden.

    zu (2): Ein Anstifter kann nicht zu mehr ver­ur­teilt wer­den als ein Täter; Wer also z.B. zum "Abfackeln" gepark­ter Polizeifahrzeuge auf­ruft (Sachbeschädigung), bekommt nicht die von "Anwalt Jun" behaup­te­ten "bis zu fünf Jahre" auf­ge­brummt, son­dern maxi­mal zwei (§303 StGB).

    zu (1): "rechts­wid­ri­ge Tat" im Sinne von § 111 StGB kann, wie der Kontext erken­nen lässt, jede Straftat sein – nicht jedoch eine Ordnungswidrigkeit.
    Zur Missachtung von "Corona-Verbrechen" auf­zu­ru­fen ist daher voll­kom­men legal, genau­so wie die Anstiftung, Billigung, die Beihilfe, oder der Versuch, ein "Corona-Verbrechen" zu bege­hen – weil all die­se Handlungen nicht ein­mal ein Vergehen sind.
    Ein Anwalt soll­te das wissen …

    Des Weiteren : § 138 StGB (Mitwisserschaft bei geplan­ten Straftaten) und §258 StGB (Strafvereitelung) grei­fen eben­falls nicht. Zeugen einer Ordnungswidrigkeit steht das Recht der Aussageverweigerung nach §55 StPO genau­so zu wie den Zeugen von Straftaten.

  12. @aa: Dass es hier nicht "rechts" zugeht, gefällt mir sehr – es möge so blei­ben! Es wäre schön, wenn solch Respekt Divergenz gegen­über, und die kla­re Abgrenzung zu tota­li­tä­ren Positionen und Gesinnungsrufmord auch wie­der "links" Einzug hielten.

  13. Olaf Scholz spricht das Wort zum Sonntag und der Bundestag dreht aktu­ell am Insolvenzrecht . Immer nur "zugun­sten des Angeklagten"????

  14. In Bayern leb­ten zwei Ameisen
    die woll­ten nach Australien reisen.
    Bei Rosenheim auf der Chaussee
    da taten ihnen die Beine weh.
    Und so ver­zich­te­ten sie weise
    auf den letz­ten Teil der Reise.

    So will man oft und kann doch nicht
    und lei­stet dann recht GERN Verzicht.

    Frei nach Ringelnatz

  15. @voriger Beitrag:

    Pardon, die Rechtsauskunft war teil­wei­se feh­ler­haft. @Markus liegt nicht ganz falsch: Nach §116 OWiG kann ein Aufruf zu Ordnungswidrigkeiten bestraft wer­den mit einem Bußgeld bis zur glei­chen Höhe. Das wäre aber auch alles.

    Ob "Corona-Verbrechen" den Gesetzesvorbehalt nach §§ 1, 3 OWiG erfül­len – i.d.R. han­delt es sich um Verstöße gegen Rechtsverordnungen, nicht Gesetze – wäre geson­dert zu prü­fen. Ein Einspruch gegen Bußgeldbescheide hat jeden­falls auf­schie­ben­de Wirkung.

    1. @Boris Büche

      §74 und §75 IfSG ent­hal­ten Strafvorschriften von jeweils bis zu 2 oder 5 Jahre Gefängnis oder Geldstrafe.
      Es han­delt sich somit zu einem Aufruf zu Straftaten.

      Sollte man wissen. ^^

  16. Eine Rechtsverordnung ist ja wie folgt beschrie­ben (Quelle: https://​www​.bun​des​tag​.de/​s​e​r​v​i​c​e​s​/​g​l​o​s​s​a​r​/​g​l​o​s​s​a​r​/​R​/​r​e​c​h​t​s​v​e​r​o​r​d​-​2​4​5​520):

    "Rechtsverordnungen sind Gesetze, die nicht im förm­li­chen Gesetzgebungsverfahren vom Bundestag ver­ab­schie­det, son­dern von der Bundesregierung, einem Bundesminister oder einer Landesregierung erlas­sen wer­den. Die Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen muss in einem Gesetz ver­an­kert sein. Zweck und Ausmaß der Rechtsverordnung bestimmt das ermäch­ti­gen­de Gesetz. Eine Verordnung darf nicht gegen das Recht der Europäischen Gemeinschaft, die Grundrechte, das Verhältnismäßigkeitsprinzip und den Gleichheitssatz ver­sto­ßen. Durch ein for­mel­les Gesetz kann eine Rechtsverordnung jeder­zeit wie­der auf­ge­ho­ben werden."

    Ich sehe aller­dings einen erheb­li­chen Widerspruch zwi­schen dem nach­fol­gen­den Auszug aus der Definition und der prak­ti­zier­ten "Corona-Politik":

    …Eine Verordnung darf nicht gegen (…) die Grundrechte, das Verhältnismäßigkeitsprinzip und den Gleichheitssatz verstoßen.

    Das pau­scha­le Totschlagargument, es sei ja schließ­lich eine Pandemie und damit ist jede Einschränkung der Grundrechte voll­um­fäng­lich zu recht­fer­ti­gen, ist mir ein­fach zu wenig als Begründung bzw. hat eher den Charakter einer Ausrede. Das erin­nert an die bei der Bundeswehr immer gern genutz­te Universalbegründung "Isso".

  17. Schön dass ein "Markus" hier die Rechtslage refe­riert. Wo er das wohl alles her hat? Muss gut infor­miert sein, das Kerlchen.

    Wird doch nicht alles auf sei­nem "Sprechzettel" von sei­nem Auftraggeber ver­merkt sein? Oder doch?

    Ach, ich ver­gaß: ist ja alles nur zum Wohle unser aller. Ein wah­rer Menschenfreund, der Markierkus.

    1. @Albrecht Storz: Haben Sie ein per­sön­li­ches Umfeld? Beobachten Sie dort viel­leicht auch, daß nicht alle, die dem Regierungskurs glau­ben, von Bill Gates gespon­sert sind?

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