Auch in München wartet der Protest nicht auf Genehmigung

»22.12.2021, 20:49 Uhr
München: Tausende bei Corona-Demo – Konfrontationen mit Polizei

In München sind am Abend rund 3.000 Gegner der Corona-Maßnahmen durch die Innenstadt gezo­gen. Die Polizei war nach eige­nen Angaben mit mehr als 500 Kräften bei der nicht geneh­mig­ten Demonstration im Einsatz. Die mei­sten Teilnehmer tru­gen kei­nen Mund-Nase-Schutz, Abstand von­ein­an­der hiel­ten sie nicht.

Polizei und Demonstranten gera­ten aneinander
Vereinzelt kam es zu Konfrontationen zwi­schen Polizei und Demonstranten. Es habe Rangeleien an Absperrungen gege­ben, aber kei­ne grö­ße­ren Auseinandersetzungen, beton­te ein Polizeisprecher. Auf Twitter-Videos ist unter ande­rem sehen, wie eine Polizeikette durch­bro­chen wur­de. Ein BR-Reporter berich­te­te zudem, dass die Polizei Schlagstöcke einsetzte…

Gegendemonstration auf dem Odeonsplatz

Auf dem Odeonplatz pro­te­stier­ten laut Polizei zeit­gleich rund 120 Menschen gegen soge­nann­te Querdenker. Dazu auf­ge­ru­fen hat­te ein Bündnis "Solidarität statt Schwurbel" von Linken, der Grünen Jugend und ande­ren Gruppen.«
br​.de (22.12.)

Ob sich die Solidaritäts-Schwurbler erin­nern? Wenn es in München gegen rich­ti­ge Nazsi geht, dann kom­men zu den Protesten Tausende. Den "Linken, der Grünen Jugend und ande­ren Gruppen" glau­ben selbst die eige­nen Leute nicht mehr.

13 Antworten auf „Auch in München wartet der Protest nicht auf Genehmigung“

  1. Interessant, die Gegendemo erklärt, war­um in Richtung Odeonsplatz dicht gemacht wur­de. Die Polizei woll­te also nur die bei­den Gruppen aus­ein­an­der hal­ten. Davon wuß­ten wir wäh­rend der Demo nichts.
    Insgesamt war mein Eindruck, daß die Polizei sehr ver­nünf­tig agiert hat. Gut, am Anfang waren sie natür­lich total überfordert.

    Insgesamt ein wirk­lich schö­ner Abend. Nächste Woche ger­ne wie­der, ob mit Anmeldung oder zufäl­li­ger Spaziergang. Ist ja schon lustig, daß so vie­le Menschen zufäl­lig die glei­che Idee hatten. 😉

    "Die mei­sten Teilnehmer tru­gen kei­nen Mund-Nase-Schutz, Abstand von­ein­an­der hiel­ten sie nicht."
    Warum auch? Da es ja kei­ne Genehmigung gab, gab es auch kei­ne Auflagen.

  2. Oh man,was wol­len die mit nem Hubschrauber?

    Wird der in München eigtl. gegen Dealer ein­ge­setzt die Drogen an Kinder ver­kau­fen und die­se sich spä­ter sel­ber verkaufen?

    1. @Karl
      Mit dem Hubschrauber sehe ich kei­ne Problem. Es ist nur all­zu ver­ständ­lich, daß die Polizei einen Überblick über die Menschenmassen bekom­men woll­te. Du mußt beden­ken, das ging qua­si aus dem Nichts los und es waren plötz­lich Massen von Menschen auf der Straße, wäh­rend da nichts abge­sperrt war, mit­ten im lau­fen­den Verkehr. 

      Das obi­ge Video wirkt tat­säch­lich ein biß­chen rei­ße­risch … Hubschrauber und viel Blaulicht. Tatsächlich waren die Blaulichter sogar meist aus, wenn es nicht nötig war. Ich fand, die Polizei hat sehr gut und beson­nen reagiert. Das ein­zi­ge, was eine offen­sicht­li­che Provokation war, die locke­re Polizeikette, bestehend vor­wie­gend aus klei­ne­ren Polizistinnen, die soll­te über­rannt wer­den, um ent­spre­chen­de Bilder zu gene­rie­ren. Da soll­ten die Demonstranten auch dis­zi­pli­nier­ter sein und sich nicht pro­vo­zie­ren lassen.
      Und wie schon gesagt, wir wuß­ten es zu der Zeit nicht, aber offen­sicht­lich war der Grund der Polizeisperre rich­tung Odeonsplatz, uns von den jung­grü­nen Gegendemonstranten fern zu halten.

  3. Heute mor­gen wur­de selbst im Mainstream von ca. 5000 gespro­chen. Aus eige­ner Sicht kann ich sagen, waren es deut­lich mehr. Das Regime woll­te die Demo auf die Theresienwiese ver­ban­nen, dass nie­mand was mit­be­kommt. Drum wur­de sie abge­sagt. Die freie Zeit haben wohl eini­ge zum Spazieren gehen genutzt. Einige weni­ge Polizisten waren aggres­siv und etwas hilf­los. Das typi­sche Spiel, ein­kes­seln, auf­kes­seln u.s.w. Nächsten Mittwoch dann die 10000er Marke knacken. Die von Tätern und Mitläufern orga­ni­sier­te "Gegendemo" war wirk­lich ein Witz.

  4. Aber Schusswaffenanwendung ist sicher­lich nicht vor­ge­se­hen, oder irre ich mich da sehr?

    "Saskia Weishaupt@SaskiaLeaRaquel

    Die Taktik von den Querdenker:innen ist es, sich Stück für Stück die Straße zu erkämp­fen. Polizei muss han­deln und im Zweifelsfall Pfefferspray und Schlagstöcke ein­set­zen. Wir dür­fen ihnen kein Millimeter über­las­sen! #Muc2212"

  5. ein schö­nes weihnachtspaket

    der maß­nah­me­staat in bestform

    23.12.2021, 12:19 Uhr – Presse- und Informationsamt des Landes Berlin
    Erste Verordnung zur Änderung der Vierten SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung

    Aus der Sitzung des Senats am 23. Dezember 2021:

    Der Senat von Berlin hat in sei­ner heu­ti­gen Sitzung auf Vorlage von Gesundheitssenatorin Ulrike Gote die Erste Verordnung zur Änderung der Vierten SARS-CoV-2-Infektionsschutz-maß­nah­men­ver­ord­nung beschlossen.

    Diese wird am 28. Dezember 2021 in Kraft treten.

    Mit der Verordnung wird der Beschluss der Regierungschef:innen von Bund und Ländern vom 21. Dezember 2021 umgesetzt.

    Folgende wesent­li­che Änderungen sieht die Änderungsverordnung vor:

    Die Personenobergrenze für pri­va­te Veranstaltungen und Zusammenkünfte wird auf 10 Personen, die alle geimpft oder gene­sen sein müs­sen, her­ab­ge­setzt. Das gilt sowohl im Freien als auch in geschlos­se­nen Räumen. Sofern nicht geimpf­te oder gene­se­ne Personen teil­neh­men, gilt wei­ter­hin, dass sich nur Personen aus einem Haushalt mit höch­stens zwei Personen eines wei­te­ren Haushalts tref­fen dür­fen, wobei Kinder bis 14 Jahren nicht mit­ge­zählt werden.

    Es wird für den Jahreswechsel 2021/2022 an bestimm­ten, in einer neu­en Anlage zur Verordnung* defi­nier­ten Orten ein Verbot der Ansammlung von Menschen und des Abbrennens von Feuerwerk und ande­ren pyro­tech­ni­schen Gegenständen auf­ge­stellt. Ausnahmen von dem Verbot sind nur für bestimm­te behörd­lich ange­zeig­te bzw. geneh­mig­te pro­fes­sio­nel­le Feuerwerke vorgesehen.

    Veranstaltungen im Freien mit mehr als 1.000 zeit­gleich Anwesenden blei­ben ver­bo­ten. Veranstaltungen in geschlos­se­nen Räumen mit mehr als 200 zeit­gleich Anwesenden blei­ben eben­falls ver­bo­ten. Es gilt wei­ter­hin die 2 G‑Regelung.

    Sofern ein ent­spre­chen­des Hygienerahmenkonzept der für Kultur, der für Wirtschaft oder der für Sport zustän­di­gen Verwaltung vor­liegt, sind Veranstaltungen im Freien nur noch mit bis zu 3.000 Personen sowie in geschlos­se­nen Räumen mit bis zu 2.000 Personen zuläs­sig. Das Hygienerahmenkonzept muss min­de­stens eine maschi­nel­le Belüftung in geschlos­se­nen Räumen vor­se­hen, für die Veranstaltungen ist grund­sätz­lich 2 G plus (inkl. FFP2-Maske und nega­ti­vem Testnachweis) verpflichtend.

    Das Abhalten von Tanzlustbarkeiten wird sowohl im Freien als auch in geschlos­se­nen Räumen untersagt.

    Die Laufzeit der Verordnung wird bis zum 22. Januar 2022 verlängert.

    Anlage zur Verordnung:

    Bereich Alte Frankfurter Allee/ Siegfriedstraße/ Bahnhof Lichtenberg, begrenzt durch Siegfriedstrasse 212, Kreuzung Frankfurter Allee/ Gudrunstrasse sowie Frankfurter Allee 233
    Bereich Altstadt Köpenick, begrenzt durch Lange Brücke, Dammbrücke, Katzengrabensteg, Amtsstraße sowie Müggelheimer Straße
    Bereich Altstadt Spandau, begrenzt durch Am Juliusturm, die Havel, Stabholzgarten sowie Altstädter Ring
    Bereich Annemirl-Bauer-Platz, begrenzt durch die Kreuzung Sonntagstraße/ Lenbachstraße, die Kreuzung Neue Bahnhofstraße/ Simplonstraße, den S- und Regionalbahnbahnhof Ostkreuz, die Kreuzung Lehnbachstraße/ Revaler Straße, die Kreuzung Lehnbachstraße/ Simplonstraße
    Bereich Bahnhofstraße/S‑Bahnhof Köpenick, begrenzt durch die Kreuzung Mahlsdorfer Straße/ Am Bahndamm, Borgmannstraße, Puchanstraße, die Kreuzung Bahnhofstraße/ Annenallee, Hämmerlingstraße
    Bereich Brandenburger Tor/ Tiergarten, begrenzt durch Scheidemannstraße, Ebertstraße, Lennéstraße, Tiergartenstraße, Hofjägerallee, Großer Stern, Spreeweg, John-Foster-Dulles-Allee (Ausgenommen von dem Aufenthaltsverbot in die­sem Bereich sind die jeweils zuge­las­se­nen Mitwirkenden, Teilnehmenden und Gäste der Veranstaltung „Celebrate at the Gate – Silvester am Brandenburger Tor (Berlin Welcome 2022)“)
    Bereich Breitscheidplatz, begrenzt durch Budapester Straße, Europa-Center, Tauentzienstraße, Kurfürstendamm, Geschäftsgebäude Kurfürstendamm 11, Kantstraße
    Bereich Drachenfliegerberg (Kleiner Teufelsberg), begrenzt durch die Kreuzung Tannenbergallee/Heerstraße, Teufelsseechaussee, den Grunewald
    Bereich Falkenhagener Feld, begrenzt durch Radelandstraße, Hohenzollernring, die Bahntrasse der Deutschen Bahn AG, Wolfshorst, Reckeweg, die Landesgrenze Berlin/Brandenburg
    Bereich Frankfurter Tor, begrenzt durch Petersburger Straße 2/4, Frankfurter Allee 1/2, Warschauer Straße 7/8, Karl-Marx-Allee 140/143
    Bereich Gesundbrunnen, begrenzt durch Badstraße 6, die Kreuzung Badstraße/ Brunnenstraße, Behmstraße 28, Swinemünder Brücke, Hanne-Sobeck-Platz, Brunnenstraße 105
    Bereich Heerstraße Nord, begrenzt durch Cosmarweg, Maulbeerallee, Blasewitzer Ring, Kleingartenanlage Hasenheide, Meydenbauerweg, Meesterweg, Feldgebiet Aufstall
    Bereich Hermannplatz, begrenzt durch die Kreuzung Urbanstraße/Sonnenallee, die Kreuzung Hasenheide/Karl-Marx-Straße
    Bereich Hermannstraße, begrenzt durch die Kreuzung Hermannstraße/ Allerstraße, die Kreuzung Hermannstraße/Siegfriedstraße
    Bereich Huttenkiez, begrenzt durch Rostocker Straße 13/41, Beusselstraße 27/61 bis 12/78, Turmstraße 58/63, die Kreuzung Huttenstraße/ Rostocker Straße
    Bereich Johannisthaler Chaussee/Fritz-Erler-Allee (Gropiusstadt), begrenzt durch Fritz-Erler-Allee 50/53, die Kreuzung Fritz-Erler-Allee/Lipschitzallee, die Kreuzung Lipschitzallee/Kölner Damm, die Kreuzung Kölner Damm/ Johannisthaler Chaussee, Johannisthaler Chaussee 263
    Bereich Karl-Marx-Straße, begrenzt durch Hermannplatz, U‑Bahnhof Neukölln
    Bereich KottbusserTor/Kottbusser Damm, begrenzt durch die Kreuzung Kottbusser Tor/Adalbertstraße, die Kreuzung Kottbusser Tor/Skalitzer Straße, die Kreuzung Kottbusser Tor/Reichenbergerstraße, die Kreuzung Kottbusser Damm/Hermannplatz/Urbanstraße/ Sonnenallee, Hohenstaufenplatz
    Bereich Leopoldplatz, begrenzt durch Maxstraße, Schulstraße, Müllerstraße, Nazarethkirchstraße
    Bereich Lichtenberger Brücke, begrenzt durch Frankfurter Allee 248/gegenüber bis 263/266
    Bereich Märkisches Viertel, begrenzt durch Calauer Straße, die Kreuzung Calauer Straße/Senftenberger Ring, Senftenberger Ring, Uhlandstraße, Wilhelmsruher Damm, die Kreuzung Wilhelmsruher Damm/Finsterwalder Straße, Finsterwalder Straße, die Kreuzung Finsterwalder Straße/Clauer Straße
    Bereich Mauerpark, begrenzt durch Gleimstraße, Gleimtunnel, Am Falkplatz, Friedrich-Ludwig-Jahn-Sportpark, Eberswalder Straße, Wolliner Straße, Graunstraße
    Bereich Mehrower Allee (Marzahn Nord), begrenzt durch die Kreuzung Mehrower Allee/Blumberger Damm, die Kreuzung Mehrower Allee/Märkische Allee
    Bereich Modersohnbrücke, begrenzt durch die Kreuzung Modersohnstraße/Revaler Straße, Modersohnstraße 33/34
    Bereich Monbijoupark/James-Simon-Park, begrenzt durch Oranienburger Straße, Kleine Präsidentenstraße, die Spree, Monbijoustraße
    Bereich Oranienplatz/Oranienstraße, begrenzt durch die Kreuzung Moritzplatz/Prinzenstraße, die Kreuzungen Oranienstraße/Dresdener Straße, die Kreuzung Oranienplatz/Legiendamm, die Kreuzung Oranienplatz/Leuschnerdamm, die Kreuzung Oranienplatz/Naunynstraße, die Kreuzung Oranienstraße/Skalitzer Straße, die Kreuzung Oranienplatz/Erkelenzdamm, die Kreuzung Oranienplatz/Segitzdamm
    Bereich Potsdamer Platz, begrenzt durch die Kreuzung Ebertstraße/Voßstraße, die Kreuzung Bellevuestraße/Auguste-Hauschner-Straße, die Kreuzung Leipziger Straße/Leipziger Platz, die Kreuzung Ebertstraße/Alte Potsdamer Straße, die Kreuzung Potsdamer Straße/Varian-Fry-Straße
    Bereich Potsdamer Straße/Kurfürstenstraße, begrenzt durch Potsdamer Straße 105/116 bis 117/130, Kurfürstenstraße 26/155 bis 33/149
    Bereich Potsdamer Straße/Lützowstraße, begrenzt durch Potsdamer Straße 65/80 bis 79/92, Lützowstraße 20/95 bis 25/88
    Bereich Potsdamer Straße/Pohlstraße, begrenzt durch Potsdamer Straße 93/102 bis 105/116, Pohlstraße 46/53 bis 62/75
    Bereich RAW-Gelände, begrenzt durch Revaler Straße, Modersohnstraße, Bahngelände der Deutschen Bahn AG, Warschauer Straße
    Bereich Reinickendorfer Straße 84 (Maxhöfe), begrenzt durch Reinickendorfer Straße 79 bis 87, den öffent­lich zugäng­li­chen Hof der Häuser Reinickendorfer Straße 82 bis 87
    Bereich Roederplatz, begrenzt durch Weißenseer Weg, Herzbergstraße, Möllendorfstraße, Paul-Junius-Straße
    Bereich Rosenthaler Platz, begrenzt durch Weinbergsweg 2/27, Torstraße 118/119 bis 131/132, Rosenthaler Straße 1/72A bis 2/196
    Bereich der Skateranlage Falkenberger Chaussee/Vincent-van-Gogh-Straße, begrenzt durch Falkenberger Chaussee, Vincent-van-Gogh-Straße, Warnitzer Straße
    Bereich Simon-Dach-Kiez, begrenzt durch Grünberger Straße, die Kreuzung Modersohnstraße/Gärtnerstraße, Revaler Straße, Warschauer Straße
    Bereich Sonnenallee, begrenzt durch Hermannplatz, Treptower Straße
    Bereich Spandauer Neustadt, begrenzt durch Hohenzollernring, Falkenseer Damm, die Havel
    Bereich Sparrplatz, begrenzt durch Sprengelstraße, Sparrstraße, Lynarstraße
    Bereich Thermometersiedlung, begrenzt durch Celsiusstraße, die Kreuzung Celsiusstraße/Fahrenheitstraße, die Kreuzungen Réaumurstraße/Celsiusstraße, die Kleingartenanlage Celsiusstraße
    Bereich Traveplatz, begrenzt durch Travestraße, Jessnerstraße, Oderstraße, Weichselstraße
    Bereich Treptower Park, begrenzt durch die Spree, die Kreuzung Alt Treptow/Bulgarische Straße, Bulgarische Straße, Am Treptower Park, Elsenstraße
    Bereich U‑Bahnhof Eberswalder Straße, begrenzt durch die Einmündung Schönhauser Allee/Topsstraße, Pappelalllee 5A/88, die Kreuzung Danziger Straße/ Knaackstraße/Lychener Straße, die Einmündung Schönhauser Allee/Kastanienallee, Kastanienallee 9/100, Eberswalder Straße 19/31
    Bereich U‑Bahnhof Nauener Platz, begrenzt durch die Kreuzung Reinickendorfer Straße/Liebenwalder Straße, Schulstraße 40/103 bis 41/ gegen­über Reinickendorfer Straße 52/74
    Bereich U‑Bahnhof Seestraße, begrenzt durch Müllerstraße 135/ gegen­über bis 40B/138, Seestraße 43/95 bis 46/93A
    Bereich Volkspark am Weinbergsweg, begrenzt durch Veteranenstraße, Brunnenstraße, Weinbergsweg, Fehrbelliner Straße
    Bereich Warschauer Brücke, begrenzt durch die Einmündung Helsingsforser Straße/Warschauer Straße, den U‑Bahnhof Warschauer Straße
    Bereich Warschauer Straße, begrenzt durch die Einmündung Helsingsforser Straße/Warschauer Straße, die Kreuzung Warschauer Straße/Revaler Straße, den U‑Bahnhof Frankfurter Tor
    Bereich Wasserstadtbrücken, begrenzt durch Rauchstraße, Daumstraße, Pohleseestraße, Hugo-Cassirer-Straße
    Bereich Weitlingstraße, begrenzt durch Frankfurter Allee, Lückstraße
    Bereich Werner-Düttmann-Siedlung, begrenzt durch Urbanstraße, Jahnstraße, Hasenheide, Graefestraße
    Bereich Wismarplatz, begrenzt durch Weserstraße, Gryphiusstraße, die Kreuzung Wismarplatz/Boxhagener Straße, die Kreuzung Wismarplatz/Grünberger Straße
    Bereich Wrangelkiez/ Görlitzer Park, begrenzt durch Skalitzer Straße, May-Ayim-Ufer, Am Oberbaum, Schlesische Straße, Vor dem Schlesischen Tor, Cuvrystraße, Görlitzer Ufer, Görlitzer Straße, Wiener Straße
    Ebenso ver­bo­ten ist das Abrennen von Feuerwerk in aus­ge­wie­se­nen Pyrotechnikverbotszonen auf dem Alexanderplatz, im Steinmetzkiez/Pallasstraße sowie im Bereich der JVA Moabit. 

    Diese drei Verbotszonen basie­ren auf dem Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetz (ASOG).

    1. Das hat unser Herr Weil (der norddeutsche Södolf) in Niedersachsen schon lange festgezurrt:

      Welche Warnstufe gilt ab 24. Dezember?
      Für den Zeitraum vom 24. Dezember 2021 bis zum Ablauf des 15. Januar 2022 wird die Warnstufe 3 landesweit für das Land Niedersachsen festgestellt. Das für Gesundheit zuständige Ministerium sowie die Landkreise und kreisfreien Städte stellen nach Maßgaben der Regelungen in § 2 und 3 der Corona-VO (System der Warnstufen) die jeweils ab dem 16. Januar 2022 geltende Warnstufe fest.

      Die regionale Inzidenz "Neuinfizierte" sowie die Indikatoren "Hospitalisierung und Intensivbetten) spielen insofern bis zum 15. Januar keine Rolle bei der Feststellung bzw. Aufhebung einer Warnstufe.

      In der Warnstufe 3 wird dabei vorrangig die 2GPlus-Regel (geimpft, genesen plus zusätzlich negativen Testnachweis) unseren Alltag bestimmen. Außerdem werden die Kontaktbeschränkungen für private Feiern und Zusammenkünfte ab dem 27. Dezember 2021 (ebenfalls bis zum 15. Januar 2022) deutlich verschärft: Nach Weihnachten, genauer ab dem 27. Dezember 2021 dürfen auch in Niedersachsen nur noch zehn Personen bei privaten Feiern oder Zusammenkünften zusammenkommen. Kinder unter 14 Jahren werden nicht mit eingerechnet, ebenso wenig Betreuungspersonen.

      https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/aktuelle_lage_in_niedersachsen/niedersachsen-und-corona-aktuelle-leitindikatoren-203487.html

      Hospitalisierung und Intensivbettenbelegung sind aktuell übrigens am fallen.

  6. Kei­nen sog. "Mund-Nase-Schutz", und kei­nen Abstand. Wie schön, dass die Leute ver­nünf­tig sind, und sich nicht in Angst ver­setz­ten lassen.

    1. Ganz ein­fach, da es kei­ne Genehmigung gab, gab es auch kei­ne Auflagen (Maskenpflicht, Abstand). 😉
      Anders sieht es aus, wenn eine Veranstaltung geneh­migt ist und der Organisator sol­che Auflagen akzep­tiert hat. Dann muß er sie ggf. durch­setz­ten bzw. die Polizei hat einen Grund, Verstöße zu ahn­den oder die Veranstaltung zu beenden.

    1. @Ganz nor­ma­le Leute sagt:
      "ins­be­son­de­re wur­de eine Absperrung—vornehmlich aus Polizistinnen—einfach über­lau­fen"

      Das war nicht opti­mal! Das war eine Falle der Polizei, extra eine schwa­che Kette mit gro­ßem Abstand und vor­wie­gend eher klei­nen Polizistinnen ohne Schutzausrüstung, um genau die­ses Verhalten zu pro­vo­zie­ren. Und damit Bilder zu lie­fern, die man als Gewalt der Demonstranten gegen die Polizei aus­le­gen kann. 

      Insgesamt gilt: unbe­dingt fried­lich blei­ben, nicht pro­vo­zie­ren las­sen. Die da oben wol­len, daß es eska­liert, wir dür­fen ihnen den Gefallen nicht tun. Die Polizei ist nicht der eigent­li­che Feind, son­dern nur des­sen Erfüllungsgehilfen. Und auch Polizisten sind Menschen, die ihren Job machen wol­len, um ihre Familie zu ernäh­ren. Es hat ande­re Demos gege­ben, wo Gewalt oder Aggression von der Polizei aus­ging (Berlin, Frankfurt), das ist zu ver­ur­tei­len. Aber in München hat­te ich nicht die­sen Eindruck! Anfangs waren sie total über­for­dert, dann als sie zah­len­mä­ßig bes­ser auf­ge­stellt waren, haben sie ver­nünf­tig agiert (bis auf die Falle).
      – vie­le Polizisten ohne Schutzausrüstung; Schutzausrüstung (Helme, Schlagstock) haupt­säch­lich an der 2. Polizeikette
      – wenig Blaulicht
      – wenn Helm, dann meist Visier offen
      – eini­ge Demonstranten haben mit den Polizisten in der Kette gere­det (ich weiß aller­dings nicht wor­über), auf jeden fall mensch­li­cher, als denn die da nur schwei­gend ste­hen und Löcher in die Luft gucken
      – es gab auch Polizisten ohne Masken (weiß nicht, ob aus Überzeugung oder weil sie es in der Anfangsphase so eilig hatten)
      – der Grund der Sperre in Richtung Odeonsplatz war offen­bar die dor­ti­ge Gegendemo, davon wuß­ten wir aber nichts; man konn­te über Nebenstraßen ein­fach drum­her­rum gehen, wir waren nicht eingekesselt

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