Auf Caritas ist Verlass. "Impfen", bis der Arzt kommt

In sei­ner "Stellungnahme zur Anhörung 'Einrichtungsbezogene Impfpflicht'" des Bundestags am 27.4. stellt der Deutsche Caritasverband e.V. fest:

»… Wenn mit Stand Mitte März 2022 25 Prozent der Bevölkerung, dar­un­ter 3 Mio. Menschen über 60 Jahre, die alters­be­dingt zu den Risikogruppen gehö­ren, nicht geimpft sind, ist die Gefahr, dass sich ange­sichts der kur­sie­ren­den hoch­in­fek­tiö­sen Varianten auch Geimpfte in ihrem sozia­len Umfeld anstecken, dar­un­ter auch geimpf­te Mitarbeitende von sozia­len Einrichtungen, die die außer­halb von Einrichtungen erwor­be­ne Infektion im Kolleg_innenkreis und bei Klient_innen wei­ter­tra­gen kön­nen, manifest. 

Des Weiteren besteht ein erhöh­tes Risiko, dass gete­ste­te unge­impf­te Besuchende und Angehörige trotz umfas­sen­der Hygieneregeln das Virus in die Einrichtung tra­gen. Eine ein­rich­tungs­be­zo­ge­ne Impfpflicht, die noch nicht ein­mal die pfle­ge­be­dürf­ti­gen Menschen in den Einrichtungen, son­dern nur das Personal umfasst, ist daher unge­nü­gend, um den Schutz vul­nerabler Gruppen, die von die­sen Einrichtungen oder Diensten betreut wer­den, aus­rei­chend zu gewährleisten. 

Auch kön­nen sich Menschen, bei denen aus gesund­heit­li­chen Gründen eine Kontraindikation gegen eine Impfung vor­liegt, in ihrem sozia­len Umfeld nicht wirk­sam vor Infektion und Erkrankung mit schwe­rem Verlauf schüt­zen. Deren Drittschutz kann nur durch eine mög­lichst hohe Verbreitung der Impfung gewähr­lei­stet werden.«

Ammenmärchen…

Man erwar­tet bei einem katho­li­schen Verband nicht unbe­dingt wis­sen­schaft­li­che Expertise. Hier geht es aller­dings nicht um Themen wie die unbe­fleck­te Empfängnis, für die allein der Glaube zustän­dig sein mag, son­dern um rele­van­te gesell­schaft­li­che Problemstellungen. Wenn in die­sem Umfeld nicht nur Glaube, der per­sön­lich berech­tigt sein kann, son­dern Aberglaube bei einem "Arbeitgeber" vor­herrscht, dann ist dies hoch­be­denk­lich, auch wenn davon nicht nur katho­li­sche FunktionsträgerInnen befal­len sind.

Ein Aberglaube, der an den über Wunderheilungen hin­aus­geht, liegt vor in der Formulierung "Drittschutz kann nur durch eine mög­lichst hohe Verbreitung der Impfung gewähr­lei­stet wer­den". Niemand unter ernst­haf­ten WissenschaftlerInnen behaup­tet einen wirk­sa­men Drittschutz durch die "Impfung".

Ein wei­te­rer Aberglaube oder ein Ammenmärchen wird im ersten Satz erzählt, wonach das Viertel der "unge­impf­ten" Bevölkerung die "Geimpften" bedro­he. Denn erstens ist hin­läng­lich bekannt, daß auch mehr­fach gespritz­te Menschen ansteckend sein kön­nen. Zweitens wird damit selbst der Eigenschutz durch "Impfung" zu recht angezweifelt.

Wiederum in die Allmachtsphantasie eines Klerus paßt die Verurteilung von drei Millionen Menschen über 60, die den "Risikogruppen" zuge­schla­gen wer­den. Wie wäre es, wenn auch kirch­li­che Verbände akzep­tier­ten, daß die­se höchst­wahr­schein­lich sehr gute Gründe haben, sich einem medi­zi­ni­schen Großexperiment zu verweigern?

… und Lügen

Doch die Caritas lügt dar­über­hin­aus ganz offen:

»Die Mehrzahl der Patient_innen, die mit Covid-19 auf Intensivstationen und Normalstationen behan­delt wer­den müs­sen, ist unge­impft. Aufgrund die­ser hohen Patient_innenzahl durch Covid-19 müs­sen erneut, wie bereits im Frühjahr 2019 [sic], plan­ba­re und drin­gend erfor­der­li­chen Operationen oder Behandlungen ver­scho­ben wer­den.«

Lüge 1: Laut dem jüng­sten Wochenbericht des RKI vom 21.4. waren von den ins­ge­samt (nur) 2.957 erfaß­ten "sym­pto­ma­ti­schen COVID-19-Fällen" in Krankenhäusern in vier Wochen 42 Prozent "unge­impft".

Lüge 2: Dieselbe RKI-Quelle nennt zuletzt 1.733 mit "COVID-19-Patient*innen" beleg­te Intensivbetten. Im Dezember waren es 4.945. Daß des­halb Operationen ver­scho­ben müs­sen, ist frei erfun­den. Tatsächlich ver­ant­wort­lich dafür ist der Mangel an Pflegepersonal (wie schon 2019 und seit vie­len Jahren). Er wird nicht etwa durch Erkrankungen aktu­ell ver­stärkt, son­dern durch unsin­ni­ge Quarantäne wegen eines posi­ti­ven Tests – und nicht zuletzt durch Tausende Kündigungen der letz­ten Monate.

Lüge 3:

»Auch wenn die Impfung mit den heu­te zuge­las­se­nen Impfstoffen eine mög­li­che Infektion durch die kur­sie­ren­den Corona-Virusvarianten nicht ver­läss­lich ver­hin­dert, schützt sie doch zuver­läs­sig vor einer schwe­ren Erkrankung mit Covid- oder gar töd­li­chem Verlauf.«

Die angeb­lich ver­mie­de­nen schwe­ren Verläufe wur­den oben gezeigt. Für die Altersgruppe der über 60-Jährigen stellt das RKI fest, daß von 215 Verstorbenen 21 "grund­im­mu­ni­siert" und 82 "mit Auffrischimpfung" ver­se­hen waren.

Damit sich die Verfasserin die Lüge glaubt, wird sie rosen­kranz­ar­tig wiederholt:

»Dem Mythos, dass Omikron nur ein harm­lo­ser Schnupfen ist, ist ent­ge­gen­zu­tre­ten. Nicht zuletzt muss klar gesagt wer­den: Die Impfung ver­spricht nicht den abso­lu­ten Schutz vor Infektion, n, sehr wohl aber vor schwe­ren oder gar töd­li­chen Verläufen und Hospitalisierung. Insgesamt sind Falschinformationen gezielt auf­zu­decken, um Ängsten und Unsicherheiten vie­ler Ungeimpfter begeg­nen zu kön­nen. Dies muss nied­rig­schwel­lig und ziel­grup­pen­spe­zi­fisch pas­sie­ren, z.B. auch durch geeig­ne­te mehr­spra­chi­ge Informationen. Auf der Grundlage eines Impfregisters könn­ten dann gezielt Impfeinladungen in die noch bis min­de­stens Ende 2022 fort­be­stehen­den Impfzentren erfolgen.

Die Caritas spricht sich somit dafür aus, alles zu tun, um die Impfquoten über die ein­rich­tungs­be­zo­ge­ne Impfpflicht hin­aus mit allen geeig­ne­ten Mitteln zu stei­gern. Der im Klimaschutzbeschluss des Bundesverfassungsgerichts im Sommer 2021 ent­wickel­te Gedanke der inter­tem­po­ra­len Freiheitssicherung ist für die poli­ti­schen Abwägungen in die­sen Fragen inten­si­ver als bis­her zu beach­ten. Die Abwägung zwi­schen heu­ti­gen Freiheitseingriffen (etwa durch eine Erweiterung der Impfpflicht) und mor­gen mög­li­cher­wei­se unab­wend­ba­ren Freiheitseinschränkungen (durch erneu­te Einführung eines Lockdowns) ist im Lichte wis­sen­schaft­li­cher Erkenntnisse über wahr­schein­li­che Mutationen so kon­se­quent und recht­zei­tig zu tref­fen, dass die Sicherung zukünf­ti­ger Freiheitsrechte nicht ver­un­mög­licht wird.«

8 Antworten auf „Auf Caritas ist Verlass. "Impfen", bis der Arzt kommt“

  1. Von weni­gen Ausnahmen abge­se­hen soll­te der gesam­te Klerus der bei­den mit dem Staat ver­ban­del­ten Kirchen, Jorge Mario Bergoglio ein­ge­schlos­sen, wegen Missbrauchs der christ­li­chen Religion belangt wer­den. Und zwar wegen Missbrauchs mit Todes- und Invaliditätsfolgen.
    Außerdem soll­ten für jeden von sei­nem Arbeitsplatz Vertriebenen Zig Kirchensteuerzahler ihren Kirchenaustritt erklären.

    Vermutlich wird die unchrist­li­che Haltung der Etablierten zu einer wei­te­ren Kirchenspaltung führen.

  2. Langfristig scheint die Menschheit nur eine Chance auf ein fried­li­ches und selbst­be­stimm­tes Leben zu haben in einer hier­ar­chie­frei­en und ega­li­taren Gesellschaft.

  3. Du sollst nicht falsch Zeugnis reden wider dei­nen Nächsten. ( 2. Mose 20,16 und 5. Mose 5,20)

    In der römisch-katho­li­schen Kirche sind sie­ben Todsünden geli­stet: Stolz, Habgier, Wollust, Neid, Völlerei, Zorn und Faulheit.
    Todsünde 7 ist min­de­stens erfüllt, wenn die Caritas so denk­faul ist jen­seits wis­sen­schaft­li­cher Evidenz Corona „Impfungen“, die nicht vor Weitergabe des Virus schüt­zen, ver­pflich­tend zu machen. Die Heuchelei von Seiten der katho­li­schen Kirche ist ungeheuerlich.
    Bis heu­te wer­den Zelllinien bei der Corona Gen- Impfstoffentwicklung gebraucht, die ursprüng­lich von abge­trie­be­nen Föten stam­men. Das weiß der Papst und die Kurie, die aber gleich­zei­tig die Abtreibung als Totsünde anprangern.
    Im Vaticanstaat gibt es eine Corona-“Impfplicht“. Du sollst einen Dritten schüt­zen, auch wenn das unmög­lich ist, da jeder jeden wei­ter­hin anstecken kann.

  4. Wie sagen doch die Verkündungen des Teufels: Wenn man von "Geimpften" ange­steckt wird, kön­nen nur die Ungeimpften die Schuldigen sein …

  5. die "Einrichtungsbezogene Impfpflicht" dis­kri­mi­niert nicht geimpf­te Menschen.
    nicht geimpf­te men­schen wer­den behan­delt als immer­zu infek­ti­ös, gem­impf­te men­schen als nie­mals infektiös.
    nicht geimpf­te men­schen wer­den wegen der mög­lich­keit, infek­ti­ös zu sein, bestraft, wäh­rend geimpf­te men­schen pau­schal von der "Ansteckungsverdächtigkeit" frei­ge­spro­chen werden.
    men­schen wer­den geäch­tet und bestraft, dafür, daß sie die stei­ge­rung der impf­quo­te hemmen.
    zur stei­ge­rung der impf­quo­te wer­den men­schen dis­kri­mi­niert, ungleich behandelt.
    geset­ze kön­nen grund­rech­te ein­schrän­ken, geset­ze dür­fen aber nicht das gesetz brechen.
    men­schen, die wegen der ver­ab­säu­mung der vor­la­ge des nach­wei­ses der "nicht­an­steckungs­fä­hig­keit" belangt wer­den, sank­tio­niert wer­den, ein tätig­keits­ver­bot erhal­ten und damit eine beschrän­kung ihres grund­rech­tes auf freie berufs­saus­übung, wer­den dis­kri­mi­niert, auf Grund einer Eigenschaft oder des Fehlens einer Eigenschaft = das Fehlen einer Impfung, aus der Gemeinschaft aus­ge­schlos­sen = diskriminiert.
    das gesund­heits­amt, das ein tätig­keits­ver­bot aus­spricht, dis­kri­mi­niert und ver­hält sich damit straf­bar, ist zu ver­kla­gen, oder der arbeit­ge­ber, der frei­stellt. es geht nicht um arbeits­recht, son­dern um die ver­let­zung von persönlichkeitsrechten.
    das impf­pflicht­ge­setz ver­letzt die wür­de des men­schen = dar­aus erge­ben sich mög­li­cher­wei­se scha­dens­er­satz­for­de­run­gen: schmer­zens­geld, ent­schä­di­gung für verdienstausfall.

    es geht um das Verklagen der Täter, wegen Diskriminierung.
    die­se mög­lich­keit gibt ein dis­kri­mi­nie­ren­des gesetz.

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