Gewiß verbleibt diese Aktion im Rahmen der allgemeinen Vorgaben. Dennoch ist sie ein Element, das den Widerstand gegen die Maßnahmen verstärken kann. In einer Erklärung bayerischer KünstlerInnen heißt es:
»Heute, Montag 29.03.2021, haben von den Theater‑, Opern- und Konzerthausschließungen in Bayern, insbesondere an Bayerischer Staatsoper und Gasteig, betroffene Künstler*Innen, stellvertretend für die Unterstützer*Innen der Initiative "Aufstehen für die Kunst", einen Eilantrag beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof gegen das pauschale Konzert- und Aufführungsverbot der 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung eingebracht.
Die Antragsteller*Innen sind der festen Überzeugung, dass die aktuelle Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung gegen die in Artikel 5 Grundgesetz vorbehaltlos garantierte Kunstfreiheit verstößt und auch nicht der durch das Infektionsschutzgesetz im November vorgeschriebenen besonderen Begründungspflicht in Bezug auf die Kunstfreiheit genügt. Dies hat auch die Deutsche Orchestervereinigung in Ihrem Schreiben vom 19.03. an alle Staatskanzleien der 16 Bundesländer sehr kritisch bundesweit festgestellt…
Die Antragsteller*Innen haben dem Eilantrag auch mehrere Fachstudien hinzugefügt, die wissenschaftlich begründen können, warum es kein Zufall war, dass es in den kurzen Monaten der Öffnungen im September/Oktober keinen einzigen nachweisbaren Übertragungsfall im Publikum in allen deutschen Theatern, Opern- und Konzerthäusern gab. Auf Grund der überragenden Belüftungssysteme, Hygienekonzepte, Maskenpflicht, Abschaffung der Theatergastronomie, Crowdmanagement und Abständen bei der Saalbelegung ist das Risiko minimal und wird auch von einschlägigen Studien als das geringste Risiko in Innenräumen eingeschätzt…
Diese fortgesetzte, nach Erachten der Antragsteller*Innen grundgesetzwidrige Benachteiligung der Darstellenden Künste ist weder wissenschaftlich noch infektionstechnisch unabdingbar oder überhaupt geboten und hat der Kunst einen immensen materiellen und immateriellen Schaden zugefügt. Das in einem Land, das die Kunstfreiheit in einer besonders starken Position im Grundgesetz verankert hat, im Unterschied zu allen anderen europäischen Ländern. Deutschland wird seiner historischen Verantwortung der Kunstfreiheit gegenüber schon seit mehr als einem Jahr in keiner Weise gerecht.«
Hat aber ganz schön lange gedauert bis der Groschen gefallen ist – gab es zwischenzeitlich neue Entwicklungen die mir entgangen sind?
Zwei meiner langjährigen Freunde haben sich in den letzten Monaten das Leben genommen, einer hat ein (ehemals) erfolgreiches Tonstudio betrieben, der andere war Musiker.
Wenn ich dann diese verhaltene Bemühtheit sehe wird mir richtig übel. Das waren nämlich garantiert keine Einzelfälle !
Tut mir leid, aber ich habe längst kein Mitleid mehr mit den "Künstlern". Mehrere meiner früheren Freunde stehen diesem Milieu nahe und die waren bei der Diskussion vor der Neufassung des IfSG der Meinung, dass das alles nicht so schlimm ist und sind es immer noch.
Die Krone hat dem Ganzen das Gejammer von Florian Schröder auf Alarmstufe Rot aufgesetzt, gefolgt davon dass er Ballweg in seiner Show ein paar Tage später in die Naziecke gestellt hat.
Echte Künstler wie Hans Söllner und derzeit Michael Hatzius haben sich differenziert geäußert und zum Nachdenken angeregt, aber die anderen regierungstreuen Künstler können gerne weg.