»Die schlagzeilenträchtige Aufzugsfahrt von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn und Hessens Regierungschef Volker Bouffier (beide CDU) mitten in der Coronakrise bleibt ohne Folgen.
"Der Landkreis Gießen hat als zuständige Ordnungsbehörde die Ermittlungsverfahren nach dem als 'Fahrstuhlgate' in den Medien bekannt gewordenen Vorfall am Universitätsklinikum Gießen eingestellt", teilte der Kreis gestern mit.
Ein Foto hatte Mitte April für Wirbel gesorgt. Es zeigt, wie sich bei einem Besuch des Gießener Uni-Klinikums unter anderem Bouffier, Spahn sowie Hessens Sozialminister Kai Klose (Grüne) trotz der Coronaabstandsregeln zusammen mit anderen Personen in dem Aufzug drängeln. Danach waren mehrere Anzeigen eingegangen…
Das meldete am 17.9. aerzteblatt.de. hessenschau.de ergänzt:
»Zwar habe nach Angaben von Landrätin Anita Schneider (SPD) die im April geltende Regelung einen Aufenthalt im öffentlichen Raum nur alleine, mit einer weiteren in einem fremden Haushalt lebenden Person oder mit Angehörigen des eigenen Hausstandes zugelassen. Von dem hieraus folgenden Kontaktverbot seien laut Verordnung aber unter anderem geschäftliche, berufliche oder dienstliche Zusammenkünfte ausgenommen gewesen. Und um eine solche Zusammenkunft habe es sich hier gehandelt.
Lediglich zwei Verstöße, so der Kreis, waren nach der damals geltenden Corona-Verordnung ordnungswidrig: Der Verstoß gegen das Kontaktverbot sowie öffentliche Verhaltensweisen, die geeignet waren, das Abstandsgebot zu gefährden – beispielsweise gemeinsames Feiern, Grillen oder Picknicken.
"Dennoch bleibt festzuhalten, dass die Personen im Aufzug die Empfehlung des Robert Koch-Instituts zum Einhalten von Abständen nicht berücksichtigt haben, auch wenn dies rechtlich nach der damals geltenden Verordnung keine Folgen hat", teilte Landrätin Schneider mit.«
Anders als Picknicken war der Vorfall also nicht "geeignet, das Abstandsgebot zu gefährden".
(Hervorhebungen nicht in den Originalen.)
Tja, alle sind vor dem Gesetz gleich. Nur manche sind ein bißchen "gleicher".