"Augenmaß": Erstmals Betretungsverbot für Personal in Gesundheitsbranche verhängt

dpa infor­miert am 10.7.:

"Potsdam (dpa/bb) – Erstmals sind in Brandenburg Betretungsverbote für zwei unge­impf­te Mitarbeiter in der Gesundheitsbranche ver­hängt wor­den. Sie kön­nen damit nicht mehr in ihrer Arbeitsstätte tätig sein. Ein Sprecher des Gesundheitsministeriums in Potsdam bestä­tig­te am Sonntag, dass es sich um die ersten bei­den Fälle in dem Bundesland hand­le, über die zuvor die «Märkische Oderzeitung» (Print/Samstag) berich­te­te. Es sei­en jeweils Einzelfall-Entscheidungen, die die Behörden vor Ort trä­fen. Für das Pflege- und Gesundheitspersonal gilt seit Mitte März eine Corona-Impfpflicht.

Wie die «Märkische Oderzeitung» berich­te­te, teil­te der Kreis Oder-Spree am Freitag mit, dass Ende Juni das Betretungsverbot für zwei Personen ver­hängt wor­den sei – die­se woll­ten sich auch künf­tig nicht imp­fen las­sen. Da die Einrichtungsleitung mit­ge­teilt habe, geeig­ne­tes Ersatzpersonal ein­ge­stellt zu haben, bestehe kein Engpass und kein Grund für eine wei­te­re Ausnahme von der Impfpflicht. Der Sprecher der Kreisverwaltung war am Wochenende nicht erreichbar…

Die Umsetzung der ein­rich­tungs­be­zo­ge­nen Impfpflicht sei lan­des­weit ange­lau­fen, sei aber äußerst kom­plex, sag­te der Ministeriumssprecher. Ein Betretungs- oder Tätigkeitsverbot sei «das letz­te Mittel». Brandenburgs Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher (Grüne) hat­te im Juni im Landtag gesagt, die Gesundheitsämter übten ihren Ermessensspielraum stets mit Augenmaß aus. Nach dem Stand vom 9. Juni gab es laut Ministerium in den betrof­fe­nen 1640 Einrichtungen im Land knapp 8000 Mitarbeiter, die kei­nen Immunitätsnachweis vor­ge­legt haben."

13 Antworten auf „"Augenmaß": Erstmals Betretungsverbot für Personal in Gesundheitsbranche verhängt“

  1. Hier hat die Einrichtungsleitung offen­bar vor­bild­lich mit­ge­wirkt. Und sobald Ersatz gefun­den wor­den war, wur­den die Mitarbeiter zum Abschuss freigegeben.

  2. Müssen die zwei sich wohl wegen long Lauterbach dienst­un­fä­hig mel­den, für die näch­sten Jahre. Ich wün­sche den bei­den alles Gute und eine ordent­li­che Abfindung. [ok, ich träu­me, aber….]

  3. Ok, jetzt wird es spannend.
    Das Betretungsverbot wur­de nicht vom Arbeitgeber son­dern von einer Behörde aus­ge­spro­chen. Der Arbeitgeber wäre nun in der Pflicht, eine Tätigkeit für die Angestellten zu fin­den, die ohne Betretung statt­fin­det. Im Arbeitsvertrag wird wohl nix von Kündigung wegen Nichtimpfung mit viel­leicht mor­gen schon nicht mehr zuge­las­se­nen Medikamenten ste­hen. Je nach bis­he­ri­ger Dauer des Arbeitsverhältnisses sind da nun Kündigungsfristen ein­zu­hal­ten falls der Arbeitgeber die Leute wirk­lich los wer­den will.
    Das wird wohl ein Testballon sein. Mal gucken wie weit man gehen kann.

  4. Diese Fälle wer­den sicher­lich in naher Zukunft auf­ge­ar­bei­tet wer­den müssen.Da soll­ten auch die Behördenmitarbeiter dafür gera­de ste­hen müssen!

  5. Es geht doch nichts über ver­läss­li­che Kollaborateure unter den Einrichtungsleitungen. Vielleicht könn­ten sie – unter Einhaltung aller aktu­el­len Datenschutzbestimmungen, ver­steht sich – gleich noch den Arierstatus aller Mitarbeiter an das Heimatministerium über­mit­teln, ergänzt um die Mitteilung, ob kurz­fri­stig unbe­la­ste­tes Personal zur Einstellung bereit steht.

  6. " Da die Einrichtungsleitung mit­ge­teilt habe, geeig­ne­tes Ersatzpersonal ein­ge­stellt zu haben, bestehe kein Engpass und kein Grund für eine wei­te­re Ausnahme von der Impfpflicht."

    "Ersatz gefun­den – kannst gehen" greift wohl zu kurz.
    Da wird jetzt bestimmt erheb­li­cher Druck auf die Einrichtungsleitungen aufgebaut

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