Aus falschen Gründen das Richtige machen

»GEW rät vom Anleiten der Selbsttests ab

Die Teststrategie des Senats ist chao­tisch und unzu­mut­bar! Es gibt kei­ne rechts­si­che­ren Regelungen für die Kolleg*innen in den Schulen. Wir raten daher dem schu­li­schen Personal von der Anleitung der Tests ab.

15.04.2021

Die Senatsbildungsverwaltung hat es nicht geschafft, rechts­si­che­re und prak­ti­ka­ble Regelungen zur Teststrategie zu schaf­fen. Arbeitsrechtlich und beam­ten­recht­lich kann den Beschäftigten mehr als ein Beaufsichtigen der Selbsttests nicht abver­langt wer­den.Die Kolleg*innen sind für die Anleitung von Selbststests nicht geschult.

Außerdem fehlt in Berlin, anders als bei­spiels­wei­se in Brandenburg, eine Rechtsgrundlage für die Selbsttestung von Schüler*innen auf Anweisung der Lehrkräfte, die im Falle der Ablehnung zum Ausschluss vom Präsenzunterricht füh­ren wür­de. Das Rundschreiben der Senatsverwaltung genügt den Anforderungen aus Artikel 6 (2) und 7 (1) Grundgesetz nicht. Wir gehen daher davon aus, dass sich Beschäftigte an Schulen, die ohne eine Rechtsgrundlage oder Einwilligung der Sorgeberechtigten den Schüler*innen einen Test abver­lan­gen, eines Rechtsverstoßes schul­dig machen.

Wir raten daher dem schu­li­schen Personal von der Anleitung der Tests ab. Wir geben unse­ren Mitgliedern Rechtsschutz, um sie in ihrer Remonstration / Ablehnung der Ausführung der Weisung der Abteilungsleitungen zu unterstützen…

Die GEW BERLIN spricht sich ange­sichts des hohen Infektionsgeschehens und des wei­ter­hin feh­len­den Impfangebots für alle Pädagog*innen ohne­hin dafür aus, den Unterricht in aller Regel im Distanzbetrieb durch­zu­füh­ren. Wobei Schüler*innen mit spe­zi­fi­schen Unterstützungsbedarfen oder Schwierigkeiten mit dem Distanzlernen Präsenzangebote zum Lernen gemacht wer­den sollten.«
gew​-ber​lin​.de

13 Antworten auf „Aus falschen Gründen das Richtige machen“

  1. Die Überschrift spricht mir aus dem Herzen!
    Ich bin seit Monaten erschrocken dar­über, wie impf- und ein­sperr­be­gei­stert die GEW nach streng­ster soge­nann­ter Pandemiebekämpfung hechelt. Der Eindruck, man möch­te von dort das Distanzlernen ins Unendliche deh­nen, um einem eher ner­vi­gen Schulbetrieb mit ech­ten Schülern aus dem Weg zu gehen, bleibt.
    Da kommt die "Testwelle" mit anschlie­ßend höhe­ren Inzidenzen zwar einer­seits gele­gen, jedoch soll­te sie nicht mit eige­nem Zutun bei den Lernenden ver­bun­den sein. Letzteres abso­lut nachvollziehbar.
    Die anlass­lo­sen Massentestungen an Schülern, durch wen auch immer, ver­ur­tei­le auch ich aufs Schärfste, wenn auch aus ande­ren, men­schen­wür­di­ge­ren Gründen.
    Mein Eindruck jedoch bleibt, dass man sei­tens der GEW frü­he­stens bei Durchimpfung aller Schüler und Lehrer wie­der einen vor­sich­ti­gen Fuß ins Klassenzimmer set­zen möch­te, wenn überhaupt.
    Die Pandemie-Hysterie samt Injektionsgeschehen der GEW bleibt ver­stö­rend. Da gehe auch ich lie­ber auf Distanz.

  2. Vielleicht soll­ten die Freien Linken Berlin ein 1. Mai- Plakat auch an alle DGB- Einzelgewerkschaften sen­den mit der Einladung zur Teilnahme! Das wür­de mög­li­cher­wei­se neu­es Leben in deren trä­gen Geist einhauchen!!!!

  3. Logisch. Wir essen falsch, klei­den uns falsch, sit­zen falsch und schla­fen falsch. Schon auf den Titelseiten der Schmierblätter steht was wir alles falsch machen, sogar beim Scheißen!

  4. Offensichtlich besteht ein Bemühen, den Unsinn zurück­zu­dre­hen. Die FAZ war bis­her die Bastion der Corona-Gläubigen, plötz­lich stellt sie die essent­lel­len Fragen, kön­nen wir uns vor dem Tod schüt­zen, indem wir auf­hö­ren zu leben.
    https://​www​.faz​.net/​a​k​t​u​e​l​l​/​p​o​l​i​t​i​k​/​i​n​l​a​n​d​/​e​i​n​e​-​p​f​a​r​r​e​r​i​n​-​u​e​b​e​r​-​d​a​s​-​s​t​e​r​b​e​n​-​i​n​-​d​e​r​-​p​a​n​d​e​m​i​e​-​1​7​2​9​8​8​9​5​.​h​tml
    Der Kern dürf­te hier lie­gen: "Ich erle­be die gro­ße Angst vor dem ein­sa­men Sterben im Krankenhaus und damit auch das Vermeiden von Krankenhausaufenthalten um jeden Preis. "
    Das dürf­te nicht nur für Krankenhäuser gel­ten, son­dern auch für Arztpraxen und Teststationen.
    Der Pharma-Industrie fliegt ihr Marketing um die Ohren. Vermutlich las­sen sich auch die Nebenwirkungen von Biontech nicht län­ger unter den Teppich kehren.

  5. Vielleicht ist ja das der Kipppunkt. Es gibt die Panikmütter, kei­ne Frage! Aber wenn dann das eige­ne Kind dau­er­haf­te kör­per­li­che Schäden von der Testung davon­trägt, dann ist fin­det ein Umdenken statt.

  6. So, jetzt ist auch die Süddeutsche so weit
    https://www.sueddeutsche.de/gesundheit/gesundheit-rostock-rechtsmediziner-fordert-mehr-obduktionen-von-covid-19-toten-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101–210414-99–195855

    "Der Direktor der Rechtsmedizin an der Universität Rostock, Andreas Büttner, hat viel häu­fi­ge­re Obduktionen von mut­maß­lich an Covid-19 gestor­be­nen Menschen gefor­dert. Bisherige Studien unter ande­rem in Rostock zeig­ten, dass die Zahl der tat­säch­lich an dem Virus Verstorbenen nied­ri­ger ist als die offi­zi­el­len Zahlen ver­mu­ten las­sen, sag­te Büttner der Deutschen Presse-Agentur. Nur mit einer höhe­ren Zahl von Obduktionen und einer ver­nünf­ti­gen Statistik könn­ten der Bevölkerung Ängste genom­men wer­den, was zu einer Reduzierung der Verunsicherung füh­ren könnte."

    Die Nachricht lief über DPA. DPA – Eigentümer sind die Verlage und die Rundfunkanstalten.

    https://​de​.wiki​pe​dia​.org/​w​i​k​i​/​D​e​u​t​s​c​h​e​_​P​r​e​s​s​e​-​A​g​e​n​tur

    "Der immense Einfluss der dpa auf die öffent­li­che Meinung wird häu­fig kri­tisch gesehen. "
    "Die Deutsche Presse-Agentur ist die mit Abstand größ­te Nachrichtenagentur Deutschlands und besitzt damit einen immensen Einfluss auf die öffent­li­che Meinung. Sie steht haupt­säch­lich mit den deut­schen Ablegern der aus­län­di­schen Nachrichtenagenturen Agence France-Presse und Thomson Reuters im Wettbewerb. Einzige Konkurrenz aus dem Inland stel­len Spezialagenturen wie der Evangelische Pressedienst, die Katholische Nachrichten-Agentur und der Sport-Informations-Dienst dar.

    Der dpa wird von Kritikern regel­mä­ßig vor­ge­wor­fen, ihre Machtstellung durch ihre Fähigkeit zum Agenda Setting zur Manipulation des Großteils der Bevölkerung zu missbrauchen.[20] Aufgrund des­sen wird ver­ein­zelt eine Einschränkung der Macht der Agentur gefordert.[21]

    Bereits um 1970 wur­den der Agentur zu gro­ße Regierungsnähe und ent­spre­chen­de Färbung der Berichterstattung vor­ge­wor­fen, so 1969 in der ZEIT[22] und 1971 im Spiegel.[23] "

    Da wird offen­bar wirk­lich eine Notbremse gezo­gen. Die Kollateralschäden sind nicht mehr zu übersehen.

  7. Da ich (fami­li­är bedingt) über einen ziem­lich guten Überblick ins "LehrerInnenmilljöh" verfüge:
    – Angst vor Ansteckung dürf­te bei der Mehrheit der Ü50er (die auch in der GEW über­re­prä­sen­tiert ist) eine gro­ße Rolle spielen
    – bei der jün­ge­ren LehrerInnengeneration über­wiegt wohl eher die Angst vor Dauerquarantäne (ange­heizt durch Dauertests)

    Wenn es tat­säch­lich einen dia­bo­li­schen Plan (von wem auch immer) gab (oder gibt), so war es tat­säch­lich sehr schlau, die Lehrerschaft subi­to mit ins Boot zu holen:
    Ein (immer noch) ange­se­he­ner Beruf, den jeder kennt, i.d.R. nur von Gesundheits- (statt Existenz-)ängsten betrof­fen und mit (ange­nom­me­ner) hoher Moralkompetenz.
    Gefährder sind dann die Kinder (samt ver­ant­wor­tungs­lo­ser Eltern), wer sonst?

    Wenn die Panikfraktion "durch­ge­impft" ist und sich beru­higt hat, dann wird die "Quarantänefurchtliga" dar­auf bestehen, die­sem Damoklesschwert nicht mehr aus­ge­setzt zu wer­den. Also lie­ber Schulschließung und vir­tu­el­le Ferien (not­falls aus Griechenland)

  8. Die indi­rek­te Impfpflicht für Kinder ist in Berlin mit Wirkung zum 18. 04. 2021 eingeführt !

    Nachdem das Land Berlin vor ein­ein­halb Wochen eine Corona-Testpflicht für Schulen zum 19. April ange­kün­digt hat, fehl­te noch am Freitag eine for­mu­lier­te Rechtsgrundlage.

    Eine Resterinnerung an Prinzipien der Rechtsstaatlichkeit scheint den Senat aber befal­len zu haben – bzw. er wur­de durch die GEW erinnert.
    Am Samstag wur­de ein sicht­lich schnell pro­du­zier­ter Gesetzestext nach­ge­lie­fert – für einen ordent­li­chen Umbruch, oder Lektorat war kei­ne Zeit mehr. Schon gar nicht für die Veröffentlichung im Gesetzblatt. Daher stell­te man die von Frau Senatorin Scheeres hand­si­gnier­te Urschrift online. Wie per­sön­lich!, wie bürgernah!

    (zu fin­den unter: Neunte Verordnung zur Änderung der Schul-Hygiene-Covid-19-Verordnung)

    § 5 (1) Satz 1 besagt, dass ein nega­ti­ves Testergebnis zur Voraussetzung einer ordent­li­chen Beschulung wird.

    Satz 2 hat es in sich:
    "Satz 1 fin­det kei­ne Anwendung, wenn die Schülerin oder der Schüler in der Schule einen Nachweis über eine voll­stän­di­ge Impfung mit einem in der EU zuge­las­se­nen Impfstoff gegen SARS-CoV‑2 vor­legt und die für den voll­stän­di­gen Impfschutz nöti­ge Impfung min­de­stens 14 Tage zurückliegt."

    Ein Passus, der vor­läu­fig nur theo­re­ti­sche Anwendung hat, es sei denn bei Neuzuzug aus dem Reiche Sputniks. 

    Auffallend "weit­sich­ti­ges" Regierungshandeln, ver­gli­chen mit dem Beinahe-Versäumnis des Verkündungstermins.

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