Es kommt nicht gut an in Berlin, was Dr. Giffey präsentiert.

»… Am Wochenende hatte Giffey der "Bild am Sonntag" gesagt, falls der Betrieb in der elementaren Grundversorgung nicht mehr mit Gesunden aufrechterhalten werden könne, sei es eine Option, "dass Infizierte, die aber keinerlei Symptome haben, in bestimmten Bereichen im Ausnahmefall weiter zur Arbeit kommen".
Der gesundheitspolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Christian Zander, nannte Giffeys Aussagen "völlig absurd". Damit sorge sie für erhebliche Irritationen, sie konterkariere auch die Impfkampagne und den Sinn einer Impfpflicht für bestimmte Berufsgruppen. "Wer sollte sich nach Giffeys Ankündigung jetzt noch schützen lassen?", fragte Zander.
Auch der Berliner Kitaverband reagierte skeptisch auf den Vorschlag. Der Landesvorsitzende Wolfgang Freier sagte im rbb-Inforadio, es stelle sich die Frage, warum überhaupt noch getestet wird. Man könnte dann auch sagen: Wer Symptome hat, bleibt zu Hause und die anderen können kommen…«
Mitunter flackert auch bei den Berichten des RBB gesunder Menschenverstand auf.
Ist aber bis jetzt nur ein flackern .… da könnte wir noch alle ein wenig pusten, das hilft beim Feuer machen .… das mit dem " Strich-durch-Dr." ist
Man könnte dann auch sagen: Wer Symptome hat, bleibt zu Hause und die anderen können kommen…«
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Ehrlich? Könnte man das sagen?! Was für eine verblüffende Erkenntnis!! Schockierend geradezu! So etwas darf veröffentlicht werden? In aller Öffentlichkeit?
Ja. Genau. Exakt. Puuh. Ich habe Fieber, ich kann nicht sprechen, mein Hals kratzt. Ich fühle mich total schwach, Husten quält mich.
Da bin ich sicher überhaupt nicht sehr leistungsfähig im Großraum-Büro, bei der BVG, als Service-Mitarbeiter der Bahn oder in der Fabrik und stecke als Superspreaderin sehr, sehr wahrscheinlich die Kollegen an, die kein besonders gutes Immunsystem haben oder deren natürliches Immunsystem durch eine merkwürdige, künstliche "Gen-Therapie" ohne ausreichend lange wirkenden Immunschutz leider schon geschwächt ist.
Also bleibe ich, falls ich eine niesende Hexe bin mit Symptomen, zu Hause. Meistens dauert eine Atemwegserkrankung 7 bis 10 Tage, so ganz von Natur aus, ohne Tests, ohne PCR-Nachweise, maximal (für den Arbeitgeber) mit einer freundlichen Krankschreibung des Hausarztes und der Empfehlung desselben: Schonen Sie sich und legen Sie sich ins Bett.
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Ein Traum! Ein Traum, der bald wahr wird? Ich wünsche allen, die sich gerade mit grippalen Infekten, Virenattacken jeder Art plagen, von Herzen gute Besserung! Auch den "Corona"-Verordnungsgebern, Politikberatern, "Impf"-Marketing-Strategen bundesweit wünsche ich gute Besserung! Sie sollen geheilt werden! Sie, die Verordnungs- und Gesetzgeber, sollen ganz schnell wieder richtig gesund werden!
Alles Gute!
PS: Ich habe überhaupt keine Angst! Vor nichts! Auch nicht vor dem Scheiterhaufen!
So formuliert der MDR für Thüringen:
Lockerungen in Thüringen: 3G-Regel soll im Einzelhandel kommen
Die Thüringer Landesregierung will den Zugang zum Einzelhandel erleichtern. Ab dem 9. Februar soll daher beim Einkaufen und bei körpernahen Dienstleistungen die 3G-Regel gelten, sagte Regierungssprecher Falk Neubert am Dienstag in Erfurt. Nicht nur Geimpfte und Genesene, sondern auch negativ Getestete haben dann Zutritt zu den Geschäften.
https://www.mdr.de/nachrichten/thueringen/drei-g-regel-einzelhandel-100.html
Warum nicht?
„Infizierte“ ohne Symptome sind schließlich gesund
Wer dann alles zur elementaren Grundversorgung gehört, legen wir dann fest.
Informieren sie sich täglich über meine neuen Entscheidungen, da gewisse Lobbyisten die Notwendigkeit ihrer Sparte mir regelmäßig darlegen müssen.
Dr. ex. et hop. Giffey ist eine ehrliche Person.
Ein rotes Aushängeschild deutscher Politik.
Spritz.
Die will nur unser Bestes.
Spritz, spritz.
Das bekommt sie aber nicht.
Spritz, spritz.
Was ist der Unterschied zwischen einem Gesunden und einem Infizierten ohne Symptome?
Ein Test.
schwarz packt es an. scharz ist ein echter macher.
Corona-Regeln: Wirtschaftssenator Schwarz setzt Erleichterungen für Unternehmen, Kundinnen und Kunden durch
01.02.2022, 13:23 Uhr – Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe
Corona-Regeln: Wirtschaftssenator Schwarz setzt Erleichterungen für Unternehmen, Kundinnen und Kunden durch
Der Senat hat in seiner heutigen Sitzung zwei für die Berliner Wirtschaft wesentliche Anpassungen der Infektionsschutzmaßnahmenverordnung beschlossen, die auf eine Initiative des Wirtschaftssenators zurückgehen.
Bisher sind Veranstalter:innen sowie die Betreiber:innen von Gaststätten und Hotels, von kulturellen Angeboten wie Kinos und Theatern, von Fitness- und Tanzstudios und die Anbieter:innen von körpernahen Dienstleitungen dazu verpflichtet, eine sogenannte Anwesenheitsdokumentation zu führen. Dafür müssen sie personenbezogene Daten wie den Namen und Kontaktmöglichkeiten entweder analog oder digital erfassen und für eine Dauer von 2 Wochen aufbewahren oder speichern. Die Anwesenheitsdokumentation verfolgte das Ziel, die Kontaktnachverfolgung und Quarantäneanordnungen der Berliner Gesundheitsämter zu ermöglichen. In Berlin sind allerdings ca. 1,9 Millionen Menschen geboostert. Diese Personen müssten im Falle einer Infektion nicht mehr in Quarantäne. Dazu Wirtschaftssenator Stephan Schwarz: „Der Senat trägt mit der Aufhebung der Pflicht dem Umstand Rechnung, dass die Datenerhebung ohne Verwendungszweck nicht mehr notwendig ist.“
Darüber hinaus benötigen Personen, die vollständig frisch geimpft, also zwei Impfdosen oder im Falle einer vorherigen Infektion eine Impfung erhalten haben, oder frisch genesen sind, in Bereichen und Branchen, in denen 2G-plus-Test gilt, für die Dauer von drei Monaten keinen zusätzlichen Test mehr. Bisher galt dies nur für Personen, die eine Auffrischimpfung erhalten hatten („Booster“). Dies trägt dazu bei, die Hürden für den Besuch von Gastronomie sowie Kultur- und Freizeitangeboten zu reduzieren. Die Änderung betrifft sowohl Kundinnen und Kunden wie auch Selbstständige, die im Rahmen ihrer Tätigkeit physischen Kontakt zu anderen haben. Auch diese sind nicht mehr verpflichtet, einen tagesaktuellen Test vorzulegen.
Wirtschaftssenator Stephan Schwarz: „Ich werde auch zukünftig die Interessen der Berliner Wirtschaft im Senat adressieren und mich für einen sachgerechten Ausgleich mit dem notwendigen Schutz des Gesundheitssystems stark machen.“
Die Änderungen treten am 5. Februar 2022 in Kraft.
Senat beschließt Vierte Verordnung zur Änderung der Vierten SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung
Aus der Sitzung des Senats am 1. Februar 2022:
Der Senat hat heute auf Vorlage der Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit, Pflege und Gleichstellung, Ulrike Gote, die Vierte Verordnung zur Änderung der Vierten SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung beschlossen. Diese wird voraussichtlich am 5. Februar 2022 in Kraft treten.
Folgende wesentliche Änderungen sieht die Vierte Änderungsverordnung vor:
• Anpassung bei der Anwesenheitsdokumentation:
o Die Pflicht zur Anwesenheitsdokumentation in den Bereichen der Veranstaltungen, Gastronomie, Beherbergung und beim Sport entfällt.
o Bei weiterhin vorgeschriebener Anwesenheitsdokumentation muss zukünftig die Vorlage von Test-/Impf- und Genesenennachweisen nicht mehr erfasst werden. Es genügt die Erfassung der Kontaktdaten.
• Anpassung der Absonderungsvorschriften gemäß dem MPK-Beschluss vom 24. Januar 2022:
o Die Pflicht bei Vorliegen einer positiven (Fremd-)Antigen-Testung einen bestätigenden PCR-Test durchführen zu lassen, entfällt. Die PCR-Testpflicht besteht weiter für Personen, die mit vulnerablen Gruppen arbeiten, Personal in Krankenhäusern etc.
o Bei Vorliegen eines positiven (unbeaufsichtigten) Antigen-Selbsttests besteht die Pflicht zur bestätigenden Testung mittels Antigen-Test bei einer zertifizierten Teststelle. Nur bei widersprechenden Ergebnissen ist eine bestätigende PCR-Testung vorgesehen.
• Die Gültigkeitsdauer des Genesenennachweises wird gemäß der RKI-Empfehlung von 6 Monate auf 3 Monate nach dem positiven (PCR)-Testergebnis verkürzt.
• Die „2G-Bedingung zuzüglich Test“ gemäß § 9a wird geändert, so dass eine zusätzliche Testpflicht nur für Personen besteht, die sich drei Monate nach ihrer zweiten Impfung nicht haben boostern lassen. Die zusätzliche Testpflicht entfällt folglich für
o Geboosterte (zeitlich unbegrenzt),
o frisch Geimpfte (einschließlich frisch geimpfte Genesene) für drei Monate
o und frisch Genesene (einschließlich frisch genesen Geimpfte) für drei Monate.
• Die Regelung für Groß-Veranstaltungen im Freien (maximal 3000 Personen) wird dahingehend angepasst, dass auch
o die „2G zuzüglich Test“-Bedingung gilt,
o FFP2-Masken auch am festen Platz zu tragen sind
o und das Hygienerahmenkonzept der jeweils zuständigen Senatsverwaltung einzuhalten ist.
• Es wird eine Regelung für die Wahl der Vorschlaglisten und Berufung der Mitglieder der bezirklichen Seniorenvertretungen eingeführt.
• Für körpernahe Dienstleistungen gilt künftig die „2 G zuzüglich Test“-Regelung. Davon ausgenommen sind Geboosterte (und vergleichbare Fälle im Sinne des § 9a).
• Für Selbstständige gelten Ausnahmen von „2 G zuzüglich Test“-Bedingung, wenn sie geboostert sind (und vergleichbare Fälle im Sinne des § 9a).
• Es wird eine FFP2-Maskenpflicht in Hochschulen eingeführt (außer bei Prüfungen und für vortragende Personen).
• Es wird klargestellt, dass die Regeln für die berufliche Bildung auch für Maßnahmen zur Förderung der Eingliederung in den Arbeitsmarkt gelten. Dadurch wird mehr Flexibilität beim Personaleinsatz ermöglicht.
Die Laufzeit der Verordnung wird bis zum 4. März 2022 verlängert.