Aus dem Rot-Rot-Rotlichtmilieu

Es kommt nicht gut an in Berlin, was Dr. Giffey präsentiert.

rbb24​.de (31.1.)

»… Am Wochenende hat­te Giffey der "Bild am Sonntag" gesagt, falls der Betrieb in der ele­men­ta­ren Grundversorgung nicht mehr mit Gesunden auf­recht­erhal­ten wer­den kön­ne, sei es eine Option, "dass Infizierte, die aber kei­ner­lei Symptome haben, in bestimm­ten Bereichen im Ausnahmefall wei­ter zur Arbeit kommen".

Der gesund­heits­po­li­ti­sche Sprecher der CDU-Fraktion, Christian Zander, nann­te Giffeys Aussagen "völ­lig absurd". Damit sor­ge sie für erheb­li­che Irritationen, sie kon­ter­ka­rie­re auch die Impfkampagne und den Sinn einer Impfpflicht für bestimm­te Berufsgruppen. "Wer soll­te sich nach Giffeys Ankündigung jetzt noch schüt­zen las­sen?", frag­te Zander.

Auch der Berliner Kitaverband reagier­te skep­tisch auf den Vorschlag. Der Landesvorsitzende Wolfgang Freier sag­te im rbb-Inforadio, es stel­le sich die Frage, war­um über­haupt noch gete­stet wird. Man könn­te dann auch sagen: Wer Symptome hat, bleibt zu Hause und die ande­ren kön­nen kom­men…«

Mitunter flackert auch bei den Berichten des RBB gesun­der Menschenverstand auf.

9 Antworten auf „Aus dem Rot-Rot-Rotlichtmilieu“

  1. Ist aber bis jetzt nur ein flackern .… da könn­te wir noch alle ein wenig pusten, das hilft beim Feuer machen .… das mit dem " Strich-durch-Dr." ist 

  2. Man könn­te dann auch sagen: Wer Symptome hat, bleibt zu Hause und die ande­ren kön­nen kommen…«
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    Ehrlich? Könnte man das sagen?! Was für eine ver­blüf­fen­de Erkenntnis!! Schockierend gera­de­zu! So etwas darf ver­öf­fent­licht wer­den? In aller Öffentlichkeit?

    Ja. Genau. Exakt. Puuh. Ich habe Fieber, ich kann nicht spre­chen, mein Hals kratzt. Ich füh­le mich total schwach, Husten quält mich. 

    Da bin ich sicher über­haupt nicht sehr lei­stungs­fä­hig im Großraum-Büro, bei der BVG, als Service-Mitarbeiter der Bahn oder in der Fabrik und stecke als Superspreaderin sehr, sehr wahr­schein­lich die Kollegen an, die kein beson­ders gutes Immunsystem haben oder deren natür­li­ches Immunsystem durch eine merk­wür­di­ge, künst­li­che "Gen-Therapie" ohne aus­rei­chend lan­ge wir­ken­den Immunschutz lei­der schon geschwächt ist.

    Also blei­be ich, falls ich eine nie­sen­de Hexe bin mit Symptomen, zu Hause. Meistens dau­ert eine Atemwegserkrankung 7 bis 10 Tage, so ganz von Natur aus, ohne Tests, ohne PCR-Nachweise, maxi­mal (für den Arbeitgeber) mit einer freund­li­chen Krankschreibung des Hausarztes und der Empfehlung des­sel­ben: Schonen Sie sich und legen Sie sich ins Bett.

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    Ein Traum! Ein Traum, der bald wahr wird? Ich wün­sche allen, die sich gera­de mit grip­pa­len Infekten, Virenattacken jeder Art pla­gen, von Herzen gute Besserung! Auch den "Corona"-Verordnungsgebern, Politikberatern, "Impf"-Marketing-Strategen bun­des­weit wün­sche ich gute Besserung! Sie sol­len geheilt wer­den! Sie, die Verordnungs- und Gesetzgeber, sol­len ganz schnell wie­der rich­tig gesund werden!

    Alles Gute!

    PS: Ich habe über­haupt kei­ne Angst! Vor nichts! Auch nicht vor dem Scheiterhaufen!

  3. So for­mu­liert der MDR für Thüringen:

    Lockerungen in Thüringen: 3G-Regel soll im Einzelhandel kommen

    Die Thüringer Landesregierung will den Zugang zum Einzelhandel erleich­tern. Ab dem 9. Februar soll daher beim Einkaufen und bei kör­per­na­hen Dienstleistungen die 3G-Regel gel­ten, sag­te Regierungssprecher Falk Neubert am Dienstag in Erfurt. Nicht nur Geimpfte und Genesene, son­dern auch nega­tiv Getestete haben dann Zutritt zu den Geschäften. 

    https://​www​.mdr​.de/​n​a​c​h​r​i​c​h​t​e​n​/​t​h​u​e​r​i​n​g​e​n​/​d​r​e​i​-​g​-​r​e​g​e​l​-​e​i​n​z​e​l​h​a​n​d​e​l​-​1​0​0​.​h​tml

  4. Wer dann alles zur ele­men­ta­ren Grundversorgung gehört, legen wir dann fest.
    Informieren sie sich täg­lich über mei­ne neu­en Entscheidungen, da gewis­se Lobbyisten die Notwendigkeit ihrer Sparte mir regel­mä­ßig dar­le­gen müssen.

  5. Dr. ex. et hop. Giffey ist eine ehr­li­che Person.
    Ein rotes Aushängeschild deut­scher Politik.

    Spritz.

    Die will nur unser Bestes.

    Spritz, spritz.

    Das bekommt sie aber nicht.

    Spritz, spritz.

  6. schwarz packt es an. scharz ist ein ech­ter macher.

    Corona-Regeln: Wirtschaftssenator Schwarz setzt Erleichterungen für Unternehmen, Kundinnen und Kunden durch

    01.02.2022, 13:23 Uhr – Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe
    Corona-Regeln: Wirtschaftssenator Schwarz setzt Erleichterungen für Unternehmen, Kundinnen und Kunden durch

    Der Senat hat in sei­ner heu­ti­gen Sitzung zwei für die Berliner Wirtschaft wesent­li­che Anpassungen der Infektionsschutz­maßnahmenverordnung beschlos­sen, die auf eine Initiative des Wirtschaftssenators zurückgehen.

    Bisher sind Veranstalter:innen sowie die Betreiber:innen von Gaststätten und Hotels, von kul­tu­rel­len Angeboten wie Kinos und Theatern, von Fitness- und Tanzstudios und die Anbieter:innen von kör­per­na­hen Dienstleitungen dazu ver­pflich­tet, eine soge­nann­te Anwesen­heitsdokumentation zu füh­ren. Dafür müs­sen sie per­so­nen­be­zo­ge­ne Daten wie den Namen und Kontaktmöglichkeiten ent­we­der ana­log oder digi­tal erfas­sen und für eine Dauer von 2 Wochen auf­be­wah­ren oder spei­chern. Die Anwesenheits­dokumentation ver­folg­te das Ziel, die Kontaktnachverfolgung und Quarantäneanordnungen der Berliner Gesundheitsämter zu ermög­li­chen. In Berlin sind aller­dings ca. 1,9 Millionen Menschen geboo­stert. Diese Personen müss­ten im Falle einer Infektion nicht mehr in Quarantäne. Dazu Wirtschaftssenator Stephan Schwarz: „Der Senat trägt mit der Aufhebung der Pflicht dem Umstand Rechnung, dass die Datenerhebung ohne Verwendungszweck nicht mehr not­wen­dig ist.“

    Darüber hin­aus benö­ti­gen Personen, die voll­stän­dig frisch geimpft, also zwei Impfdosen oder im Falle einer vor­he­ri­gen Infektion eine Impfung erhal­ten haben, oder frisch gene­sen sind, in Bereichen und Branchen, in denen 2G-plus-Test gilt, für die Dauer von drei Monaten kei­nen zusätz­li­chen Test mehr. Bisher galt dies nur für Personen, die eine Auffrischimpfung erhal­ten hat­ten („Booster“). Dies trägt dazu bei, die Hürden für den Besuch von Gastronomie sowie Kultur- und Freizeitangeboten zu redu­zie­ren. Die Änderung betrifft sowohl Kundinnen und Kunden wie auch Selbstständige, die im Rahmen ihrer Tätigkeit phy­si­schen Kontakt zu ande­ren haben. Auch die­se sind nicht mehr ver­pflich­tet, einen tages­ak­tu­el­len Test vorzulegen.

    Wirtschaftssenator Stephan Schwarz: „Ich wer­de auch zukünf­tig die Interessen der Berliner Wirtschaft im Senat adres­sie­ren und mich für einen sach­ge­rech­ten Ausgleich mit dem not­wen­di­gen Schutz des Gesundheitssystems stark machen.“

    Die Änderungen tre­ten am 5. Februar 2022 in Kraft.

  7. Senat beschließt Vierte Verordnung zur Änderung der Vierten SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung

    Aus der Sitzung des Senats am 1. Februar 2022:

    Der Senat hat heu­te auf Vorlage der Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit, Pflege und Gleichstellung, Ulrike Gote, die Vierte Verordnung zur Änderung der Vierten SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung beschlos­sen. Diese wird vor­aus­sicht­lich am 5. Februar 2022 in Kraft treten.

    Folgende wesent­li­che Änderungen sieht die Vierte Änderungsverordnung vor:

    • Anpassung bei der Anwesenheitsdokumentation:

    o Die Pflicht zur Anwesenheitsdokumentation in den Bereichen der Veranstaltungen, Gastronomie, Beherbergung und beim Sport entfällt.

    o Bei wei­ter­hin vor­ge­schrie­be­ner Anwesenheitsdokumentation muss zukünf­tig die Vorlage von Test-/Impf- und Genesenennachweisen nicht mehr erfasst wer­den. Es genügt die Erfassung der Kontaktdaten.

    • Anpassung der Absonderungsvorschriften gemäß dem MPK-Beschluss vom 24. Januar 2022:

    o Die Pflicht bei Vorliegen einer posi­ti­ven (Fremd-)Antigen-Testung einen bestä­ti­gen­den PCR-Test durch­füh­ren zu las­sen, ent­fällt. Die PCR-Testpflicht besteht wei­ter für Personen, die mit vul­ner­ablen Gruppen arbei­ten, Personal in Krankenhäusern etc.

    o Bei Vorliegen eines posi­ti­ven (unbe­auf­sich­tig­ten) Antigen-Selbsttests besteht die Pflicht zur bestä­ti­gen­den Testung mit­tels Antigen-Test bei einer zer­ti­fi­zier­ten Teststelle. Nur bei wider­spre­chen­den Ergebnissen ist eine bestä­ti­gen­de PCR-Testung vorgesehen.

    • Die Gültigkeitsdauer des Genesenennachweises wird gemäß der RKI-Empfehlung von 6 Monate auf 3 Monate nach dem posi­ti­ven (PCR)-Testergebnis verkürzt.

    • Die „2G-Bedingung zuzüg­lich Test“ gemäß § 9a wird geän­dert, so dass eine zusätz­li­che Testpflicht nur für Personen besteht, die sich drei Monate nach ihrer zwei­ten Impfung nicht haben boo­stern las­sen. Die zusätz­li­che Testpflicht ent­fällt folg­lich für

    o Geboosterte (zeit­lich unbegrenzt),

    o frisch Geimpfte (ein­schließ­lich frisch geimpf­te Genesene) für drei Monate

    o und frisch Genesene (ein­schließ­lich frisch gene­sen Geimpfte) für drei Monate.

    • Die Regelung für Groß-Veranstaltungen im Freien (maxi­mal 3000 Personen) wird dahin­ge­hend ange­passt, dass auch

    o die „2G zuzüg­lich Test“-Bedingung gilt,

    o FFP2-Masken auch am festen Platz zu tra­gen sind

    o und das Hygienerahmenkonzept der jeweils zustän­di­gen Senatsverwaltung ein­zu­hal­ten ist.

    • Es wird eine Regelung für die Wahl der Vorschlaglisten und Berufung der Mitglieder der bezirk­li­chen Seniorenvertretungen eingeführt.

    • Für kör­per­na­he Dienstleistungen gilt künf­tig die „2 G zuzüg­lich Test“-Regelung. Davon aus­ge­nom­men sind Geboosterte (und ver­gleich­ba­re Fälle im Sinne des § 9a).

    • Für Selbstständige gel­ten Ausnahmen von „2 G zuzüg­lich Test“-Bedingung, wenn sie geboo­stert sind (und ver­gleich­ba­re Fälle im Sinne des § 9a).

    • Es wird eine FFP2-Maskenpflicht in Hochschulen ein­ge­führt (außer bei Prüfungen und für vor­tra­gen­de Personen).

    • Es wird klar­ge­stellt, dass die Regeln für die beruf­li­che Bildung auch für Maßnahmen zur Förderung der Eingliederung in den Arbeitsmarkt gel­ten. Dadurch wird mehr Flexibilität beim Personaleinsatz ermöglicht.

    Die Laufzeit der Verordnung wird bis zum 4. März 2022 verlängert.

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