Ausgangssperre ist jetzt Fall für Verfassungsrichter

»Durch das Notbremse-Gesetz gilt die Ausgangssperre wie­der. Die Gesellschaft für Freiheitsrechte legt des­halb eine Verfassungs­beschwerde ein – mit guten Chancen, wie ein Urteil aus MV zeigt.«

Das berich­tet am 25.4. nord​ku​rier​.de.

»KARLSRUHE · Die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) hat nach eige­nen Angaben ihre ange­kün­dig­te Verfassungsbeschwerde gegen nächt­li­che Ausgangssperren in der Bundes-Notbremse ein­ge­reicht. Das teil­te sie am Sonntag mit. Die Gesellschaft und die Beschwerdeführer – unter ihnen Politiker von SPD, FDP, Grünen und Linken – woll­ten nicht das gan­ze Corona-Notbremse-Gesetz kip­pen, „son­dern rich­ten sich gezielt gegen die ver­fas­sungs­wid­ri­gen Ausgangssperren”, wie es wei­ter hieß. Statt weit­ge­hend sym­bo­li­scher Ausgangssperren sol­le der Gesetzgeber lie­ber tat­säch­lich wirk­sa­me Maßnahmen zur Pandemie-Bekämpfung einleiten.

Grenzen der Verfassung nicht gewahrt

Die GFF ste­he hin­ter der Bekämpfung der Corona-Pandemie und sei bis­her auch gegen kei­ne Maßnahme ein­ge­schrit­ten, sag­te der Vorsitzende Ulf Buermeyer im Vorfeld in Berlin. Die Grenzen der Verfassung müss­ten aber ein­ge­hal­ten wer­den. Dies sei nun nicht mehr der Fall…

Viele Klage gegen gesamte Bundesnotbremse [sic]

Zum Start der soge­nann­ten Bundes-Notbremse sind beim Bundesverfassungsgericht zahl­rei­che Eilanträge und Verfassungsbeschwerden ein­ge­gan­gen. Allein am Donnerstag und Freitag wur­den rund zwei Dutzend Verfahren regi­striert, die sich gegen das ver­schärf­te Infektionsschutzgesetz rich­te­ten – und es gehe lau­fend mehr ein, sag­te ein Gerichtssprecher in Karlsruhe auf Anfrage. Der über­wie­gen­de Teil der Klagen rich­tet sich dem­nach gegen das gesam­te Maßnahmenpaket.

In Mecklenburg-Vorpommern war die Ausgangssperre, die durch die Corona-Landesverordnung gere­gelt war, bereits vom Oberverwaltungs­gericht Greifswald gekippt wor­den. Das Gericht sieht die in der Corona-Landesverordnung M‑V gere­gel­te Ausgangssperre als unverhältnis­mäßig an. Sie sei nicht erfor­der­lich und nicht ange­mes­sen. Es lei­ge ein schwer­wie­gen­der Eingriff in das Grundrecht aus Artikel 2, Absatz 2 des Grundgesetzes vor. Dieser Eingriff bezie­he sich nicht nur auf Einzelpersonen, son­dern alle Bürgerinnen und Bürger in Mecklenburg-Vorpommern. Mehr zu dem Urteil lesen Sie hier.«

12 Antworten auf „Ausgangssperre ist jetzt Fall für Verfassungsrichter“

  1. Ich fin­de, das gan­ze Gesetz muss gekippt wer­den. Es kann nicht sein, dass Maßnahmen an sowas wie Inzidenzwert geknüpft wer­den, den die Regierung nach Belieben mani­pu­lie­ren kann, in dem sie die Testanzahl veän­dert oder die Teststrategie. Selbst wenn eine reprä­sen­ta­ti­ve Stichprobe der Grundgesamtheit genom­men wür­de, wäre es immer noch zwei­fel­haft, ob das so durch­gän­ge. Die Beschränkung von Grundrechten war bis­lang der Justiz vor­be­hal­ten und das nach ein­ge­hen­der Prüfung. Und da hat auch jeder Bürger die Chance, es zu ver­mei­den, indem er sich ein­fach an die Gesetze hält.

    Man stel­le sich vor, die Regierung führt eine neue Längeneinheit ein, an die sie Gesetze knüpft und die­se Längeneinheit wird dann nach Belieben geän­dert, z. B. in dem wir Geschwindkeiten in der StVO nicht mehr in km/h ange­ben, son­dern in Merkelmeile/h. Und will man mehr Geld von "Verkehrsündern" abzie­hen, ändert man schnell die Definition die­ser Merkelmeile. Vor so einer staat­li­chen Willkür soll­te das Grundgesetz eigent­lich schüt­zen und daher muss Bundesverfassungsgericht das gan­ze Ding in Bausch und Bogen in den Mülleimer wer­fen. Wenn das nicht pas­siert, sind wir in der Willkürherrschaft.

    1. @ Johannes Schumann

      Das gesam­te Gesetz muss rück­ab­ge­wickelt und für Null und nich­tig erklärt, die Verantwortlichen müs­sen zur Rechenschaft gezo­gen werden.

    2. @ Johannes Schumann, fin­de ich auch. Bin aber über­zeugt , dass es in die­ser Form nicht Passieren wird. Desweiteren bin ich davon über­zeugt, dass die Judikative in der BRD unter dem poli­ti­schen Einfluss der Regierung steht. Daraus lässt sich schlie­ssen ,dass die Gewaltenteilung auf­ge­ho­ben ist und die drei Säulen, Exekutive, Legestative, Judikative gleich­ge­schal­tet wur­den. Was wir jetzt sehen , ist das Politische han­deln ,des Tiefen Staats. Das was wir aber erken­nen sol­len, ist ein poli­ti­sches Handeln , dass sich nach demo­kra­ti­schen Grundsätzen rich­tet, die aber in der Form nicht mehr exi­stie­ren, somit ledig­lich eine Illusion für den Bürger ist, zur Beruhigung ,damit das per­sön­li­che Weltbild nicht in Frage gestellt wer­den muss. FassadenDemokratie .

  2. Einführung von „medi­zi­ni­scher Apartheid“ durch einen Impfpass

    "Über 1.200 christ­li­che Führungspersönlichkeiten Großbritanniens haben einen offe­nen Brief an Boris Johnson unter­zeich­net, in dem sie vor der Einführung von Impfpässen warnen. .."

    https://​tkp​.at/​2​0​2​1​/​0​4​/​2​5​/​c​h​r​i​s​t​l​i​c​h​e​-​f​u​e​h​r​e​r​-​w​a​r​n​e​n​-​v​o​r​-​d​e​r​-​e​i​n​f​u​e​h​r​u​n​g​-​v​o​n​-​m​e​d​i​z​i​n​i​s​c​h​e​r​-​a​p​a​r​t​h​e​i​d​-​d​u​r​c​h​-​e​i​n​e​n​-​i​m​p​f​p​a​ss/

    Die Freiheit-durch-Impfpass Geschichte wird hof­fent­lich ein rie­sen Fail wer­den. Viele wis­sen, das die Impfung Übertragung nicht verhindert.

  3. Damit ist doch der ele­gan­te Weg für das Verfassungsgericht auf­ge­zeigt: Es nimmt ein­fach den schwäch­sten aller Anträge an und weist die ande­ren zurück. Die Medien jubeln, dass der Rechtsstaat wie­der ein­mal zeigt, dass er auch in schwie­ri­gen Zeiten funk­tio­niert und bes­sern tut sich gar nichts. Wahrscheinlich haben die Politiker absicht­lich Unfug in das Gesetz ein­ge­baut, damit das Bundesverfassungsgericht was zum Wegstreichen hat, ohne die Substanz des Gesetzes anrüh­ren zu müssen.

    1. @ Henning
      "(…)Wahrscheinlich haben die Politiker absicht­lich Unfug in das Gesetz ein­ge­baut, damit das Bundesverfassungsgericht was zum Wegstreichen hat, ohne die Substanz des Gesetzes anrüh­ren zu müssen."

      Das und vie­le ande­re Taktiken, sehr häu­fig auch zur Manipulation von Abgeordneten, die oft gar nicht wis­sen (kön­nen), was sie gera­de beschlie­ßen (ich sage nur "Omnibusgesetz"), ist dem größ­ten Teil der Bevölkerung weder bekannt noch über­haupt vorstellbar. 

      Und das ist ein gro­ßes Problem.

    2. I@ Henning inter­es­san­ter stra­te­gi­scher Gedanke. Scheint beim ersten Lesen schlüs­sig. Müsste aber noch­mal den Antrag überprüfen.

    3. @Henning Den Eindruck, dass die Ausgangssperre ein­ge­baut wur­de um wie­der kas­siert zu wer­den, habe ich auch. Wenn nicht durch Kassel, dann durch Ausnahmen für Geimpfte. Auch dies war ja bereits unmit­tel­bar nach der Verabschiedung der "Notbremse" im Gespräch.

  4. Das BVerfG hat sich nicht oft mit Ruhm bekleckert, wenn es um Eile und die Interpretation von Grundrechten ging.
    Das ein­zi­ge, das mir spon­tan ein­fällt, ist das https://de.wikipedia.org/wiki/Volksz%C3%A4hlungsurteil
    (damals reich­te u.a. die Klage eines Jurastudenten gegen die geball­te Kompetenz von Bundes- und 90% der Landesregierungen).

    Ansonsten war man in der Auslegung von Handlungen der Exekutive recht brav und krea­tiv, wie sei­ner­zeit (sogar!) der (damals) ver­fas­sungs­freund­li­che­re SPIEGEL "urteil­te":
    https://www.spiegel.de/politik/20–15-a-98f0af3a-0002–0001-0000–000013513989

    Es ist nicht zu erwar­ten, dass die im Parteienproporz ermit­tel­ten TrägerInnen der roten(!) Roben die­ser Tage mehr Mumm auf­brin­gen wer­den als (z.B.) SchauspielerInnen. Auch erste­re dürf­ten (trotz siche­rem Job und über­schau­ba­rer Berühmtheit) über Freundeskreise ver­fü­gen, die min­de­stens zur Hälfte der "Zelotenfraktion" zuzu­ord­nen sind. 

    Dass der § 28b InfSG gemäß (10) am 30.6. ohne­hin auto­ma­tisch aus­läuft, war wohl ein Zuckerl für Teile der Opposition und das BVerfG, das gefäl­ligst über das Stöckchen sprin­gen und subi­to Richtlinien für eine gerichts­fe­ste Neuversion lie­fern möge.

    Mein Tipp: ein Feigenblättchen (dies­seits der Schamgrenze) wird "einst­wei­lig" gekippt (evtl. sogar die Ausgangssperre), eine Verhandlung anbe­raumt (irgend­wann, wenn die "Fallzahlen" es wie­der "zulas­sen" Logik statt Panik zu fol­gen) und die Gesetzgeberin mit einer Hausaufgabe bis, na, 2022(?) "bestraft".

  5. Ich fan­ge mal ein biß­chen an zu träumen …
    Wir hat­ten Portugal, Östereich. Jetzt ist bei uns eins der Hauptthemen die Bedeutung der Inzidenz. Und nicht vor irgend­ei­nem Amtsgericht, son­dern vor dem BVerfG. Wäre doch irgend­wie schön, wenn dies ein ähn­li­ches, und dies­mal höchst­rich­ter­li­ches Urteil fäl­len würde.

    Ich weiß schon, Harbarth, und Eilantrag … aber man darf ja wohl noch träumen.

Schreibe einen Kommentar zu vb Antworten abbrechen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert