»Durch das Notbremse-Gesetz gilt die Ausgangssperre wieder. Die Gesellschaft für Freiheitsrechte legt deshalb eine Verfassungsbeschwerde ein – mit guten Chancen, wie ein Urteil aus MV zeigt.«
Das berichtet am 25.4. nordkurier.de.
»KARLSRUHE · Die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) hat nach eigenen Angaben ihre angekündigte Verfassungsbeschwerde gegen nächtliche Ausgangssperren in der Bundes-Notbremse eingereicht. Das teilte sie am Sonntag mit. Die Gesellschaft und die Beschwerdeführer – unter ihnen Politiker von SPD, FDP, Grünen und Linken – wollten nicht das ganze Corona-Notbremse-Gesetz kippen, „sondern richten sich gezielt gegen die verfassungswidrigen Ausgangssperren”, wie es weiter hieß. Statt weitgehend symbolischer Ausgangssperren solle der Gesetzgeber lieber tatsächlich wirksame Maßnahmen zur Pandemie-Bekämpfung einleiten.
Grenzen der Verfassung nicht gewahrt
Die GFF stehe hinter der Bekämpfung der Corona-Pandemie und sei bisher auch gegen keine Maßnahme eingeschritten, sagte der Vorsitzende Ulf Buermeyer im Vorfeld in Berlin. Die Grenzen der Verfassung müssten aber eingehalten werden. Dies sei nun nicht mehr der Fall…
Viele Klage gegen gesamte Bundesnotbremse [sic]
Zum Start der sogenannten Bundes-Notbremse sind beim Bundesverfassungsgericht zahlreiche Eilanträge und Verfassungsbeschwerden eingegangen. Allein am Donnerstag und Freitag wurden rund zwei Dutzend Verfahren registriert, die sich gegen das verschärfte Infektionsschutzgesetz richteten – und es gehe laufend mehr ein, sagte ein Gerichtssprecher in Karlsruhe auf Anfrage. Der überwiegende Teil der Klagen richtet sich demnach gegen das gesamte Maßnahmenpaket.
In Mecklenburg-Vorpommern war die Ausgangssperre, die durch die Corona-Landesverordnung geregelt war, bereits vom Oberverwaltungsgericht Greifswald gekippt worden. Das Gericht sieht die in der Corona-Landesverordnung M‑V geregelte Ausgangssperre als unverhältnismäßig an. Sie sei nicht erforderlich und nicht angemessen. Es leige ein schwerwiegender Eingriff in das Grundrecht aus Artikel 2, Absatz 2 des Grundgesetzes vor. Dieser Eingriff beziehe sich nicht nur auf Einzelpersonen, sondern alle Bürgerinnen und Bürger in Mecklenburg-Vorpommern. Mehr zu dem Urteil lesen Sie hier.«
Ich finde, das ganze Gesetz muss gekippt werden. Es kann nicht sein, dass Maßnahmen an sowas wie Inzidenzwert geknüpft werden, den die Regierung nach Belieben manipulieren kann, in dem sie die Testanzahl veändert oder die Teststrategie. Selbst wenn eine repräsentative Stichprobe der Grundgesamtheit genommen würde, wäre es immer noch zweifelhaft, ob das so durchgänge. Die Beschränkung von Grundrechten war bislang der Justiz vorbehalten und das nach eingehender Prüfung. Und da hat auch jeder Bürger die Chance, es zu vermeiden, indem er sich einfach an die Gesetze hält.
Man stelle sich vor, die Regierung führt eine neue Längeneinheit ein, an die sie Gesetze knüpft und diese Längeneinheit wird dann nach Belieben geändert, z. B. in dem wir Geschwindkeiten in der StVO nicht mehr in km/h angeben, sondern in Merkelmeile/h. Und will man mehr Geld von "Verkehrsündern" abziehen, ändert man schnell die Definition dieser Merkelmeile. Vor so einer staatlichen Willkür sollte das Grundgesetz eigentlich schützen und daher muss Bundesverfassungsgericht das ganze Ding in Bausch und Bogen in den Mülleimer werfen. Wenn das nicht passiert, sind wir in der Willkürherrschaft.
@ Johannes Schumann
Das gesamte Gesetz muss rückabgewickelt und für Null und nichtig erklärt, die Verantwortlichen müssen zur Rechenschaft gezogen werden.
@ Johannes Schumann, finde ich auch. Bin aber überzeugt , dass es in dieser Form nicht Passieren wird. Desweiteren bin ich davon überzeugt, dass die Judikative in der BRD unter dem politischen Einfluss der Regierung steht. Daraus lässt sich schliessen ,dass die Gewaltenteilung aufgehoben ist und die drei Säulen, Exekutive, Legestative, Judikative gleichgeschaltet wurden. Was wir jetzt sehen , ist das Politische handeln ,des Tiefen Staats. Das was wir aber erkennen sollen, ist ein politisches Handeln , dass sich nach demokratischen Grundsätzen richtet, die aber in der Form nicht mehr existieren, somit lediglich eine Illusion für den Bürger ist, zur Beruhigung ,damit das persönliche Weltbild nicht in Frage gestellt werden muss. FassadenDemokratie .
Einführung von „medizinischer Apartheid“ durch einen Impfpass
"Über 1.200 christliche Führungspersönlichkeiten Großbritanniens haben einen offenen Brief an Boris Johnson unterzeichnet, in dem sie vor der Einführung von Impfpässen warnen. .."
https://tkp.at/2021/04/25/christliche-fuehrer-warnen-vor-der-einfuehrung-von-medizinischer-apartheid-durch-einen-impfpass/
Die Freiheit-durch-Impfpass Geschichte wird hoffentlich ein riesen Fail werden. Viele wissen, das die Impfung Übertragung nicht verhindert.
Der Souverän lässt sich nicht einsperren
Es reicht. Mit der Verhängung von Ausgangssperren hat die Bundesregierung eine weitere rote Linie überschritten.
https://miloszmatuschek.substack.com/p/der-souveran-lasst-sich-nicht-einsperren
https://t.me/gunnarkaisertv/3050
Damit ist doch der elegante Weg für das Verfassungsgericht aufgezeigt: Es nimmt einfach den schwächsten aller Anträge an und weist die anderen zurück. Die Medien jubeln, dass der Rechtsstaat wieder einmal zeigt, dass er auch in schwierigen Zeiten funktioniert und bessern tut sich gar nichts. Wahrscheinlich haben die Politiker absichtlich Unfug in das Gesetz eingebaut, damit das Bundesverfassungsgericht was zum Wegstreichen hat, ohne die Substanz des Gesetzes anrühren zu müssen.
@ Henning
"(…)Wahrscheinlich haben die Politiker absichtlich Unfug in das Gesetz eingebaut, damit das Bundesverfassungsgericht was zum Wegstreichen hat, ohne die Substanz des Gesetzes anrühren zu müssen."
Das und viele andere Taktiken, sehr häufig auch zur Manipulation von Abgeordneten, die oft gar nicht wissen (können), was sie gerade beschließen (ich sage nur "Omnibusgesetz"), ist dem größten Teil der Bevölkerung weder bekannt noch überhaupt vorstellbar.
Und das ist ein großes Problem.
I@ Henning interessanter strategischer Gedanke. Scheint beim ersten Lesen schlüssig. Müsste aber nochmal den Antrag überprüfen.
@Henning Den Eindruck, dass die Ausgangssperre eingebaut wurde um wieder kassiert zu werden, habe ich auch. Wenn nicht durch Kassel, dann durch Ausnahmen für Geimpfte. Auch dies war ja bereits unmittelbar nach der Verabschiedung der "Notbremse" im Gespräch.
Zum Glück ist im autoritären Klassenstaat keine autoritäre Klassenjustiz zu erwarten.
Das BVerfG hat sich nicht oft mit Ruhm bekleckert, wenn es um Eile und die Interpretation von Grundrechten ging.
Das einzige, das mir spontan einfällt, ist das https://de.wikipedia.org/wiki/Volksz%C3%A4hlungsurteil
(damals reichte u.a. die Klage eines Jurastudenten gegen die geballte Kompetenz von Bundes- und 90% der Landesregierungen).
Ansonsten war man in der Auslegung von Handlungen der Exekutive recht brav und kreativ, wie seinerzeit (sogar!) der (damals) verfassungsfreundlichere SPIEGEL "urteilte":
https://www.spiegel.de/politik/20–15-a-98f0af3a-0002–0001-0000–000013513989
Es ist nicht zu erwarten, dass die im Parteienproporz ermittelten TrägerInnen der roten(!) Roben dieser Tage mehr Mumm aufbringen werden als (z.B.) SchauspielerInnen. Auch erstere dürften (trotz sicherem Job und überschaubarer Berühmtheit) über Freundeskreise verfügen, die mindestens zur Hälfte der "Zelotenfraktion" zuzuordnen sind.
Dass der § 28b InfSG gemäß (10) am 30.6. ohnehin automatisch ausläuft, war wohl ein Zuckerl für Teile der Opposition und das BVerfG, das gefälligst über das Stöckchen springen und subito Richtlinien für eine gerichtsfeste Neuversion liefern möge.
Mein Tipp: ein Feigenblättchen (diesseits der Schamgrenze) wird "einstweilig" gekippt (evtl. sogar die Ausgangssperre), eine Verhandlung anberaumt (irgendwann, wenn die "Fallzahlen" es wieder "zulassen" Logik statt Panik zu folgen) und die Gesetzgeberin mit einer Hausaufgabe bis, na, 2022(?) "bestraft".
Ich fange mal ein bißchen an zu träumen …
Wir hatten Portugal, Östereich. Jetzt ist bei uns eins der Hauptthemen die Bedeutung der Inzidenz. Und nicht vor irgendeinem Amtsgericht, sondern vor dem BVerfG. Wäre doch irgendwie schön, wenn dies ein ähnliches, und diesmal höchstrichterliches Urteil fällen würde.
Ich weiß schon, Harbarth, und Eilantrag … aber man darf ja wohl noch träumen.