Ausschließlich Besuchstage für vollimmunisierte Besucher und Besucherinnen mit vollimmunisierten Gefangenen

Selbst in den schlimm­sten Zeiten der "Rassentrennung" in den Vereinigten Staaten war es Farbigen nicht ver­bo­ten, sich mit Weißen zu tref­fen. Die Landesregierung von Rheinland-Pfalz teilt zu Haftanstalten mit:

»Es gibt der­zeit aus­schließ­lich Besuchstage für voll­im­mu­ni­sier­te Besucher und Besucherinnen mit voll­im­mu­ni­sier­ten Gefangenen in Bezug auf Corona (COVID-19) – sog. „Besuch 2G“.

Hierunter fal­len:

        • Nachweis einer vor min­de­stens 14 Tagen abge­schlos­se­nen voll­stän­di­gen Impfung gegen COVID-19 mit einem in der Europäischen Union zuge­las­se­nen Impfstoff
          oder
        • Nachweis (sog. Genesungsbescheinigung) eines posi­ti­ven Testergebnisses, das auf einer Labordiagnostik mit­tels Nukleinsäurenachweis (z. B. PCR) beruht und min­de­stens 28 Tage sowie maxi­mal sechs Monate zurückliegt
          oder
        • Nachweis eines posi­ti­ven PCR-Testergebnisses (Genesungsbescheinigung) in Verbindung mit dem Nachweis der min­de­stens 14 Tage zurück­lie­gen­den Verabreichung min­de­stens einer Impfstoffdosis gegen COVID-19, mit einem in der Europäischen Union zuge­las­se­nen Impfstoff.«

Ferner gel­ten die­se Regeln:

»…

      • Pflicht zum Tragen einer mit­ge­brach­ten fri­schen FFP‑2–Maske, die wäh­rend der gesam­ten Besuchsdauer unun­ter­bro­chen getra­gen wer­den muss (der besuch­te Inhaftierte trägt ent­spre­chend eben­falls unun­ter­bro­chen eine FFP-2-Maske)…
      • Zwei Stunden Besuch pro Monat ist möglich.
      • Niedrige Trennvorrichtung am Tisch.
      • Ganz kur­zer Körperkontakt zur Begrüßung und Verabschiedung ist zuläs­sig, wobei das Abnehmen der FFP-2-Maske auch hier streng­stens unter­sagt ist…

Familienbesuche im Familienbesuchszimmer fin­den, da es für Kinder (noch) kei­nen zuge­las­se­nen Impfstoff gibt, nicht statt.

Angesichts der rasant stei­gen­den Corona-Zahlen kann zzt. lei­der kein Besuch für nicht voll­im­mu­ni­sier­te Besucher und Besucherinnen ange­bo­ten wer­den, auch wenn der Gefangene geimpft ist.

Es besteht jedoch die Möglichkeit Skype-Termine zu vereinbaren.

Skype fin­det zzt. ganz­tags am Dienstag und Freitag statt…

Wir wei­sen Sie vor­sorg­lich dar­auf hin, dass Verstöße gegen die Abstands- und Hygieneregeln oder das Nichtbefolgen von Anordnungen des Vollzugspersonals zu einem sofor­ti­gen Abbruch des Besuchs und zur Isolation des Gefangenen füh­ren kön­nen. In schwe­ren Fällen kann dar­über hin­aus auch ein Besuchsverbot aus­ge­spro­chen wer­den…«


»Alexej Nawalny hat den Sacharow-Preis erhalten
Zeigt die Namen und Schicksale, mitten in Berlin!

Menschenrechte gel­ten uni­ver­sell. Wer sie im poli­ti­schen Streit instru­men­ta­li­siert, ent­wer­tet sie…

Alexej Nawalny sitzt seit Januar in Haft. Er wird als „Kremlkritiker“ bezeich­net, ande­re sehen ihn in der Widerstandstradition von Alexander Solschenizyn, Andrej Sacharow und Natan Sharansky. Jetzt wur­de ihm in Straßburg vom Europäischen Parlament der Sacharow-Preis für Demokratie und Menschenrechte ver­lie­hen. Seine Tochter, Daria Nawalnaja, nahm die Auszeichnung entgegen.

Das Unrecht, das sie anprangern, bleibt präsent

Gesten die­ser Art sind wich­tig. Sie ehren die Aufrechten und hal­ten die Erinnerung an sie wach. Das Unrecht, das sie anpran­gern, bleibt dadurch prä­sent. Jedenfalls für eine Weile. Denn die Aufmerksamkeitsspanne selbst derer, die Anteil neh­men an sol­chen Schicksalen, ist oft nur kurz.

Deutschlands Außenministerin Annalena Baerbock pro­pa­giert eine „wer­te­ba­sier­te Außenpolitik“. Um die Werte, für die sie ein­steht, dau­er­haft in der Öffentlichkeit sicht­bar zu machen und den Gefolterten und zu Unrecht Inhaftierten ein Gesicht und einen Namen zu geben, wäre es Zeit für eine Initiative unter dem Motto: „Wir den­ken an Euch.“

Auf dem Pariser Platz – mit­ten in der deut­schen Hauptstadt, mit­ten in Europa – soll­te eine digi­ta­le Tafel mit einem Laufband instal­liert wer­den. Darauf stün­den die Kurzbiographien der Entrechteten auf Deutsch und Englisch. Jeder Passant, jeder Tourist wür­de sie sehen. Es wür­den Fotos gemacht und über sozia­le Medien ver­brei­tet. Amnesty International wäre sicher­lich ger­ne behilflich…«

Bigotterie

Der Autor die­ses Artikels auf tages​spie​gel​.de am 15.12. bringt es fer­tig, von Bigotterie zu spre­chen, wäh­rend er aus­schließ­lich "Opfer" benennt in Hongkong, Saudi-Arabien, Iran, der Türkei und Belarus. Von Menschenrechtsverletzungen im eige­nen Land will er nichts wis­sen. "Wertebasiert" ist ja auch nur die Außenpolitik, jeden­falls wenn es gegen die übli­chen Verdächtigen geht. Der Name von Julian Assange fällt ihm auch nicht ein. Wer der­ar­ti­ge Werte nicht tei­len will, gilt nicht nur im "Tagesspiegel" als poten­ti­el­ler Terrorist, wenig­stens aber als Feind der Demokratie.

»Die Herren machen das sel­ber, daß ihnen der arme Mann feind wird. Die Ursache des Aufruhrs wol­len sie nicht besei­ti­gen, wie kann das auf die Dauer gut wer­den? So ich das sage, muß ich auf­rüh­re­risch sein. Wohlan!«
Thomas Müntzer

(Hervorhebungen nicht in den Originalen.)

Update: Ein Leser trägt nach:

»Corona-Inzidenz in Rheinland-Pfalz geht zurück«

rhein​pfalz​.de (15.12.)

35 Antworten auf „Ausschließlich Besuchstage für vollimmunisierte Besucher und Besucherinnen mit vollimmunisierten Gefangenen“

    1. SARS-CoV‑2 tötet die Menschlichkeit?
      Es ist das Millieu, nicht das Virus…
      Es ist die Politik die die Menschlichkeit tötet,
      Es ist unse­re Gesellschaft die dabei mitmacht!
      Wir sind das Millieu, wir ver­brei­ten die Ideen vom WEF und Co …
      Und der Kanzler der Finanzakteure will kei­ne Roten Linen mehr kennen …
      .
      Was ist mit unse­rem Sozialen-Immunsystem?
      # immun /ˈɪmuːn/
      # [unemp­find­lich, wider­stands­fä­hig, gefeit] immunisé
      .
      Es wird gezielt und syste­ma­tisch geschwächt!

    2. @King Nothing: Während sich die SARS-CoV‑2‑Toten so qua­si mit einer Hand zäh­len las­sen, füllt die ver­stor­be­ne Menschlichkeit ein gan­zes Massengrab…

      Viele Grüße,
      Der Ösi

  1. Merken die Verantwortlichen in Politik und Medien eigent­lich, was sie anrich­ten? Können sie wirk­lich so naiv und dumm sein?
    Ich wür­de sagen eini­ge viel­leicht, aber die Hauptakteure bestimmt nicht und hin­ter den Kulissen wird sicher auch ganz anders gere­det. Sie haben nicht vor Viren Angst, son­dern um ihre schö­nen schein­hei­li­gen Karrieren und die ange­schlos­se­nen Lobbyisten um ihre Profite.
    Sicherlich ist die Situation auch gün­stig, um einen Kontroll- und Überwachungsstaat zu eta­blie­ren, der auch von der EU-Kommission bereits seit eini­gen Jahren ange­strebt wird. Hinter der e‑ID-Card und Datenhandel ste­hen eben­so Milliarden-Investionen und Gewinnspekulationen.
    Wenn es wirk­lich nur um die Gesundheit gehen wür­de, hät­te man die Corona-Probleme zumin­dest in den Industrieländern schon im Sommer 2020 klä­ren kön­nen, denn es geht ja auch ohne Impfstoffe, wie diver­se Länder und Regionen gezeigt haben oder zumin­dest ohne poli­ti­sche Tyrannei.
    Auffällig ist zudem der Fokus auf Kinder und Jugendliche, die mit der Sache medi­zi­nisch am wenig­sten zu tun haben. Sollen künf­ti­ge Generationen so für eine neue Sklavenhaltergesellschaft kon­di­tio­niert werden?!
    Bei aller Sorge und Zweifel, ich bin über­zeugt, dass die­se Gehirnwäsche auf Dauer nicht funk­tio­niert und wie ein Bumerang auf die Schuldigen zurück­pral­len wird. Fragt sich nur, wie schnell …

  2. Tja, die „Nürnberger Rassengesetze“ sind zurück !

    Verabschiedet auf dem „Reichsparteitag der Freiheit“
    in Nürnberg im Jahre 1935.

    Der NS-Staat argu­men­tier­te mit der Freiheit, die sich
    die USA nahm, die „Jim-Craw-Gesetze“ (Rassentrennungsgesetze) einzuführen.

    Daher ist der Bezug zu der Rassentrennung in den USA histo­risch rich­tig. Ich mer­ke, dass AA tat­säch­lich ein stu­dier­ter Historiker ist.

    1. @ Klaus G. Stölzel:
      Nationalbibliothek (Nabi) der BRD (bestehend aus der Deutschen Nationalbibliothek Frankfurt am Main und der Deutschen Bücherei Leipzig).
      Pflichtexemplar-Abgabe. Deshalb hier der Nachweis der Aschmoneitschen Diss.:

      Trotzki, ZK, RMK : das Revolutionäre Militärkomitee in der Oktoberrevolution ; die Legenden um Leo Trotzki / Artur Aschmoneit 

      Link zu dem Eintrag in der Nabi:
      https://portal.dnb.de/opac.htm?method=showFullRecord&currentResultId=per%3D%22Aschmoneit%2C%22%20AND%20per%3D%22Artur%22%20AND%20Catalog%3Ddnb%2526any&currentPosition=1&cqlMode=true

  3. 1. Ergänzung und Korrektur.
    —Korrektur: o statt a = Crow statt Craw.
    —Hitlers ame­ri­ka­ni­sches Vorbild – Wie die USA die Nürnberger Rassengesetze die Nationalsozialisten inspirierten.
    —Autor: James Q. Whitman
    Aus dem Amerikanischen von Andreas Withensohn. Als in Deutschland die Nationalsozialisten tri­um­phie­ren, ist in den USA die hohe Zeit der "Jim-Crow-Gesetze", mit denen die Diskriminierung der Schwarzen gel­ten­des Recht wird. Eine zufäl­li­ge Parallele? Was kaum zu glau­ben klingt, das doku­men­tiert der Rechtshistoriker James Q. Whitman unwi­der­leg­lich: Der Rassismus in den USA lie­fer­te den Nazis Anschauungsmaterial für die Diskriminierung der Juden. Der Empfang durch die New Yorker Anwaltskammer sei "warm" und "beson­ders befrie­di­gend" gewe­sen, befand Ludwig Fischer. Der Jurist, der 1947 hin­ge­rich­tet wur­de, war Leiter einer Delegation, die sich auf eine "Studienreise" in die USA bege­ben hat­te. Die Reise im September 1935 war als Belohnung für ein Jahr "har­ter Arbeit" gedacht, das die Ausarbeitung der "Nürnberger Rassengesetze" und die Überwindung "über­hol­ter" Rechtsstandpunkte allen Beteiligten abver­langt hat­te. Nun aber war man in dem Land, von dem man so viel gelernt hat­te und von dem man noch mehr ler­nen woll­te: Wie man Rassengesetze nicht nur macht, son­dern auch wirk­sam umsetzt.

    Anm.:
    Darum heißt es ja „frei­heit­lich-demo­kra­ti­sche Grundordnung“, d. h., damit hat der Staat sämt­li­che Freiheit – machen zu kön­nen, was er will.

  4. Umfrage Test in Berlin / Unterschriften sam­meln für Faschismus.
    Was kommt dabei her­aus (die eine Frau ist "gut", sie wür­de alle gern ins Lager stecken und nie wie­der raus­las­sen, wenig­stens solan­ge bis sie "geimpft" sind , das hat nach ihrer aus­sa­ge aber nie­mals etwas mit 1933 zu tun. Letztere aus­sa­ge kommt mir bekannt vor):

    https://​www​.you​tube​.com/​w​a​t​c​h​?​v​=​n​x​l​N​s​V​S​s​xBg

  5. Was pas­siert eigent­lich mit Gefangenen, die sich wei­gern, eine Maske zu tra­gen – kom­men die dann ins "Loch"?
    Oder Waterboarding?
    Ich bin sicher, die Kreaturen, die sich die­se Vorschriften aus­den­ken, hät­ten auch schon vor 80 Jahren ihre Erfüllung gefunden.

  6. Ungeheuerlich.
    Zumal das wirk­lich offe­ne Willkür ist, Tyrannei. Evidenzwidrig, da mitt­ler­wei­le diver­se Studien (zuletzt aus Harvard) belegt haben, dass die Gespritzten eben­so zum Infektionsgeschehen bei­tra­gen. Weiß ja mitt­ler­wei­le jeder und jede. 

    Alle "Überlegungen", die so ab Januar 2021 bzgl. der Diskriminierung von Ungeimpften und der ver­fas­sungs­recht­li­chen Rechtfertigung vor­an­ge­stellt wur­den, setz­ten aus­drück­lich als Prämisse vor­aus (und so wur­de das auch geschrie­ben), dass die Gespritzen nicht mehr ansteckend sei­en, also die "Impfung" eine ste­ri­le Immunität bie­ten würde.
    Darauf bau­te das gan­ze wei­te­re Diskriminierungskonstrukt auf. Und das hat sich ja sowas von erledigt. 

    Ich habe die hier für die ange­ord­ne­te Diskriminierung zustän­di­ge Landesregierung ange­schrie­ben und dabei auf § 1 des Informationsfreiheitsgesetzes ver­wie­sen, denn ich möch­te, dass mir alle Evaluationen, Studien (peer review­ed), Monitoring-Daten etc. genannt wer­den, die die Basis für die­ses Vorgehen darstellen.
    Ich habe auch auf die bis dato feh­len­de DIVI-Erfassung ver­wie­sen (s. Gernot Marx). Auf dem Narrativ, die Ungespritzten sei­en es, die die Intensivstationen bevöl­ker­ten, bau­te die Hetze + "Maßnahmen" ja auch auf.
    Man ant­wor­tet nicht. Es ist davon aus­zu­ge­hen, dass rein gar nichts vorliegt…

    Hier ist die Ausarbeitung des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages, der sich mit der Frage der Ungleichbehandlung zu befas­sen hatte:
    https://www.bundestag.de/resource/blob/817546/f6116e700eff33433cb8123198852d11/WD‑3–001-21-pdf-data.pdf

    Auszug:
    "(…) Die Frage nach „Sonderrechten“ oder „Privilegierungen“ für geimpf­te Personen ist daher untrenn­bar mit der Frage ver­knüpft, inwie­weit die Aufrechterhaltung grundrechtseinschränkender
    Maßnahmen zum Infektionsschutz gegen­über geimpf­ten Personen über­haupt ver­fas­sungs­recht­lich zuläs­sig ist. Letztere Frage wie­der­um ist ins­be­son­de­re davon abhän­gig, ob von geimpf­ten Personen wei­ter­hin eine Gefahr aus­geht, den Krankheitserreger wei­ter­ge­ben zu können."

    1. Hier noch ein Beitrag (für das Archiv), ver­öf­fent­licht am 23.02.2021:

      "Die Corona-Schutzimpfung von Biontech sorgt dafür, das Geimpfte nicht ansteckend sind. Auf die­se Erkenntnis hat man lan­ge gewar­tet. Jetzt muss der Bundestag poli­ti­sche Entscheidungen tref­fen, for­dert Christian Rath.
      (…)
      Die Zeit des Konjunktives ist vor­bei. Eine Auswertung der Erfahrungen aus Israel ergab, dass die Covid-Schutzimpfung von Biontech die Geimpften nicht nur zuver­läs­sig vor eige­ner Erkrankung schützt. Sie sind auch für ande­re mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit nicht ansteckend. Auch nach einem Kontakt mit dem Virus bleibt ihre Virenlast dank der Impfung sehr gering.

      Die bis­he­ri­ge Debatte um Öffnungen für Geimpfte stand immer unter dem Vorbehalt, dass man noch nicht wuss­te, ob Geimpfte noch infek­ti­ös sind.
      (…)
      Denn natür­lich kann der Gesetzgeber in Grundrechte ein­grei­fen, wenn er dafür gute Gründe hat und ver­hält­nis­mä­ßi­ge Mittel wählt. Rechtlich sind hier vie­le Lösungen ver­tret­bar: die Befreiung der Geimpften von allen Restriktionen oder die fort­dau­ern­de Gleichbehandlung von Geimpften und Nicht-Geimpften oder aller­lei Mischformen.
      (…)
      Anders ist die Situation der selbst­be­stimmt Nicht-Geimpften zu beur­tei­len. Wer Impfungen gene­rell oder bei Covid19 ablehnt, muss sich in Deutschland nicht imp­fen las­sen. Die Politik betont auch immer wie­der, dass kei­ne Impfpflicht geplant ist. Wenn Herdenimmunität aller­dings erst ab einem Impfgrad von über 80 Prozent der Gesellschaft erreicht wür­de, könn­ten Impfanreize durch Normalisierungs-Vorteile hel­fen. Andererseits soll­te die Politik auch glaub­wür­dig blei­ben und das Versprechen, auf einen Impfzwang zu ver­zich­ten, nicht dadurch unter­lau­fen, dass sie einen mas­si­ven fak­ti­schen Impfdruck zulässt."

      https://​www​.lto​.de/​r​e​c​h​t​/​h​i​n​t​e​r​g​r​u​e​n​d​e​/​h​/​c​o​r​o​n​a​-​a​n​s​t​e​c​k​u​n​g​-​i​m​p​f​u​n​g​-​b​i​o​n​t​e​c​h​-​s​c​h​u​t​z​-​b​e​f​r​e​i​u​n​g​-​b​e​s​c​h​r​a​e​n​k​u​n​g​e​n​-​s​o​n​d​e​r​r​e​c​h​t​e​-​f​u​e​r​-​g​e​i​m​p​f​te/

    2. Danke!
      Davon brau­chen die sowie­so, war­um auch immer, der Freiheit beraub­ten mehr. Sie haben kei­ne Stimme, wenn sie nicht ande­re für sie erheben.
      "Vollimmunisierung" ist eine Falschbehauptung, die jeg­li­cher Grundlage und Evidenz entbehrt.

  7. „Eine neue Auswertung der BA für BILD zeigt: Die Zahl der Intensivpfleger sank von Januar 2020 bis Juni 2021 um nur 0,1 % auf 106 494, blieb also qua­si stabil.“

    https://m.bild.de/politik/inland/politik-inland/neue-ba-zahlen-die-wahrheit-ueber-unsere-pflegekraefte-78545910.bildMobile.html

    Was ist mit den min­de­stens 4.000 abge­bau­ten Intensivbetten gesche­hen? An Pflegermangel, wie von der Politkaste behaup­tet, kann es jeden­falls nicht lie­gen. Und selbst wenn, wäre es – vor­aus­ge­setzt, es gäbe eine Pandemie und man­geln­de ITS-Kapazitäten – die vor­nehm­lich Aufgabe der Politik, dafür zu sor­gen, dass Pflegekräfte aus­ge­bil­det, reak­ti­viert und mobi­li­siert werden.

  8. Prof. Peter C Gøtzsche
    @PGtzsche1
    Evidence does not justi­fy man­da­to­ry vac­ci­nes – ever­yo­ne should have the right to infor­med choice. BMJ rapid response:

    https://www.bmj.com/content/375/bmj.n2957/rr‑1

    Evidence does not justi­fy man­da­to­ry vac­ci­nes – ever­yo­ne should have the right to infor­med choice
    7:20 AM · Dec 16, 2021
    https://​twit​ter​.com/​P​G​t​z​s​c​h​e​1​/​s​t​a​t​u​s​/​1​4​7​1​3​7​9​7​9​8​5​6​3​9​9​1​552

  9. Geert Vanden Bossche
    @GVDBossche
    Do not replace inna­te Abs by vac­cinal Abs

    Find us on socials:
    https://​liinks​.co/​v​o​i​c​e​f​o​r​s​c​i​e​n​c​e​a​n​d​s​o​l​i​d​a​r​ity
    4.9K views
    0:30 / 2:19
    9:05 AM · Dec 16, 2021
    https://​twit​ter​.com/​G​V​D​B​o​s​s​c​h​e​/​s​t​a​t​u​s​/​1​4​7​1​4​0​6​0​4​6​9​2​1​0​3​5​782

    Geert Vanden Bossche
    @GVDBossche
    PhD, DVM Independent Vaccine Research Consultant Vaccine Discovery & Preclinical Research.

  10. "Angesichts der rasant stei­gen­den Corona-Zahlen"

    Wie immer eine unbe­leg­te Behauptung, hier sogar eine Lüge.

    15.12.2021:
    "Mainz (dpa/lrs) – Der Rückgang der Corona-Inzidenz in Rheinland-Pfalz hat sich zur Wochenmitte beschleu­nigt. Das Landesuntersuchungsamt ermit­tel­te am Mittwoch einen Wert von 233,4 nach 254,3 am Vortag."

    https://www.rheinpfalz.de/politik/rheinland-pfalz_artikel,-corona-inzidenz-in-rheinland-pfalz-geht-zur%C3%BCck-_arid,5291998.html

  11. Der voll­stän­dig geimpf­te Julian Assange erlei­det im Gefängnis einen Schlaganfall

    Julian Assange erlitt am 27. Oktober im Belmarsh-Gefängnis einen Schlaganfall, wäh­rend er per Videolink an sei­ner Auslieferungsanhörung vor dem High Court in London teil­nahm, wie sei­ne Verlobte Stella Moris mitteilte.

    Der Vater von Julian Assange, John Shipton, erklär­te im November die­ses Jahres gegen­über dem fran­zö­si­schen Nachrichtensender Thinkerview, dass sein Sohn im Hochsicherheitsgefängnis Belmarsh den Impfstoff COVID-19 erhal­ten habe: 

    Natürlich wur­de er geimpft. Alle Gefangenen im Gefängnis wer­den geimpft, er hat also kei­ne Wahl. Er hat kei­ne Wahl bei irgend­et­was. Er hat kei­ne Kontrolle über sei­nen Körper.

    Angesichts der Tatsache, dass Schlaganfälle und Herzinfarkte ganz oben auf der Liste der Nebenwirkungen der COVID-Impfstoffe ste­hen, stellt sich natür­lich die Frage, ob der Impfstoff bei sei­ner Verletzung eine Rolle gespielt hat.
    https://​uncut​news​.ch/​d​e​r​-​v​o​l​l​s​t​a​e​n​d​i​g​-​g​e​i​m​p​f​t​e​-​j​u​l​i​a​n​-​a​s​s​a​n​g​e​-​e​r​l​e​i​d​e​t​-​i​m​-​g​e​f​a​e​n​g​n​i​s​-​e​i​n​e​n​-​s​c​h​l​a​g​a​n​f​a​l​l​-​d​e​r​-​l​a​u​t​-​f​a​m​i​l​i​e​-​a​u​f​-​s​t​r​e​s​s​-​z​u​r​u​e​c​k​z​u​f​u​e​h​r​e​n​-​s​ei/

  12. Da weiß ich ja schon, wor­auf ich mich ein­stel­len muss, wenn ich mich ab Einführung der Piekspflicht im Knast auf­hal­ten muss. Hoffentlich bin ich mit einem ande­ren Pieksflüchtigen in einer Zelle.

  13. "Ausschließlich Besuchstage für voll­im­mu­ni­sier­te Besucher und Besucherinnen mit voll­im­mu­ni­sier­ten Gefangenen"

    Nachdem das Bundesverarschungsgericht die Wahrung der Grundrechte an das RKI dele­giert hat, dre­hen die Verwaltungen jetzt im rei­bungs­frei­en Vakuum.

  14. In "the Läääänd" hat man sich pünkt­lich zu Weihnachten mal wie­der was schö­nes für die Insassen.…Pardon.…Bewohner von Pflegeeinrichtungen über­legt. Während die Alarmstufe 2gilt, also für einen unge­wis­sen Zeitraum, dür­fen ab dem 20.12. nicht immu­ni­sier­te Angehörige nur mit PCR Test zu Besuch kommen.
    https://​www​.baden​-wuert​tem​berg​.de/​d​e​/​s​e​r​v​i​c​e​/​p​r​e​s​s​e​/​p​r​e​s​s​e​m​i​t​t​e​i​l​u​n​g​/​p​i​d​/​s​t​r​e​n​g​e​r​e​-​b​e​s​u​c​h​s​r​e​g​e​l​n​-​f​u​e​r​-​n​i​c​h​t​-​i​m​m​u​n​i​s​i​e​r​t​e​-​i​n​-​a​l​t​e​n​-​u​n​d​-​p​f​l​e​g​e​h​e​i​m​en/

    Na dann: oh du fröhliche.….…

  15. Ich bin für Gefangenenaustausch in den Gefängnissen in Rhl.-Pfalz: Die SPD-Grüne-Landesregierung in die Gefängnisse und die Gefangenen auf freien Fuß setzen. Außer Mörder und außer Vergewaltiger und Erpresser. sagt:

    Benachteiligung von Gefangenen und deren Besucher/innen.

  16. Damit haben die Gefangenen es immer noch bes­ser als die Bewohnerinnen und Bewohner eines Altenheims, das in mei­ner Heimatstadt im nie­der­säch­si­schen Kernland steht. Dort ist "wegen der Corona-Situation" ÜBERHAUPT kein Besuch erlaubt. Nicht gene­sen, nicht geimpft,, nicht gete­stet, nicht alles zusammen.
    Und da wun­dert man sich, dass zur Zeit mehr Menschen ster­ben als ein Jahr zuvor?

  17. "[]pflicht in den USA
    Mehr []ungen – mehr Widerstand
    Torsten Teichmann, ARD-Studio Washington – Stand: 25.11.2021"
    https://​www​.tages​schau​.de/​a​u​s​l​a​n​d​/​a​m​e​r​i​k​a​/​i​m​p​f​p​f​l​l​i​c​h​t​-​u​s​a​-​1​0​1​.​h​tml

    "Die US-Regierung will eine []pflicht für den Großteil der Arbeitnehmer durch­set­zen. Während sich in man­chen Betrieben tat­säch­lich vie­le []en las­sen, gibt es in eini­gen Staaten hef­ti­ge Widerstände.

    Von Mickey Mouse bis Cinderella – Darsteller in Disney World sind nicht län­ger ver­pflich­tet, sich gegen eine Corona-Infektion []en zu las­sen. Disney hat eine []pflicht für Angestellte zumin­dest aus­ge­setzt – weni­ge Tage nach­dem Gouverneur Ron DeSantis ein neu­es Gesetz in Florida erließ: Niemand sol­le wegen der []ung sei­nen Job ver­lie­ren. Der Bundesstaat ver­bot Unternehmen, []ungen zu ver­lan­gen und droht mit Geldstrafen von bis zu 50.000 US-Dollar.

    Klagen gegen die []pflicht
    DeSantis ist auch gegen eine staat­li­che []pflicht: "Wenn Du eine Firma mit 150 Angestellten hast, mischt sich Biden jetzt ein und ver­langt von Dir, die Angestellten zu zwin­gen, die­se Sachen zu tun. Das könn­te ver­schie­de­ne Leute den Job kosten: Schlecht für die Angestellten und schlecht für die Firmen."
    Längst gibt es in den Vereinigten Staaten ein juri­sti­sches Kräftemessen: Bundesstaaten kla­gen gegen die Vorgaben der Regierung in Washington, Angestellte ver­kla­gen ihre Arbeitgeber.

    Washington setzt auf das []en
    Erst 59 Prozent der Amerikanerinnen und Amerikaner sind momen­tan voll­stän­dig gegen Corona ge[]t – zum Vergleich: In Deutschland sind es gut 68 Prozent. US-Präsident Joe Biden hat­te schon Mitte September gesagt, die Geduld habe ein Ende. "Warum die­ses Zögern?" frag­te er. "Welchen Beweis braucht ihr noch? []ungen sind kosten­frei, sicher und leicht zu bekom­men. Der []stoff ist zuge­las­sen. Mehr als 200 Millionen US-Amerikaner haben zumin­dest eine []ung erhalten."
    Um im Kampf gegen die Pandemie vor­an­zu­kom­men, setzt Washington des­halb auf eine []pflicht. Zum Beispiel für Angestellte von Bundesbehörden. "[]en oder wöchent­lich testen" soll für pri­va­te Unternehmen mit mehr als 100 Angestellten gel­ten. Und eben­so für Krankenhäuser, die von der staat­li­chen Versicherung Medicare und Medicaid profitieren.

    Viele Bundesstaaten klagen
    Dagegen haben zum Beispiel zehn Bundesstaaten geklagt. Sie wol­len ver­hin­dern, dass Angestellte sich []en las­sen müs­sen, um ihren Job zu behal­ten. Schon jetzt feh­le Gesundheitspersonal – vor allem in länd­li­chen Gebieten, heiß es in der Begründung der Klage.
    Floridas Gouverneur DeSantis kri­ti­siert: "Sie dro­hen den Krankenhäusern: 'Wenn Ihr die []pflicht nicht umsetzt, dann bekommt ihr nichts zurück von Medicare und Medicaid.'" Dann könn­ten die Krankenhäuser nicht mehr behan­deln, denn die mei­sten Patientinnen und Patienten sei­en auf die Versicherungen ange­wie­sen, vor allem in Südwest-Florida. "Also ich den­ke, das ver­stößt gegen die Verfassung. Es ist ille­gal. Ich den­ke, die haben nicht die Befugnis, die­se Vorgaben zu machen", meint der Republikaner.

    Wie weit rei­chen die Vorgaben aus Washington?
    Wie weit rei­chen die Befugnisse des US-Präsidenten? Können Vorgaben aus Washington Regelungen auf Ebene der Bundesstaaten aus­he­beln? Die Biden-Regierung hat gera­de ein Berufungsgericht in Ohio auf­ge­for­dert, eine einst­wei­li­ge Verfügung gegen die []pflicht in pri­va­ten Unternehmen aufzuheben.

    Vor Gericht sind 34 Klagen von Bundesstaaten und ein­zel­nen Unternehmen gebün­delt worden.

    Acht Angestellte einer Krankenhausgesellschaft in Boston for­der­ten den Obersten Gerichtshof in Washington auf, sich ihres Falles anzu­neh­men. Sie hat­ten kei­ne Ausnahme von einer loka­len []pflicht erhal­ten und wur­den gekündigt.
    Auch gute Erfahrungen: Mehr []ungen
    Entgegen aller Klagen haben zum Beispiel Krankenhäuser in vie­len Gegenden der USA gute Erfahrungen mit einer []pflicht gemacht. Nach Zahlen der Methodisten-Klinik in Houston kün­dig­ten 153 Angestellte oder wur­den ent­las­sen, weil sie sich nicht []en las­sen wollten" …

    "Mehr zum Thema
    29.09.2021
    United Airlines: Hunderte []ver­wei­ge­rer erhal­ten Kündigung"
    "29.07.2021
    Facebook und Google: Nur ge[]t ins Büro"

    © ARD-aktu­ell / tages​schau​.de"

    ————

    https://​www​.you​tube​.com/​w​a​t​c​h​?​v​=​7​G​2​-​F​P​l​v​Y58
    "The Doors – Riders on the Storm (Official Audio)"

    ————

    "Nachrichten aus den USA
    Floridas Gouverneur DeSantis ver­klagt Bidens Verwaltung wegen []stoff­man­dat
    Brendan Taylor – 5. November 2021"
    https://​insi​der​pa​per​.com/​f​l​o​r​i​d​a​-​g​o​v​-​d​e​s​a​n​t​i​s​-​s​u​e​d​-​b​i​d​e​n​-​a​d​m​i​n​-​o​v​e​r​-​v​a​c​c​i​n​e​-​m​a​n​d​a​te/

    "Der Gouverneur von Florida, Ron DeSantis, kün­dig­te am Donnerstag an, dass der Staat gegen die kürz­lich von der Biden-Administration erlas­se­ne Vorschrift klagt, wonach grö­ße­re Arbeitgeber sicher­stel­len müs­sen, dass ihre Arbeitnehmer ge[]t sind oder sich regel­mä­ßig auf COVID-19 testen lassen.
    Der repu­bli­ka­ni­sche Gouverneur bezeich­ne­te das Vorgehen des Weißen Hauses als ver­fas­sungs­wid­rig und als poten­zi­el­le Wirtschaftsbremse."
    ——
    (Der Sturm …)
    "Am Appellationsgerichtshof der Vereinigten Staaten
    für den Fünften Bundesberufungsgerichtshof
    PETITION ZUR ÜBERPRÜFUNG"
    https://www.texasattorneygeneral.gov/sites/default/files/global/images/Petition%20for%20Review%20(to%20file)%20(1).pdf
    (auf 160 Seiten)

    "In Übereinstimmung mit "29 U.S.C. § 655(f)" und "Federal Rule of Appellate Procedure 15," beantragen
    – "the State of Texas; – HT Staffing, Ltd., d/b/a HT Group; – the State of Louisiana; – Cox Operating, L.L.C.; – DIS-TRAN Steel, LLC; – DIS-TRAN Packaged Substations, LLC; – Beta Engineering, LLC; – Optimal Field Services, LLC; – the State of Mississippi; – Gulf Coast Restaurant Group Inc.; – the State of South Carolina; – and the State of Utah" beim Gericht die Überprüfung der "Safety and Health Administration’s Emergency Temporary Standard (“ETS”)", mit dem Titel “COVID-19 []nati­on and Testing; Emergency Temporary Standard,” 86 Fed. Reg. 61402 (Nov. 5, 2021)".

    "ZUSAMMENFASSUNG:
    Die Occupational Safety and Health Administration (OSHA) erlässt eine befri­ste­te Notstandsnorm (ETS), um nicht ge[]te Mitarbeiter gro­ßer Arbeitgeber (100 oder mehr Mitarbeiter) vor dem Risiko einer Ansteckung mit COVID-19 zu schüt­zen, indem sie nach­drück­lich zur []ung auf­for­dert. Die betrof­fe­nen Arbeitgeber müs­sen die vor­ge­schrie­be­ne COVID-19-[]politik aus­ar­bei­ten, umset­zen und durch­set­zen, mit Ausnahme für Arbeitgeber, die statt­des­sen eine Politik ein­füh­ren, die von ihren Mitarbeitern ver­langt, sich ent­we­der []en zu las­sen oder sich anstel­le der []ung regel­mä­ßi­gen COVID-19-Tests zu unter­zie­hen und bei der Arbeit einen Gesichtsschutz zu tragen."

    "Inhaltsübersicht
    I. Zusammenfassung und Aufforderung zur Stellungnahme
    – A. Zusammenfassende Darstellung
    – B. Aufforderung zur Stellungnahme
    II. Einschlägige recht­li­che Autorität
    III. Begründung für das ETS
    – A. Ernste Gefahr
    – B. Notwendigkeit des ETS
    IV. Durchführbarkeit
    – A. Technologische Durchführbarkeit
    – B. Wirtschaftliche Analyse
    V. Zusätzliche Anforderungen
    VI. Zusammenfassung und Erläuterung
    – A. Zweck
    – B. Geltungsbereich und Anwendung
    – C. Begriffsbestimmungen
    – D. Politik des Arbeitgebers in Bezug auf []ungen
    – E. Bestimmung des []sta­tus­es des Mitarbeiters
    – F. Unterstützung des Arbeitgebers für die []ung von Arbeitnehmern
    – G. COVID-19-Tests für Mitarbeiter, die nicht voll­stän­dig ge[]t sind
    – H. Benachrichtigung des Arbeitgebers über einen posi­ti­ven COVID-19-Test und Entfernung des Mitarbeiters
    – I. Gesichtsbedeckung
    – J. Informationen für Mitarbeiter
    – K. Meldung von COVID-19-Todesfällen und Krankenhausaufenthalten an die OSHA
    – L. Verfügbarkeit von Aufzeichnungen
    – M. Daten
    – N. Trennbarkeit
    – O. Einbeziehung durch Verweis
    VII. Befugnisse und Unterschrift"

    "Respektvoll ein­ge­reicht
    /s/ William F. Cole
    William F. Cole; William.​Cole@​oag.​texas.​gov
    Ryan S. Baasch
    Stellvertretende Generalstaatsanwälte"
    ——
    (… tobt.)
    (zum Urteil)
    https://​www​.coro​dok​.de/​k​a​s​s​e​n​a​e​r​z​t​l​i​c​h​e​-​v​e​r​e​i​n​i​g​u​n​g​-​k​i​n​d​e​r​/​#​c​o​m​m​e​n​t​-​9​7​942
    ——
    "US-Bundesgericht ver­ord­net vor­läu­fi­gen Stopp für Bidens []zwang
    6 Nov. 2021"
    https://​de​.rt​.com/​n​o​r​d​a​m​e​r​i​k​a​/​1​2​6​7​6​8​-​u​s​-​b​u​n​d​e​s​g​e​r​i​c​h​t​-​v​e​r​o​r​d​n​e​t​-​v​o​r​l​a​e​u​f​i​g​e​n​-​s​t​o​p​p​-​f​u​e​r​-​b​i​d​e​n​s​-​i​m​p​f​z​w​a​ng/

    "Die Regierung Biden hat­te in den USA eine []pflicht für alle Unternehmen mit mehr als 100 Mitarbeitern ver­ord­net. Mehrere Bundesstaaten haben gegen die­ses Gesetz geklagt. Jetzt hat die erste Klage zu einem vor­läu­fi­gen Erfolg geführt: Die Verordnung wird ausgesetzt." …

    ————

    (Die Luft zer­ris­sen vom plötz­li­chem Blitz.)
    (Eine umfas­sen­de Auseinandersetzung, mit dem Amt des Präsidenten, dem Recht und der Rechtsstaatlichkeit, der Vereinigten Staaten von Amerika.)
    "BEZIRKSGERICHT DER VEREINIGTEN STAATEN
    ÖSTLICHER BEZIRK VON KENTUCKY
    ZENTRALE KAMMER
    FRANKFORT
    Zivilverfahren Nr. 3:21-cv-00055-GFVT
    Eingereicht: 11/30/21"
    https://cdn.pacermonitor.com/pdfserver/ZPS2UUY/153107674/Commonwealth_of_Kentucky_et_al_v_Biden_et_al__kyedce-21–00055__0050.0.pdf
    (29 Seiten)

    "COMMONWEALTH OF KENTUCKY, et al. (Kläger),
    vs.
    JOSEPH R. BIDEN, in sei­ner amt­li­chen Eigenschaft als Präsident der Vereinigten Staaten, und ande­re, (Beklagte)."

    "In die­sem Fall geht es nicht dar­um, ob []stof­fe wirk­sam sind. Sie sind es. Es geht auch nicht um die Frage, ob der Staat auf einer bestimm­ten Ebene und unter bestimm­ten Umständen von den Bürgern ver­lan­gen kann, sich []en zu las­sen. Das kann er. Die Frage, die sich hier stellt, ist eng gefasst. Kann der Präsident die ihm vom Kongress über­tra­ge­ne Befugnis zur Verwaltung der Beschaffung von Waren und Dienstleistungen auf Bundesebene nut­zen, um den Mitarbeitern staat­li­cher Auftragnehmer und Unterauftragnehmern []stof­fe vor­zu­schrei­ben? Aller Wahrscheinlichkeit nach lau­tet die Antwort auf die­se Frage nein. Aus den fol­gen­den Gründen wird dem anhän­gi­gen Antrag auf Erlass einer einst­wei­li­gen Verfügung stattgegeben.

    "I.
    Am 20. Januar 2021 wur­de Joseph Robinette Biden, Jr. der sechs­und­vier­zig­ste Präsident der Vereinigten Staaten. An sei­nem ersten Tag im Amt unter­zeich­ne­te Präsident Biden die Executive Order 13991, mit der die Safer Federal Workforce Task Force ein­ge­rich­tet wur­de. 86 Fed. Reg. 7,045–48 (20. Januar 2021). …"
    "II. A.
    Ein erster Punkt ist die Frage der Klagebefugnis. Town of Chester, N.Y. v. Laroe Estates, Inc. 137 S. Ct. 1645, 1650 (2017) ("a plain­ti­ff must demon­stra­te stan­ding for each cla­im he tries to press and for each form of reli­ef that is sought to") (zit. Davis v. Fed. Election Comm'n, 554 U.S. 724, 734 (2008)); sie­he auch DaimlerChrysler Corp. v. Cuno, 547 U.S. 332, 352 (2006). "Mindestens ein Kläger muss befugt sein, jede in der Klage gefor­der­te Form von Rechtsschutz zu bean­tra­gen. Town of Chester, N.Y., 137 S. Ct. at 1651. …"
    "II. B.
    "Eine einst­wei­li­ge Verfügung ist ein außer­or­dent­li­cher Rechtsbehelf, der nur gewährt wer­den soll­te, wenn der Antragsteller sei­ner Beweislast nach­kommt, dass die Umstände dies ein­deu­tig erfor­dern." Overstreet v. Lexington-Fayette Urban County Government, 305 F.3d 566, 573 (6th Cir. 2002) (zitiert nach Leary v. Daeschner, 228 F.3d 729, 739 (6th Cir. 2000) (berei­nigt) ("[Eine] einst­wei­li­ge Verfügung beinhal­tet die Ausübung einer sehr weit­rei­chen­den Macht .…") …"
    "II. B. 1.
    Präsident Biden erließ die Durchführungsverordnung 14042 auf der Grundlage der US-Verfassung, des 3 U.S.C. § 301, der dem Präsidenten eine all­ge­mei­ne Delegationsbefugnis ein­räumt, und des 40 U.S.C. 101 ff, auch bekannt als Federal Property and Administrative Services Act (FPASA). …"
    "II. B. 1. a.
    Die Überschreitung der Befugnisse von Präsident Biden im Rahmen des FPASA hat ver­schie­de­ne gesetz­li­che und ver­fas­sungs­recht­li­che Auswirkungen. Drei davon sind beson­ders besorg­nis­er­re­gend: der Competition in Contracting Act (Gesetz über den Wettbewerb bei der Auftragsvergabe), die Non-Delegation-Doktrin und Bedenken hin­sicht­lich des Föderalismus sowie der Zehnte Verfassungszusatz. …"
    "II. B. 1. b.
    Die Verfassung sieht vor, dass "alle hier­in gewähr­ten gesetz­ge­ben­den Befugnisse einem Kongress der Vereinigten Staaten über­tra­gen wer­den, der aus einem Senat und einem Repräsentantenhaus besteht". U.S. Const. art. I § 1. "Die Lehre von der Nichtdelegation ver­bie­tet es dem Kongress, sei­ne Gesetzgebungsbefugnisse auf einen ande­ren Regierungszweig zu über­tra­gen." Gundy v. United States, 139 S. Ct. 2116, 2121 (2019)."
    "II. B. 1. c.
    Der Gerichtshof ist auch besorgt, dass das []man­dat in einen Bereich ein­greift, der tra­di­tio­nell den Staaten vor­be­hal­ten ist. Dieser Grundsatz, der im zehn­ten Zusatzartikel der Verfassung ver­an­kert ist, besagt, dass die "Befugnisse, die den Vereinigten Staaten nicht von der Verfassung über­tra­gen oder den Staaten ver­bo­ten wur­den, den Staaten bzw. dem Volk vor­be­hal­ten sind "11. X. Im Allgemeinen ist die Regulierung von Gesundheits- und Sicherheitsangelegenheiten in erster Linie und histo­risch gese­hen eine Angelegenheit von loka­ler Bedeutung". Hillsborough Cnty., Fla. v. Automated Med. Labs., Inc., 471 U.S. 707, 719 (1985); sie­he auch South Bay Pentecostal Church v. Newsom, 140 S. Ct. 1613, 1613 (2020) (Roberts, C.J., concurring). …"
    "II. B. 2.
    Die näch­ste Frage ist, ob die zustän­di­gen Behörden in die­sem Fall die ord­nungs­ge­mä­ßen Verwaltungsverfahren ein­ge­hal­ten haben. Die Kläger argu­men­tie­ren, dass (1) die Beklagten die FAR Council Guidance und die OMB Determination unter Verstoß gegen das gesetz­lich vor­ge­schrie­be­ne Verfahren her­aus­ge­ge­ben haben und (2) die Maßnahmen der Behörden "eigen­mäch­tig und will­kür­lich" waren. …"
    "II. B. 2. a.
    Nach dem Verwaltungsverfahrensgesetz (Administrative Procedure Act, APA) ist ein Überprüfungsgericht ver­pflich­tet, "Maßnahmen, Feststellungen und Schlussfolgerungen einer Behörde, die sich als rechts­wid­rig erwei­sen, auf­zu­he­ben, wenn ein gesetz­lich vor­ge­schrie­be­nes Verfahren nicht ein­ge­hal­ten wur­de". 5 U.S.C. § 706(2)(D). Die Kläger machen ins­be­son­de­re gel­tend, dass 41 U.S.C. § 1707(a) vor­schreibt, dass Beschaffungsrichtlinien, ‑vor­schrif­ten, ‑ver­fah­ren oder ‑for­mu­la­re sech­zig Tage lang im Federal Register ver­öf­fent­licht wer­den müs­sen, bevor sie in Kraft tre­ten kön­nen, was die Beklagten nach Ansicht der Kläger im Hinblick auf die FAR Council Guidance und die OMB Determination nicht getan haben. …"
    "II. B. 2. b.
    Die Kläger argu­men­tie­ren auch, dass die Maßnahmen der Verwaltung bei der Verabschiedung des []stoff­man­dats gemäß dem APA will­kür­lich und will­kür­lich waren.14 Wie der Oberste Gerichtshof kürz­lich erklärte:
    Der APA-Standard "will­kür­lich und unüber­legt" ver­langt, dass die Maßnahmen der Behörde ver­nünf­tig und ange­mes­sen begrün­det sind. Die gericht­li­che Überprüfung nach die­sem Standard ist nach­ran­gig, und ein Gericht darf nicht sein eige­nes poli­ti­sches Urteil an die Stelle des Urteils der Behörde set­zen. Ein Gericht stellt ledig­lich sicher, dass die Behörde inner­halb eines Bereichs der Angemessenheit gehan­delt hat und ins­be­son­de­re die rele­van­ten Fragen ange­mes­sen berück­sich­tigt und die Entscheidung ange­mes­sen begrün­det hat. Fed. Commc'ns Comm'n v. Prometheus Radio Project, 141 S. Ct. 1150, 1158 (2021). …"
    "II. B. 3.
    Auf der Grundlage der begrenz­ten Aktenlage in die­sem Stadium des Rechtsstreits stellt das Gericht fest, dass die Beklagten bei der Verkündung des []stoff­man­dats die ent­spre­chen­den Verfahrensvorschriften ein­ge­hal­ten haben. Da das Gericht jedoch auch fest­stellt, dass der Präsident sei­ne Befugnisse im Rahmen des FPASA über­schrit­ten hat, und wegen der oben ange­spro­che­nen schwer­wie­gen­den ver­fas­sungs­recht­li­chen Bedenken, ist das Gericht der Ansicht, dass die Kläger mit ihrem Antrag auf Erlass einer einst­wei­li­gen Verfügung in der Sache wahr­schein­lich Erfolg haben wer­den. Darüber hin­aus stellt das Gericht fest, dass den Klägern ohne einst­wei­li­gen Rechtsschutz wahr­schein­lich ein nicht wie­der gut­zu­ma­chen­der Schaden ent­steht und dass der einst­wei­li­ge Rechtsschutz nicht dem öffent­li­chen Interesse zuwiderläuft. …"
    "II. C.
    Schließlich muss das Gericht den Umfang sei­ner Unterlassungsverfügung prü­fen. Der Sixth Circuit hat ent­schie­den, dass ein "Bezirksgericht den Umfang [einer] Unterlassungsverfügung auf das Verhalten beschrän­ken soll­te, das nach­weis­lich ver­folgt wur­de oder mit dem nach­ge­wie­se­nen rechts­wid­ri­gen Verhalten in Zusammenhang steht". Howe v. City of Akron, 801 F.3d 718, 753 (6th Cir. 2015) (zitiert E.E.O.C. v. Wilson Metal Casket Co., 24 F.3d 836, 842 (6th Cir. 1994)). …"
    "III.
    Wieder ein­mal ist der Gerichtshof auf­ge­for­dert, sich mit wich­ti­gen ver­fas­sungs­recht­li­chen Werten aus­ein­an­der­zu­set­zen, die inmit­ten einer anhal­ten­den Pandemie eine Rolle spie­len. Diese Fragen wer­den nicht im Verborgenen end­gül­tig geklärt wer­den. Stattdessen wer­den die Überlegungen im Rahmen eines umfas­sen­den Briefings und einer Berufungsprüfung fort­ge­setzt. Zum jet­zi­gen Zeitpunkt muss die Durchsetzung der Vertragsbestimmungen in die­sem Fall jedoch unter­bro­chen wer­den. Dementsprechend, und da das Gericht hin­rei­chend unter­rich­tet ist, wird aus den hier dar­ge­leg­ten Gründen fol­gen­des angeordnet:

    1. Dem Antrag der Kläger auf Erlass einer einst­wei­li­gen Verfügung [R. 12] wird STATTGEGEBEN;
    2.Der Regierung wird VERBOTEN, das []stoff­man­dat für staat­li­che Auftragnehmer und Unterauftragnehmer in allen betrof­fe­nen Verträgen in Kentucky, Ohio und Tennessee durchzusetzen.

    Dies ist der 30. Tag des Novembers 2021.
    Gregory F. Van Tatenhove
    Bezirksrichter der Vereinigten Staaten"
    ——
    "Gericht stoppt das []man­dat für staat­li­che Auftragnehmer in 3 Bundesstaaten
    Jared Serbu – 30. November 2021"
    https://​federal​news​net​work​.com/​c​o​n​t​r​a​c​t​i​n​g​/​2​0​2​1​/​1​1​/​c​o​u​r​t​-​o​r​d​e​r​s​-​h​a​l​t​-​t​o​-​f​e​d​e​r​a​l​-​c​o​n​t​r​a​c​t​o​r​-​v​a​c​c​i​n​e​-​m​a​n​d​a​t​e​-​i​n​-​t​h​r​e​e​-​s​t​a​t​es/

    "Ein Bundesrichter in Kentucky hat die Regierung am Donnerstag vor­über­ge­hend dar­an gehin­dert, ihr []man­dat für staat­li­che Auftragnehmer in drei Bundesstaaten durch­zu­set­zen. Er erklär­te, Präsident Biden habe sei­ne Befugnisse über­schrit­ten, als er die Behörden anwies, die Anforderung in ihre Verträge mit Lieferanten und Subunternehmern aufzunehmen.

    Obwohl die einst­wei­li­ge Verfügung nur für Verträge in Kentucky, Ohio und Tennessee gilt, ist sie die erste wich­ti­ge Entscheidung in zahl­rei­chen Prozessen, die vor Bezirksgerichten im gan­zen Land ver­han­delt wer­den, und ande­re Kläger wer­den sie wahr­schein­lich in ihren eige­nen Anfechtungen von Verträgen mit Auftragnehmern in ande­ren Gerichtsbarkeiten zitieren.

    In die­sem Fall – wie auch in ande­ren – haben die Bundesstaaten das Mandat aus zahl­rei­chen recht­li­chen Gründen ange­foch­ten, aber in einer 45-sei­ti­gen Stellungnahme befand Richter Gregory F. Van Tatenhove nur einen davon für über­zeu­gend genug, um eine einst­wei­li­ge Verfügung in die­sem frü­hen Stadium des Prozesses zu recht­fer­ti­gen – näm­lich dass der Präsident nie die Befugnis hat­te, das Mandat über­haupt anzuordnen.

    Die Regierung hat­te sich auf ein Gesetz aus dem Jahr 1949, den Federal Property and Administrative Services Act, beru­fen, um die Anordnung des Präsidenten für Auftragnehmer zu recht­fer­ti­gen. Dieses Gesetz gibt dem Präsidenten einen wei­ten Spielraum, um Beschaffungsrichtlinien zu erlas­sen, die "Wirtschaftlichkeit und Effizienz" bei der Vergabe von Aufträgen auf Bundesebene för­dern. Die Befugnis ist jedoch nicht unbe­grenzt, stell­te Richter Tatenhove fest.

    "Es ist kaum zu glau­ben, dass der Kongress beab­sich­tigt, das FPASA, ein Beschaffungsgesetz, als Grundlage für eine öffent­li­che Gesundheitsmaßnahme wie die []pflicht zu ver­wen­den", schrieb er. "Wenn ein []man­dat einen aus­rei­chend engen Bezug zu Sparsamkeit und Effizienz im öffent­li­chen Beschaffungswesen hat, dann könn­te das Gesetz dazu benutzt wer­den, unter dem Deckmantel der Sparsamkeit und Effizienz prak­tisch jede Maßnahme nach Gutdünken des Präsidenten zu erlassen". …

    … "Der Richter stell­te jedoch fest, dass das Mandat eher einer Verordnung über die öffent­li­che Gesundheit als einer Beschaffungspolitik ähnelt, zumal das Mandat auch für Mitarbeiter von Auftragnehmern gilt, die aus­schließ­lich von zu Hause aus arbeiten.
    "Nach der glei­chen Logik, die von den Beklagten in Bezug auf das []man­dat ange­wandt wird, was wür­de sie dar­an hin­dern, das FPASA zu nut­zen, um Bundesbehörden zu erlau­ben, Verträge mit Auftragnehmern und Unterauftragnehmern zu ver­wei­gern, die Personen über einem bestimm­ten Body-Mass-Index beschäf­ti­gen, aus Gründen der Wirtschaftlichkeit und Effizienz wäh­rend der Pandemie? Immerhin hat das CDC erklärt, dass Fettleibigkeit die Folgen von COVID-19 ver­schlim­mert", schrieb er. "Warum könn­te die Bundesregierung sich nicht wei­gern, Verträge mit Auftragnehmern und Unterauftragnehmern abzu­schlie­ßen, die in über­füll­ten Büroräumen arbei­ten oder sich für Aktivitäten in Innenräumen ent­schei­den, in denen sich COVID-19 mit grö­ße­rer Wahrscheinlichkeit aus­brei­ten kann?"

    Richter Tatenhove rang aus­drück­lich mit der Frage, ob er eine umfas­sen­de­re einst­wei­li­ge Verfügung erlas­sen soll­te, die das Mandat in allen 50 Staaten und US-Territorien blockiert hät­te. Letztendlich ent­schied er sich dafür, das Mandat nur in den Bundesstaaten zu blockie­ren, die vor sei­nem Gericht geklagt hat­ten, und die ande­ren Fälle durch ande­re US-Bezirks- und Berufungsgerichte "sickern" zu lassen.

    "Nicht nur, dass [lan­des­wei­te] Unterlassungsklagen nicht prak­ti­ka­bel sind, sie zwin­gen die Richter auch dazu, über­eil­te Entscheidungen mit hohem Risiko und gerin­gem Informationsgehalt zu tref­fen", schrieb er und zitier­te eine Stellungnahme des Obersten Richters Neil Gorsuch aus dem Jahr 2020. "Eine sorg­fäl­ti­ge Überprüfung durch meh­re­re Bezirks- und Kreisgerichte ermög­licht es dem Obersten Gerichtshof hin­ge­gen, durch­dach­te und bis­wei­len kon­kur­rie­ren­de Ergebnisse zu erzielen.""

    ————

    (Regenschwere Wolken. …)
    "Vor dem Obersten Gerichtshof der Vereinigten Staaten
    WIDERSPRUCH DER KLÄGER AUS DER REGIERUNG GEGEN DEN ANTRAG DER BEKLAGTEN AUF AUSSETZUNG DER BESCHLÜSSE DES BEZIRKSGERICHTS DER VEREINIGTEN STAATEN FÜR DEN SÜDLICHEN BEZIRK VON NEW YORK
    Nr. 19A785
    LETITIA JAMES, Generalstaatsanwältin des Staates New York
    BARBARA D. UNDERWOOD, Generalstaatsanwältin und Prozessbevollmächtigte der kla­gen­den Regierung. ( barbara.​underwood@​ag.​ny.​gov )
    Datiert: 22. Januar 2020"
    https://www.supremecourt.gov/DocketPDF/19/19A785/129483/20200122134724605_No.19A785%20StayOpposition.pdf
    (226 Seiten)

    "DEPARTMENT OF HOMELAND SECURITY, u. a., (Kläger),
    vs.
    NEW YORK, et al. (Antragsgegner)."

    "(Seite)
    (2+3) INHALTSVERZEICHNIS
    (4) EINLEITUNG.
    (7) ERKLÄRUNG.
    (7) – A. Das Gesetz über öffent­li­che Abgaben.
    (11) – B. Die Schlussvorschrift.
    (12) – C. Verfahrensrechtlicher Hintergrund.
    (12) – - 1. Die Anordnung des Bezirksgerichts zum vor­läu­fi­gen Rechtsschutz.
    (13) – - 2. Der Eilantrag der Beklagten.
    (13) – - 3. Die Verweigerung der Aussetzung der Berufung durch die unte­ren Gerichte.
    (14) – - 4. Anhängige Berufungen bei ande­ren Berufungsgerichten.
    ARGUMENT
    (15) DAS GERICHT SOLLTE DEN ANTRAG DER BEKLAGTEN AUF AUSSETZUNG BIS ZUR BEVORSTEHENDEN ÜBERPRÜFUNG DER BERUFUNG DER BEKLAGTEN DURCH DEN ZWEITEN BEZIRK ABLEHNEN.
    (17) – A. Die Abwägung der Härten und das öffent­li­che Interesse spre­chen ein­deu­tig gegen den Antrag der Beklagten auf eine Aussetzung, die den Status Quo ohne trif­ti­gen Grund umsto­ßen würde.
    (17) – - 1. Die Beklagten haben kei­nen drin­gen­den Grund für einen Aufschub genannt, der den Status quo stö­ren wür­de, anstatt ihn zu erhalten.
    (20) – - 2. Eine Störung des Status quo wür­de die Festsetzung öffent­li­cher Abgaben und die Verwaltung öffent­li­cher Leistungen beein­träch­ti­gen und
    Kläger und die Öffentlichkeit ernst­haft schädigen.
    (24) – B. Es gibt kei­ne Grundlage für die Beurteilung, ob die­ses Gericht Certiorari gewäh­ren wird, da noch kein Antrag auf Certiorari gestellt wur­de und noch kein Berufungsgericht über die Begründetheit der nach­ste­hen­den Beschlüsse ent­schie­den hat.
    (25) – C. Es besteht kei­ne hin­rei­chen­de Aussicht, daß die­ses Gericht zu dem Schluß kommt, daß das Bezirksgericht sein Ermessen miß­braucht hat, als es fest­stell­te, daß die Regel wahr­schein­lich gegen das Gesetz ver­stößt und will­kür­lich und unbe­re­chen­bar ist.
    (25) – - 1. Die Vorschrift ist wahr­schein­lich rechtswidrig.
    (34) – - 2. Die Regel ist wahr­schein­lich will­kür­lich und unberechenbar.
    (37) – - 3. Die Vorschrift ist wahr­schein­lich rechts­wid­rig und will­kür­lich im Sinne des Rehabilitationsgesetzes.
    (38) – - 4. Die schwa­chen Argumente der Beklagten sind unbegründet.
    (39) – D. Es gibt kei­nen Grund, den Umfang des ange­ord­ne­ten vor­läu­fi­gen Rechtsschutzes zu beschränken."

    "(42) SCHLUSSFOLGERUNG
    Aus den oben genann­ten Gründen soll­te der Gerichtshof den Antrag ablehnen.
    Datiert: New York, 22. Januar 2020"

    (40) ADDENDUM
    [19 Civ. 7777 (GBD)
    Rechtssache 1:19-Cv-07 777-GBD
    Abgelegt am 09. 09. 19]
    "(44) ERKLÄRUNG VON RYAN ALLEN
    Ich, Ryan Allen, erklä­re gemäss 28 U. S. C. § 1746, dass Folgendes wahr und rich­tig ist:"
    "(70) Ich erklä­re unter Androhung, der Strafe des Meineids, dass das Vorstehende wahr und rich­tig ist.
    Hingerichtet am 9. September 2019.
    Ryan Allen"

    "(74) ANHANG B"
    "(79) ERKLÄRUNG VON DEIDRE S. GIFFORD, M. D. , M. P. H.
    Ich, Dr. Deidre S. Gifford, erklä­re gemäss 28 U. S. C. Abschnitt 1746 unter Androhung, der Strafe des Meineids, wie folgt:"
    "(94) Hiermit erklä­re ich, dass das Vorstehende wahr und rich­tig ist, unter Androhung, der Strafe des Meineids, nach den Gesetzen des Bundesstaates Connecticut und der Vereinigten Staaten von Amerika.
    DATIERT am 27. August 2019, in Hartford, Connecticut.
    Deidre S. Gifford, MD, MPH
    Mitglied der Kommission"

    "(95) ERKLÄRUNG VON DR. MITCHELL KATZ
    Ich, Mitchell Katz, M.D., erklä­re gemäß 28 U.S.C., Abschnitt 1746, unter Androhung von Meineid Folgendes:"
    "(103) SCHLUSSFOLGERUNG
    27. Aus die­sen Gründen wider­setzt sich NYC Health+ Hospitals der Umsetzung der Vorschrift ange­sichts ihrer zer­stö­re­ri­schen, weit­rei­chen­den und irrever­si­blen Folgen für die Wirtschaft, die Gesundheit und die Verwaltung von NYC Health+ Hospitals und ins­ge­samt für die Stadt New York. Ich bean­tra­ge höf­lich, dass die­ses Gericht dem Antrag der Kläger auf eine einst­wei­li­ge Verfügung stattgibt.
    Ich erklä­re unter Strafandrohung, dass das Vorstehende wahr­heits­ge­mäß und rich­tig ist und mei­nem per­sön­li­chen Wissen entspricht.
    Ausgeführt an die­sem IP ~September, 2019
    Michell Katz, M.D.
    Präsident und Hauptgeschäftsführer
    New York City Health and Hospitals Corporation"

    "(105) Ich, Leighton Ku, erklä­re gemäß 28 U.S.C. § 1746, dass das Folgende wahr und rich­tig ist:"
    "(159) Ich erklä­re an Eides statt, dass das Vorstehende wahr und rich­tig ist.
    Ausgeführt am 9. September 2019.
    Leighton Ku"

    "(160) Ich, Diane Whitmore Schanzenbach, erklä­re gemäß 28 U.S.C. § 1746, dass das Folgende wahr und rich­tig ist:"
    "(186) Ich erklä­re an Eides statt, dass das Vorstehende wahr­heits­ge­mäß und rich­tig ist.
    Ausgeführt am 9. September 2019.
    Diane Whitemore Schanzenbach"

    "(187) ERKLÄRUNG VON NEW YORK STATE HOMES AND COMMUNITY RENEWAL ZUR UNTERSTÜTZUNG DES ANTRAGS DER KLÄGER AUF ERLASS EINER EINSTWEILIGEN VERFÜGUNG
    Ich, RuthAnne Visnauskas, erklä­re unter Androhung von Meineid gemäß 28 U.S.C. § 1746, dass das Folgende wahr und rich­tig ist:"
    "(201) Ich erklä­re an Eides statt, dass die vor­ste­hen­den Angaben wahr­heits­ge­mäß und rich­tig sind.
    Ausgeführt am 6. September 2019
    RuthAnne Visnauskas"

    "(202) ERKLÄRUNG VON HOWARD A. ZUCKER, M.D., J.D.
    Ich, HOWARD A. ZUCKER, M.D., J.D., erklä­re gemäß 28 U.S.C., Abschnitt 1746, unter Androhung von Meineid Folgendes:"
    "(225) SCHLUSSFOLGERUNG
    72. Aus die­sen Gründen lehnt das Ministerium die Umsetzung der Final Rule ange­sichts ihrer zer­stö­re­ri­schen, weit­rei­chen­den und irrever­si­blen Folgen für die Wirtschaft, die Gesundheit und die Verwaltung des Staates New York ab, und ich bean­tra­ge höf­lich, dass die­ses Gericht den von den Klägern bean­trag­ten Rechtsschutz gewährt.
    Ich erklä­re unter Strafandrohung, dass das Vorstehende wahr­heits­ge­mäß und kor­rekt ist und mei­nem per­sön­li­chen Wissen entspricht.
    DATIERT am 6. September 2019 in New York, New York.
    HOWARD A. ZUCKER, M.D., J.D.
    Beauftragter
    New York State Department of Health"
    ——
    (… ver­fin­stern den Himmel.)
    "OBERSTER GERICHTSHOF DER VEREINIGTEN STAATEN
    Nr. 19A785
    DEPARTMENT OF HOMELAND SECURITY, ET AL. gegen NEW YORK, ET AL.
    ÜBER DEN ANTRAG AUF AUSSETZUNG
    Cite as: 589 U. S. ____ (2020)
    in Übereinstimmung mit GORSUCH, J.
    (27. Januar 2020)"
    https://​www​.supre​me​court​.gov/​o​p​i​n​i​o​n​s​/​1​9​p​d​f​/​1​9​a​7​8​5​_​j​4​e​k​.​pdf
    https://​www​.law​.cor​nell​.edu/​s​u​p​r​e​m​e​c​o​u​r​t​/​t​e​x​t​/​1​9​A​785

    "Dem Antrag auf Aussetzung, der bei RICHTER GINSBURG ein­ge­reicht und von ihr an das Gericht wei­ter­ge­lei­tet wur­de, wird statt­ge­ge­ben, und die Verfügungen des Bezirksgerichts vom 11. Oktober 2019, mit denen eine einst­wei­li­ge Verfügung erlas­sen wur­de, wer­den bis zur Entscheidung über die Berufung der Regierung beim United States Court of Appeals for the Second Circuit und bis zur Entscheidung über die Petition der Regierung für ein "writ of cer­tiora­ri" aus­ge­setzt, sofern ein sol­ches Schreiben recht­zei­tig bean­tragt wird. Sollte der Antrag auf ein "writ of cer­tiora­ri" abge­lehnt wer­den, endet die­se Aussetzung auto­ma­tisch. Wird dem Antrag auf ein "writ of cer­tiora­ri" statt­ge­ge­ben, so endet die Aussetzung mit der Verkündung des Urteils die­ses Gerichts.
    RICHTER GINSBURG, RICHTER BREYER, RICHTER SOTOMAYOR und RICHTER KAGAN wür­den den Antrag ablehnen.
    RICHTER GORSUCH, dem sich RICHTER THOMAS anschließt, stimmt der Gewährung der Aussetzung zu.

    Am 10. Oktober 2018 begann das Department of Homeland Security mit einem Regelungsprozess zur Definition des Begriffs "öffent­li­che Belastung", wie er in den Einwanderungsgesetzen der USA ver­wen­det wird. Ungefähr 10 Monate und 266.000 Kommentare spä­ter ver­öf­fent­lich­te die Behörde eine end­gül­ti­ge Regelung. Eine Reihe von Staaten, Organisationen und Einzelklägern mach­te gel­tend, dass die neue Definition gegen die Verfassung, das Verwaltungsverfahrensgesetz und die Einwanderungsgesetze selbst ver­stößt. Diese Kläger haben die Gerichte dazu gedrängt, die Durchsetzung der Regelung nicht nur für sie selbst oder sogar für eine defi­nier­ba­re Gruppe, die etwas mit der von ihnen behaup­te­ten Verletzung zu tun hat, son­dern für alle zu untersagen.

    Diese Bemühungen haben zu unter­schied­li­chen Ergebnissen geführt. Der nörd­li­che Bezirk von Kalifornien wies die Regierung an, die neue Vorschrift in einem Sammelsurium von Gerichtsbarkeiten – Kalifornien, Oregon, Maine, Pennsylvania und dem District of Columbia – nicht durch­zu­set­zen. Der Eastern District of Washington erließ eine ähn­li­che Verfügung, ging aber geo­gra­fisch viel wei­ter und unter­sag­te der Regierung die welt­wei­te Durchsetzung ihrer Vorschrift. Beide Anordnungen wur­den jedoch bald dar­auf vom Neunten Bundesberufungsgericht aus­ge­setzt, das in einer 59-sei­ti­gen Stellungnahme fest­stell­te, dass die Regierung in der Sache wahr­schein­lich Erfolg haben wür­de. In der Zwischenzeit erließ der District of Maryland eine eige­ne all­ge­mei­ne Unterlassungsverfügung, die jedoch vom Fourth Circuit aus­ge­setzt wur­de. Und wäh­rend sich all die­se Entwicklungen an den Küsten abspiel­ten, war der Northern District of Illinois damit beschäf­tigt, eine eige­ne einst­wei­li­ge Verfügung zu ver­fas­sen, die auf die Durchsetzung inner­halb des Bundesstaates Illinois beschränkt war.

    Wenn das alles ver­wir­rend ist, machen Sie sich kei­ne Sorgen, denn zu die­sem Zeitpunkt spielt das alles kei­ne gro­ße Rolle. Trotz des unkla­ren Stands der Dinge – eini­ge vor­läu­fi­ge Siege für die Regierung hier, eini­ge vor­läu­fi­ge Erleichterungen für die Kläger dort – haben wir jetzt eine einst­wei­li­ge Verfügung, die für alle gilt: die uns vor­lie­gen­de, in der ein Einzelrichter in New York der Regierung unter­sagt, die neue Definition auf jeden anzu­wen­den, unab­hän­gig von der geo­gra­fi­schen Lage oder der Beteiligung an die­sem oder einem ande­ren Rechtsstreit. Der Zweite Bundesberufungsgerichtshof lehn­te es ab, die­se spe­zi­el­le uni­ver­sel­le Verfügung auf­recht­zu­er­hal­ten, und so bringt die Regierung nun, nach so vie­len Reisen auf und ab und um die juri­sti­sche Landkarte her­um, ihre gut ein­ge­üb­ten Argumente hier vor.

    Heute gewährt der Gerichtshof (zu Recht) einen Aufschub, so dass die Regierung ihre Politik (vor­erst) über­all fort­set­zen kann, außer in Illinois. In Anbetracht all des­sen, was bis­her gesche­hen ist, wäre es jedoch illu­so­risch zu glau­ben, dass eine Aussetzung heu­te aus­reicht, um das Problem zu lösen. Das eigent­li­che Problem ist die immer häu­fi­ger anzu­tref­fen­de Praxis, dass die Gerichte Rechtsbehelfe anord­nen, die über die ihnen vor­lie­gen­den Fälle hin­aus­ge­hen. Unabhängig davon, ob es sich um "lan­des­wei­te", "uni­ver­sel­le" oder "kos­mi­sche" Verfügungen han­delt, haben die­se Anordnungen den­sel­ben grund­le­gen­den Fehler – Sie legen fest, wie sich der Beklagte gegen­über Personen zu ver­hal­ten hat, die nicht an dem Fall betei­ligt sind.

    Billige Rechtsbehelfe sind, wie Rechtsbehelfe im Allgemeinen, dazu gedacht, die von einem bestimm­ten Kläger in einem bestimm­ten Rechtsstreit erlit­te­nen Schäden zu behe­ben. Wenn ein Bezirksgericht die Regierung anweist, eine Vorschrift gegen­über den Klägern in dem ihm vor­lie­gen­den Fall nicht durch­zu­set­zen, behebt das Gericht den Schaden, der sei­ne Zuständigkeit über­haupt erst begrün­det. Wenn ein Gericht jedoch noch wei­ter geht und die Regierung anweist, bestimm­te Maßnahmen gegen­über Personen zu ergrei­fen (oder zu unter­las­sen), die nicht in den Prozess invol­viert sind, ist es schwer zu erken­nen, wie das Gericht noch in der Rolle des Richters han­deln kann, der Fälle und Kontroversen löst. Unterlassungsklagen wie die­se wer­fen daher ern­ste Fragen über den Umfang der Billigkeitsbefugnisse der Gerichte nach Artikel III auf. Siehe Trump v. Hawaii, 585 U. S. ___, ___ (2018) (T HOMAS, J., con­cur­ring); Bray, Multiple Chancellors: Reforming the National Injunction, 131 Harv. L. Rev. 417, 471–472 (2017) (Bray); Morley, De Facto Class Actions? Plaintiff- and Defendant-Oriented Injunctions in Voting Rights, Election Law, and Other Constitutional Cases, 39 Harv. J. L. & Pub. Pol'y 487, 523–527 (2016).

    Es wird immer deut­li­cher, dass sich das Gericht irgend­wann mit die­sen wich­ti­gen Einwänden gegen die­se zuneh­mend ver­brei­te­te Praxis aus­ein­an­der­set­zen muss. Wie die kur­ze und rasan­te Geschichte der uns vor­lie­gen­den Verordnung zeigt, ist die rou­ti­ne­mä­ßi­ge Erteilung von einst­wei­li­gen Verfügungen offen­sicht­lich nicht prak­ti­ka­bel und führt zu einem Chaos für die Prozessparteien, die Regierung, die Gerichte und alle, die von die­sen wider­sprüch­li­chen Entscheidungen betrof­fen sind. Anstatt ihre Zeit damit zu ver­brin­gen, metho­disch Argumente und Beweise in Fällen zu ent­wickeln, die auf die jewei­li­gen Parteien beschränkt sind, sind bei­de Seiten gezwun­gen, von einer Anhörung zur einst­wei­li­gen Verfügung zur näch­sten zu eilen und von einem Eilantrag zum näch­sten zu sprin­gen, wobei in jedem Fall poten­zi­ell lan­des­weit etwas auf dem Spiel steht, und das alles auf der Grundlage von beschleu­nig­ten Schriftsätzen und wenig Gelegenheit zur kon­tra­dik­to­ri­schen Prüfung von Beweisen.

    Das ist nicht nor­mal. Universelle Unterlassungsverfügungen haben kaum eine Grundlage in der tra­di­tio­nel­len Billigkeitspraxis. Bray 425–427. Ihre Anwendung hat sich erst in den letz­ten Jahren stark aus­ge­wei­tet. Siehe Trump, 585 U. S., bei ___-___ (T HOMAS, J., con­cur­ring) (slip op., bei 8–9). Und sie schei­nen kaum eine Innovation zu sein, die wir über­stürzt anneh­men soll­ten. Es liegt in der Natur der Sache, dass uni­ver­sel­le Unterlassungsklagen Richter dazu zwin­gen, über­eil­te Entscheidungen zu tref­fen, bei denen es um viel Geld und wenig Informationen geht. Bray 461–462. Das tra­di­tio­nel­le System, bei dem die unte­ren Gerichte einst­wei­li­ge Verfügungen erlas­sen, die sich auf die betrof­fe­nen Parteien beschrän­ken, mag die Prozessparteien und Gerichte dazu zwin­gen, eine zwi­schen­zeit­li­che Ungewissheit über das end­gül­ti­ge Schicksal einer Vorschrift zu tole­rie­ren und lang­sa­mer vor­zu­ge­hen, bis sich das Gericht in einem eige­nen Fall äußert. Aber die­ses System ermu­tigt meh­re­re Richter und meh­re­re Gerichtsbezirke, sich erst nach sorg­fäl­ti­ger Abwägung zu äußern, ein Verfahren, das die Darlegung kon­kur­rie­ren­der Ansichten ermög­licht, was dem Entscheidungsfindungsprozess des Gerichtshofs selbst zugu­te kommt. Ebd. Die Zunahme der lan­des­wei­ten Unterlassungsklagen ist viel­leicht nur ein Zeichen unse­rer unge­dul­di­gen Zeit. Aber gute gericht­li­che Entscheidungen wer­den gewöhn­lich durch älte­re Tugenden gemildert.

    Auch die Kosten für lan­des­wei­te Unterlassungsklagen sind nicht zu unter­schät­zen. Derzeit gibt es mehr als 1.000 akti­ve und älte­re Bezirksrichter, die in 94 Gerichtsbezirken tätig sind und von 12 regio­na­len Berufungsgerichten über­prüft wer­den. Da Kläger in der Regel nicht an nach­tei­li­ge Entscheidungen in Fällen gebun­den sind, an denen sie nicht betei­ligt waren, gibt es nahe­zu unbe­grenz­te Möglichkeiten, sich ein gün­sti­ges Forum zu suchen, um lan­des­weit einen Sieg zu errin­gen. Id., Seite 457–461. Das Risiko, wider­sprüch­li­che lan­des­wei­te Unterlassungsklagen zu gewin­nen, ist eben­falls real. Id., S. 462–464. Und die Einsätze sind asym­me­trisch. Wenn eine ein­zi­ge erfolg­rei­che Anfechtung aus­reicht, um die ange­foch­te­ne Vorschrift im gan­zen Land aus­zu­set­zen, könn­te die Hoffnung der Regierung auf die Umsetzung einer neu­en Politik auf einen glat­ten Durchmarsch hin­aus­lau­fen, indem ein 94:0‑Sieg vor den Bezirksgerichten in einen 12:0‑Sieg vor den Berufungsgerichten umge­münzt wird. Eine ein­zi­ge Niederlage, und die Politik liegt auf Eis – mög­li­cher­wei­se für immer, mög­li­cher­wei­se aber auch nur für eine unbe­stimm­te Zeit, bis ein ande­res Gericht ein­springt und eine Aussetzung gewährt. Und all das kann sich so lan­ge wie­der­ho­len, bis ent­we­der eine Seite auf­gibt oder die­ses Gericht cer­tiora­ri gewährt. Worauf kön­nen wir bei die­sem Spielchen und Chaos stolz sein?

    Ich schlie­ße mich der Entscheidung des Gerichtshofs an, die Aussetzung zu gewäh­ren. Ich hof­fe aber auch, dass wir uns zu gege­be­ner Zeit mit eini­gen der grund­le­gen­den Gerechtigkeits- und Verfassungsfragen befas­sen wer­den, die durch die Zunahme lan­des­wei­ter Unterlassungsklagen auf­ge­wor­fen werden."

    ————

    (Donner grollt.)
    "VOR DEM BEZIRKSGERICHT DER VEREINIGTEN STAATEN
    FÜR DEN SÜDLICHEN BEZIRK VON GEORGIA
    ABTEILUNG AUGUSTA
    ZIVILKLAGE NR.: 1:21-cv-163
    Fall 1:21-cv-00163-RSB-BKE
    ein­ge­reicht am 12/07/21"
    https://cdn.pacermonitor.com/pdfserver/KDQLKJY/153437505/The_State_of_Georgia_et_al_v_Biden_et_al__gasdce-21–00163__0094.0.pdf
    (28 Seiten)

    "DER STAAT GEORGIA, u.a., (Kläger),
    vs.
    JOSEPH R. BIDEN, in sei­ner offi­zi­el­len Eigenschaft als
    Präsident der Vereinigten Staaten, u. a., ( Beklagte)."

    "BESCHLUSS
    Die Kläger, die sich aus den Bundesstaaten Georgia, Alabama, Idaho, Kansas, South Carolina, Utah und West Virginia, den Gouverneuren meh­re­rer die­ser Bundesstaaten und ver­schie­de­nen staat­li­chen Behörden, ein­schließ­lich des Board of Regents of the University System of Georgia, zusam­men­set­zen, reich­ten die­se Klage ein und bean­trag­ten die Feststellung und einst­wei­li­ge Verfügung gegen die Durchsetzung der Executive Order 14042, die unter ande­rem vor­schreibt, dass Auftragnehmer und Subunternehmer, die Arbeiten an bestimm­ten Bundesverträgen aus­füh­ren, sicher­stel­len müs­sen, dass ihre Mitarbeiter und ande­re Personen, die in Verbindung mit den Bundesverträgen arbei­ten, voll­stän­dig gegen COVID-19 ge[]t sind. (Dok. 1, 54.) Nach Einreichung der Klage bean­trag­ten die Kläger bei die­sem Gericht den Erlass einer einst­wei­li­gen Verfügung. (Dok. 19, 55.) Darüber hin­aus hat die Associated Builders and Contractors, Inc. (im Folgenden "ABC"), eine Handelsorganisation, und eine ihrer Sektionen, Associated Builders and Contractors of Georgia, Inc. (im Folgenden "ABC-Georgia") (im Folgenden zusam­men "vor­ge­schla­ge­ne Streithelfer") einen Antrag auf Beitritt zu der Klage (Dok. 48) und einen eige­nen Antrag auf eine einst­wei­li­ge Verfügung (Dok. 50) gestellt.) Das Gericht hat einen beschleu­nig­ten Zeitplan für die Anhörung fest­ge­legt und nach der Einreichung der Antworten der Beklagten auf alle Anträge (Dok. 61, 63) und der Einreichung der Antworten der Kläger und der vor­ge­schla­ge­nen Streithelfer (Dok. 76–78) hat das Gericht am 3. Dezember 2021 eine Anhörung zu den Anträgen durch­ge­führt. Wie ein ande­res Gericht, das die­sel­be Maßnahme, um die es in die­sem Fall geht, vor­läu­fig unter­sagt hat, erklärt hat, geht es in die­sem Fall nicht dar­um, ob []stof­fe wirk­sam sind. Sie sind es." Kentucky v. Biden, No. 3:21- cv-55, 2021 WL 5587446, at *9 (E.D. Ky. Nov. 30, 2021) . Darüber hin­aus erkennt das Gericht den tra­gi­schen Tribut an, den die COVID-19-Pandemie im gan­zen Land und auf der gan­zen Welt gefor­dert hat. Doch selbst in Krisenzeiten muss das Gericht die Rechtsstaatlichkeit bewah­ren und sicher­stel­len, dass alle Staatsorgane im Rahmen ihrer ver­fas­sungs­mä­ßi­gen Befugnisse han­deln. In der Tat hat der Oberste Gerichtshof der Vereinigten Staaten aner­kannt, dass die Öffentlichkeit zwar unbe­streit­bar "ein star­kes Interesse an der Bekämpfung der Ausbreitung von [COVID-19] hat", dass die­ses Interesse es der Regierung aber nicht erlaubt, "selbst bei der Verfolgung wün­schens­wer­ter Ziele rechts­wid­rig zu han­deln". Ala. Ass'n of Realtors v. HHS, 141 S. Ct. 2485, 2490(2021) (unter Berufung auf Youngstown Sheet & Tube Co. v. Sawyer, 343 U.S. 579, 582, 585–86 (1952) ). Im vor­lie­gen­den Fall wer­den die Kläger wahr­schein­lich mit ihrer Behauptung Erfolg haben, dass der Präsident mit dem Erlass der Executive Order 14042 die ihm vom Kongress durch den Federal Property and Administrative Services Act erteil­te Ermächtigung über­schrit­ten hat. Dementsprechend gibt das Gericht nach gebüh­ren­der Prüfung der Anträge, der unter­stüt­zen­den Schriftsätze, der Antworten auf die Schriftsätze und der in der Anhörung vor­ge­leg­ten Beweise und Argumente1 dem Antrag auf Intervention (Dok. 48) teil­wei­se statt und lehnt ihn teil­wei­se ab, gibt dem Antrag von ABC auf eine einst­wei­li­ge Verfügung (Dok. 50) statt und gibt dem geän­der­ten Antrag der Kläger auf eine einst­wei­li­ge Verfügung (Dok. 55) statt."

    "HINTERGRUND"
    "RECHTLICHE AUTORITÄT & DISKUSSION
    – I. Antrag auf Zulassung als Streithelfer
    – II. Klagebefugnis
    – III. Anträge auf einst­wei­li­ge Verfügung
    – A. Prüfungsmaßstab
    – B. Erfolgsaussichten für die Begründetheit
    – 1. ob das Beschaffungsgesetz den Präsidenten ermäch­tig­te, EO 14042 zu erlassen
    14042
    – 2. ande­re Gründe, aus denen die Kläger EO 14042 anfechten
    – C. Erfordernis eines irrepa­ra­blen Schadens
    – D. Abwägung der Schädigungen
    – E. Öffentliches Interesse
    – F. Umfang des Unterlassungsanspruchs"

    "SCHLUSSFOLGERUNG
    In Anbetracht der vor­ste­hen­den Ausführungen gibt das Gericht dem Antrag auf Intervention (Dok. 48) teil­wei­se statt und lehnt ihn teil­wei­se ab, gibt dem Antrag von ABC auf einst­wei­li­ge Verfügung (Dok. 50) statt und gibt dem geän­der­ten Antrag der Kläger auf einst­wei­li­ge Verfügung (Dok. 55) statt. 11 Dementsprechend ord­net das Gericht an, dass es den Beklagten wäh­rend der Anhängigkeit die­ser Klage oder bis zu einer wei­te­ren Anordnung die­ses Gerichts VERBOTEN ist, das []stoff­man­dat für staat­li­che Auftragnehmer und Unterauftragnehmer in allen betrof­fe­nen Verträgen in allen Bundesstaaten oder Gebieten der Vereinigten Staaten von Amerika durch­zu­set­zen. Das Gericht weist fer­ner den Gerichtsschreiber an, den Eintrag im Klageverzeichnis zu aktua­li­sie­ren, um die Aufnahme der Associated Builders and Contractors, Inc. als Kläger in die­sem Fall zu berück­sich­ti­gen. Da die vor­ge­schla­ge­ne Klageschrift, die auf dem Laufzettel ein­ge­reicht wur­de, ABC-Georgia (das nicht als Streithelfer zuge­las­sen wur­de) als Kläger ent­hält, ord­net das Gericht an, dass Associated Builders and Contractors, Inc. inner­halb von SIEBEN (7) TAGEN eine über­ar­bei­te­te Version ihrer Klageschrift einreicht.

    SO ANGEORDNET, am 7. Dezember 2021.
    R. STAN BAKER
    BEZIRKSRICHTER DER VEREINIGTEN STAATEN
    SÜDLICHER BEZIRK VON GEORGIA"
    ——
    "Gericht in Georgia erlässt lan­des­wei­te einst­wei­li­ge Verfügung, um das []man­dat für staat­li­che Auftragnehmer zu blockieren
    Jared Serbu – 7. Dezember 2021"
    https://​federal​news​net​work​.com/​a​c​q​u​i​s​i​t​i​o​n​/​2​0​2​1​/​1​2​/​g​e​o​r​g​i​a​-​c​o​u​r​t​-​i​s​s​u​e​s​-​n​a​t​i​o​n​w​i​d​e​-​i​n​j​u​n​c​t​i​o​n​-​t​o​-​b​l​o​c​k​-​v​a​c​c​i​n​e​-​m​a​n​d​a​t​e​-​f​o​r​-​f​e​d​e​r​a​l​-​c​o​n​t​r​a​c​t​o​rs/

    "Ein Bundesrichter in Georgia hat die Biden-Administration dar­an gehin­dert, ihr []stoff­man­dat für staat­li­che Auftragnehmer im gan­zen Land durch­zu­set­zen und sich damit auf die Seite meh­re­rer Generalstaatsanwälte und Auftragnehmer gestellt, die sag­ten, das Mandat stel­le eine unfai­re wirt­schaft­li­che Belastung dar.

    In sei­ner Entscheidung vom Dienstag stell­te Richter Stan Baker im süd­li­chen Distrikt von Georgia fest, dass Präsident Biden nach dem Bundesvergabegesetz nie befugt war, die Durchführungsverordnung zu erlas­sen, mit der das Mandat über­haupt erst ein­ge­führt wur­de. Die Regierung hat­te argu­men­tiert, die Verordnung sei zur Förderung von "Wirtschaftlichkeit und Effizienz" gemäß dem Federal Property and Administrative Services Act notwendig.

    Die recht­li­che Begründung für die jüng­ste einst­wei­li­ge Verfügung spie­gelt weit­ge­hend die einer ähn­li­chen Verfügung wider, die ein Richter aus Kentucky eine Woche zuvor erlas­sen hat­te. Der Geltungsbereich ist jedoch viel wei­ter gefasst, da das Mandat in allen 50 Bundesstaaten und US-Territorien blockiert wird.

    Obwohl die ursprüng­li­che Klage von gewähl­ten Vertretern der Bundesstaaten Georgia und sechs wei­te­ren Staaten ein­ge­reicht wur­de, erlaub­te der Richter auch dem Baugewerbeverband Associated Builders and Contractors (ABC), sich der Klage als Nebenintervenient anzu­schlie­ßen. Und Richter Baker stell­te fest, dass die ABC-Mitglieder im gan­zen Land ver­tre­ten sind und eine lan­des­wei­te Verfügung die ein­zi­ge Möglichkeit ist, gegen das vor­zu­ge­hen, was er als "extre­me wirt­schaft­li­che Belastung" bezeichnete." …

    ————

    (Blitze zer­rei­ßen den Himmel.)
    "BEZIRKSGERICHT DER VEREINIGTEN STAATEN
    NÖRDLICHER BEZIRK VON TEXAS
    ABTEILUNG AMARILLO
    Fall 2:21-cv-00229‑Z;
    Eingereicht am 15.11.21"
    https://www.texasattorneygeneral.gov/sites/default/files/global/images/20211115%20001%20Original%20Complaint.pdf
    (68 Seiten)

    "STATE OF TEXAS; TEXAS HEALTH AND HUMAN SERVICES COMMISSION, (Kläger),
    vs.
    – XAVIER BECERRA, in sei­ner amt­li­chen Eigenschaft als Secretary of the United States Department of Health and Human Services; – UNITED STATES DEPARTMENT OF HEALTH AND HUMAN SERVICES; – CHIQUITA BROOKS-LASURE, in ihrer amt­li­chen Eigenschaft als Administrator der Centers for Medicare & Medicaid Services; – MEENA SESHAMANI, in ihrer amt­li­chen Eigenschaft als stell­ver­tre­ten­de Verwalterin und Direktorin des Centers for Medicare; – DANIEL TSAI, in sei­ner amt­li­chen Eigenschaft als stell­ver­tre­ten­der Verwalter und Direktor der Medicaid and CHIP Services; – THE CENTERS FOR MEDICARE & MEDICAID SERVICES; – JOSEPH R. BIDEN, in sei­ner amt­li­chen Eigenschaft als Präsident der Vereinigten Staaten; – UNITED STATES OF AMERICA; (Beklagte)."

    "URSPRÜNGLICHE BESCHWERDE
    I. EINLEITUNG
    1. Die Kläger, der Bundesstaat Texas und die Texas Health and Human Services Commission ("HHSC") (zusam­men "Texas"), rei­chen die­se Klage ein, um die Centers for Medicare & Medicaid Services' ("CMS") Vorläufige end­gül­ti­ge Vorschrift mit Frist zur Stellungnahme mit dem Titel "Medicare and Medicaid Programs; Omnibus COVID-19 Health Care Staff Vaccination". 86 Fed. Reg. 61,555 (Nov. 5, 2021). Diese Vorschrift – d.h. das "CMS-[]mandat" – auf­er­legt fast allen Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigten, Studenten, Praktikanten, Freiwilligen und Auftragnehmern, die in einer Vielzahl von Gesundheitseinrichtungen arbei­ten, die Medicare- oder Medicaid-Mittel erhal­ten, ein noch nie dage­we­se­nes bun­des­wei­tes []man­dat.
    2. Das CMS-[]mandat bedroht Millionen von Beschäftigten im Gesundheitswesen mit Kündigung, wenn sie sich nicht []en lassen.
    3. Darüber hin­aus droht das CMS-[]mandat den alar­mie­ren­den Mangel an medi­zi­ni­schem Personal, ins­be­son­de­re in länd­li­chen Gemeinden, zu ver­schär­fen. Die Umstände in Texas – die das CMS nicht in vol­lem Umfang berück­sich­tigt hat, weil es die Bekanntmachung und Stellungnahme über­sprun­gen hat – sind ein Vorbote einer dro­hen­den Katastrophe für das Gesundheitswesen. Indem das CMS-[]mandat die Tatsachen vor Ort igno­riert und die Bedenken hin­sicht­lich des Personalmangels in unan­ge­mes­se­ner Weise abtut, gefähr­det es die Gesundheit aller Texaner.
    4. Dieser Fall ver­an­schau­licht, war­um die Polizeigewalt über Pflicht[]ungen seit jeher bei den Bundesstaaten liegt – und immer noch zu Recht liegt. []vor­schrif­ten sind Angelegenheiten, die von loka­len Faktoren und Bedingungen abhän­gen. Was in ande­ren Staaten sinn­voll sein mag, kann in einem gro­ßen und viel­fäl­ti­gen Staat wie Texas aus­ge­spro­chen kon­tra­pro­duk­tiv und schäd­lich sein.
    5. Der Föderalismus erlaubt es den Staaten, sol­che Angelegenheiten im besten Interesse ihrer Gemeinden zu regeln. Die schwe­re Hand des lan­des­wei­ten CMS-Mandats tut dies nicht. Die Behauptung des CMS, dass es nach 42 U.S.C. §§ 1302 und 1395hh eine weit­rei­chen­de Befugnis habe, die Arbeitsbedingungen im Namen von "Gesundheit und Sicherheit" zu regeln, ist bei­spiel­los. Das Gericht soll­te daher das CMS-[]mandat als rechts­wid­ri­ge Maßnahme der Behörde nach dem Verwaltungsverfahrensgesetz ("APA"), 5 U.S.C. §§ 701–706, und als ver­fas­sungs­wid­ri­gen Akt der Bundesregierung aufheben."

    "II. PARTEIEN"
    "III. GERICHTSBARKEIT UND GERICHTSSTAND"

    "IV. TATSÄCHLICHER HINTERGRUND
    – A. Der Arbeitskräftemangel im Gesundheitswesen
    – B. Die Rolle von Texas bei Medicare und Medicaid
    – C. Bundes[]stoffmandate
    – D. Das CMS-[]stoffmandat
    – E. Die Auswirkungen des CMS-[]stoffmandats auf den Personalnotstand im Gesundheitswesen
    – F. Die Widersprüche, Zugeständnisse und Auslassungen des CMS-[]mandats
    – G. Ein noch nie dage­we­se­ner Eingriff in die staat­li­che Polizeigewalt
    – H. Die Nichteinhaltung der Anforderungen an Bekanntmachung und Stellungnahme
    – I. Die angeb­li­che gesetz­li­che Ermächtigung für das []man­dat
    – J. Der Schaden, der Texas durch das CMS-[]mandat ent­stan­den ist"

    "V. ANSPRÜCHE AUF RECHTSSCHUTZ"

    "ANKLAGEPUNKT I: Verletzung der gesetz­li­chen Beschränkungen der Befugnisse der Behörde
    – A. Der Kongress hat die CMS nicht ermäch­tigt, []ungen anzuordnen.
    – B. Die CMS haben kei­ne unbe­grenz­te Befugnis zur Regulierung von Gesundheit und Sicherheit.
    – C. Den CMS fehlt die Befugnis, über­trag­ba­re Krankheiten zu regeln oder dem Personal von Gesundheitseinrichtungen eine medi­zi­ni­sche Behandlung vorzuschreiben.
    – D. Das CMS-[]mandat hat nichts mit der Verwaltung von Medicare und Medicaid zu tun, geschwei­ge denn ist es notwendig.
    – E. Der Kongress hat den Umfang der von CMS bean­spruch­ten Befugnisse nicht ein­deu­tig autorisiert.
    – F. Das CMS-[]mandat steht im Widerspruch zu den Einschränkungen in 42 U.S.C. § 1395."
    "ANKLAGEPUNKT II: Unterlassene Mitteilung und Stellungnahme unter Verstoß gegen das APA"
    "ANKLAGEPUNKT III: Unterlassene Bekanntmachung und Kommentierung unter Verstoß gegen das Sozialversicherungsgesetz"
    "ANKLAGEPUNKT IV: Verstoß gegen 42 U.S.C. § 1395z – Unterlassene Anhörung"
    "ANKLAGEPUNKT V: Verstoß gegen 42 U.S.C. § 1302 – Regulierungsfolgenabschätzung"
    "ANKLAGEPUNKT VI: Willkürliche und unbe­re­chen­ba­re Maßnahmen der Behörde"
    "ANKLAGEPUNKT VII: Verfassungswidrige Ausübung der Ausgabemacht"
    "ANKLAGEPUNKT VIII: Verstoß gegen die Anti-Commandeering-Doktrin"
    "ANKLAGEPUNKT IX: Verstoß gegen den Zehnten Verfassungszusatz"
    "ANKLAGEPUNKT X: Verletzung der U.S. Verfassung, Art. I, § 1 Verfassungswidrige Delegation der Gesetzgebungsbefugnis"

    "VI. ANTRAG AUF ENTSCHEIDUNG DES GERICHTS
    Deshalb bit­ten die Kläger das Gericht:
    a. fest­zu­stel­len, dass das CMS-[]mandat will­kür­lich und unbe­re­chen­bar und gemäß dem APA rechts­wid­rig ist;
    b. fest­zu­stel­len, dass das CMS-[]mandat gegen das Gesetz ver­stößt und die gesetz­li­chen Befugnisse nach dem APA überschreitet;
    c. fest­zu­stel­len, dass das CMS-[]mandat gegen die ver­fah­rens­recht­li­chen Anforderungen des APA verstößt;
    d. fest­zu­stel­len, dass das CMS-[]mandat gegen die Verfahrensvorschriften des Social Security Act verstößt;
    e. fest­zu­stel­len, dass das CMS-[]mandat gegen 42 U.S.C. § 1395z ver­stößt, weil das CMS es ver­säumt hat, sich mit den zustän­di­gen staat­li­chen Stellen zu beraten;
    f. fest­zu­stel­len, dass das CMS-[]mandat gegen 42 U.S.C. § 1302(b)(1) ver­stößt, weil das CMS kei­ne Gesetzesfolgenabschätzung erstellt hat;
    g. fest­zu­stel­len, dass das CMS-[]mandat gegen die Spending Clause, die Anticommandeering Doctrine und den Zehnten Verfassungszusatz verstößt;
    h. Das CMS-[]mandat aufzuheben;
    i. Untersagen Sie den Beklagten und allen ande­ren Behörden oder Angestellten der Vereinigten Staaten sowie allen Personen, die mit ihnen zusam­men­ar­bei­ten, die Durchsetzung des CMS-[]mandats;
    j. den Klägern ihre Kosten und ange­mes­se­ne Anwaltshonorare zuzu­spre­chen; und
    k. Gewährung ande­rer und wei­te­rer Rechtsmittel, die das Gericht für ange­mes­sen und gerecht hält."

    "Rechtsanwalt für die Klägerseite"
    ——
    (Der Wind peitscht hin und her.)
    "Vor dem United States District Court
    Nördlicher Bezirk von Texas
    Abteilung Amarillo
    NO. 2:21-cv-00229‑Z
    TEXAS CONSERVATIVE COALITION "AMICUS CURIAE" SCHRIFT ZUR UNTERSTÜTZUNG DER KLÄGER, STATE OF TEXAS, ET AL.
    ein­ge­reicht am 8. Dezember 2021
    Karen Mitchel (Gerichtsschreiberin, U.S. Bezirksgericht)"
    https://affordablecareactlitigation.files.wordpress.com/2021/12/tx-v-cms-tx-con-c-amicus-12–8.pdf
    (20 Seiten)

    "STATE OF TEXAS, et al. (Kläger)
    VS.
    XAVIER BECERRA, et al. (Angeklagte)"

    "(ii) INHALTSVERZEICHNIS [ (.) Seite]
    (iii+iv) TABELLE DER BEHÖRDEN
    (1) OFFENLEGUNG DER INTERESSEN
    (2) INTERESSE DES AMICUS (& UNTERZEICHNER)
    (4) HINTERGRUND
    (5) ZUSAMMENFASSUNG DER ARGUMENTE
    (7) ARGUMENT
    (7) – I. Das CMS-Mandat greift in die Gesetzgebungskompetenz der Bundesstaaten ein
    (7) – II. Gesetze über Immunisierung und []ung sind die Verantwortung der staat­li­chen Legislative
    (9) – - a. Immunisierungsanforderungen in Texas
    (10) – - b. Ausnahmen von Immunisierungs- und []vor­schrif­ten
    Anforderungen in Texas
    (11) – III. Maßnahmen der texa­ni­schen Legislative in Bezug auf
    COVID-19
    (12) – IV. Schlussfolgerung
    (14) ANTRAG
    (15) BESCHEINIGUNG DER EINHALTUNG
    (16) DIENSTBESCHEINIGUNG"

    "IV. Schlussfolgerung
    Die Gesetzgeber der Bundesstaaten kön­nen die Bedürfnisse ihrer eige­nen Wähler viel bes­ser beur­tei­len als nicht gewähl­te Bundesbürokraten. Aus die­sem Grund behal­ten die Grundsätze des Föderalismus die Art von Polizeibefugnissen, die erfor­der­lich sind, um dra­sti­sche Maßnahmen im Bereich der öffent­li­chen Gesundheit anzu­ord­nen, den ein­zel­staat­li­chen Gesetzgebern vor. Die Personen, die über die Befugnis zum Erlass solch weit­rei­chen­der Reformen ver­fü­gen, soll­ten den betrof­fe­nen Wählern gegen­über rechen­schafts­pflich­tig sein. Mandate wie das CMS-[]mandat stel­len eine Art der öffent­li­chen Politik dar, die die texa­ni­sche Legislative abge­lehnt hat. Die Bundesregierung hat kein Recht, sich ein­zu­mi­schen und die­se Entscheidung an sich zu rei­ßen. TCC bit­tet die­ses Gericht höf­lich, das Vorrecht der staat­li­chen Gesetzgeber zu schüt­zen und das CMS-[]mandat für rechts- und ver­fas­sungs­wid­rig zu erklären.

    ANTRAG
    DARUM bit­tet Amicus respekt­voll dar­um, dass das Gericht in die­sem Fall zugun­sten der Kläger ent­schei­det und das CMS-[]mandat sowohl für rechts­wid­rig als auch für ver­fas­sungs­wid­rig erklärt.

    Respektvoll ein­ge­reicht,
    /s/ Russell H. Withers
    RUSSELL H. WITHERS; Russell@​txcc.​org
    Im Namen der Texas Conservative Coalition und ihrer Mitgliedsunterzeichner"
    ——
    (Im Herzen des Sturms.)
    "VOR DEM BEZIRKSGERICHT DER VEREINIGTEN STAATEN
    FÜR DEN NÖRDLICHEN BEZIRK VON TEXAS
    ABTEILUNG AMARILLO
    Fall 2:21-cv-00229‑Z;
    Eingereicht am 15.12.21"
    https://affordablecareactlitigation.files.wordpress.com/2021/12/tx-v-cms-order-for-emergency-hearing-12–15.pdf

    "STATE OF TEXAS, et al. (Kläger),
    vs.
    XAVIER BECERRA, in sei­ner offi­zi­el­len Eigenschaft als Sekretär des United States Department of Health and Human Services, et al. (Beklagte).

    BESCHLUSS
    Am 3. Dezember 2021 gab das Gericht dem Antrag der Beklagten auf Aussetzung des Verfahrens statt und wies bei­de Parteien an, das Gericht unver­züg­lich über eine "Intervening Court Action" zu infor­mie­ren. ECF No. 43 at 2. Die Kläger haben das Gericht über die jüng­ste Entscheidung des Fifth Circuit zur Aussetzung des Verfahrens infor­miert. Siehe ECF No. 49; Louisiana v. Becerra, – F.Supp.3d – , No. 21–30734 (5th Cir. Dec. 15, 2021). In sei­ner Entscheidung beschränk­te der Fifth Circuit die Reichweite der lan­des­wei­ten einst­wei­li­gen Verfügung des Western District of Louisiana gegen das CMS-Mandat auf die "14 Klägerstaaten", die unmit­tel­bar an die­sem Rechtsstreit betei­ligt sind. Louisiana, Nr. 21–30734, S. 5–6. Daher ist es den Vereinigten Staaten nicht län­ger unter­sagt, das CMS-[]mandat gegen Gesundheitsdienstleister und Zulieferer im Bundesstaat Texas durch­zu­set­zen. Es han­delt sich hier­bei um eine Nebenklage, wie sie das Gericht in sei­ner frü­he­ren Anordnung zur Aussetzung des Rechtsstreits in Betracht gezo­gen hat.
    Daher ord­net das Gericht an, dass bei­de Parteien zu einer drin­gen­den tele­fo­ni­schen Anhörung erschei­nen, um über den Antrag der Kläger auf eine einst­wei­li­ge Verfügung am 15. Dezember 2021 um 15:00 Uhr CST zu ent­schei­den. Die Parteien soll­ten dar­auf vor­be­rei­tet sein, den Beschluss des Fifth Circuit in der Rechtssache Louisiana v. Becerra zu erörtern.

    SO BESCHLOSSEN.
    15. Dezember 2021.
    MATTHEW J. KACSMARYK
    BEZIRKSRICHTER DER VEREINIGTEN STAATEN"
    ——
    "Persönlicher Twitter-Feed des texa­ni­schen Gouverneurs Greg Abbott @GregAbbott_TX
    BREAKING:
    Ein Bundesrichter in Texas hat soeben eine einst­wei­li­ge Verfügung erlas­sen, mit der die Biden-Administration dar­an gehin­dert wird, Mitarbeitern von Anbietern und Lieferanten von Medicaid und Medicare []stof­fe vorzuschreiben.
    vor 6 Std."
    https://​twit​ter​.com/​G​r​e​g​A​b​b​o​t​t​_​T​X​/​s​t​a​t​u​s​/​1​4​7​1​3​6​4​7​9​9​5​5​2​4​4​2​368

      1. @aa

        Über Weihnachten wer­de ich kaum Zeit haben, teilts euch ein. 😉

        (Die Geschichte dahin­ter ist gar nicht so uninteressant.
        Erst das Homelandsecurety-Urteil, dass schon die Probleme der Verallgemeinerung von Einzelmaßnahmen benennt. Dann die Urteile in nie­de­ren Instanzen, wel­che mas­si­ve Bedenken zum Ausdruck brin­gen. Schließlich die Bundesrichter, die die Probleme ins Licht der gro­ßen Öffentlichkeit rücken.
        Dabei geht es, im Grunde genom­men, um nichts Geringeres, als die ame­ri­ka­ni­sche Verfassung.

        Auch die Verhandlungen und Urteile sel­ber sind, jedes für sich genom­men, wah­re Meisterwerke, in denen sich, bis ins Kleinste, mit aller­hand Themen rund um Corona, von phi­lo­so­phosch über wis­sen­schaft­lich bis wirt­schaft­lich, aus­ein­an­der­ge­setzt wird. Daraus lie­ße sich auch eini­ges an Argumentation hier­zu­lan­de verwenden.

        Am Rüberbringen muß ich noch arbei­ten. Das ist Justiz, dass muß n bischen trocken sein. 😛 .)

        Frohes Fest und guten Rutsch, ihnen und ihrer bes­se­ren Hälfte, und allen ande­ren natür­lich auch. 🙂

  18. Жить не по лжи!
    Live Not by Lies

    On the day Solzhenitsyn was arre­sted, February, 12, 1974, he released the text of “Live Not by Lies.” The next day, he was exi­led to the West, …

    „But vio­lence ages swift­ly, a few years pass—and it is no lon­ger sure of its­elf. To prop its­elf up, to appear decent, it will wit­hout fail call forth its ally—Lies. For vio­lence has not­hing to cover its­elf with but lies, and lies can only per­sist through violence.“

    https://​www​.solz​he​nit​syn​cen​ter​.org/​l​i​v​e​-​n​o​t​-​b​y​-​l​ies

    In die­sem Essay for­dert Alexander Solschenizyn alle auf, so zu han­deln, dass kein ein­zi­ger Satz „die Wahrheit ver­zer­ren“ aus sei­ner Feder kommt, einen sol­chen Satz weder münd­lich noch schrift­lich aus­zu­drücken, kei­nen ein­zi­gen Gedanken zu zitie­ren, den er auf­rich­tig nicht teilt, sich nicht an poli­ti­schen Aktionen zu betei­li­gen, die sei­nem Wunsch nicht ent­spre­chen, nicht für die­je­ni­gen zu stim­men, die nicht wür­dig sind, gewählt zu wer­den. Darüber hin­aus schlug Solschenizyn die sei­ner Meinung nach gang­bar­ste Methode zur Bekämpfung des Regimes vor:

    Der zugäng­lich­ste Schlüssel zu unse­rer Befreiung: per­sön­li­che Nichtteilnahme an Lügen! Lass die Lüge alles bedecken, sie besitzt alles, aber wir wer­den uns auf dem Kleinsten aus­ru­hen: Lass sie nicht durch mich besitzen!

    https://www.wikide.wiki/wiki/ru/%D0%96%D0%B8%D1%82%D1%8C_%D0%BD%D0%B5_%D0%BF%D0%BE_%D0%BB%D0%B6%D0%B8

    «…набегают вопросы, а голова помрачённая. Что делать с Завещанием-программой? А—с „Жить не по лжи“? Оно заложено на несколько стартов, должно быть пущено, когда с автором случится: смерть, арест, ссылка.

    Но—что случилось сейчас? Ещё в колебании? ещё клонится? Ещё есть ли арест?

    А может, уже и не жив? Э‑э, если уж пришли, так решились. Только атаковать!

    Пускать! И метить вчерашней датой. (Пошло через несколько часов.) Тут звонит из Цюриха адвокат Хееб (нем.)рус.: „Чем может быть полезен мадам Солженицыной?“

    Сперва—даже смешно, хотя трогательно: чем же он может быть полезен?! Вдруг просверкнуло: да конечно же! Торжественно в телефон: „Прошу доктора Хееба немедленно приступить к публикации всех до сих пор хранимых произведений Солженицына!“—пусть слушает ГБ!..»

    https://ru.wikipedia.org/wiki/%D0%96%D0%B8%D1%82%D1%8C_%D0%BD%D0%B5_%D0%BF%D0%BE_%D0%BB%D0%B6%D0%B8!

    Der Archipel Gulag (Архипелаг ГУЛАГ Archipelag GULAG) 

    https://​de​.wiki​pe​dia​.org/​w​i​k​i​/​D​e​r​_​A​r​c​h​i​p​e​l​_​G​u​lag

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