Das teilte das Paul-Ehrlich-Institut bereits am 24.4.2022 mit:
»Bis zum 03.03.2022 sind dem Paul-Ehrlich-Institut 859 Verdachtsfälle einer Nebenwirkung nach Comirnaty bei Kindern im Alter von 5 bis 11 Jahren berichtet worden. Die Melderate beträgt vier Fälle auf 10.000 Impfungen, Mädchen und Jungen waren etwa gleich häufig betroffen. Die überwiegende Mehrzahl der unerwünschten Reaktionen war nicht schwerwiegend. Die gemeldeten Reaktionen ähneln denen in klinischen Prüfungen vor Zulassung. Ein neues Risikosignal wurde nicht identifiziert. Bis zum Stichtag der Auswertung wurde kein Fall einer bestätigen Myokarditis und/oder Perikarditis berichtet…«
In einem verlinkten Fachartikel wird auf die Untererfassung hingewiesen. Dort ist auch zu erfahren, daß für die Zulassung lediglich ca. 3.000 Kinder klinisch geprüft wurden:
»… Zum Zeitpunkt der Zulassung waren Sicherheitsdaten aus klinischen Prüfungen bei mehr als 3.000 Kindern im Alter von 5–11 Jahren verfügbar. Die häufigsten Nebenwirkungen, die bei Kindern in dieser Altersgruppe in der klinischen Prüfung auftraten, waren Schmerzen an der Injektionsstelle, Müdigkeit, Kopfschmerzen, Rötung und Schwellung an der Injektionsstelle, Muskelschmerzen und Schüttelfrost. Diese Reaktionen waren meist leicht oder mäßig ausgeprägt und klangen innerhalb weniger Tage nach der Impfung ab…
[Es] ist zu berücksichtigen, dass nicht alle Nebenwirkungen gemeldet werden, z.B., weil ein Zusammenhang mit der Impfung nicht gesehen wird oder weil nach dem Infektionsschutzgesetz keine Meldepflicht besteht (siehe unten). Daher lassen sich mit der Spontanerfassung von Verdachtsfällen von Nebenwirkungen zwar sehr gut neue mögliche Risikosignale detektieren, zumeist ist die Spontanerfassung aber nicht geeignet, die Kausalität einer unerwünschten Reaktion mit der Impfung zu belegen und/oder die Häufigkeit einer Nebenwirkung zu ermitteln. Dafür müssen bei entsprechendem Verdacht auf ein Risikosignal weitere Untersuchungen oder Studien durchgeführt werden…«
Derartige Untersuchungen hat des Paul-Ehrlich-Institut verweigert. Es zog vor, Risikosignale zu leugnen.
Was sind schwerwiegende Nebenwirkungen?
»Schwerwiegende Nebenwirkungen sind nach § 4 des Arzneimittelgesetzes Nebenwirkungen, die tödlich oder lebensbedrohend sind, eine stationäre Behandlung oder Verlängerung einer stationären Behandlung erforderlich machen, zu bleibender oder schwerwiegender Behinderung, Invalidität, kongenitalen Anomalien oder Geburtsfehlern führen…
Als schwerwiegende Fälle wurden 54 der 865 Verdachtsmeldungen klassifiziert.…Die Melderate von Verdachtsfällen einer Nebenwirkung betrug 43 Verdachtsfallmeldungen auf 100.000 Impfungen und für schwerwiegende Reaktionen 2,65 Verdachtsfallmeldungen auf 100.000 Impfdosen.«
Ich warte auf den Hit "Sind so kleine Raten", gesungen von Melanie Brinkmann vielleicht?
(Hervorhebungen in blau nicht im Original.)