Baden-Württemberg "lockert": Gesunde müssen draußen bleiben

»Dazu sagt Sozialminister Manfred Lucha: „Es steht jedem frei, am gesell­schaft­li­chen Leben geimpft oder gete­stet teil­zu­neh­men. Wir wol­len und wir wer­den den Menschen ihre Freiheitsrechte zurück­ge­ben. Aber da die Pandemie noch nicht vor­bei ist, geht das nur mit '3 G'. Ich appel­lie­re noch ein­mal an die Menschen: Lassen Sie sich imp­fen.“ Die Impfzentren hät­ten inzwi­schen genü­gend frei Termine, so Lucha, und wei­ter: „Auch über­bie­ten sich die Kommunen nahe­zu in krea­ti­ven Vor-Ort-Aktionen, die alle auf unse­rer Kampagnen-Seite www​.dran​blei​benbw​.de zu fin­den sind.“«
sued​ku​rier​.de

29 Antworten auf „Baden-Württemberg "lockert": Gesunde müssen draußen bleiben“

  1. "Aber da die Pandemie noch nicht vor­bei ist, geht das nur mit '3 G'.": Genaugenommen sind die Grünen damit der Wahllüge über­führt. Denn in deren Wahlprogramm zur Landtagswahl BW 2021 steht: "Erst wenn Impfstoffe in aus­rei­chen­der Menge oder wirk­sa­me Therapiemöglichkeiten zur Verfügung ste­hen, kön­nen wir wie­der in die gewohn­te Normalität zurückkehren."
    https://​www​.grue​ne​-bw​.de/​w​p​-​c​o​n​t​e​n​t​/​u​p​l​o​a​d​s​/​2​0​2​1​/​0​1​/​G​r​u​e​n​e​B​W​-​L​a​n​d​t​a​g​s​w​a​h​l​p​r​o​g​r​a​m​m​-​2​0​2​1​-​W​a​c​h​s​e​n​-​w​i​r​-​u​e​b​e​r​-​u​n​s​-​h​i​n​a​u​s​.​pdf, Seite 212
    Impstoffe sind inzwi­schen in aus­rei­chen­der Menge vor­han­den, also bricht Lucha das Wahlversprechen der Grünen.

    Das Wahlprogramm ist ja schon in sich wider­sprüch­lich, denn auf Seite 11 ist nicht von Therapiemöglichkeiten die Rede und außer­dem gel­ten die Einschränkungen nur, wenn wir uns wegen kal­tem Wetter in geschlos­se­nen Räumen aufhalten. 😀
    "Solange noch kein Impfstoff in aus­rei­chen­der Menge zur Verfügung steht und wir uns wegen der kal­ten Witterung über­wie­gend in geschlos­se­nen Räumen auf­hal­ten, müs­sen wir mit Einschränkungen leben."

    1. @Thomas Traber:
      Nö. Ist kei­ne Lüge.
      "Erst wenn Impfstoffe in aus­rei­chen­der Menge (…) zur Verfügung ste­hen, kön­nen wir wie­der in die gewohn­te Normalität zurückkehren."
      Da steht nun­mal: KÖNNEN nicht WERDEN.

      Es gibt kein Entrinnen: die grü­nen Zeloten glau­ben wahr­schein­lich auch tat­säch­lich, dass mit dem "zur Verfügung ste­hen" nicht gemeint ist, dass es irgend­wo spritz­be­reit und unter Polizeischutz im Kühlschrank rum­gam­melt, son­dern dass man es, wenn es Ramschware gewor­den ist und nie­mand mehr danach lechzt, eben den "Schlurchis" (Zitat Lucha) zu deren Besten (aka: "Aller") auf­drän­gen MUSS.
      Und sei es nur, um dem angeb­lich doo­fen Rest den Stempel: Impf-geg­ner, ‑ver­wei­ge­rer, ‑nazi o.ä. erfolg­reich auf­drän­gen zu können.

  2. GGG ist doch kei­ne Lockerung! Zum Frisör nur noch mit Spritze! Oder die ernied­ri­gen­de Prozedur des Tests über sich erge­hen las­sen. Was dar­an soll denn da eine Lockerung sein!?

    MFG, schö­nes WE.

  3. Impfen im Puff fehlt noch, das wäre auch eine Zielgruppe.
    Solche Politiker bit­te zunächst in die Geschlossene, bis die Prozesse losgehen.

    1. Die hät­ten kein Problem damit, das durch­zu­set­zen, schließ­lich fliegt die High Society um die hal­be Welt für irgend­wel­che Orgien (VW-Betriebsrat in Brasilien) oder man hält sei­ne per­sön­li­che Mätresse. Der gering­ver­die­nen­de Puffbesucher bzw. jene Frauen, die sich in die­sem Billigsegment her­um­tum­meln (Mätresse ist lukra­ti­ver, stellt aber auch höhe­re Anforderungen an die Frau), sind die Gearschten.

    1. @some1: Wie der Autor sagt, das ist Propaganda. Für mich eine von der üblen Sorte. Ein Foto von einem "Graffiti von einem unbe­kann­ten Ort irgend­wo im heu­ti­gen 'New Normal' Deutschland" soll was bewei­sen? Wer mag das Graffiti erzeugt haben?

  4. Die sind doch bei der BW-Regierung von allen guten Geistern verlassen.

    Heute, Samstag 14.08.2021, ist auf der BW-Regierungsseite zu lesen: "An die­sem Wochenende soll die neue Corona-Verordnung not­ver­kün­det werden."
    Ab Montag soll die neue Corona-Verordnung in Kraft treten.
    "Die Landesregierung hat sich auf wich­ti­ge Punkte der neu­en Corona-Verordnung, die am Montag, 16. August, in Kraft tre­ten soll, verständigt."
    Kein Mensch weiß bis­her, was drin ste­hen wird. Wird Sonntagnacht die Wundertüte geöffnet?
    https://​www​.baden​-wuert​tem​berg​.de/​d​e​/​s​e​r​v​i​c​e​/​p​r​e​s​s​e​/​p​r​e​s​s​e​m​i​t​t​e​i​l​u​n​g​/​p​i​d​/​n​e​u​e​-​c​o​r​o​n​a​-​v​e​r​o​r​d​n​u​n​g​-​z​u​m​-​1​6​-​a​u​g​u​s​t​-​2​0​21/

    Demnächst bringt der Kretschmann/Lucha-Verein wahr­schein­lich Verordnungen, die rück­wir­kend gelten.

    1. @Anton – tat­säch­lich ist es völ­lig 'nor­mal', dass für BW Coronaverordnungen, die ab Montags gel­ten, am Wochenende vor­her 'not­ver­kün­det' wer­den .…und in mei­nem Arbeitsbereich kam es durch­aus schon mehr­fach vor, dass Vorgaben durch das zustän­di­ge Ministerium bekannt gemacht wur­den, die schon Tage vor­her in Kraft getre­ten waren..der pure Wahnsinn

  5. Hinweisen möch­te ich hier auf die von der WHO ver­öf­fent­lich­te „ COVID-19 Falldefinitionen“:
    “WHO COVID-19: Case Definitions Updated in Public health sur­veil­lan­ce for COVID-19, published 16 December 2020”
    https://​www​.who​.int/​p​u​b​l​i​c​a​t​i​o​n​s​/​i​/​i​t​e​m​/​W​H​O​-​2​0​1​9​-​n​C​o​V​-​S​u​r​v​e​i​l​l​a​n​c​e​_​C​a​s​e​_​D​e​f​i​n​i​t​i​o​n​-​2​0​2​0.2 .
    Darin wird unter­schie­den nach VERDACHTSFALL („Suspected case of SARS-CoV‑2 infec­tion“), nach WAHRSCHEINLICHER INFEKTION („Probable case of SARS-CoV‑2 infec­tion“) und nach BESTÄTIGTER INFEKTION („Confirmed case of SARS-CoV‑2 infec­tion”) geord­net nach fol­gen­den Kriterien (über­setzt von die­sem Einsender)

    COVID-19-VERDACHTSFALL
    A – Eine Person, wel­che die­se kli­ni­schen UND epi­de­mio­lo­gi­schen Kriterien erfüllt:
    Klinische Kriterien:
    – Akutes Auftreten von Fieber UND Husten;
    ODER
    – Akutes Auftreten von JEDEM der DREI ODER MEHR der fol­gen­den Anzeichen oder Symptome:
    Fieber, Husten, all­ge­mei­ne Schwäche/Müdigkeit, Kopfschmerzen, Myalgie(Muskelschmerzen),
    Halsschmerzen, Schnupfen, Dyspnoe (Luft‑, Atemnot), Anorexie (Appetitlosigkeit) /Übelkeit/ Erbrechen,
    Diarrhö, ver­än­der­ter men­ta­ler Status.
    UND
    Epidemiologische Kriterien:
    – Aufenthalt oder Arbeit in einem Gebiet mit hohem Übertragungsrisiko des Virus:
    geschlos­se­ne Wohnsiedlungen, huma­ni­tä­re Einrichtungen wie Lager und lager­ähn­li­che Einrichtungen
    für Vertriebene; jeder­zeit inner­halb der letz­ten 14 Tage vor Auftreten der Symptome;
    ODER
    – Aufenthalt oder Reise in ein Gebiet mit gemein­schaft­li­cher Übertragung zu irgend­ei­nem Zeitpunkt
    inner­halb der 14 Tage vor Auftreten der Symptome;
    ODER
    – Arbeit im Gesundheitswesen, ein­schließ­lich in Gesundheitseinrichtungen oder in der Gemeinde;
    jeder­zeit inner­halb der letz­ten 14 Tage vor dem Auftreten der Symptome.
    B – Ein Patient mit schwe­rer aku­ter Atemwegserkrankung (SARI: aku­te Atemwegsinfektion mit Fieber
    in der Vorgeschichte oder gemes­se­nem Fieber von ≥ 38 C°; und Husten; mit Beginn inner­halb der
    letz­ten 10 Tage; und erfor­dert einen Krankenhausaufenthalt).
    C – Asymptomatische Personen, die kei­ne epi­de­mio­lo­gi­schen Kriterien erfül­len mit einem (fett gedruckt) posi­ti­ven SARS-Cov‑2 Antigen RDT

    WAHRSCHEINLICHER COVID-19-Fall
    A – Ein Patient, der die oben genann­ten kli­ni­schen Kriterien erfüllt UND ein Kontakt zu einem wahr­schein­li­chen oder bestä­tig­ten Fall ist, oder epi­de­mio­lo­gisch mit einem Covid-Cluster mit min­de­stens einem bestä­tig­ten Fall
    in Verbindung steht.
    B – Ein Verdachtsfall mit Befunden in der Thoraxaufnahme, die auf eine COVID-19-Erkrankung hinweisen
    C – Eine Person mit kürz­lich auf­ge­tre­te­ner Anosmie (Verlust des Geruchsinns) oder Ageusie (Verlust des Geschmacksinns) bei Fehlen einer ande­ren iden­ti­fi­zier­ten Ursache.
    D – Tod, nicht ander­wei­tig erklärt, bei einem Erwachsenen mit Atemnot vor dem Tod UND war Kontaktperson eines wahr­schein­li­chen oder bestä­tig­ten Falls oder mit einem COVID-19-Cluster verbunden.

    BESTÄTIGTER FALL einer SARS-CoV‑2 Infektion
    A – Eine Person mit einem (fett gedruckt) posi­ti­ven Nucleic Acid Amplification Test (NAAT)
    B – Eine Person mit einem (fett gedruckt) posi­ti­ven SARS-CoV‑2 Antigen-RDT Test UND wel­che einen der wahr­schein­li­chen Falldefinitionen oder den Kriterien A oder B der Verdachtsfälle erfüllt
    C – eine asym­pto­ma­ti­sche Person mit einem (fett gedruckt) posi­ti­ven SARS-CoV‑2 Antigen-RDT Test, wel­che Kontakt hat mit einem ver­mu­te­ten oder bestä­tig­ten Fall
    (Ende WHO-Def.)

    Geht man die Kriterien ein­zeln durch und streicht die Test-posi­tiv und COVID-Teile, erken­ne ich die Standardsymptome für leich­te bis schwe­re Atemwegs- und Grippeerkrankungen. Das erklärt wohl auch, was das RKI im April d.J. meldete:
    „Die Grippewelle 2020/2021 ist ausgeblieben"
    Tagesschaumeldung vom 22.04.2021 08:25 Uhr
    Die jüng­ste Grippesaison war so schwach, dass sie den Namen Grippewelle nicht ver­dient: Gerade ein­mal gut 500 Fälle haben die Behörden gezählt. Das gab es seit Beginn der Grippeüberwachung vor fast 30 Jahren noch nie.
    https://​www​.tages​schau​.de/​i​n​l​a​n​d​/​s​c​h​w​a​c​h​e​-​g​r​i​p​p​e​w​e​l​l​e​-​1​0​1​.​h​tml . Alles klar?

  6. Einschätzung von RA Holger Fischer zur Testpflicht in Schulen bei gleich­zei­ti­ger Anwesenheitspflicht. 

    "..Wenn, beson­ders in Baden- Württemberg, die Test- oder Maskenverweigerung nun als Verletzung der Schulpflicht gewer­tet wird – dann soll­te man nicht war­ten, bis einem der Schulleiter am Ende tat­säch­lich die Polizei schickt oder bis der Bußgeldbescheid kommt. Man kann auch mor­gens mit dem unge­te­ste­ten Kind in die Schule gehen und sich dann mit dem Kind vom Schulgelände wer­fen las­sen. Pflicht erfüllt, In den Test trotz­dem nicht eingewilligt.
    Da der Test immer noch „frei­wil­lig“ ist, es kei­ne Mittel zur Zwangstestung durch Dritte gibt, könn­te man hier die Grenze zwi­schen Schulpflicht und frei­wil­li­ger Testverweigerung zie­hen. Ich hat­te das schon bei Einführung der Tests im April als Möglichkeit dargestellt. .."

    https://t.me/s/LoewenNetzwerk/618

    🙂

  7. "DU MUSST NUR DIE LAUFRICHTUNG ÄNDERN " sagt die Katze zur Maus.….
    Ich hof­fe , dass in die­sem Fall die "Maus" intel­li­gen­ter als die "Katze" ist.

  8. Noch etwas, was es nie geben wird? Aber ein paar Gedanken las­sen sich schon­mal dazu anstel­len? (und wenn sich schon­mal jemand die Mühe gemacht hat, war­um es nicht mal ausprobieren?)
    "Vorläufige ope­ra­tio­nel­le Erwägungen für die Umsetzung des Abschirmungsansatzes zur Verhinderung von COVID-19-Infektionen in huma­ni­tä­ren Einrichtungen
    Aktualisiert 26. Juli 2020"
    https://​www​.cdc​.gov/​c​o​r​o​n​a​v​i​r​u​s​/​2​0​1​9​-​n​c​o​v​/​g​l​o​b​a​l​-​c​o​v​i​d​-​1​9​/​s​h​i​e​l​d​i​n​g​-​a​p​p​r​o​a​c​h​-​h​u​m​a​n​i​t​a​r​i​a​n​.​h​tml

    "Dieses Dokument ent­hält Überlegungen aus der Sicht der U.S. Centers for Disease Control & Prevention (CDC) zur Umsetzung des Abschirmungsansatzes in huma­ni­tä­ren Einrichtungen, wie er in Leitfäden für Lager, Vertriebene und res­sour­cen­ar­me Umgebungen beschrie­ben wird.(1,2) Dieser Ansatz wur­de noch nie doku­men­tiert und hat bei huma­ni­tä­ren Partnern, die Hilfsmaßnahmen in die­sen Umgebungen unter­stüt­zen, Fragen und Bedenken her­vor­ge­ru­fen. Ziel die­ses Dokuments ist es, die poten­zi­el­len Herausforderungen bei der Umsetzung des Shielding-Ansatzes aus Sicht der CDC auf­zu­zei­gen und Denkanstöße für die Umsetzung zu geben, solan­ge kei­ne empi­ri­schen Daten vor­lie­gen. Die Überlegungen basie­ren auf den aktu­el­len Erkenntnissen über die Übertragung und den Schweregrad der Coronavirus-Erkrankung 2019 (COVID-19) und müs­sen mög­li­cher­wei­se über­ar­bei­tet wer­den, sobald wei­te­re Informationen ver­füg­bar sind. Bitte über­prü­fen Sie die CDC-Website regel­mä­ßig auf Aktualisierungen."
    "Basierend auf den aktu­el­len Erkenntnissen", des CDC, "über die Übertragung und den Schweregrad der Coronavirus-Erkrankung 2019 (COVID-19)", sah sich das CDC gezwun­gen, "Überlegungen" "zur Umsetzung des Abschirmungsansatzes in huma­ni­tä­ren Einrichtungen" zu täti­gen. (Sehe ich dies in irgend­ei­ner Weise falsch?)

    "Was ist der Shielding-Ansatz(1)?
    Das Abschirmungskonzept zielt dar­auf ab, die Zahl der schwe­ren COVID-19-Fälle zu ver­rin­gern, indem der Kontakt zwi­schen Personen, die ein höhe­res Risiko haben, schwer zu erkran­ken ("Hochrisikopersonen"), und der all­ge­mei­nen Bevölkerung ("Niedrigrisikopersonen") ein­ge­schränkt wird. Hochrisikopersonen wür­den vor­über­ge­hend in siche­re oder "grü­ne Zonen" umge­sie­delt, die je nach Kontext und Umfeld auf Haushalts‑, Nachbarschafts‑, Lager-/Sektoren- oder Gemeindeebene ein­ge­rich­tet würden.(1,2) Sie hät­ten nur mini­ma­len Kontakt zu Familienmitgliedern und ande­ren Bewohnern mit gerin­gem Risiko."
    Mit einer Viruerkrankung als Begründung, läßt sich jeder Mensch, jedes Tier, jeder Fisch, jeder Vogel, jede Pflanze, mit­tels PCR-posi­tiv Test, zu einer "Hochrisikoperson" erklä­ren. Unter Umständen, jemand, der so gar kei­ne Lust hat, an Spritz-Experimenten teil­zu­neh­men, könn­te eine soge­nann­te "Hochrisikoperson" sein, die, was ein Glück, "nur vor­rü­ber­ge­hen" in freund­li­che "grü­ne Zonen" umge­sie­delt wer­den will/darf/kann/soll/will müssen/darf sollen/ muß können/ soll müssen/muß.

    "Derzeitige Erkenntnisse deu­ten dar­auf hin, dass älte­re Erwachsene und Menschen jeden Alters mit schwe­ren Grunderkrankungen ein höhe­res Risiko haben, an COVID-19 zu erkranken.(3) In den mei­sten huma­ni­tä­ren Einrichtungen machen älte­re Bevölkerungsgruppen nur einen klei­nen Prozentsatz der Gesamtbevölkerung aus.(4,5) Aus die­sem Grund schlägt das Konzept der Abschirmung vor, Hochrisikopersonen phy­sisch von der Allgemeinbevölkerung zu tren­nen, um den Einsatz der begrenz­ten ver­füg­ba­ren Ressourcen zu prio­ri­sie­ren und die Durchführung lang­fri­sti­ger Eindämmungsmaßnahmen in der Allgemeinbevölkerung zu vermeiden."
    Die Altenheime also ein­fach zuschlie­ßen? Erledigt.

    "Theoretisch kann die Abschirmung ihr Ziel, Hochrisikopopulationen vor Krankheit und Tod zu schüt­zen, errei­chen. Die Umsetzung die­ses Konzepts erfor­dert jedoch eine strik­te Einhaltung der Vorschriften(1,6,7). Eine unbe­ab­sich­tig­te Einschleppung des Virus in eine grü­ne Zone kann zu einer raschen Übertragung auf die am stärk­sten gefähr­de­ten Bevölkerungsgruppen füh­ren, die durch das Konzept geschützt wer­den sollen."
    Es ist nur zu ihrem Besten. Bloß kei­ne Spaltung in der Bevölkerung erzeugen.

    "Eine Zusammenfassung des von Favas beschrie­be­nen Abschirmungsansatzes ist in Tabelle 1 dar­ge­stellt. Ausführliche Informationen fin­den Sie in den Leitlinien für die Prävention von COVID-19-Infektionen bei Hochrisikopersonen in res­sour­cen­ar­men Gebieten, Vertriebenen, Lagern und lager­ähn­li­chen Einrichtungen(1,2)."
    Von der roma­ti­schen "grü­nen Zone", direkt zur Vertreibung in res­sour­cen­ar­me Gebiete mit Lagern und lager­ähn­li­chen Einrichtungen, ging schnell.

    "Tabelle 1: Zusammenfassung des Abschirmungskonzepts(1)
    1. Ebene
    2. Bewegung/Interaktionen"

    1. Haushaltsebene (HH):
    Ein spe­zi­el­ler Raum/Bereich für Hochrisikopersonen, die phy­sisch von ande­ren HH-Mitgliedern iso­liert sind.
    2. HH-Mitglieder mit gerin­gem Risiko soll­ten die grü­ne Zone nicht betre­ten. Falls ein Betreten erfor­der­lich ist, soll­te dies nur von gesun­den Personen nach dem Waschen der Hände und dem Tragen von Gesichtsbedeckungen vor­ge­nom­men wer­den. Interaktionen soll­ten in einem siche­ren Abstand (ca. 2 Meter) erfol­gen. Minimale Bewegung von Personen mit hohem Risiko außer­halb der grü­nen Zone. HH-Mitglieder mit gerin­gem Risiko hal­ten sich außer­halb des Hauses wei­ter­hin an die sozia­len Distanzierungs- und Hygienepraktiken."
    Das gabs mal als Satire-Ansatz bei #alles­dicht­ma­chen. War wohl doch kei­ne Satrie, son­dern ein, miss­ver­stan­de­ner, gut­ge­mein­ter, vor­weg­ge­nom­mer Ratschlag.

    "1. Nachbarschaftsebene:
    Eine bestimm­te Unterkunft/Gruppe von Unterkünften (max. 5–10 Haushalte) inner­halb eines klei­nen Lagers oder Gebiets, in dem Hochrisikopersonen zusam­men unter­ge­bracht sind. Die Nachbarn "tau­schen" die Haushalte, um Hochrisikopersonen unterzubringen.
    2. Dasselbe wie oben"
    Zum Glück, nur kurz­fri­stig, mal kom­plett, alles umsiedeln.

    "1. Lager/Sektorebene:
    Eine Gruppe von Unterkünften wie Schulen, Gemeinschaftsgebäude inner­halb eines Lagers/Sektors (max. 50 Hochrisikopersonen in einer ein­zi­gen grü­nen Zone), in der Hochrisikopersonen phy­sisch iso­liert sind.
    2. Ein Zugangspunkt wird für den Austausch von Lebensmitteln, Vorräten usw. genutzt. Ein Begegnungsbereich wird für die Interaktion zwi­schen Bewohnern und Besuchern genutzt, wobei ein phy­si­scher Abstand (2 Meter) ein­ge­hal­ten wird. Keine Bewegung in oder außer­halb der grü­nen Zone."
    (das wird hier echt "Camp/Sector Level" bezeich­net. es komt nicht von mir. deepl hat übersetzt.)
    Wie wird eine Abgrenzung bewerk­stel­ligt? Ein Zaun etwa? Mit ver­schließ­ba­rem Eingang, viel­leicht? Warum, aus­drück­lich, eine Schule neh­men? (Im Zuge die­ses Berichtes, kei­ne fal­sche Frage.)

    "Betriebliche Überlegungen
    Der Abschirmungsansatz erfor­dert meh­re­re Voraussetzungen für eine wirk­sa­me Umsetzung. Einige davon sind bereits erfüllt, dar­un­ter der Zugang zur Gesundheitsversorgung und die Bereitstellung von Nahrungsmitteln. Es gibt jedoch noch wei­te­re Voraussetzungen, die zusätz­li­che Überlegungen erfor­dern. Tabelle 2 ent­hält die Voraussetzungen oder Vorschläge, wie sie im Leitfaden zur Abschirmung genannt wer­den (Spalte 1), und die CDC stellt neben die­sen Voraussetzungen zusätz­li­che Fragen und Überlegungen an (Spalte 2)"
    An die­ser Stelle läßt sich die­ser Bericht nicht mehr nur als blo­ße, rein zufäl­li­ge, klei­ne Überlegung abtun. Hier wird gründ­lich eine Studie betrie­ben. Leider auch hier man­gel­haft. Es feh­len noch Skizzen von Architekten, Kostenprognosen für den Bau und den Erhalt und Nutzenanalysen für net­te Beschäftigungstherapien und freund­lich gemein­te Arbeitsmöglichkeitseinsätze.

    "Tabelle 2: Vorgeschlagene Voraussetzungen gemäß den Abschirmungsdokumenten und den betrieb­li­chen Erwägungen der CDC für die Umsetzung
    1. Vorgeschlagene Voraussetzungen
    *Wie in den Abschirmungsdokumenten angegeben
    2. Von der CDC vor­ge­schla­ge­ne Überlegungen"

    1. Jede grü­ne Zone ver­fügt über eine spe­zi­el­le Latrine/Badeeinrichtung für Hochrisikopersonen
    2. Der Abschirmungsansatz rät vom Bau neu­er Einrichtungen ab, um grü­ne Zonen ein­zu­rich­ten. Allerdings gibt es nur weni­ge Einrichtungen, die über bestehen­de Unterkünfte oder Gemeinschaftseinrichtungen mit spe­zi­el­len Latrinen/Badeeinrichtungen für Hochrisikopersonen ver­fü­gen. In die­sen Gegenden befin­den sich die mei­sten Latrinen außer­halb des Hauses und wer­den oft von meh­re­ren Haushalten gemein­sam genutzt.
    Wenn spe­zi­el­le Einrichtungen vor­han­den sind, soll­ten Sie für Sicherheitsmaßnahmen wie ange­mes­se­ne Beleuchtung, Handwasch-/Hygieneinfrastruktur, Wartung und Desinfektion der Latrinen sorgen.
    Es muss sicher­ge­stellt wer­den, dass die Einrichtungen für Hochrisikopersonen mit Behinderungen, Kinder und getrenn­te Geschlechter ab der Nachbarschaft/Lager ‑Ebene geeig­net sind."
    Ein Loch wer­den sie wohl noch gra­ben können.

    "1. Um den Kontakt mit Außenstehenden zu mini­mie­ren, soll­ten in jeder grü­nen Zone gesun­de Hochrisikopersonen woh­nen, die in der Lage sind, sich um Bewohner mit Behinderungen oder gerin­ge­rer Mobilität zu küm­mern. Andernfalls soll­ten Personen mit gerin­gem Risiko für die­se Aufgaben ein­ge­setzt wer­den, vor­zugs­wei­se Personen, die sich von einer bestä­tig­ten COVID-19-Infektion erholt haben und als immun gelten.
    2. Dies kann sich als schwie­rig erwei­sen, vor allem wenn die Pflegekräfte eben­falls ein hohes Risiko dar­stel­len. Da es sich bei den Pflegern häu­fig um Familienmitglieder han­delt, soll­te sicher­ge­stellt wer­den, dass die­se Strategie sozi­al oder kul­tu­rell akzep­ta­bel ist.
    Derzeit wis­sen wir nicht, ob eine frü­he­re Infektion Immunität verleiht."
    Für einen Protagonisten der Pandemie und Ratgeber für poli­ti­sche Entscheidungen, über eine Grippe, die seit nun ein­ein­halb Jahren welt­wei­ter Ausbreitung, inzwi­schen vier Mutationen her­vor­ge­bracht haben soll, scheint das CDC recht wenig zu wis­sen. Der Ratschlag eines Vereins, mit dem Namen "Centers for Disease Control and Prevention" (über­setz: Zentren für Seuchenkontrolle und ‑prä­ven­ti­on), alle zusam­men­zu­sper­ren, abzu­schlie­ßen und sie sich selbst zu über­las­sen, ist, hoch­pro­fes­sio­nell? ethisch? medi­zi­nisch? sozi­al? menschlich? 

    "1. Die grü­ne Zone und die Wohnbereiche für Hochrisikobewohner soll­ten an huma­ni­tä­re Mindeststandards (SPHERE) ange­passt werden.(6)
    2. Der Abschirmungsansatz erfor­dert die strik­te Einhaltung von Maßnahmen zur Infektionsverhütung und ‑kon­trol­le (IPC). Sie erfor­dern die unun­ter­bro­che­ne Verfügbarkeit von Seife, Wasser, Hygiene-/Reinigungsmitteln, Masken oder Gesichtsbedeckungen aus Stoff usw. für alle Personen in grü­nen Zonen. Es muss also sicher­ge­stellt wer­den, dass die Mindeststandards im Bereich der öffent­li­chen Gesundheit(6) ein­ge­hal­ten und mög­li­cher­wei­se ergänzt wer­den, um das Risiko ande­rer Ausbrüche außer­halb von COVID-19 zu ver­rin­gern. Das Erreichen und Aufrechterhalten der SPHERE6-Mindeststandards ist in die­sen Umgebungen für die Allgemeinbevölkerung schwierig.(8,9,10) Die Anwender soll­ten beden­ken, dass die Bereitstellung von Dienstleistungen und Hilfsmitteln für Hochrisikopersonen auf Kosten von Bewohnern mit gerin­gem Risiko gehen könn­te, wodurch die­se einem erhöh­ten Risiko für ande­re Ausbrüche aus­ge­setzt wären."
    Der Mindeststandard, in der soge­nann­ten drit­ten Welt, ist noch nicht ein­mal sau­be­res Trinkwasser und eine Mahlzeit am Tag. Bei Wasser und Brot ist ein wenig Dankbarkeit, mit der Aufgabe der Freiheit, für Klopapier und Seife, wohl nicht zu viel verlangt.

    "1. Überwachen und bewer­ten Sie die Umsetzung des Abschirmungskonzepts.
    2. Es müs­sen Überwachungsprotokolle für jede Art von grü­ner Zone ent­wickelt werden.
    Für die Überwachung der ein­zel­nen grü­nen Zonen muss spe­zi­el­les Personal bestimmt wer­den. Die Überwachung umfasst sowohl die Einhaltung der Protokolle als auch mög­li­che nach­tei­li­ge Auswirkungen oder Ergebnisse auf­grund von Isolation und Stigmatisierung. Es kann not­wen­dig sein, jeman­den inner­halb der grü­nen Zone zu beauf­tra­gen, wenn dies mög­lich ist, um die Bewegung in/aus den grü­nen Zonen zu minimieren."
    Ladies und Gentleman. Das CDC.
    (mir sind fast die Augen raus­ge­fal­len. Fake-News, Größenwahn oder medi­zi­ni­sche Fehlinformation?)

    "1. Männer und Frauen sowie Personen mit Tuberkulose (TB), schwe­ren Immundefekten oder Demenz soll­ten getrennt iso­liert werden.
    2. Um die­sen Grad der Trennung zu errei­chen, wären meh­re­re grü­ne Zonen erfor­der­lich, die jeweils zusätz­li­che Mittel/Ressourcen erfor­dern. Weitere Überlegungen betref­fen die Herausforderungen, die sich aus der Unterbringung ver­schie­de­ner Ethnien, sozio­kul­tu­rel­ler Gruppen oder Religionen in einer Einrichtung ergeben."
    Das CDC plant umfäng­lich. Ein Lager für die Männer. EIn Lager für die Frauen. EIn Lager für die Kinder. (kommt wirk­lich noch, 2 Abschnitte wei­er unten!) EIn Lager für die Behinderten. Ein Lager für die Alten. Ein Lager für die Christen. Ein Lager für die Juden. Ein Lager für die Moslems. Ein Lager für die Gender. Ein Lager für die Nicht-Gender. Ein Lager für die Schwarzen. Ein Lager für die Weißen. Ein Lager für die Gelben. …
    (Entschuldigung an alle, die sich über­gan­gen fühlen.)
    Achsoja. "Grüne Zonen". Mein Fehler.
    (bis zu 50 Personen, abge­schot­tet, über­wacht, durchs­truck­tu­riert, … (ein stin­cken­der Haufen Schei..e läßt sich auch mit Dung oder Exkremente oder sonst­wie künst­le­risch umschreiben.))
    (Ist ja nur eine Überlegung. (Bei dem Quellenangabenwald eine ziem­lich konkrete.))
    (Nur für den Fall der Fälle, wenn Leute in einer schwe­ren Seuche sind. (Oder in einer "Pandemie" PCR-posi­tiv getestet??))

    "1. Akzeptanz und Beteiligung der Gemeinschaft an der Gestaltung und Umsetzung
    2. Selbst bei Einbeziehung der Gemeinschaft kann das Risiko einer Stigmatisierung bestehen.(11,12) Isolation/Trennung von Familienmitgliedern, Verlust von Freiheit und per­sön­li­chen Interaktionen kön­nen zusätz­li­che psy­cho­so­zia­le Unterstützungsstrukturen/-syste­me erfor­dern. Siehe Abschnitt über zusätz­li­che Überlegungen wei­ter unten."
    Wie läßt sich den Kasernierten ver­mit­teln, dass sie, bit­te­schön, glück­lich zu sein haben? Vielleicht mit einer klei­nen Stigmatisierung? (gehts denn weni­ger Nazi (sry @ aa ich kom­me ein­fach nicht mehr umhin. bit­te strei­chen sie ein­fach alles im Kommentar, was ihnen nicht zusagt.))

    "1. Hochgefährdete Minderjährige soll­ten in der Isolation von einer ein­zi­gen Betreuungsperson beglei­tet wer­den, die auch als Bewohner der grü­nen Zone betrach­tet wird, was Bewegungen und Kontakte mit Personen außer­halb der grü­nen Zone betrifft.
    2. Schutzmaßnahmen sind ent­schei­dend für die Umsetzung. Sicherstellung einer ange­mes­se­nen, aus­rei­chen­den und akzep­ta­blen Betreuung ande­rer Minderjähriger oder Personen mit Behinderungen oder psy­chi­schen Erkrankungen, die im HH ver­blei­ben, wenn sie von ihrer Hauptbetreuungsperson getrennt sind."
    Bei uns dür­fen das inzwi­schen Ämter erle­di­gen, gericht­lich schon angedroht.

    "1. Die Unterkünfte in der grü­nen Zone soll­ten stets sau­ber gehal­ten wer­den. Den Bewohnern soll­ten die not­wen­di­gen Reinigungsmittel und ‑mate­ria­li­en zur Verfügung gestellt wer­den, um ihre Wohnräume zu reinigen.
    2. Hochrisikopersonen sind für die Reinigung und Instandhaltung ihres eige­nen Wohnraums und ihrer Einrichtungen ver­ant­wort­lich. Für Personen mit Behinderungen oder ein­ge­schränk­ter Mobilität ist dies unter Umständen nicht möglich.(11) Die Aufrechterhaltung der Hygienebedingungen in Gemeinschaftseinrichtungen ist außer­halb von Ausbruchsituationen schwierig.(7,8,9) Daher kann es not­wen­dig sein, zusätz­li­che per­so­nel­le Unterstützung bereitzustellen."
    Die wenig Kosten kön­nen noch, durch ein wenig freiwl­li­ge Zwangsbeschäftigung, mini­miert werden.

    "1. Grüne Zonen soll­ten in Bezug auf die Unterkunftsfläche pro Kopf geräu­mi­ger sein als das umge­ben­de Lager/der umge­ben­de Sektor, selbst auf Kosten einer grö­ße­ren Anzahl von Menschen mit gerin­gem Risiko.
    2. Stellen Sie sicher, dass die Ausrichtung auf Hochrisikopersonen nicht die Maßnahmen zur Risikominderung bei Personen mit gerin­gem Risiko zunich­te macht (räum­li­che Distanz auf Märkten oder an Wasserstellen, wo dies mög­lich ist, usw.). Eine unter­schied­li­che räum­li­che Verteilung je nach Risikostatus kann das poten­zi­el­le Expositionsrisiko für die übri­gen Bewohner mit gerin­gem Risiko erhö­hen und ist ange­sichts des begrenz­ten Raums und der Überbelegung in vie­len Gegenden inak­zep­ta­bel oder nicht durchführbar."
    Wenigstens für genug Auslauf soll(te) gesorgt sein.

    "Zusätzliche Überlegungen
    Der Abschirmungsansatz umreißt die all­ge­mei­ne "Logistik" der Umsetzung – wer, was, wo, wie. Die Umsetzung die­ser Strategien kann jedoch zusätz­li­che logi­sti­sche Herausforderungen mit sich brin­gen, die sich aus der Nichtverfügbarkeit von Waren, Transportbeschränkungen, begrenz­ten Personalkapazitäten und der Verfügbarkeit von Personal zur Deckung des erhöh­ten Bedarfs erge­ben. Der Ansatz geht nicht auf die poten­zi­el­len emo­tio­na­len, sozialen/kulturellen und psy­cho­lo­gi­schen Auswirkungen für die getrenn­ten Personen oder die Haushalte mit getrenn­ten Mitgliedern ein. Zusätzliche Überlegungen zur Bewältigung die­ser Herausforderungen wer­den im Folgenden vorgestellt."
    So. Hier nun die Lagerverwaltung, Das CDC, in Aktion.

    "Bevölkerungsmerkmale und Demografie
    Überlegung: Die Zahl der erfor­der­li­chen grü­nen Zonen könn­te grö­ßer sein als erwar­tet, da sie auf der Gesamtzahl der Hochrisikopersonen, den Krankheitskategorien und der Soziodemografie des Gebiets und nicht nur auf dem Anteil der älte­ren Bevölkerung basieren.
    Erläuterung: Ältere Erwachsene machen in vie­len Lagern in huma­ni­tä­ren Einrichtungen nur einen gerin­gen Prozentsatz der Bevölkerung aus (ca. 3–5 %4,5), in eini­gen huma­ni­tä­ren Einrichtungen kann jedoch mehr als ein Viertel der Bevölkerung in Hochrisikokategorien fallen(13,14,15), die auf Grund von Grunderkrankungen das Risiko einer Person für eine schwe­re COVID-19-Erkrankung erhö­hen kön­nen, wie z. B. chro­ni­sche Nierenerkrankung, Fettleibigkeit, schwe­re Herzerkrankungen, Sichelzellenkrankheit und Typ-2-Diabetes. Darüber hin­aus sind in vie­len Lagern und Siedlungen meh­re­re Nationalitäten unter­ge­bracht, was eine zusätz­li­che Trennung erfor­der­lich machen kann. So beher­bergt bei­spiels­wei­se das Flüchtlingslager Kakuma in Kenia Flüchtlinge aus 19 Ländern.(16)"
    Wer läßt sich denn, am besten, mit wem, im sel­ben Lager, zusam­men, einsperren?

    "Überlegungen zur Zeitachse
    Überlegung: Planen Sie einen län­ge­ren Zeitraum für die Umsetzung ein, min­de­stens 6 Monate.
    Erläuterung: Im Rahmen des Abschirmungskonzepts wird vor­ge­schla­gen, die grü­nen Zonen bei­zu­be­hal­ten, bis einer der fol­gen­den Umstände ein­tritt: (i) aus­rei­chen­de Krankenhauskapazitäten wer­den geschaf­fen; (ii) wirk­sa­me Impfstoffe oder the­ra­peu­ti­sche Optionen wer­den all­ge­mein ver­füg­bar; oder (iii) die COVID-19-Epidemie, von der die Bevölkerung betrof­fen ist, klingt ab."
    Soviel zur kurz­fri­sti­gen Umsiedlung. Gleich ein paar Ansätze, für eine Dauerschleife.

    "Angesichts der begrenz­ten Ressourcen und der begrenz­ten Gesundheitsversorgung, die der Bevölkerung in huma­ni­tä­ren Einrichtungen vor der Pandemie zur Verfügung stan­den, ist es unwahr­schein­lich, dass wäh­rend einer weit ver­brei­te­ten Übertragung aus­rei­chen­de Krankenhauskapazitäten (Betten, per­sön­li­che Schutzausrüstung, Beatmungsgeräte und Personal) zur Verfügung ste­hen wer­den. Die natio­na­len Kapazitäten in vie­len der Länder, in denen sich die­se Einrichtungen befin­den (z. B. Tschad, Myanmar und Syrien), sind begrenzt. Während des Höhepunkts der Übertragung könn­ten die Ressourcen schnell über­for­dert sein und den von der Notsituation betrof­fe­nen Bevölkerungsgruppen nicht zur Verfügung stehen."
    Langerpropte medi­zi­ni­sche Verfahren soll­ten nicht geän­dert wer­den. Bekämpfe das Symtom, nicht die Ursache. 

    "Impfstoffversuche sind im Gange, aber es gibt kei­nen defi­ni­ti­ven Zeitplan. Das Erreichen der Unterdrückungsphase, in der die Epidemie abklingt, kann meh­re­re Monate dau­ern, und die Fälle kön­nen in einer zwei­ten oder sogar drit­ten Welle wie­der auf­tau­chen. Eine Herdenimmunität (d. h. die Verringerung der Zahl der anfäl­li­gen Personen) für COVID-19 wur­de bis­her nicht nach­ge­wie­sen. Es ist auch unklar, ob eine infi­zier­te Person Immunität ent­wickelt, und die Dauer einer mög­li­chen Immunität ist unbe­kannt. Daher sind Notfallpläne, die einen mög­li­cher­wei­se ver­län­ger­ten Einsatzzeitraum berück­sich­ti­gen, von ent­schei­den­der Bedeutung."
    Und das ein­zi­ge, heils­brin­gen­de, medi­zi­ni­sche Produkt, in Ewigkeit, Amen. (es gesche­he! ( https://de.pons.com/%C3%BCbersetzung/latein-deutsch/amen#Edela30718587 ))

    "Andere logi­sti­sche Überlegungen
    Erwägung: Planen Sie zusätz­li­che Ressourcen und skiz­zie­ren Sie Lieferkettenmechanismen zur Unterstützung grü­ner Zonen.
    Erläuterung: Die Einrichtung und der Betrieb grü­ner Zonen erfor­dert eine star­ke Koordinierung zwi­schen meh­re­ren Sektoren, was erheb­li­che zusätz­li­che Ressourcen erfor­dern kann: Vorräte und Personal für die Instandhaltung die­ser Räume – Unterkünfte, IPC, Wasser, Sanitäranlagen und Hygiene (WASH), Nicht-Nahrungsmittel (NFI) (Betten, Bettwäsche, Geschirr/Utensilien, Wasserbehälter), psy­cho­so­zia­le Unterstützung, Beobachter/Überwacher, Hausmeister/Betreuer, Risikokommunikation und Engagement der Gemeinschaft, Sicherheit usw. In Anbetracht des welt­wei­ten Rückgangs der Rohstoffknappheit(17), der Bewegungseinschränkungen, der Grenzschließungen und des ver­rin­ger­ten LKW- und Flugverkehrs ist es wich­tig, dar­zu­le­gen, wel­che zusätz­li­chen Ressourcen benö­tigt wer­den und wie sie beschafft wer­den sollen."
    Ich ent­schul­di­ge mich viel­mals für mein vor­schnel­les Urteil über feh­len­de Kostenprognosen.

    "Schutz
    Erwägung: Gewährleistung eines siche­ren und schüt­zen­den Umfelds für alle Personen, ein­schließ­lich Minderjähriger und Personen, die zusätz­li­che Betreuung benö­ti­gen, unab­hän­gig davon, ob sie sich in der grü­nen Zone befin­den oder in einem Haushalt ver­blei­ben, nach­dem die pri­mä­re Betreuungsperson oder der Einkommensgeber in die grü­ne Zone umge­zo­gen ist.
    Erläuterung: Die Trennung von Familien und die Unterbrechung und Auflösung von Mehrgenerationenhaushalten kann lang­fri­sti­ge nega­ti­ve Folgen haben. Schutzstrategien müs­sen die sozio­kul­tu­rel­len Geschlechternormen berück­sich­ti­gen, um die Risiken für den Einzelnen, ins­be­son­de­re für Frauen und Mädchen, ange­mes­sen bewer­ten und ange­hen zu kön­nen. (18,19,20)"
    Das CDC ist wirk­lich umfäng­lich. Naja, wenn die einen schon in ein Lager müs­sen, war­um nicht ein­fach die Verbliebenen auch noch zusam­men­pfer­chen? Den Frauen und Mädchen steht natür­lich ein Harem zur frei­en und frei­wil­li­gen Verfügung, weit weg von der Familie und den Kindern. Für deren ein­heits­kon­for­mes Wohl und gleich­ge­schal­te­ter Erziehung küm­mert sich ein freund­li­ches Erziehungsheim.

    "Restriktive Geschlechternormen kön­nen durch Isolationsstrategien wie die Abschirmung noch ver­schärft wer­den. Auf der Ebene der Haushalte hat die Isolierung von Einzelpersonen und die Einschränkung ihrer Interaktion in Verbindung mit sozia­ler und wirt­schaft­li­cher Zerrüttung Bedenken hin­sicht­lich eines poten­zi­ell erhöh­ten Risikos von Partnergewalt auf­kom­men las­sen. Haushalte, die an einem Wohnungstausch oder einer sek­tor­wei­ten Kohortenbildung teil­neh­men, sind beson­ders gefähr­det, Opfer von geschlechts­spe­zi­fi­scher Gewalt, Belästigung, Missbrauch und Ausbeutung zu wer­den, da die ver­blei­ben­den Haushaltsmitglieder mög­li­cher­wei­se kei­ne Entscheidungsträger sind oder kei­ne Verantwortung für die Bedürfnisse des Haushalts tragen.(18,19,20)"
    Es ist absurd. Die Ursache für die Gewalt, die zwangs­wei­se Trennung, wird als Begründung für die Trennung herangezogen.

    "Soziale/kulturelle/religiöse Praktiken
    Überlegung: Planen Sie für eine mög­li­che Unterbrechung der sozia­len Netzwerke.
    Erläuterung: Gemeinschaftliche Feiern (reli­giö­se Feiertage), Trauerfälle (Beerdigungen) und ande­re Übergangsriten sind Eckpfeiler vie­ler Gesellschaften. Eine pro­ak­ti­ve Planung im Vorfeld, ein­schließ­lich eines star­ken Engagements der Gemeinschaft und einer Risikokommunikation, ist erfor­der­lich, um die Probleme und Bedenken bes­ser zu ver­ste­hen, die sich dar­aus erge­ben, dass Einzelpersonen von der Teilnahme an gemein­schaft­li­chen Praktiken aus­ge­schlos­sen wer­den, weil sie abge­schirmt sind. Andernfalls könn­te es zu zwi­schen­mensch­li­cher und gemein­schaft­li­cher Gewalt kommen.(21,22)"
    Einheitliche Rituale und Symbole ver­stär­ken das Gemeinschaftsgefühl und machen, die vor­her erzwun­ge­ne, Trennung zur Normalität.

    "Psychische Gesundheit
    Erwägung: Sicherstellen, dass Strukturen für psy­chi­sche Gesundheit und psy­cho­so­zia­le Unterstützung*,(23) vor­han­den sind, um erhöh­ten Stress und Ängste zu bewältigen.
    Erläuterung: Zusätzlicher Stress und Sorgen sind bei jeder Epidemie üblich und kön­nen bei COVID-19 auf­grund der Neuartigkeit der Krankheit und der erhöh­ten Angst vor Ansteckung, der erhöh­ten Verantwortung für die Kinderbetreuung auf­grund von Schulschließungen und dem Verlust der Lebensgrundlage noch aus­ge­präg­ter sein. Neben dem Risiko der Stigmatisierung und des Gefühls der Isolation kann die­se Abschirmung auch erheb­li­che psy­cho­lo­gi­sche Auswirkungen haben und zu erheb­li­cher emo­tio­na­ler Belastung füh­ren, bestehen­de psy­chi­sche Erkrankungen ver­schlim­mern oder zu Angst, Depression, Hilflosigkeit, Trauer, Drogenmissbrauch oder Selbstmordgedanken bei den­je­ni­gen bei­tra­gen, die von der Familie getrennt sind oder zurück­ge­las­sen wur­den. Abgeschirmte Personen mit gleich­zei­ti­gen schwe­ren psy­chi­schen Erkrankungen soll­ten nicht allein gelas­sen wer­den. Es muss ihnen eine Betreuungsperson zuge­wie­sen wer­den, um wei­te­re Schutzrisiken wie Vernachlässigung und Missbrauch zu vermeiden."
    Immer wie­der, die Trennung der Kinder von den Eltern, aus jedem nur erdenk­li­chen Grund.

    "Zusammenfassung
    Das Konzept der Abschirmung ist ein ehr­gei­zi­ges Unterfangen, das sich als wirk­sam erwei­sen kann, um COVID-19-Infektionen in Hochrisikogruppen zu ver­hin­dern, wenn es gut gehand­habt wird. Obwohl die Prämisse auf den im Vereinigten Königreich ange­wand­ten Eindämmungsstrategien beruht,(24,25) gibt es kei­ne empi­ri­schen Belege dafür, ob die­ser Ansatz die Morbidität und Mortalität wäh­rend der COVID-19-Epidemie in ver­schie­de­nen huma­ni­tä­ren Situationen erhöht, ver­rin­gert oder kei­ne Auswirkungen hat. In die­sem Dokument wer­den a) die Risiken und Herausforderungen bei der Umsetzung die­ses Ansatzes, b) der Bedarf an zusätz­li­chen Ressourcen in Gebieten mit begrenz­ten oder redu­zier­ten Kapazitäten, c) der unbe­stimm­te Zeitrahmen und d) die mög­li­chen kurz- und lang­fri­sti­gen nega­ti­ven Folgen hervorgehoben."
    Kommt das nicht bekannt vor?. Eigentlich ist es doch gar nicht nötig, ABER, die (PCR-posi­tiv gete­ste­te) Zeit drängt und die Umsetzung kostet Geld, wel­ches ja nicht ver­schwen­det wer­den sein darf. Da läßt sich doch schon­mal fest mit planen.

    "Die öffent­li­che Gesundheit kon­zen­triert sich nicht nur auf die Ausrottung von Krankheiten, son­dern befasst sich mit dem gesam­ten Spektrum von Gesundheit und Wohlbefinden. Bevölkerungsgruppen, die auf­grund von Naturkatastrophen oder Kriegen und Konflikten ver­trie­ben wur­den, sind bereits anfäl­lig und haben ein ver­stärk­tes men­ta­les, phy­si­sches und/oder emo­tio­na­les Trauma erlebt. Auch wenn der Abschirmungsansatz nicht als Zwangsmaßnahme gedacht ist, kann er in huma­ni­tä­ren Situationen erzwun­gen wir­ken oder miss­ver­stan­den wer­den. Wie bei vie­len Gemeinschaftsmaßnahmen zur Senkung der COVID-19-Morbidität und ‑Sterblichkeit sind die Einhaltung der Vorschriften und die Änderung des Verhaltens die wich­tig­sten Faktoren, die den Erfolg begren­zen, und kön­nen durch sozia­le und emo­tio­na­le Faktoren beein­flusst wer­den. Diese Veränderungen sind in ent­wickel­ten, sta­bi­len Umgebungen schwie­rig; daher kön­nen sie in huma­ni­tä­ren Umgebungen beson­ders schwie­rig sein, da die­se ihre eige­nen, viel­schich­ti­gen Herausforderungen mit sich brin­gen, die berück­sich­tigt wer­den müssen."
    Im Grunde reicht es, den Pandemie-Begriff ein wei­te­res Mal zu modi­fi­zie­ren, oder ein wei­te­res Horrormodell zu ent­wer­fen oder den Notfall an ein paar Krankenhausbetten zu kop­peln und die­se dann abzu­bau­en, um ALLE, ein­fach wirk­lich alle, je nach belie­ben in unter­schied­lich­ste Nutztiergruppen für jed­weg­li­che (Halb-)Freilandexperimente nutz­bar, einzusperren.
    (Dumme Anmerkung neben­bei: Menschen in pfle­ge­ri­schen Berufen sind von berufs­we­gen hoch gefär­det und müß­ten des­we­gen sofort in ein Lager. Bei der Einstellung von neu­em Personal greift aber sofort das Gleiche. … )

    "Die Abschirmung auf Haushaltsebene scheint am prak­ti­ka­bel­sten und wür­de­voll­sten zu sein, da sie die Familienstruktur und den Lebensstil am wenig­sten stört, was für die Aufrechterhaltung der Compliance ent­schei­dend ist. Sie ist jedoch am anfäl­lig­sten für die Einschleppung eines Virus, da Bewegungen oder Interaktionen außer­halb der Umweltzone not­wen­dig sind, weni­ger Aufsicht besteht und die Haushalte oft sehr groß sind. Sie ist mög­li­cher­wei­se in Situationen, in denen die Familienunterkünfte klein sind und nicht über meh­re­re Abteilungen ver­fü­gen, weni­ger durch­führ­bar. In huma­ni­tä­ren Einrichtungen kann eine Abschirmung auf klei­ner Dorf‑, Sektor-/Block- oder Lagerebene eine bes­se­re Einhaltung des vor­ge­schla­ge­nen Protokolls ermög­li­chen, aller­dings auf Kosten der län­ger­fri­sti­gen sozia­len Auswirkungen, die durch die Trennung von Freunden und Familie, das Gefühl der Isolation und Stigmatisierung aus­ge­löst wer­den. Vor allem aber kann eine ver­se­hent­li­che Einschleppung des Virus in eine Umweltzone zu einer raschen Übertragung und einer erhöh­ten Morbidität und Mortalität füh­ren, wie dies in betreu­ten Pflegeeinrichtungen in den USA beob­ach­tet wurde.(26)"
    Lagerhaltung war schon immer die kosten­gün­stig­ste Alternative.
    (Mit einem Virus als Begründung läßt sich, mit der Unkenntnis, wirk­lich für alles irgend­ei­ne Erklärung finden.)

    "Der Abschirmungsansatz soll die Belastung des Gesundheitssystems ver­rin­gern und die nega­ti­ven wirt­schaft­li­chen Folgen lang­fri­sti­ger Eindämmungsmaßnahmen und Abriegelungen umge­hen, indem die am stärk­sten gefähr­de­ten Personen geschützt werden.(1,24,25) Die Umsetzung die­ses Ansatzes erfor­dert eine sorg­fäl­ti­ge Planung, zusätz­li­che Ressourcen, eine strik­te Einhaltung und eine star­ke sek­tor­über­grei­fen­de Koordinierung, wobei die Behörden die mög­li­chen Auswirkungen auf Bevölkerungsgruppen berück­sich­ti­gen müs­sen, die kol­lek­tiv ein phy­si­sches und psy­chi­sches Trauma erlebt haben, das sie anfäl­li­ger für nega­ti­ve psy­cho­so­zia­le Folgen macht. Darüber hin­aus ist in huma­ni­tä­ren Einrichtungen eine sorg­fäl­ti­ge Abwägung zwi­schen dem poten­zi­el­len Nutzen und den sozia­len und finan­zi­el­len Kosten der Umsetzung erforderlich.
    *Spezifische Leitlinien für die psy­cho­so­zia­le Unterstützung wäh­rend des COVID-19, da spe­zi­fi­sche Themenbereiche den Rahmen die­ses Dokuments spren­gen würden."
    (Vorwärts, im Gleichschritt, marsch.)

    "References
    Favas, C. "Guidance for the pre­ven­ti­on of COVID-19 infec­tions among high-risk indi­vi­du­als in camps and camp-like set­tings" ( https://www.lshtm.ac.uk/sites/default/files/2020–04/Guidance%20for%20the%20prevention%20of%20COVID-19%20infections%20among%20high-risk%20individuals%20in%20camps%20and%20camp-like%20settings.pdf ) London School of Hygiene and Tropical Medicine, 31 March 2020.
    Maysoon, D, Zandvoort K, Flasche S, et al. "COVID-19 con­trol in low-inco­me set­tings and dis­pla­ced popu­la­ti­ons: what can rea­li­sti­cal­ly be done?" ( https://​www​.lshtm​.ac​.uk/​n​e​w​s​e​v​e​n​t​s​/​n​e​w​s​/​2​0​2​1​/​c​o​v​i​d​-​1​9​-​c​o​n​t​r​o​l​-​l​o​w​-​i​n​c​o​m​e​-​s​e​t​t​i​n​g​s​-​a​n​d​-​d​i​s​p​l​a​c​e​d​-​p​o​p​u​l​a​t​i​o​n​s​-​w​h​a​t​-​can ) 2020. London School of Hygiene and Tropical Medicine.
    Centers for Disease Control and Prevention. "Groups at Higher Risk for Severe Illness." ( https://​www​.cdc​.gov/​c​o​r​o​n​a​v​i​r​u​s​/​2​0​1​9​-​n​c​o​v​/​n​e​e​d​-​e​x​t​r​a​-​p​r​e​c​a​u​t​i​o​n​s​/​p​e​o​p​l​e​-​w​i​t​h​-​m​e​d​i​c​a​l​-​c​o​n​d​i​t​i​o​n​s​.​h​tml ) Content source: National Center for Immunization and Respiratory Diseases (NCIRD), Division of Viral Diseases. Last con­tent review 14 May 2020.
    "UNHCR Statistical Yearbook 2016external." ( https://www.unhcr.org/en-us/statistics/country/5a8ee0387/unhcr-statistical-yearbook-2016–16th-edition.html )
    UNHCR ‑Rohingya Refugee Response/Bangladesh-Joint Government of Bangladesh-UNHCR, Population Factsheet. Annex I and II. March 31,2020. Sent by email.
    The Sphere Handbook. "Humanitarian Charter and Minimum Standards in Humanitarian Response, 2018 edi­tionex­ter­nal." ( https://​hand​book​.sphe​re​stan​dards​.org/​e​n​/​s​p​h​e​r​e​/​#​c​h​001 )
    Butler, N., Tulloch. O. Anthrologica, 2020. "Social Sciences in Humanitarian". ( https://opendocs.ids.ac.uk/opendocs/bitstream/handle/20.500.12413/15286/SSHAP%20COVID-19%20Brief%20Shielding.pdf?sequence=1&isAllowed=y )
    Blum, L.S., Yemweni, A., Trinies, V. et al. Programmatic impli­ca­ti­ons for pro­mo­ti­on of hand­wa­shing beha­vi­or in an intern­al­ly dis­pla­ced per­sons camp in North Kivu, Democratic Republic of Congo. Confl Health 13, 54 (2019). ( https://conflictandhealth.biomedcentral.com/articles/10.1186/s13031-019‑0225‑x )
    Cronin AA, Shrestha D, Cornier N, Abdalla F, Ezard N, Aramburu C. "A review of water and sani­ta­ti­on pro­vi­si­on in refu­gee camps in asso­cia­ti­on with sel­ec­ted health and nut­ri­ti­on indicators–the need for inte­gra­ted ser­vice pro­vi­sionex­ter­nal". ( https://​pub​med​.ncbi​.nlm​.nih​.gov/​1​7​9​9​8​6​03/ ) J Water Health. 2008;6(1):1–13. doi:10.2166/wh.2007.019.
    Nyoka R, Foote AM, Woods E, et al. "Sanitation prac­ti­ces and per­cep­ti­ons in Kakuma refu­gee camp, Kenya: Comparing the sta­tus quo with a novel ser­vice-based approach­ex­ter­nal". ( https://​www​.ncbi​.nlm​.nih​.gov/​p​m​c​/​a​r​t​i​c​l​e​s​/​P​M​C​5​5​0​9​2​14/ ) [published cor­rec­tion appears in PLoS One. 2017 Dec 19;12 (12 ):e0190129]. PLoS One. 2017;12(7):e0180864. Published 2017 Jul 13.
    "Working with Persons with Disabilities in Forced Displacement" ( https://​www​.unhcr​.org/​4​e​c​3​c​8​1​c​9​.​pdf ): Need to Know Guidance 1. 2019.
    IFRC, UNICEF and WHO. Social Stigma Associated with COVID-19: "A gui­de to pre­ven­ting and addres­sing social stig­ma asso­cia­ted with COVID-19ex­ter­nal". ( https://www.who.int/publications/m/item/a‑guide-to-preventing-and-addressing-social-stigma-associated-with-covid-19?gclid=CjwKCAjwr7X4BRA4EiwAUXjbty_s2osYzSUm7H4O1AiaKNcr0PPwOqc9Z382D-9rYLv3ZNQYZoAapBoCjxMQAvD_BwE )
    Sethi S, Jonsson R, Skaff R, Tyler F. "Community-Based Noncommunicable Disease Care for Syrian Refugees in Lebanonexternal". ( https://​www​.ghspjour​nal​.org/​c​o​n​t​e​n​t​/​5​/​3​/​495 ) Glob Health Sci Pract. 2017;5(3):495–506. Published 2017 Sep 28. doi:10.9745/GHSP-D-17–00043.
    Akik C, Ghattas H, Mesmar S, Rabkin M, El-Sadr WM, Fouad FM. "Host coun­try respon­ses to non-com­mu­ni­ca­ble dise­a­ses among­st Syrian refu­gees: a review­ex­ter­nal". ( https://conflictandhealth.biomedcentral.com/articles/10.1186/s13031-019‑0192‑2 ) Confl Health. 2019;13:8. Published 2019 Mar 22. doi:10.1186/s13031-019‑0192‑2.
    Rehr M, Shoaib M, Ellithy S, et al. "Prevalence of non-com­mu­ni­ca­ble dise­a­ses and access to care among non-camp Syrian refu­gees in nor­t­hern Jordan. Confl Healthexternal". ( https://conflictandhealth.biomedcentral.com/articles/10.1186/s13031-018‑0168‑7 ) 2018;12:33. Published 2018 Jul 11. doi:10.1186/s13031-018‑0168‑7.
    "UNHCR, Kakuma camp and Kalobeyei Settlement Visitors Guide". ( https://​www​.unhcr​.org/​k​e​/​w​p​-​c​o​n​t​e​n​t​/​u​p​l​o​a​d​s​/​s​i​t​e​s​/​2​/​2​0​1​8​/​0​2​/​U​N​H​C​R​-​S​u​b​-​O​f​f​i​c​e​-​K​a​k​u​m​a​-​V​i​s​i​t​o​r​s​-​G​u​i​d​e​.​pdf )
    "World Health Organization. COVID-19 Supply Chain System, Requesting and Receiving Suppliesexternal". ( https://webcache.googleusercontent.com/search?q=cache:D_ZSJ6qjJCMJ:https://www.who.int/docs/default-source/coronaviruse/covid-19-supply-chain-system-requesting-and-receiving-supplies.pdf%3Fsfvrsn%3Dcd25bbbc_6%26download%3Dtrue+&cd=2&hl=en&ct=clnk&gl=us )
    "UNFPA: COVID-19, A Gender Lens: Protecting sexu­al and repro­duc­ti­ve health and rights and pro­mo­ting gen­der equa­li­ty." ( https://​www​.unfpa​.org/​r​e​s​o​u​r​c​e​s​/​c​o​v​i​d​-​1​9​-​g​e​n​d​e​r​-​l​ens )
    "IFRC, Prevention and Response to Sexual and Gender-Based Violence in COVID-19, A pro­tec­tion, Gender and Inclusion" PGI Technical gui­dance note" ( https://​reli​ef​web​.int/​s​i​t​e​s​/​r​e​l​i​e​f​w​e​b​.​i​n​t​/​f​i​l​e​s​/​r​e​s​o​u​r​c​e​s​/​I​F​R​C​-​S​G​B​V​-​C​O​V​I​D​-​1​9​-​T​e​c​h​n​i​c​a​l​-​G​u​i​d​a​n​c​e​-​N​o​t​e​-​F​I​N​A​L​_​1​4​M​a​y​.​pdf )
    Inter-agen­cy Standing Committee Interim gui­dance ‑Technical note. Protection from sexu­al explo­ita­ti­on and abu­se (PSEA) during COVID-19 respon­se. Version 1.
    Rashad, M, Farrell, S. April 24, 2020. "Reuters, Islam’s holiest sites emp­tied by coro­na­vi­rus cri­sis as Ramadhan beg­in­s­exter­nal". ( https://​www​.reu​ters​.com/​a​r​t​i​c​l​e​/​u​s​-​h​e​a​l​t​h​-​c​o​r​o​n​a​v​i​r​u​s​-​r​a​m​a​d​a​n​/​i​s​l​a​m​s​-​h​o​l​i​e​s​t​-​s​i​t​e​s​-​e​m​p​t​i​e​d​-​b​y​-​c​o​r​o​n​a​v​i​r​u​s​-​c​r​i​s​i​s​-​a​s​-​r​a​m​a​d​a​n​-​b​e​g​i​n​s​-​i​d​U​S​K​C​N​2​2​6​11R )
    ABP News Bureau, April 24, 2020. "Pakistani Imams Overrule Lockdown for Ramadan, 253 Healthcare Workers get Infected with COVID-19ex­ter­nal". ( https://​news​.abpli​ve​.com/​n​e​w​s​/​w​o​r​l​d​/​r​a​m​a​d​a​n​-​2​0​2​0​-​p​a​k​i​s​t​a​n​-​l​o​c​k​d​o​w​n​-​2​5​3​-​h​e​a​l​t​h​c​a​r​e​-​w​o​r​k​e​r​s​-​i​n​f​e​c​t​e​d​-​w​i​t​h​-​c​o​r​o​n​a​v​i​r​u​s​-​1​2​0​5​538 )
    "Operational con­side­ra­ti­ons for mul­ti­sec­to­ral men­tal health and psy­cho­so­cial sup­port pro­gram­mes during the COVID-19 pan­de­mic, Version 1.1" ( https://interagencystandingcommittee.org/system/files/2020–06/Operational%20considerations%20for%20multisectoral%20mental%20health%20and%20psychosocial%20support%20programmes%20during%20the%20COVID-19%20pandemic_version%201.1.pdf )
    Public Health England: "Guidance on Shielding and Protecting People Who are Clinically Extremely Vulnerable from COVID-19ex­ter­nal". ( https://​www​.gov​.uk/​g​o​v​e​r​n​m​e​n​t​/​p​u​b​l​i​c​a​t​i​o​n​s​/​g​u​i​d​a​n​c​e​-​o​n​-​s​h​i​e​l​d​i​n​g​-​a​n​d​-​p​r​o​t​e​c​t​i​n​g​-​e​x​t​r​e​m​e​l​y​-​v​u​l​n​e​r​a​b​l​e​-​p​e​r​s​o​n​s​-​f​r​o​m​-​c​o​v​i​d​-​1​9​/​g​u​i​d​a​n​c​e​-​o​n​-​s​h​i​e​l​d​i​n​g​-​a​n​d​-​p​r​o​t​e​c​t​i​n​g​-​e​x​t​r​e​m​e​l​y​-​v​u​l​n​e​r​a​b​l​e​-​p​e​r​s​o​n​s​-​f​r​o​m​-​c​o​v​i​d​-19 )
    Van Bunnik, Bram A.D., Morgan, L.K., et a. "Segmentation and shiel­ding of the most vul­nerable mem­bers ele­ments of an exit stra­tegy from COVID-19". ( https://www.wiki.ed.ac.uk/display/Epigroup/COVID-19+project?preview=/442891806/447360858/van%20Bunnik%20et%20al.%20SS%20manuscript%20050520.pdf ) University of Edinburg.
    Michael TM, Clark S, Pogosjans S, et al. "COVID-19 in a Long-Term Care Facility—King County, Washington, February 27–March 9, 2020". ( https://​www​.cdc​.gov/​m​m​w​r​/​v​o​l​u​m​e​s​/​6​9​/​w​r​/​m​m​6​9​1​2​e​1​.​htm ) MMWR Morb Mortal Wkly Rep 2020; 69:339–342. DOI: https://​www​.cdc​.gov/​m​m​w​r​/​v​o​l​u​m​e​s​/​6​9​/​w​r​/​m​m​6​9​1​2​e​1​.​htm "

    Übersetzt mit http://​www​.DeepL​.com/​T​r​a​n​s​l​a​tor (kosten­lo­se Version)

    1. Bei den erfah­re­nen Deutschen kang die Werbung für die Käfighaltung in den "grü­nen Zonen", ein wenig freundlicher.
      "Grüne Zonen: Eine nach­hal­ti­ge und loka­le Öffnungsstrategie
      (Stand 26. März 2021)"
      https://​noco​vid​-euro​pe​.eu/​a​s​s​e​t​s​/​d​o​c​/​n​o​c​o​v​i​d​_​o​e​f​f​n​u​n​g​s​s​t​r​a​t​e​g​i​e​.​pdf

      Der Bericht, mit die­sem Titel, han­delt eigent­lich von der Seifenblase "No-Covid". Auf 12 Seiten ca. 50xNo-Covid (mit Kopf- und Fußzeile dann 70.) Die ein­zi­ge Stelle, bei der gleich No-Covid als Grundstrategie hin­ter den "günen Zone", vor­ge­stellt wird, ist hier:

      "Diese Beispiele zei­gen also, dass es eine kla­re Gewinnerstrategie gibt: Das Virus maxi­mal zurück­zu­drän­gen, anstatt mit ihm zu leben. Die Frage ist nicht, ob No-COVID mög­lich ist, son­dern wie man zu No-COVID gelangt. Dies führt zum Konzept der Grünen Zonen.

      2. Die Strategie der Grünen Zonen
      No-COVID ist eine loka­le, regio­nal dif­fe­ren­zier­te Öffnungsstrategie auf Ebene der Landkreise , Gemeinden oder ande­rer Gemeinschaften wie z.B. Universitäten (je nach Voraussetzung vor Ort). Sobald z.B. ein Landkreis eine Inzidenz von 10 erreicht, erfol­gen erste Öffnungen. Sobald die Pandemie unter Kontrolle ist und es 14 Tage lang null Neuinfektionen unbe­kann­ten Ursprungs oder mit unbe­kann­ten Kontakten gibt („Risikoinzidenz“), wer­den die Beschränkungen des Alltagslebens wei­test­ge­hend auf­ge­ho­ben („Grüne Zone“). In Regionen, in denen es loka­le Infektionen außer­halb von Quarantäne oder Isolation gibt – sog. „Roten Zonen“ – kön­nen Öffnungen nicht-essen­zi­el­ler Bereiche nicht emp­foh­len werden."
      Ob sich inner­halb von 14 Tagen 1 (in Worten: ein) PCR-posi­tiv Getestete fin­den läßt oder ein paar, um eine Insidenz von 10 ver­mei­den zu kön­nen? Sonst könn­te der Stress mit der "regio­nal dif­fe­ren­zier­te Öffnungsstrategie auf Ebene der Landkreise , Gemeinden oder ande­rer Gemeinschaften wie z.B. Universitäten (je nach Voraussetzung vor Ort)" wirk­lich eintreffen.

      "Um Grüne Zonen (GZ) zu schüt­zen, wird der Reiseverkehr von Roten Zonen in Grüne Zonen beschränkt. Menschen aus Roten Zonen sol­len Grüne Zonen nur aus essen­zi­el­len Gründen besu­chen dür­fen. Diese ein­fa­che Regel wird klar kom­mu­ni­ziert. Kontrollen wer­den stich­pro­ben­ar­tig durchgeführt.
      Nochmal gaa­anz lang­sam, zum mit­schrei­ben. Der will­kür­lich zusam­meng­setz­te Flickenteppich aus "regio­nal dif­fe­ren­zier­te Öffnungsstrategie auf Ebene der Landkreise , Gemeinden oder ande­rer Gemeinschaften wie z.B. Universitäten (je nach Voraussetzung vor Ort)" darf nur aus "essen­zi­el­len Gründen" durch­quert wer­den, da (schein­bar) jede Zone, per­ma­nent stich­pro­ben­ar­tig kon­tol­liert wird?

      "Pendler zwi­schen Grünen und Roten Zonen und ihre Arbeitgeber unter­lie­gen beson­de­ren Kontrollen und Auflagen (u.a. regel­mä­ßi­gen Tests, (3))."
      Es las­sen sich auch sol­che Dinge aus der Vergangenheit lernen.
      (Bei sol­chen Bällen, die qua­si auf den Fuß gebracht wer­den, ist es Verschwendung, so einen Steilpass nicht zu nutzen. 🙂 )
      https://​www​.time​toast​.com/​t​i​m​e​l​i​n​e​s​/​d​i​e​-​ddr
      "Nov 2, 1964 Reiseerlaubniss beangetragt
      Hier beschloss die DDR-Regierung, dass Rentner der DDR eine Reiseerlaubnis bean­tra­gen konn­ten, und Verwandte im Westteil zu besu­chen. Ausreisenantrag: Ein DDR-Bürger stell­te einen Ausreisenantrag, wenn er nach die BRD über­sie­deln wollte."

      "Unkontrollierte Ausbrüche wer­den gezielt und kon­se­quent bekämpft, indem Maßnahmen kurz­zei­tig regio­nal ver­schärft wer­den, bis alle Infektionsketten wie­der nach­volll­zieh­bar sind. Dies steht im star­ken Kontrast zu ande­ren Strategien, bei denen Inzidenzwerte belie­big als „noch annehm­bar“ defi­niert wer­den kön­nen und man dem Virus immer nur hin­ter­her­läuft. No-COVID steht für einen pro­ak­ti­ven Ansatz, also für das kla­re Ziel, VOR das Virus zu kom­men und somit in einer Pole-Position zu sein, wenn das Virus sich ver­än­dert und neue Eigenschaften auf­weist (wie neue Varianten, die z.B. eine höhe­re Übertragbarkeit haben oder unse­rer Antikörperantwort ent­ge­hen können).
      Die Hoffnung auf die per­ma­nen­te "Pole-Position" vor dem Virus, erreicht durch "kurz­zei­tig regio­na­le" Maßnahmen. Klingt lustig.

      "Das Erreichen von GZ ist nicht nur rea­li­stisch, son­dern in vie­len Gebieten längst Realität. Am Ende die­ses Papiers gehen wir auf die typi­schen Einwände ein. Aber im näch­sten Abschnitt geht es zunächst kon­kret um No-COVID und Kultur."
      Diese schwur­be­li­ge Bemerkung kann sicher durch einen PCR-posi­ti­ven Test wie­der­legt werden.

  9. EU-Chefin von der Leyen erhält 32.500 Euro pro Monat,
    Ehemann ist
    seit 2020
    Direktor von Biotech-Unternehmen
    13.08.2021 16:57

    Die EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen ver­dient monat­lich 32.500 Euro.
    Sie ver­fügt über ein geschätz­tes Vermögen in Höhe von drei Millionen Euro.
    Ihr Ehemann ist seit 2020 Direktor
    des US-ame­ri­ka­ni­schen Biotech-Unternehmens Orgenesis,
    das sich mit Zell- und Gentherapien beschäftigt. 

    https://​deut​sche​-wirt​schafts​-nach​rich​ten​.de/​5​1​3​8​9​0​/​E​U​-​C​h​e​f​i​n​-​v​o​n​-​d​e​r​-​L​e​y​e​n​-​e​r​h​a​e​l​t​-​3​2​5​0​0​-​E​u​r​o​-​p​r​o​-​M​o​n​a​t​-​E​h​e​m​a​n​n​-​i​s​t​-​s​e​i​t​-​2​0​2​0​-​D​i​r​e​k​t​o​r​-​v​o​n​-​B​i​o​t​e​c​h​-​U​n​t​e​r​n​e​h​men

    aus
    https://​mul​ti​po​lar​-maga​zin​.de/

  10. Hoffentlich klagt da mal einer aus BaWü auf Gleichbehandlung mit Gentherapierten. Die kön­nen schließ­lich auch ansteckend sein (wenn man sich mal auf den gan­zen Zirkus gedank­lich ein­las­sen will). Wenn testen, dann alle. Für Ausnahmen gibt es kei­nen Grund ausser einer "Belohnung" für die Gentherapie, selbst wenn man damit den "Superspreader" risi­kert. Und das kann ja wohl kein Kriterium sein unter erwach­se­nen Menschen. 

    Und mal nach­ge­fragt: Wie stel­len sich die Herrschaften das eigent­lich auf Dauer vor für Menschen, für die die Gentherapie auf­grund von Vorerkrankungen selbst aus Sicht der Hersteller kei­ne Option ist? Die wer­den aus der gan­zen Diskussion ein­fach aus­ge­blen­det und verdrängt.

      1. Und zack – schon gelöscht von you­tube. Obwohl Arvay nur Fakten gebracht und zu jeder Aussage expli­zit die wis­sen­schaft­li­che Quelle genannt hat. Was schert you­tube die Wissenschaft, wenn das Ergebnis nicht erwünscht ist. Aber wir haben ja kei­ne Zensur.

  11. Bundesregierung spal­tet
    Gesellschaft in Geimpfte und Ungeimpfte:
    Chinas men­schen­ver­ach­ten­des Sozialkredit-System kommt
    12.08.2021 12:02

    In China hat Corona das
    soge­nann­te „Sozialkredit-System“ beflügelt.
    Wer sich regie­rungs­kon­form ver­hält, erhält Steuervorteile und wird bevor­zugt behandelt.
    Wer sich im Zusammenhang mit Maßnahmen nicht regie­rungs­kon­form verhält,
    muss mit Konsequenzen rechnen. 

    So sieht auch die neue Zukunft Deutschlands aus. 

    Die bewuss­te Spaltung der Bevölkerung in Geimpfte und Ungeimpfte
    ori­en­tiert sich an dem Prinzip des „Sozialkredit-Systems“.

    Lesen Sie in die­sem Artikel:

    Warum die Spaltung der Gesellschaft in Geimpfte und Ungeimpfte einem Prinzip folgen
    Wie Deutschland Chinas men­schen­ver­ach­ten­des „Sozialkredit-System“ kopiert
    Wie das „Sozialkredit-System“ zu einer tota­len Regierungs-Kontrolle der Bürger führt
    (Bezahlschranke)

    https://​deut​sche​-wirt​schafts​-nach​rich​ten​.de/​5​1​3​7​5​5​/​B​u​n​d​e​s​r​e​g​i​e​r​u​n​g​-​s​p​a​l​t​e​t​-​G​e​s​e​l​l​s​c​h​a​f​t​-​i​n​-​G​e​i​m​p​f​t​e​-​u​n​d​-​U​n​g​e​i​m​p​f​t​e​-​C​h​i​n​a​s​-​m​e​n​s​c​h​e​n​v​e​r​a​c​h​t​e​n​d​e​s​-​S​o​z​i​a​l​k​r​e​d​i​t​-​S​y​s​t​e​m​-​k​o​mmt

    1. @Spaltung der Gesellschaft beför­dert men­schen­ver­ach­ten­des „Sozialkredit-System“: Ich habe in die­sem Portal noch kei­nen seriö­sen Artikel fin­den kön­nen. Das kosten­lo­se Zitat hier ist auch eher platt als argumentativ.

      1. @aa: Aus einer Veröffentlichung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung: 

        "Vorausschau: Orientierung für die Welt von morgen
        Was erwar­tet uns in den 2030er-Jahren – und dar­über hinaus? 

        Welche gesell­schaft­li­chen, tech­no­lo­gi­schen und poli­ti­schen Entwicklungen könn­ten auf uns zukom­men? Mögliche Antworten auf die­se Fragen hat das Zukunftsbüro zusam­men­ge­stellt. Mithilfe ver­schie­de­ner Foresight-Methoden wur­den 30 neue Themen iden­ti­fi­ziert, die uns einen Einblick in mög­li­che Zukünfte geben.

        Eines die­ser Themen ist Szenario 5: Das Bonussystem
        Ein Punktesystem als zen­tra­les poli­ti­sches Steuerungsinstrument bestimmt das Deutschland der 2030er-Jahre. Trotz frei­wil­li­ger Basis und demo­kra­ti­scher Spielregeln erzeugt es sozia­len Druck zur Teilnahme, zum Beispiel über den stän­di­gen Wettbewerb in sozia­len Netzwerken.

        Zu Beginn noch hoch umstrit­ten, stößt das Bonuspunktesystem in den 2030er-Jahren größ­ten­teils auf Zustimmung. Es ver­an­kert neue Normen im Alltag, die vor­her so nicht mög­lich waren. Auch die par­ti­zi­pa­ti­ve Erarbeitung der Spielregeln sorgt für eine grö­ße­re Akzeptanz in der Bevölkerung. Die Zustimmung zum Bonus-System wächst beson­ders im Hinblick auf die stei­gen­de Dynamik des Klimawandels: Eine Punktebewertung – zum Beispiel des öko­lo­gi­schen Fußabdrucks – hilft dabei, das Verursacherprinzip trans­pa­rent zu machen. Auch für den Arbeitsmarkt, der anhal­tend unter dem Fachkräftemangel lei­det, ist das Bonus- System hilf­reich. So wer­den Qualifizierungspotentiale erfasst und die räum­li­che Mobilität der Arbeitskräfte effi­zi­ent organisiert.

        Die Schattenseiten: Niedrige Punktestände auf­zu­ho­len, ist schwie­rig. Das Punktesystem wird den­noch nur von weni­gen infra­ge gestellt, die sich in ihrer Position nicht reprä­sen­tiert sehen.……"

        https://​www​.vor​aus​schau​.de/​S​h​a​r​e​d​D​o​c​s​/​D​o​w​n​l​o​a​d​s​/​v​o​r​a​u​s​s​c​h​a​u​/​d​e​/​F​o​r​e​s​i​g​h​t​_​W​e​r​t​e​s​t​u​d​i​e​_​S​z​e​n​a​r​i​o​_​5​.​p​d​f​;​j​s​e​s​s​i​o​n​i​d​=​0​9​1​2​F​7​0​E​7​9​6​A​8​3​3​D​2​2​D​A​5​4​5​E​7​1​A​6​8​4​3​B​.​l​i​v​e​3​8​2​?​_​_​b​l​o​b​=​p​u​b​l​i​c​a​t​i​o​n​F​i​l​e​&​v=1

        Damit ein umfas­sen­des Punkte- oder Bonussystem in einer Gesellschaft eta­bliert wer­den kann, ist mit ziem­li­cher Sicherheit eine groß­flä­chi­ge Überwachung und Kontrolle der Menschen erfor­der­lich. Die Frage ist, wozu das BMBF eine sol­che "Vorausschau" in den Raum stellt?

  12. @EGKerschke
    Schauen Sie mal hier:
    https://​checker​checken​.blog​ger​.de/​s​t​o​r​i​e​s​/​2​8​1​7​5​3​7​/​#​2​8​1​8​604
    und dort dann:
    "https://​www​.bio​mol​.com/​d​e​/​p​r​o​d​u​k​t​e​/​p​r​i​m​e​r​/​q​p​c​r​-​p​r​i​m​e​r​/​c​o​v​i​d​-​1​9​-​s​a​r​s​-​c​o​v​-​2​-​t​r​i​p​l​e​x​-​r​t​-​q​p​c​r​-​d​e​t​e​c​t​i​o​n​-​k​i​t​-​g​-​v​a​0​0​0​1​.​100
    "Spezifität: unspe­zi­fi­sche Interferenz von Influenza A Virus (HrN1, H3N2, H7N9, H5Ni), Influenza B Virus (Yamagata, Victoria), Respiratorisches Adenovirus (Type 3, Type 7), Haemophilus influ­en­zae, Staphylococcus aureus, Streptococcus Pneumoniae etc." Das ist wohl­ge­merkt der Beipackzettel des Tests von BioMol selbst. Die Grippe ist zu wei­ten, aber im Umfang unbe­kann­ten Teilen schlicht umeti­ket­tiert worden.

    1. @gelegentlich
      Danke für die Verweise! Was für ein Blog hier!! Man kommt kaum nach mit dem Lesen. Nochmal zum Thema, hier zum größ­ten Schwindel der PCR-"Diagnostik" i.S. SARS: der Ct-Wert. Dazu die Deutsche Apotheker Zeitung (DAZ) vom 22.10.20
      "BEDEUTET POSITIV GETESTET GLEICH ANSTECKEND?
      Ct-Wert als Maß für die Infektiosität" und gegen Ende des Artikels (Seite 2) fol­gen­der Text:
      "Ct-Werte nicht unbe­dingt vergleichbar
      Das Robert Koch-Institut weist aller­dings dar­auf hin, dass der Ct-Wert nur einen semi­quan­ti­ta­ti­ven Messwert dar­stellt und von Labor zu Labor nicht unmit­tel­bar ver­gli­chen wer­den kann. Das wäre nur mög­lich, wenn es einen Bezug auf einen exakt quan­ti­fi­zier­ba­ren Standard gäbe. Der Virologe Christian Drosten schlägt daher vor, die Geräte zur Durchführung der PCR-Reaktion auf eine bestimm­te Virenmenge zu kali­brie­ren. Wenn es also mög­lich wäre, die ermit­tel­ten Ct-Werte bes­ser ver­glei­chen zu kön­nen, wäre das zumin­dest eine Möglichkeit fest­zu­stel­len, ob posi­tiv gete­ste­te Personen auch tat­säch­lich noch ansteckend sind. Dies hät­te dann unter ande­rem Einfluss auf die Länge der ange­ord­ne­ten Quarantäne. Bisher ist es aller­dings so, dass die mei­sten Labore bei einem posi­ti­ven PCR-Test den Ct-Wert den Gesundheitsämtern ohne­hin nicht mit­tei­len." (Zitat Ende)
      Als ich das damals las, war ich über­zeugt, dass der gan­ze Spuk in zwei Wochen vor­bei sein wür­de, wenn die RND-Investigator*Innen die­sen Skandal zu eben einem sol­chen erklär­ten und die Mär vom PCR-Test als "Goldstandard" (RKI) in der Luft zer­rei­ßen. Nun ja, mein Vertrauensfaden war damals schon sehr dünn , aber noch nicht zer­ris­sen. (Quelle: https://www.deutsche-apotheker- zei​tung​.de/​n​e​w​s​/​a​r​t​i​k​e​l​/​2​0​2​0​/​1​0​/​2​2​/​c​t​-​w​e​r​t​-​a​l​s​-​m​a​s​s​-​f​u​e​r​-​d​i​e​-​i​n​f​e​k​t​i​o​s​i​t​a​e​t​/​c​h​a​p​t​e​r:1 und da auf Seite 2)

  13. Baden-Württemberg hat jetzt eine neue Corona-Verordnung:
    Corona-Verordnung, 14.08.2021, Corona-Beschränkungen für geimpf­te und gene­se­ne wer­den weit­ge­hend aufgehoben
    https://​www​.baden​-wuert​tem​berg​.de/​d​e​/​s​e​r​v​i​c​e​/​a​l​l​e​-​m​e​l​d​u​n​g​e​n​/​m​e​l​d​u​n​g​/​p​i​d​/​c​o​r​o​n​a​-​b​e​s​c​h​r​a​e​n​k​u​n​g​e​n​-​f​u​e​r​-​g​e​i​m​p​f​t​e​-​u​n​d​-​g​e​n​e​s​e​n​e​-​w​e​r​d​e​n​-​w​e​i​t​g​e​h​e​n​d​-​a​u​f​g​e​h​o​b​en/

    In die­ser Verordnung steht lei­der nicht, was oder wer "geimpf­te und gene­se­ne" sind.

    "Wer sich nicht imp­fen las­sen möch­te, muss künf­tig in mehr Bereichen einen maxi­mal 24 Stunden alten nega­ti­ven Antigen-Schnelltest vor­wei­sen. In bestimm­ten Bereichen sind ist ein nega­ti­ver PCR-Test erfor­der­lich – die­ser darf höch­stens 48 Stunden alt sein. Dies gilt für ganz Baden-Württemberg ein­heit­lich – unab­hän­gig von der aktu­el­len 7‑Tage-Inzidenz im jewei­li­gen Stadt- oder Landkreis. Damit ver­ein­facht Baden-Württemberg die Regelungen, da die­se nun wie­der lan­des­weit ein­heit­lich gelten."

    D.h. das gilt auch bei einer Inzidenz von Null? Oder einer Inzidenz von 10?
    Das wird spannend!

  14. In der neu­en Corona-Verordnung von Baden-Württemberg ist kei­ne Begründung enthalten.
    Es steht nichts drin zu Inkrafttreten, Außerkrafttreten.

    Scheint mit sehr hei­ßer, wenn nicht glü­hen­der Nadel gestrickt wor­den zu sein.

Schreibe einen Kommentar zu aa Antworten abbrechen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert