Baden-Württemberg: Mit Schnupfen kein Wahlrecht?

»Corona-Verordnung des Landes in der ab 16. August 2021 gül­ti­gen Fassung

Die Verordnung der Landesregierung über infek­ti­ons­schüt­zen­de Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-CoV‑2 (PDF) wird hier­mit durch öffent­li­che Bekanntmachung des Staatsministeriums not­ver­kün­det gemäß § 4 Satz 1 des Verkündungsgesetzes. Nach § 24 Absatz 1 Satz 1 tritt sie am Montag, den 16. August 2021 in Kraft.«
baden​-wuert​tem​berg​.de

Warum die neu­en Beschränkungen wohl not­ver­kün­det wer­den muß­ten? Weil man es kann? Der her­an­ge­zo­ge­ne Satz lau­tet lapidar:

»Erscheint eine recht­zei­ti­ge Verkündung in der vor­ge­schrie­be­nen Form nicht mög­lich, so kann eine Rechtsverordnung in ande­rer geeig­ne­ter Weise öffent­lich bekannt­ge­macht wer­den.«

Im "§ 11 Bundestagswahl und gleich­zei­tig statt­fin­den­de Wahlen und Abstimmungen" heißt es:

»(5) Der Zutritt zum Wahlgebäude ist Personen unter­sagt, die

        1. einer Absonderungspflicht im Zusammenhang mit dem Coronavirus unterliegen,
        2. typi­sche Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus, nament­lich Atemnot, neu auf­tre­ten­der Husten, Fieber, Geschmacks- oder Geruchsverlust, aufweisen,
        3. ent­ge­gen Absatz 3 Satz 1 kei­ne medi­zi­ni­sche Maske tra­gen, ohne dass eine Ausnahme nach Absatz 3 Satz 2 vor­liegt…«

Eine alter­na­ti­ve Art der Ausübung des Wahlrechts wird nicht genannt. Ebenso fehlt ein ent­spre­chen­der Passus für in Quarantäne ver­bann­te Menschen, die kei­ne Briefwahl in Anspruch neh­men können.

Vorsorglich wird auch der Fall einer Ausgangssperre abgehandelt:

»(7) Zur Teilnahme an der Bundestagswahl sind Wählerinnen und Wähler von gege­be­nen­falls bestehen­den Ausgangsbeschränkungen auf­grund des Infektionsschutzgesetzes oder die­ser Verordnung befreit. Gleiches gilt für die Mitglieder der Wahlausschüsse und Wahlvorstände und die Hilfskräfte zur Mitwirkung bei der Wahl oder Abstimmung sowie Personen, die sich auf­grund des Öffentlichkeitsgrundsatzes im Wahlgebäude oder bei öffent­li­chen Sitzungen der Wahlausschüsse auf­hal­ten wol­len.«

16 Antworten auf „Baden-Württemberg: Mit Schnupfen kein Wahlrecht?“

    1. Ich habe unter­schrie­ben, aber ich habe fuer die Petion nicht viel Hoffnung. In "Pandemiezeiten" wer­den offen­sicht­lich rei­hen­wei­se Petitionen igno­riert, wenn sie nicht den Regierungsnarrativ ent­spre­chen (was zwar eigent­lich ille­gal ist, aber anschei­nend mit Zeitmangel, ent­we­der des Petitionsausschusses oder der ent­spre­chen­den Politiker begruen­det wird, die die Petitionen des­halb nicht ent­ge­gen neh­men oder bear­bei­ten koennen).
      So gab es auch zu die­sem Thema bereits eine Petition mit fast
      einer drei­vier­tel Mio Mitzeichnern:
      https://www.change.org/p/jens-spahn-keine-corona-impfpflicht‑f%C3%BCr-kinder
      Passiert ist jedoch *nichts* (ausser dass Druck auf die StIKO aus­ge­uebt wur­de, end­lich die Impfung fuer Kinder ab 12 Jahren zu emp­feh­len und ver­sucht wur­de, ich weiss jetzt nicht, ob das bereits erfolg­reich war, die Zustimmung der Eltern bei die­sem Eingriff ueber­flues­sig zu machen).

  1. Vorsicht beknack­ter Kommentar: Neulich hat­te ich einen ziem­lich fie­sen Schnupfen. Als Single und Vollasi konn­te und woll­te ich aber nicht zuhau­se blei­ben. Da habe ich erst­mals die Vorteile von FFP2 Masken ken­nen­ge­lernt: Egal wie die Nase läuft, nie­mand sieht es und die Masken lau­fen auch nicht voll. Genauso wür­de ich auch ins Wahllokal gehen: Kann ruhig die Nase die gan­ze Zeit lau­fen wie Sau, nie­mand sieht es oder hört es, denn Schneuzen entfällt!

    1. Man kann sich das gar nicht anhö­ren. Läutet die­se Medizinerin etwa das Ende von Europa ein? Gibt uns der Ausbeutung frei? Wie kann man so rea­li­täts­fern sein?

  2. Auch eine Moeglichkeit, Personen von der Wahl aus­zu­schlie­ssen. Aber das faellt natuer­lich nicht unter "Wahlmanipulation", wenn man Personen nicht ins Wahllokal laesst …
    Ich woh­ne zwar nicht in Baden-Wuertemberg, aber fuer den Fall, dass sol­che Praktiken auch in ande­ren Bundeslaendern ein­rei­ssen, habe ich fuer die Kommunalwahlen bereits Briefwahl bean­tragt, da das fuer die Bundestagswahl anschei­nend erst ab mor­gen mit­tag moeg­lich ist, wer­de ich mor­gen mit­tag die Briefwahlunterlagen fuer die Bundestagswahl anfor­dern. Bei die­sen Wahlen kann ich es nicht ris­kie­ren, nicht waeh­len zu duer­fen, das ist dies­mal ein­fach *zu* wichtig.

    1. @Juergen Ilse: Briefwahlen sind aber bes­ser zu mani­pu­lie­ren! Sie unter­lie­gen weni­ger der demo­kra­ti­schen Kontrolle (meh­re­re Augen sehen mehr als nur 2 bei der Auszählung in den Wahllokalen)!
      Die städt. Angestellten, die die Briefwahlscheine aus­zäh­len, sind
      ‑wenn über­haupt- dabei kaum unter einer Kontrolle!

  3. Gibt es eigen­lich bereits klan­de­sti­ne Treffpunkte für Ungeimpfte? Oder Verabredungsportale? Weiß jemand Näheres?
    Für Tips und ziel­füh­ren­de Hinweise wäre ich dank­bar. Jetzt, bevor im Oktober der vol­le Wahnsinn über uns hereinbricht.

    1. @Jel: Solche Treffpunkte gibt es jeweils regio­nal mit Menschen, die jeman­den aus der Gruppe bereits ken­nen – sie las­sen sich aber meist auch in Telegramm- oder WhatsApp-Gruppen fin­den. Da sind z.B. auch Gruppen mit Informationen zu Einkaufsmöglichkeiten zu finden.

  4. Dass Bürger mit Schnupfen wäh­len dür­fen. Das fehlt gera­de noch.
    Dass Bürger, die kei­ne medi­zi­ni­sche Maske tra­gen, wäh­len dür­fen. Sonst noch was? Die sol­len abhau­en – und zwar schnell.
    Dass der Öffentlichkeitsgrundsatz selbst­ver­ständ­lich nicht zum Tragen kommt für Personen, die ganz oder teil­wei­se nicht zur Angabe ihrer Kontaktdaten bereit sind. Das ist doch sowas von logisch!
    [Ironie aus]

    Mysteriös:
    BW-Corona-Verordnung: § 1 – Ziel, Verfahren – Die auf­grund die­ser Verordnung unter Berücksichtigung der Belastung des Gesundheitswesens (Auslastung der Intensivbetten, AIB), der Sieben-Tage-Inzidenz, der Impfquote und der Anzahl schwe­rer Krankheitsverläufe (Hospitalisierungen) getrof­fe­nen Maßnahmen die­nen der Bekämpfung der Pandemie des Virus SARS-CoV‑2 (Coronavirus) zum Gesundheitsschutz der Bürgerinnen und Bürger.

    Ich habe bis jetzt nicht her­aus­ge­fun­den, wie Auslastung der Intensivbetten, die Sieben-Tage-Inzidenz, die Impfquote und die Hospitalisierungen in der Verordnung bzgl. der Maßnahmen berück­sich­tigt werden.

    Mysteriös:
    BW-Corona-Verordnung: § 4 ‑Immunisierte Personen – (1) Immunisierte Personen sind gegen COVID-19 geimpf­te oder von COVID-19 gene­se­ne Personen.
    Dann folgt: eine geimpf­te Person [ist] eine asym­pto­ma­ti­sche Person, die im Besitz eines auf sie aus­ge­stell­ten Impfnachweises im Sinne von § 2 Nummer 3 der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung vom 8. Mai 2021 (SchAusnahmV – BAnz AT 8. Mai 2021 V1) ist,

    D.h., eine geimpf­te Person, immu­ni­sier­te Personen, mit Schnupfen ist kei­ne geimpf­te und kei­ne immu­ni­sier­te Person!

    Mysteriös:
    BW-Corona-Verordnung: § 24 – (2) Diese Verordnung tritt mit Ablauf des 13. September 2021 außer Kraft.
    Der Wahltag für die Wahl zum 20. Deutschen Bundestag ist am 26. September 2021.

    D.h., am Wahltag ist die BW-Corona-Verordnung bereits außer Kraft getreten!

  5. Twitter
    Manuel Atug
    @HonkHase
    Problem bei Kontaktnachverfolgung:
    Krisentreffen wegen #LucaApp in Berlin 

    "Senatsverwaltung lädt Bezirke und Betreiber ein."

    Weiter heisst es:

    "…Schnittstelle wird aus Sicherheitsgründen vom #Sormas-Betreiber für die Luca-App nicht frei­ge­ge­ben." Ach?
    https://t.co/0dMduToSaH?amp=1
    in:
    https://​twit​ter​.com/​H​o​n​k​H​a​s​e​/​s​t​a​t​u​s​/​1​4​2​7​1​3​3​2​0​1​4​0​7​9​5​9​040

    Auch Papierform bedeu­tet Eintrag in Luca!
    Wie man als Betreiber der #LucaApp trotz des berech­tig­ten Gegenwinds (@HonkHase
    , @mame82
    und Co) wei­ter­hin Nutzer:innen generiert?
    Wollte ein­kau­fen gehen – CheckIn nur mit #lucaFail. „Würd mich gern per Hand eintragen“
    „Klar kein Problem, ich notie­re mir kurz ihre Daten.“ /1
    7:14 AM · Aug 14, 2021·Twitter for iPhone

    @rau_faser
    Aug 14
    „Ok, mei­ne Daten sol­len nur nicht in #lucaFail ein­ge­tra­gen werden.“
    „Neinnein. Als wür­de ich einen Brief schrei­ben ‚Lieber luca…‘ hahahaFace with rol­ling eyes“ sprach er, nahm mei­nen Perso und tippt die Daten in die Webobefläche von…? luca!
    „Aber das hat ja mit dem luca-System nix zu tun“ /2
    in:
    https://​twit​ter​.com/​r​a​u​_​f​a​s​e​r​/​s​t​a​t​u​s​/​1​4​2​6​4​4​2​0​7​3​3​8​5​9​3​8​952

  6. Wo wären wir bloß ohne die gött­li­chen Segnungen die­ses unse­res wun­der­ba­ren Bundeslandes BW, die Wiege des Herrn Schwab. Aus Dankbarkeit , fore­ver, dear Klaus???

  7. Eine sol­che "freie" Wahl gehört boykottiert.

    Man soll­te zu sei­nem Wahllokal gehen, und wenn man ohne Maske nicht rein­ge­las­sen wird, neben die Tür einen Kackhaufen absetzen.

    Anders ist das nicht mehr kommentierbar.

    Eine freie Wahl erfor­dert einen frei­en, sein Gesicht zei­gen­den Bürger. Alles ande­re ist Mummenschantz, Verarschung erster Klasse.

    Aber es war zu erwar­ten. Anders kön­nen sie den Deckel nicht mehr auf dem Topf halten:

    _ mas­sen­haf­ter Briefwahlbetrug

    _ Ausschluss mög­li­cher unlieb­sa­mer Wähler (die­se Maskenpflicht, ein völ­li­ges Unding für eine demo­kra­ti­sche Wahl – die aus­drück­lich KEINERLEI Auschluss dul­det – wirkt nur auf Corwahn-kri­ti­sche Parteien, wird also die Anzahl der gezähl­ten kri­ti­schen Stimmen deut­lich schmä­lern – und ins­ge­samt die Wahlbeteiligung senken

    _ letz­lich aus­schlag­ge­bend wer­den dann die Briefwahlstimmen sein, die von den net­ten Besuchern (ein­mal und nie wie­der) für die alten Damen und Herren aus­fül­len, und es gibt dann sogar noch ein Röschen, eine Praline, oder sogar ein Likörchen.

  8. #LucaApp wirbt nach wie vor mit "Zweifacher Verschlüsselung der Kontaktdaten"

    NEIN, stimmt immer noch nicht!
    Hier der prak­ti­sche Beleg als Video mit Audio:
    https://t.co/ZR0X5WkjoO?amp=1
    (Komplettes Video in Full-HD hier: https://​vimeo​.com/​m​a​n​a​g​e​/​v​i​d​e​o​s​/​5​8​7​7​6​6​693)

    https://​twit​ter​.com/​m​a​m​e​8​2​/​s​t​a​t​u​s​/​1​4​2​7​2​1​2​7​5​5​4​2​6​2​3​0​274

    Im Video nicht geson­dert erwähnt:
    – Telefonnummer wird NICHT verifiziert
    – Nutzer kann nicht mehr direkt aus­ge­schenkt werden
    – Für jeden Checkin wird ein Account ange­legt, der nicht gelöscht wer­den kann (nicht durch Nutzer/Location referenzierbar)
    10:27 AM · Aug 16, 2021·Twitter for Android
    https://​twit​ter​.com/​m​a​m​e​8​2​/​s​t​a​t​u​s​/​1​4​2​7​2​1​5​3​3​5​2​3​3​6​2​2​018

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