Behördenposse um verstorbenen Fluggast

Stürzten sich die Medien nicht so auf den Fall und gäbe es nicht das alber­ne Vorgehen der Verantwortlichen, könn­te man ein­fach den bedau­er­li­chen Tod eines Flugreisenden fest­hal­ten. Das Gezerre um den "Impfstatus" des Mannes und die Todesursache zeigt noch ein­mal die Absurdität der Maßnahmen auf. Auf shz​.de ist am 2.11. hin­ter der Bezahlschranke zu erfahren:

»TOTER CORONAINFIZIERTER
Verstorbener Fluggast stamm­te aus dem Kreis Herzogtum Lauenburg
Er soll voll­stän­dig geimpft gewe­sen sein und aus dem Kreis Herzogtum-Lauenburg stam­men. Nach dem Tod eines 51-jäh­ri­gen Schleswig-Holsteiners an Bord eines Flugzeuges der Pegasus Airline, das am 25.Oktober in Hamburg lan­de­te, gibt es mitt­ler­wei­le wei­te­re Informationen.«

Die Fluggesellschaft spricht von dem "Nachweis sei­nes voll­stän­di­gen Impfstatus". Der Kreis weiß über­wie­gend nichts, sein Sprecher gibt sich rätselhaft:

»Tobias Frohnert, Sprecher des Kreis Herzogtum-Lauenburgs, kann den Impfstatus des Verstorbenen nicht bestä­ti­gen, was aber nicht bedeu­ten müs­se, dass er nicht geimpft gewe­sen sei. „Entweder die Information liegt uns nicht vor oder der Imfpstatus war nega­tiv“, sagt er. Berichte, dass der Mann aus dem Herzogtum stam­me, kön­ne er hin­ge­gen bestätigen.

Nach aktu­el­lem Stand sei­en kei­ne wei­te­ren Fluggäste aus dem Kreisgebiet mit an Bord gewe­sen. „Wenn dem so ist, wer­den wir es erfah­ren, weil sich die Fluggäste bei der Einreise per Formular anmel­den müs­sen“, sagt Frohnert…

Dass der 51-jäh­ri­ge Mann aus Geesthacht stam­me und rus­si­sche Wurzeln habe, wie die „Hamburger Morgenpost“ berich­te­te, konn­te Frohnert zunächst nicht bestätigen.

Aktuell wer­de der Verstorbene als Coronatoter in der Statistik des Kreises geführt. Ob das so blei­be, ent­schei­de die Rechtsmedizin. Zunächst erschei­ne es nicht sehr rea­li­stisch, dass er offen­bar sym­ptom­frei die Maschine in der Türkei bestie­gen habe und dann inner­halb von drei Stunden so schwer an Covid-19 erkrankt sei, dass er dar­an verstarb.

„Wenn sich in der Rechtsmedizin eine ande­re Todesursache ergibt, wird er aus der Liste der an Corona ver­stor­be­nen Menschen aus dem Kreisgebiet wie­der her­aus­ge­nom­men wer­den“, sagt Frohnert.«

Quarantäne nur für "nicht Geimpfte"

»Für mög­li­che Quarantänemaßnahmen sei der Kontakt zu dem Verstorbenen aber zunächst uner­heb­lich, wie der Kreissprecher aus­führt. Denn wer aus einem Hochinzindenzgebiet wie der Türkei ein­rei­se, müs­se sowie­so in Quarantäne wenn sie oder er unge­impft sei. Wenn die Personen voll­stän­dig geimpft sei­en, sei wie­der­um der Kontakt zu einem Infizierten aktu­ell nicht mehr ent­schei­dend für eine Quarantänemaßnahme.«

Der Artikel ver­linkt auf einen Beitrag Bleibt ein Toter an sei­nem Platz sit­zen?. Dort ist zu erfahren:

»… Weder die Flugbegleiter noch der Pilot darf jeman­den für tot erklä­ren, son­dern nur ein Arzt. Um eine Todesbescheinigung aus­zu­fül­len, braucht er die Personalien des Toten, die Todesart, Todesursache und den Todeszeitpunkt. Bis der Passagier offi­zi­ell für tot erklärt wird, ist die Crew ver­pflich­tet, eine Herz-Lungen-Wiederbelebung durch­zu­füh­ren. Das könn­te ein Arzt tun, der eben­falls an Bord ist. Alternativ könn­te sich der Kapitän für eine Notfalllandung ent­schei­den. Am Boden könn­te der Mensch dann vom medi­zi­ni­schen Personal für tot erklärt wer­den. Vorher darf die Crew mit der Wiederbelebung nicht aufhören.

Bleibt der Tote auf seinem Platz sitzen?

Bleibt der Verstorbene wei­ter­hin auf sei­nem Sitzplatz? Tatsächlich kann es zu die­sem Horrorszenario kom­men. Manche Fluggesellschaften haben an Bord Leichensäcke. Wenn ein Arzt den Tod bestä­tigt hat, kann die Leiche zumin­dest im Leichensack ver­staut wer­den. Wenn es mög­lich ist, wird der Verstorbene dann in eine lee­re Reihe oder in ein lee­res Abteil gesetzt. Aus Sicherheitsgründen ist es näm­lich nicht erlaubt, den Toten im Gang oder auf der Toilette zu lagern. Allerdings kann es dazu kom­men, dass nicht genü­gend freie Sitzplätze im Flugzeug zur Verfügung ste­hen. In die­sem Fall bleibt der Tote an sei­nem Sitzplatz. Meistens wür­de sich der Pilot dann für eine Zwischenlandung ent­schei­den, weil der psy­chi­sche Druck für Crew und Passagier zu groß sei.

Von einer Ausnahme berich­tet der "Telegraph": Ein Flugzeug der Airline Singapore Airlines vom Typ A340-500 hat den läng­sten Flug der Welt. Bis zu 18 Stunden und 45 Minuten kann die Strecke von Singapur nach New York dau­ern. Deshalb hat die Airline einen Schrank ein­ge­baut, in dem ein Toter ver­staut wer­den könn­te…«

Siehe auch War es Nowitschok?.

9 Antworten auf „Behördenposse um verstorbenen Fluggast“

    1. ..das gehört auch noch erwähnt.….Wenn sich in der Rechtsmedizin eine ande­re Todesursache ergibt, wird er aus der Liste der an Corona ver­stor­be­nen Menschen aus dem Kreisgebiet wie­der her­aus­ge­nom­men wer­den“, sagt Frohnert.«

  1. Hoffentlich ist der Leichenschrank bei Singapore Airlines in der Ersten Klasse verbaut.
    Dann wäre sicher gross­zü­gig Platz für einen Liegendtransport.
    Das macht ein­fach schö­ne­re Totenflecke, als sit­zend oder stehend.

  2. Danke für die Informationen über Ärzte an Bord eines Flugzeugs. Sofern Kalle an Bord sein soll­te, soll­te jeder Passagier vor­soglich eine Bordverfügung erstel­len, ob er von die­sem "Arzt" behan­delt wer­den möch­te oder nicht. Gleiches gilt für Drosten, von der Leyen, Helge Braun. Um nur eini­ge zu nen­nen. Über die Besorgtheit um die Gesundheit des gemei­nen Volkes durch die­se Personen bestehen dann doch eini­ge gra­vie­ren­de Bedenken.

  3. Ein schwe­res Infektionsgeschehen ohne auf­fäl­li­ge Symptome, Fieber, Schwitzen, Husten etc., ist eher unwahr­schein­lich. Die häu­fig­ste Todesursacheim bei Flugzeugreisen ist mW wohl das "Touristenklassensyndrom", eine Tiefe Beinvenenthrombose, die vor­zugs­wei­se beim/nach dem Aufstehen und/oder Toilettengang sym­pto­ma­tisch als Lungenembolie erscheint.
    Ein fried­li­ches Einschlafen/Sterben, daß von den Mitpassagieren unbe­merkt bleibt, läßt eher auf einen stumm­men Herzinfarkt mit/und oder leta­len Herzrhythmusstörungen, oder einen Schlaganfall im Hirnstammbereich vermuten.
    Nichtsdestotrotz, möge der Verstorbene in Frieden ruhen, und den Angehörigen viel Kraft.

    1. Nachtrag: Natürlich ist die Causa, die Ursache an sich, ob es ein natür­li­cher oder unna­tür­li­cher Tod, vllt. sogar ein iatro­ge­nes ‑medi­zi­ni­sch/­the­ra­peu­ti­sches- Geschehen damit ver­bun­den und damit als Offizialdelikt zu ver­fol­gen, nicht damit beschrie­ben oder, ausgeschlossen.

  4. Für vie­le Menschen (v.a. in den Redaktionen) scheint es offen­sicht­lich nur noch ein ein­zi­ges Thema zu geben.
    Das ist nichts ande­res mehr als wahn­haf­te Besessenheit und defi­ni­tiv ein Fall für eine (bzw. sehr, sehr vie­le) psychologische
    Behandlung.

  5. »… Weder die Flugbegleiter noch der Pilot darf jeman­den für tot erklä­ren, son­dern nur ein Arzt. Um eine Todesbescheinigung aus­zu­fül­len, braucht er die Personalien des Toten, die Todesart, Todesursache und den Todeszeitpunkt. Bis der Passagier offi­zi­ell für tot erklärt wird, ist die Crew ver­pflich­tet, eine Herz-Lungen-Wiederbelebung durch­zu­füh­ren. Das könn­te ein Arzt tun, der eben­falls an Bord ist. Alternativ könn­te sich der Kapitän für eine Notfalllandung ent­schei­den. Am Boden könn­te der Mensch dann vom medi­zi­ni­schen Personal für tot erklärt wer­den. Vorher darf die Crew mit der Wiederbelebung nicht aufhören.«

    Ich stel­le mir jetzt einen Transatlantik Flug vor, bei dem nicht zufael­lig ein Arzt an Bord ist … Muss dann die Crew bis zur Landung auf dem naech­sten Flughafen ggfs. an einer all­maeh­lich erkal­ten­den Leiche Wiederbelebungsmassnahmen durch­fueh­ren, und duer­fen sich die mit Wiederbelebungsmassnahmen beschaef­tig­ten Personen fuer die Landung nicht setz­ten und sich anschnallen?

    Und wenn man­gels frei­er Sitzplaetze der Verstorbene auf sei­nem Sitzplatz unter­ge­bracht wer­den soll, und ein Arzt an Bord den Totenschein aus­ge­stellt hat, wird dann ggfs. vor den Augen des Sitznachbarn/der Sitznachbarin der Verstorbene in einen Leichensack gesteckt und wie­der auf sei­nen Platz gesetzt?

    Und ueber­haupt: Wenn kei­in Arzt an Bord ist, wie fuehrt man an einem auf sei­nem Platz sit­zen­den Toten Wiederbelebungsmassnahmen durrch? Waere es dafuer nicht erfor­der­lich, ihn hin­zu­le­gen? Wund falls man ihn hin­le­gen muss, *wo* legt man ihn dann hin? Wird das Personal fuer solch einen Fall trainiert
    Fragen ueber Fragen …

  6. "…, könn­te man ein­fach den bedau­er­li­chen Tod eines Flugreisenden festhalten."

    Klar. Es sit­zen ja auch fast jeden Tag Tote in den Flugzeugen. GEHEN! SIE! WEITER!

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