Behrens gibt den Buschmann. Ein wenig

»Ministerin: Ab März mög­li­cher­wei­se kei­ne Corona-Einschränkungen mehr
Hannover (dpa/lni) – Die Corona-Einschränkungen könn­ten nach Einschätzung von Niedersachsens Gesundheitsministerin Daniela Behrens (SPD) mög­li­cher­wei­se ab Februar oder März kom­men­den Jahres enden. Die Situation sei durch eine gute Immunisierung in der Gesellschaft deut­lich anders als vor einem Jahr…«
kran​ken​kas​sen​.de (23.11.22.)

Das war am 27.10.21 (you​tube​.com):

13 Antworten auf „Behrens gibt den Buschmann. Ein wenig“

  1. Ich sage nur: 

    https://​www​.coro​dok​.de/​w​i​r​r​e​-​w​e​g​e​-​l​a​b​y​r​i​n​th/

    In dem Thread schrei­be ich mir die Finger wund seit über einer Woche. Das ist noch aus­zu­hal­ten, denn ich kann sehr schnell schrei­ben im 10-Finger-System. Aber trotz­dem, was NICHT aus­zu­hal­ten ist: Meine Enttäuschung und Trauer über die Verlängerung der Isolationspflicht.

    Noch ein­mal: Warum sind nicht alle Männer, Frauen und Kinder in ganz Deutschland gleich vor dem Gesetz? Warum gilt das Grundgesetz, war­um gel­ten die Grundrechte unter­schied­lich in den ein­zel­nen Bundesländern?

    Warum ent­schei­det der Wohnort über die Grundrechte?
    Wenn hier Juristen mit­le­sen – kön­nen Sie mal Stellung neh­men? Soll man dage­gen kla­gen, so ungleich behan­delt zu wer­den, was die Isolationsmaßnahmen angeht? Um nicht miss­ver­stan­den zu wer­den, ich fin­de das Ende der Quarantäne-Maßnahmen in den 5 Bundesländern richtig. 

    ~

    1. Mit dem Ermächtigungsbeschluss des Bundestages wur­de die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland unbe­grün­det ausser Kraft gesetzt. Das wird ihnen kein Jurist bestä­ti­gen. Die Erklärungen spa­re ich mir, der Einfachheit hal­ber. Nur soviel: "hal­be, drei­vier­tel oder sowas-Verfassungen" gibt es nicht.

  2. Daniela Behrens stu­dier­te Politikwissenschaft an der Universität Bremen. Ihr Studium schloss sie 1993 mit dem Diplom ab. Seit 1992 ist sie als Redakteurin und Journalistin tätig. Von 1995 bis 1998 absol­vier­te sie an der Freien Universität Berlin ein berufs­be­glei­ten­des Weiterbildungsstudium zur Journalistin. Zwischen dem Jahr 2000 bis 2007 war sie Pressesprecherin und Leiterin der Stabsstelle Marketing und Öffentlichkeitsarbeit an der Hochschule Bremerhaven. Seit September 2018 war sie Geschäftsführerin des Informationsdienstes Wissenschaft (idw).

    https://​de​.wiki​pe​dia​.org/​w​i​k​i​/​D​a​n​i​e​l​a​_​B​e​h​r​ens

    ·

    07.11.2022

    von: Dr. med. Karin Reinelt, Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

    "Zehn Fragen an die Gesundheitsminister der deut­schen Bundesländer zu modRNA, saRNA und taRNA" 

    (…)

    Ich gehe davon aus, dass ich Ihre Fragen damit hin­rei­chend beant­wor­ten konnte. 

    https://​www​.coro​dok​.de/​i​m​p​f​s​c​h​u​t​z​-​o​m​i​k​r​o​n​-​k​i​n​d​e​r​n​/​#​c​o​m​m​e​n​t​-​1​6​9​981

  3. Die ruchlose Gesundheitsministernde Niedersachsens hat den Tod von Menschen nach erfolgter "Impfung" "gegen" "C" auf ihrem Gewissen. sagt:
      1. Die ruchlose Gesundheitsministernde Niedersachsens hat den Tod von Menschen nach erfolgter "Impfung" "gegen" "C" auf ihrem Gewissen. sagt:

        's wird schon noch bewie­sen wer­den, dass die­se Polit-Dame schuld an dem Tod von Siegmund Hegeholz ist.

  4. Noch ein Zitat aus der nie­der­säch­si­schen Absonderungsverordnung, die bis auf weni­ge Änderungen so wei­ter gilt bis 31.01.2023

    Zu § 7 (Ordnungswidrigkeiten):
    § 7 regelt unter Bezugnahme auf § 73 Abs. 1 a Nr. 24 IfSG die Tatbestände, die nach die­ser Verordnung buß­geld­be­wehrt sind. Zur Durchsetzung der Absonderungs- und Testpflicht sowie der Informationspflicht gegen­über der zustän­di­gen Behörde wer­den die Ordnungswidrigkeiten gere­gelt, um zu ver­hin­dern, dass eine Person den genann­ten Verpflichtungen nicht, nicht in der
    vor­ge­schrie­be­nen Weise oder nicht recht­zei­tig nach­kommt und so den von der Verordnung ver­folg­ten Zweck des Schutzes der
    Bevölkerung gefähr­den könnte.

    Zu § 8 (Inkrafttreten, Außerkrafttreten):
    § 8 regelt das In- und Außerkrafttreten der nie­der­säch­si­schen SARS-CoV-2-Absonderungsverordnung.
    Die Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft und mit Ablauf des 22. November 2022 außer Kraft.

    Während der Geltungsdauer der Verordnung erfolgt stets unter Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgebots und unter Abwägung der betrof­fe­nen Grundrechtspositionen eine sorg­fäl­ti­ge und lau­fen­de Überwachung des Infektionsgeschehens sowie eine regel­mä­ßi­ge Überprüfung, ob die infek­ti­ons­be­gren­zen­den Schutzmaßnahmen wei­ter­hin erfor­der­lich sind.

    Zitat Ende.

    Besonders der letz­te Absatz irri­tiert. Denn die ein­zel­nen Verordnungen wer­den in Niedersachsen ein­fach ver­län­gert, ohne Begründung. Es WIRD gar nicht geprüft, ob die infek­ti­ons­be­gren­zen­den Unterdrückungsmaßnahmen, UNTERDRÜCKUNGSMASSNAHMEN!!, über­haupt noch erfor­der­lich sind. Es wird zum Beispiel auch mit dem Wetterbericht begrün­det, Stephan Weil hat als Grund für die Verlängerung der Verordnung auf die kal­te Jahreszeit verwiesen. 

    https://​www​.coro​dok​.de/​w​i​r​r​e​-​w​e​g​e​-​l​a​b​y​r​i​n​t​h​/​#​c​o​m​m​e​n​t​-​1​6​8​785

    Die Frage ist, WER über­prüft die Unterdrückungsmaßnahmen? Ich sehe den letz­ten Absatz als lee­re, inhalts­lo­se Floskel, als lee­re Phrase der Verordnungsgeber, wenn die Verordnung über den 22.11.2022 hin­aus bis zum 31.01.2023 ver­län­gert wird.

    Weil es kalt wer­den könn­te! Weil wir in Niedersachsen even­tu­ell neue Virusvarianten sehen KÖNNTEN! Weil man auf Vorrat eben jeder­zeit und immer wie­der alle gefan­gen hal­ten will, sie x‑beliebigen Testergebnissen von x‑beliebigen Laboren ausliefert.

    Während neben­an in Schleswig-Holstein, Holland oder Dänemark es ver­mut­lich NOCH käl­ter wird, aber dort nie­mand ein­ge­sperrt wird. Ja, es ist trau­rig und ich schä­me mich für die­se Verordnungsgeber, dass sie nicht sehen, was um sie her­um passiert.

    ——————–

    "Während der Geltungsdauer der Verordnung erfolgt stets unter Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgebots und unter Abwägung der betrof­fe­nen Grundrechtspositionen eine sorg­fäl­ti­ge und lau­fen­de Überwachung des Infektionsgeschehens sowie eine regel­mä­ßi­ge Überprüfung, ob die infek­ti­ons­be­gren­zen­den Schutzmaßnahmen wei­ter­hin erfor­der­lich sind."

    !!

    ~ ~ ~

  5. weil ich es zufäl­lig gefun­den habe:

    https://​www​.ndr​.de/​n​a​c​h​r​i​c​h​t​e​n​/​n​i​e​d​e​r​s​a​c​h​s​e​n​/​O​m​i​k​r​o​n​-​N​i​e​d​e​r​s​a​c​h​s​e​n​-​e​r​m​o​e​g​l​i​c​h​t​-​l​a​e​n​g​e​r​e​-​A​r​b​e​i​t​s​z​e​i​t​e​n​,​k​r​i​s​e​n​s​t​a​b​7​9​6​.​h​tml

    Omikron: Niedersachsen ermög­licht län­ge­re Arbeitszeiten
    Stand: 11.01.2022 19:30 Uhr

    Der nie­der­säch­si­sche Corona-Krisenstab hat sich am Dienstag zur Pandemie-Lage geäu­ßert. Weil Omikron zu Personalausfällen füh­ren dürf­te, wird das Arbeitszeitgesetz befri­stet verändert.
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    Konkret heißt das, dass es Ausnahmen vom Verbot der Sonntagsarbeit geben kann und eine Erhöhung der zuläs­si­gen Wochenarbeitszeit auf maxi­mal 60 Stunden in ein­zel­nen Wochen mög­lich ist. Voraussetzung ist, dass es sich dabei um Betriebe han­delt, die zur kri­ti­schen Infrastruktur gehö­ren. Da die maxi­mal mög­li­che durch­schnitt­li­che wöchent­li­che Arbeitszeit von 48 Stunden nicht geän­dert wird, heißt das in der Praxis, dass Betriebe das Personal mit­tels Mehrschichtsystemen oder "Arbeitsblöcken" ein­tei­len kön­nen. Die Anordnung von Mehrarbeit und die Verteilung der Arbeitszeit auf die ein­zel­nen Wochentage blei­be wei­ter­hin durch die betrieb­li­chen Interessenvertretungen mitbestimmungspflichtig.
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    Auf den Intensivstationen lägen vor allem Menschen, die nicht geimpft sei­en. Sie rief daher erneut dazu auf, sich immu­ni­sie­ren zu lassen.
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    Behrens geht davon aus, dass ab April ein an Omikron ange­pass­ter Impfstoff zur Verfügung steht und dann auch eine vier­te Impfung not­wen­dig sein wird. Beim Thema Impfpflicht wie­der­hol­te Behrens, dass sich die Landesregierung klar dafür aus­spre­che. "Die ist not­wen­dig um aus der Pandemie zu kom­men", sag­te die Ministerin. Ihr zufol­ge sind in Niedersachsen 900.000 Erwachsene noch nicht geimpft. "Ohne Pflicht geht es offen­bar nicht", fol­ger­te Behrens. Im Gesundheitssektor gibt es sie bereits: Bis zum 15. März müss­ten alle Mitarbeitenden in Kliniken und Pflegeeinrichtungen geimpft sein. Das Land will bis dahin ein Online-Portal auf den Weg brin­gen, mit dem Arbeitgeber den Gesundheitsämtern jene Angestellten mit unkla­rem Impfstatus mel­den, sag­te Behrens. Unter Umständen kön­nen die Ämter dann ein Beschäftigungsverbot aussprechen.
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    Behrens kün­dig­te zudem an, dass sich künf­tig eini­ge Jugendliche dar­auf ein­stel­len müs­sen, nicht mehr län­ger von den 2G-Regeln aus­ge­nom­men zu sein. Das bedeu­tet, dass sie dann auch einen Impf- oder Genesenennachweis vor­le­gen müs­sen, um bestimm­te Bereiche wie Restaurants, Veranstaltungen oder Sportstätten zu betre­ten. Für die Corona-Verordnung, die am 15. Januar in Kraft tre­ten soll, sei das zwar nicht geplant, sag­te Behrens, aber "sicher­lich in der dar­auf­fol­gen­den". Noch nicht ent­schie­den ist der­zeit, ab wel­chem Alter künf­tig kei­ne Ausnahmen mehr gemacht wer­den sol­len. Regierungssprecherin Anke Pörksen sag­te, dass ein Alter von 16 Jahren in den Diskussionen eine Rolle spie­le. In ande­ren Bundesländern grei­fe dies ab 16 oder 14 Jahren. Die kom­men­de Corona-Verordnung soll laut Behrens bis Anfang Februar datiert sein. Die Verschärfung könn­te somit bereits in weni­gen Wochen für zahl­rei­che Jugendliche Realität werden.

  6. "…könnten…möglicherweise…"
    Die übli­che, schwam­mi­ge Hinhalte-Taktik, um sich alle Optionen offen­zu­hal­ten und den Ausnahmezustand (und damit die ent­spre­chen­den Verordnungsmöglichkeiten) in Dauerschleife zu erhalten.

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