"Bei Geboosterten bekommen wir die Personalkosten vom Land erstattet"

Die Sana-Kliniken in Berlin infor­mie­ren die MitarbeiterInnen:

»Warum müs­sen wir hier unter­schei­den? Bei Geboosterten bekom­men wir die Personalkosten vom Land Berlin bzw. Brandenburg erstat­tet, daher benö­tigt die Personalabteilung den Laborbefund – bei nicht Geboosterten ent­fällt die­se Erstattung.«

Geboosterte kön­nen selbst ent­schei­den, ob sie bei posi­ti­vem PCR-Test 5 oder 10 Tage zu Hause blei­ben. Der Rest braucht eine Krankschreibung.

Ist das ein Beispiel für den berühm­ten Irrsinn mit Methode?

22 Antworten auf „"Bei Geboosterten bekommen wir die Personalkosten vom Land erstattet"“

  1. Ja, ein sehr gutes Beispiel. Die Kliniken hei­ßen immer­hin "Sana" wie "Mens sana in cor­po­re sano", rund­um gesund, die Klitsche, die kom­men schon irgend­wie durch, wenn es unge­sund (und eklig) wird. Auffrischend ist das neue Erfrischend. Booster dich, Baby, ich brauch' das Geld und bin so matt, wenn ich nicht auf­ge­frischt wer­de. So frisch mich doch auf! Und du dich erst!

    1. @sv: In dem auch Falsches steht. Beispielsweise, daß "der Nürnberger Kodex einer jeden Impfpflicht wider­spricht". Der Hinweis auf der Seite der CDC zum Verbleiben der Spike-Proteine im Körper nach der Impfung ist nicht völ­lig ver­schwun­den (s. Kinder, wie die Zeit ver­geht!). Ansonsten wird dort rich­tig zum Nürnberger Kodex argu­men­tiert, fin­de ich.

        1. @Henning: Sagen wir mal so: Ich lese das dort nicht. Übrigens hal­te ich die­se Frontlinie auch für unklug. Bei wei­tem nicht alle GegnerInnen der "Maßnahmen" sind gene­rell gegen jeg­li­che Impfpflicht. Die, die über­zeugt wer­den sol­len, schon mal gar nicht. Für sinn­vol­ler hal­te ich die Argumentation gegen die aktu­el­len "Impfstoffe" und die mRNA-Technologie, die eben kei­ne Impfungen dar­stel­len. Das schließt die­je­ni­gen ja nicht aus, die prin­zi­pi­ell dage­gen sind.

          Die Argumentation "Der Staat hat mir gar nichts zu sagen!", die von eini­gen, aber nicht allen gene­rel­len ImpfgegnerInnen vor­ge­tra­gen wird, erleich­tert es der ande­ren Seite, einen Konflikt zwi­schen eigen­süch­ti­gen IndividualistInnen und soli­da­risch Achtsamen her­bei­zu­re­den bzw. aufzubauschen.

          1. Wie ich gera­de sehe, scheint es zwei Versionen des Nürnberger Kodexes zu geben. Wikipedia zitiert die­je­ni­ge von 1947. Dort geht es aus­schließ­lich um medi­zi­ni­sche Versuche. Der Achgut-Artikel bezieht sich jedoch auf die Seite des IPPNW. Dort wird ein Nürnberger Kodex von 1997 wie­der­ge­ge­ben, wel­che noch umfas­sen­der ist und bei­spiels­wei­se auch schon auf Gentechnik und Transplantation ein­geht. Der Achgut-Artikel zitiert aus Punkt 2 vom IPPNW: „Die frei­wil­li­ge und infor­mier­te Einwilligung des Patienten nach best­mög­li­cher Aufklärung (‚infor­med con­sent‘) ist eine prin­zi­pi­el­le Grundlage aller Behandlungen im Gesundheitswesen (!), aller Heilversuche und aller medi­zi­ni­schen Experimente am Menschen.“ Beim Kodex von 1947 könn­te man noch ein­wen­den, Impfpflichten mit regu­lär zuge­las­se­nen Impfstoffen fie­len nicht unter den Kodex, weil sie kei­ne Experimente dar­stel­len. Beim Kodex von 1997 jedoch geht es um jeg­li­che Behandlung. Stellt eine Impfung eine Behandlung dar? Natürlich. Ist sie unter einer Impfpflicht frei­wil­lig? Natürlich nicht. Also ver­letzt auch eine Imfpflicht mit einem "klas­si­schen siche­ren" oder einem irgend­wann regu­lär zuge­las­se­nen mRNA-Impfstoff den Kodex von 1997.
            Das mal ganz unab­hän­gig davon, ob irgend­ei­ne Argumentationslinie stra­te­gisch gün­stig sein könn­te oder nicht.

            1. @Henning: Na ja. Die Veranstaltung in Nürnberg bezieht sich nicht auf ein Papier von 1997. Es ist ehren­wert, aber eines der IPPNW-Regionalgruppe Nürnberg.

  2. Zählen die "Geboosterten" mit posi­ti­vem Quacksalbertest denn dann auch als krank, oder ist man das nur mit Krankschreibung? (Ein neu­er Statistik-Trick der ober­sten Seuchenbehörde?)

    1. Wenn eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung wegen Krankheit vor­liegt, also eine Krankschreibung durch einen Arzt erfolgt ist, dann muss der Arbeitgeber die Entgeltfortzahlung bei Krankheit leisten. 

      Der Arbeitgeber kann dann nicht eine 100% umfas­sen­de Erstattung der Quarantäne vom Gesundheitsamt erhal­ten. Der Arbeitgeber bleibt dann auf den Kosten der Entgeltfortzahlung bei Krankeheit sit­zen oder bekommt als Umlage U1 pflich­ti­ges Unternehmen einen Teil der Kosten als Erstattung gemäß AAG von der jewei­li­gen gesetz­li­chen Krankenkasse wieder.

      Das Land Niedersachsen bzw. des­sen Gesundheitsämter erstat­te laut deren Auskunft seit Anfang die­sen Jahres kei­ne Entschädigungen für Quarantänen von Mitarbeitern an Unternehmen. Sie möch­ten erst gericht­lich geklärt haben, ob eine posi­ti­ver Test gleich­zei­tig auch einer Erkrankung ent­sprä­che, was dann Erstattungen für Quarantänen kom­plett zum Erliegen brin­gen wür­de. Die ande­ren Bundesländer wür­den mit Spannung auf das Urteil war­ten. kom­men­tar: Nach zwei Jahren stel­len sie sich also sol­che Fragen, weil wohl die Mittel knapp wer­den… m(

      Gegen abge­lehn­te Anträge auf Erstattung von Quarantänen kann man nur gericht­lich vor­ge­hen. Damit ist dann eine ziem­lich hohe Hürde für Arbeitgeber gesetzt und vom Arbeitgeber könn­te sogar die bereits an ihn gezahl­te Erstattung zurück ver­langt werden.

      Zusätzlich bestand und besteht immer noch das Problem, dass vie­le Ärzte bei einem posi­ti­ven Test nicht den Arbeitnehmer krank schrei­ben wol­len. Ein posi­ti­ver Test rei­che als Nachweis und ande­re merk­wür­di­ge Aussagen sind da unterwegs.

      Für die Monate Juni, Juli und August habe ich als Lohnbuchhalter bei vie­len Firmen hohe Krankenstände im Vergleich zu Vorjahren gese­hen. Oftmals sind Personen bis zu einer Woche oder län­ger aus­ge­fal­len. Vielleicht haben die Leute sich ange­passt und las­sen sich dann ein­fach krankschreiben.

  3. So erpresst das Land die Kliniken, fort­wäh­rend wei­te­ren Impfdruck auf Mitarbeiter aus­zu­üben, sogar falls die Impfpflicht für Klinikpersonal irgend­wann entfällt!

  4. Ist das ein Versuch, die Krankenkassen (und Ärzte) die Erkenntnis vor­zu­ent­hal­ten, daß die "boo­ster" nichts nüt­zen oder gar scha­den, auch im Hinblick auf die Erkrankung gegen, die der "boo­ster" sie schüt­zen soll­te? Wird das flä­chen­deckend so praktiziert? 

    Oder/und eine Methode Druck auf "Arbeitgeber" aus­zu­üben, daß sich die Arbeitnehmer immer wei­ter sprit­zen lassen.

    Früher mal wur­de man krank­ge­schrie­ben, ohne daß der Arbeitgeber von der Art der Erkrankung erfuhr. Krankheit als Politikum.

  5. Mal was ganz ande­res: Ich wäh­le hier bei den Kommentaren stets aus: "Eine Email an mich sen­den, wenn jemand auf mei­nen Kommentar ant­wor­tet (noch im Test…)". Auf die­se Weise habe ich bis­her aus­schließ­lich Benachrichtigungen über Kommentare von 'aa' bekom­men. Kann es sein, dass ich über Kommentare von ande­ren Kommentatoren nicht benach­rich­tigt werde?

    1. @Henning: Ja, das funk­tio­niert nicht rich­tig. Ich hat­te auch schon mal die Frage gestellt, ob jemand ein bes­se­res Plugin für WordPress kennt.

      1. Die Frage nach einem bes­se­ren Plugin kann ich nicht direkt beant­wor­ten, aber bei coro​na​-blog​.net funk­tio­niert die Antwortbenachrichtigung ein­wand­frei. Die schei­nen also schon eine Lösung gefun­den zu haben.

  6. @aa schrieb:
    "Geboosterte kön­nen selbst ent­schei­den, ob sie bei posi­ti­vem PCR-Test 5 oder 10 Tage zu Hause blei­ben. Der Rest braucht eine Krankschreibung.

    Ist das ein Beispiel für den berühm­ten Irrsinn mit Methode?"

    Kein Irrsinn, son­dern Sachverstand. Denn sol­chen zeigt, wer sich boo­stern läßt. Also kann man ihm getrost Entscheidungen in Eigenverantwortung über­las­sen, weil sein Sachverstand dafür sor­gen wird, daß sie rich­tig ausfällt.

    Je öfter einer sich boo­stern läßt, desto grö­ßer muß sein Sachverstand sein. Also kann man mit jeder neu­en Boosterung noch stär­ker auf die Eigenverantwortung ver­trau­en, dem Geboosterten nach 5 Boosterungen (bei­spiels­wei­se) schon die Entscheidung über 1 bis 50 Tage (statt nur 5 bis 10 Tage) fak­ti­scher Selbstkrankschreibung überlassen.

    Das alles ist völ­lig logisch; jeder mit einer wis­sen­schaft­li­chen (ins­bes. phar­ma­zie-wis­sen­schaft­li­chen ) Ausbildung sieht es auf Anhieb ein. Am besten ver­steht es der Gesundheitsminister.

Schreibe einen Kommentar zu kh Antworten abbrechen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert