Das Verwaltungsgericht Berlin informiert heute, daß am 1. Mai ein Autokorso von Neukölln nach Grunewald stattfinden darf:
"Angesichts der Bedeutung des Grundrechts könne Aufzügen, zu denen auch ein Autokorso zähle, eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden, wenn diese im Einzelfall dem Infektionsschutz Rechnung trügen. Bei dem Autokorso sei dies vorliegend der Fall, soweit sich maximal 20 Teilnehmende in acht Autos aufhalten würden, wobei nur zum selben Hausstand gehörenden Personen oder Lebenspartner in einem Auto säßen. Die Veranstaltung werde dem Infektionsschutz auch deshalb gerecht, weil nicht mit einem großen Zustrom zu rechnen sei. Der Korso werde weder öffentlich bekannt gemacht noch seien Zwischenhalte geplant, zudem werde auf eine Auftaktkundgebung verzichtet. Bei der vorgesehenen 20-minütigen Abschlusskundgebung im Ortesteil Grunewald werde nur eine Person aussteigen und eine Rede halten.
Demgegenüber könne die geplante Demonstration durch Neukölln in Gestalt einer Kundgebung mit anschließendem Aufzug mit bis zu 200 Teilnehmenden keine solche Ausnahmegenehmigung erhalten. Der Antragsteller habe nicht dargelegt, wie er angesichts der Teilnehmerzahl sicherstellen wolle, dass die Teilnehmenden einen Mindestabstand von 1,50 Metern einhielten. Bei lebensnaher Betrachtung erfordere dies den geregelten Einsatz einer ausreichenden Anzahl von Ordnern, den der Antragsteller nicht sichergestellt habe. Zudem sei nicht ersichtlich, wie der Zugang zu den geplanten Info-ständen geregelt werden solle und wie gewährleistet sei, dass die Mindestabstände zu Passanten speziell im Rahmen des Aufzugs eingehalten werden könnten. " Link