Berlin: Geheimdemo erlaubt, öffentliche verboten

Das Verwaltungsgericht Berlin infor­miert heu­te, daß am 1. Mai ein Autokorso von Neukölln nach Grunewald statt­fin­den darf:

"Angesichts der Bedeutung des Grundrechts kön­ne Aufzügen, zu denen auch ein Autokorso zäh­le, eine Ausnahmegenehmigung erteilt wer­den, wenn die­se im Einzelfall dem Infektionsschutz Rechnung trü­gen. Bei dem Autokorso sei dies vor­lie­gend der Fall, soweit sich maxi­mal 20 Teilnehmende in acht Autos auf­hal­ten wür­den, wobei nur zum sel­ben Hausstand gehö­ren­den Personen oder Lebenspartner in einem Auto säßen. Die Veranstaltung wer­de dem Infektionsschutz auch des­halb gerecht, weil nicht mit einem gro­ßen Zustrom zu rech­nen sei. Der Korso wer­de weder öffent­lich bekannt gemacht noch sei­en Zwischenhalte geplant, zudem wer­de auf eine Auftaktkundgebung ver­zich­tet. Bei der vor­ge­se­he­nen 20-minü­ti­gen Abschlusskundgebung im Ortesteil Grunewald wer­de nur eine Person aus­stei­gen und eine Rede halten.

Demgegenüber kön­ne die geplan­te Demonstration durch Neukölln in Gestalt einer Kundgebung mit anschlie­ßen­dem Aufzug mit bis zu 200 Teilnehmenden kei­ne sol­che Ausnahmegenehmigung erhal­ten. Der Antragsteller habe nicht dar­ge­legt, wie er ange­sichts der Teilnehmerzahl sicher­stel­len wol­le, dass die Teilnehmenden einen Mindestabstand von 1,50 Metern ein­hiel­ten. Bei lebens­na­her Betrachtung erfor­de­re dies den gere­gel­ten Einsatz einer aus­rei­chen­den Anzahl von Ordnern, den der Antragsteller nicht sicher­ge­stellt habe. Zudem sei nicht ersicht­lich, wie der Zugang zu den geplan­ten Info-stän­den gere­gelt wer­den sol­le und wie gewähr­lei­stet sei, dass die Mindestabstände zu Passanten spe­zi­ell im Rahmen des Aufzugs ein­ge­hal­ten wer­den könn­ten. " Link

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