Berlin: Gerichtspräsident kippt Maskenpflicht für Mitarbeiter

Auf ber​li​ner​-zei​tung​.de ist am 14.4. zu lesen:

»Berlin – An den Berliner Gerichten gibt es Streit um die Corona-Maskenpflicht. Amtsgerichtspräsident Hans-Michael Borgas soll laut einem Bericht der B.Z. alle Mitarbeiter vom Tragen einer FFP-2-Maske und von der Corona-Testpflicht ent­bun­den haben. Der Jurist habe in einem Schreiben Zweifel dar­an geäu­ßert, dass die Infektionsschutzverordnung mit der Masken- und Testpflicht in sei­nem Hause gel­te. So sei es frag­lich, ob er bei Gericht „Kunden“ oder „Gäste“ habe, für die ent­spre­chen­de Vorgaben gel­tend gemacht wer­den könn­ten. Man übe am Gericht kein Gewerbe aus, soll Borgas laut B.Z. geäu­ßert haben.

Hintergrund der Maskendebatte ist offen­bar ein Konflikt um einen 43-jäh­ri­gen Richter am Landgericht in Moabit. Dieser soll bereits im März Verfassungsbeschwerde gegen die Corona-Regeln ein­ge­legt haben und auch in sei­nen Gerichtsverhandlungen kein Freund der Maskenpflicht sein. Laut B.Z.-Bericht woll­te er es bei­spiels­wei­se Verfahrensbeteiligten frei­stel­len, unter Einhaltung der Abstandsregeln auf das Tragen einer Maske zu ver­zich­ten…«

2 Antworten auf „Berlin: Gerichtspräsident kippt Maskenpflicht für Mitarbeiter“

  1. Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) § 176 :
    "(2) An der Verhandlung betei­lig­te Personen dür­fen ihr Gesicht wäh­rend der Sitzung weder ganz noch teil­wei­se ver­hül­len. Der Vorsitzende kann Ausnahmen gestat­ten, wenn und soweit die Kenntlichmachung des Gesichts weder zur Identitätsfeststellung noch zur Beweiswürdigung not­wen­dig ist."

    Der Richter kann also zulas­sen, dass eine Maske getra­gen wird, aber nicht, dass dar­auf ver­zich­tet wird.

    Zur Zeit steht schein­bar das gesam­te Rechtswesen auf dem Kopf…

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