Berlin: Vier Pandemieverordnungen innerhalb von sieben Tagen. Wo leben die denn?

Das Ausmaß des Realitätsverlustes des Berliner Senats wird immer gespen­sti­scher. Das Datum der aktu­el­len Infektionsschutz­maßnahmenverordnung (1. April) trügt, die mei­nen das ernst. Immerhin wird eine schö­ne Vorlage zur Bescheinigung eines Negativtest mit­ge­lie­fert. Man liest:

»§ 2 Kontaktbeschränkung, Aufenthalt im öffent­li­chen Raum
(1) Jede Person ist ange­hal­ten,… die eige­ne Wohnung oder gewöhn­li­che Unterkunft nur aus trif­ti­gen Gründen zu ver­las­sen. Dies gilt ins­be­son­de­re für Personen, die Symptome einer Erkrankung mit COVID-19 im Sinne der dafür jeweils aktu­el­len Kriterien des Robert Koch-Instituts auf­wei­sen. Jede Person ist ange­hal­ten, sich vor einer pri­va­ten oder ande­ren Veranstaltung mit­tels Point-of-Care(PoC)-Antigen-Schnelltests, ein­schließ­lich sol­cher zur Selbstanwendung, über das Nichtvorliegen einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV‑2 zu ver­ge­wis­sern und wäh­rend jeg­li­chem Kontakt mit ande­ren Personen als den in § 2 Absatz 2 genann­ten eine medi­zi­ni­sche Gesichtsmaske zu tragen…

(3)… Der Aufenthalt im öffent­li­chen Raum im Freien [ist] in der Zeit von 21 Uhr bis 5 Uhr des Folgetages nur allein oder zu zweit gestat­tet, wobei die jeweils eige­nen Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres nicht mit­ge­zählt werden…

§ 3 Abstandsgebot
… (2) Jede Person ist vor­be­halt­lich des § 2 Absatz 2
[Familienangehörige, AA] ange­hal­ten, auch im pri­va­ten Bereich den Mindestabstand nach Absatz 1 [1,5 Meter, AA] wo immer mög­lich einzuhalten…

§ 4 Medizinische Gesichtsmaske und Mund-Nasen-Bedeckung
… (2) Eine FFP-2-Maske ist in geschlos­se­nen Räumen zu tragen
[prak­tisch über­all, AA]…

(3) Eine Mund-Nasen-Bedeckung ist im Freien zu tragen

        1. im öffent­li­chen Raum
          a) auf Märkten,
          b) in Warteschlangen,
          c) auf Bahnsteigen und an Haltestellen

§ 6a Testpflicht
(1) Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sind ver­pflich­tet, ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die an ihrem Arbeitsplatz prä­sent sind zwei­mal pro Woche ein Angebot über eine kosten­lo­se Testung in Bezug auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV‑2 mit­tels eines Point-of-Care (PoC)-Antigen-Tests, ein­schließ­lich sol­chen zur Selbstanwendung unter Aufsicht, zu unter­brei­ten und die­se Testungen zu organisieren…

(3) Selbständige, die im Rahmen ihrer Tätigkeit direk­ten Kontakt zu Kundinnen und Kunden oder Gästen haben, sind ver­pflich­tet, regel­mä­ßig, min­de­stens ein­mal Mal pro Woche, eine Testung in Bezug auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV‑2 mit­tels eines Point-of-Care (PoC)-Antigen-Tests vor­neh­men zu las­sen und die ihnen aus­ge­stell­ten Nachweise über die Testungen für die Dauer von vier Wochen aufzubewahren.

(4) Die Absätze 1 bis 3 gel­ten nur, soweit aus­rei­chend Tests zur Verfügung ste­hen und deren Beschaffung zumut­bar ist.

§ 6b Nachweis eines nega­ti­ven Tests auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV‑2«

Hier wird – etwa für die Erlaubnis zum Shoppen – festgelegt:

»(2) Die Bescheinigung über ein nega­ti­ves Testergebnis eines aktu­el­len Point-of-Care (PoC)-Antigen-Tests, ein­schließ­lich sol­cher zur Selbstanwendung, oder PCR-Tests auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV‑2 muss min­de­stens das Datum und die Uhrzeit der Durchführung des Tests, den Namen der gete­ste­ten Person und die Stelle erken­nen las­sen, wel­che den Test durch­ge­führt hat.«

Der Senat stellt dafür die­ses Muster zur Verfügung:

https://​www​.ber​lin​.de/​c​o​r​o​n​a​/​_​a​s​s​e​t​s​/​d​o​w​n​l​o​a​d​s​/​v​o​r​l​a​g​e​_​b​e​f​u​n​d​_​t​e​s​t​e​r​g​e​b​n​i​s​_​w​e​b​.​pdf

»2. Teil – Weitere Hygiene- und Schutzregeln für beson­de­re Bereiche
§ 7 Singen in geschlos­se­nen Räumen
In geschlos­se­nen Räumen darf gemein­sam nur aus beruf­li­chen Gründen oder im Rahmen der Religionsausübung gesun­gen wer­den, wenn die in einem Hygienerahmenkonzept nach § 6 Absatz 3 oder einer auf­grund von § 25 erlas­se­nen Rechtsverordnung der für Kultur zustän­di­gen Senatsverwaltung fest­ge­leg­ten Hygiene- und Infektionsschutzstandards ein­ge­hal­ten wer­den. Satz 1 gilt nicht für den in § 2 Absatz 2 genann­ten Personenkreis [Familienangehörige, Hausstand, AA].

§ 7a Arbeitsstätten
(1) Gewerbliche und öffent­li­che Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber haben dafür Sorge zu tra­gen, dass im Falle von Büroarbeitsplätzen höch­stens 50 Prozent der ein­ge­rich­te­ten Büroarbeitsplätze in einer Arbeitsstätte gemäß § 1 Absatz 1 der Arbeitsstättenverordnung vom 12. August 2004 (BGBl. I S. 2179), die zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 22. Dezember 2020 (BGBl. I S. 3334) geän­dert wor­den ist, in der jeweils gel­ten­den Fassung zeit­gleich genutzt werden…

§ 8 Ausschank, Abgabe und Verkauf von alko­ho­li­schen Getränken; Verzehr im öffent­li­chen Raum
… (2) Der Verzehr von alko­ho­li­schen Getränken ist in Grünanlagen im Sinne des Grünanlagengesetzes vom 24. November 1997 (GVBl. S. 612), das zuletzt durch § 15 Absatz 1 des Gesetzes vom 29. September 2004 (GVBl. S. 424) geän­dert wor­den ist, in der jeweils gel­ten­den Fassung sowie auf Parkplätzen unter­sagt«


»Verschärfung nach Ostern

Nach Ostern, also ab dem 6. April, wer­den die Regeln aller­dings noch wei­ter ver­schärft. Dann dür­fen sich nur noch Angehörige eines Haushalts bezie­hungs­wei­se Lebenspartner plus eine wei­te­re Person treffen…

Zudem wur­de beschlos­sen, dass die Kitas in Berlin ab 8. April wie­der auf Notbetrieb umstel­len. Das bedeu­tet: Nur Kinder von Eltern mit system­re­le­van­ten Berufen und Alleinerziehenden dür­fen kom­men, außer­dem sol­che Kinder, bei denen es drin­gen­de päd­ago­gi­sche Gründe gibt. Eine Belegung wäre maxi­mal 50 Prozent.«
https://​www​.rbb24​.de/​p​o​l​i​t​i​k​/​t​h​e​m​a​/​c​o​r​o​n​a​/​b​e​i​t​r​a​e​g​e​/​2​0​2​1​/​0​4​/​s​e​n​a​t​-​o​s​t​e​r​n​-​a​u​s​g​a​n​g​s​b​e​s​c​h​r​a​e​n​k​u​n​g​e​n​-​n​o​t​b​e​t​r​i​e​b​-​k​i​t​a​-​b​e​r​l​i​n​.​h​tml

Die Kommentare zum RBB-Beitrag spre­chen Bände. Bis auf ein paar Unverbesserliche sind fast alle entsetzt.

(Hervorhebungen nicht in den Originalen.)

9 Antworten auf „Berlin: Vier Pandemieverordnungen innerhalb von sieben Tagen. Wo leben die denn?“

  1. Also, die Zeugen Coronas dür­fen jetzt gemein­sam sin­gen. Das gilt ja wohl für alle Religionen, oder? Wie lösen die jetzt die­ses Dilemma?

  2. Es scheint so, dass die­se klei­nen bun­ten Pillen, die die Senatspolitiker stän­dig ein­neh­men müs­sen, um eine halb­wegs nor­ma­le Außenwirkung zu erzie­len, ent­we­der wir­kungs­los gewor­den sind, oder dass man ver­ges­sen hat, recht­zei­tig einen neu­en Vorrat zu bestellen.

    Lösung: Alle dau­er­haft in die Klapse sperren!

    1. @ Helmi2000

      Klapse ist zu gut. Und das will was hei­ßen. Was die ver­die­nen und wohin die gehö­ren, schrei­be ich lie­ber nicht, aber der Weißmeerkanal müss­te mal wie­der ver­tieft werden.

  3. Häh? Da wird mit Paragraph 267 StGB (Urkundenfälschung) gedroht? Dieses Papier hat null gemein mit einer Urkunde. Eine ein­fa­che pdf… oder bekom­men die Testzentren den Status einer Behörde? Unfassbar, was da abläuft.… 

    „.…ein­schließ­lich sol­cher zur Selbstanwendung, .…., wel­che den Test durch­ge­führt hat.«
    Selbstanwendung- heißt, ich hab mich selbst gete­stet. Stelle ich mir selbst die Bescheinigung aus? Fragen über Fragen.

    1. @funny-frisch: Gegen mich ("unbe­kannt") wur­de laut Zeitung 2006 wegen Urkundenfälschung ermittelt. 

      Wäre lustig gewe­sen, hät­te man mich erwischt!
      Mit unzu­tref­fen­der Anklage gin­ge ein Verfahren ins Leere. 

      Hintergrund war damals auch "Pandemie":
      https://​www​.tages​spie​gel​.de/​b​e​r​l​i​n​/​v​e​r​e​n​d​e​t​e​-​v​o​e​g​e​l​-​m​a​c​h​e​n​-​b​e​r​l​i​n​e​r​-​n​e​r​v​o​e​s​/​6​8​6​5​4​6​.​h​tml

  4. Gibt es nicht Untersuchungen, dass arme Menschen, durch Corona gefähr­de­ter sind, auch in D?
    Soweit ich weiß, gibt es ins­be­son­de­re in Berlin einen erheb­li­chen Einwohneranteil sozi­al benach­tei­lig­ter Menschen.
    Wie sol­len die­se denn der­ar­ti­ge Auflagen erfül­len können?
    Regelmäßige Tests vor Treffen u.ä., sind nicht gratis…und in Summe sehr teuer.
    Also scheints dann doch nicht so wich­tig zu sein, die mega­ge­fähr­li­che Pandemie ein­zu­däm­men. Um den Preis einer sozi­al gerech­te­ren Politik, waaaaaaaas? Och nööööööööö.

    Allein bei die­ser Verlogenheit der Politik, krieg ich schon wie­der einen Würgereiz.

  5. Österreich hat die PCR Testpandemie been­det weil der Test kei­ne Infektion nach­wei­sen kann, wie wol­len die das noch wei­ter durchziehen.

  6. es geht dar­um men­schen ster­ben zu las­sen. lei­stungs­emp­fän­ger sowie älte­re, die noch über die lügen der ver­gan­gen­heit bescheid wis­sen, zu ent­sor­gen. dar­über soll kei­ner mit ande­ren kom­mu­ni­zie­ren kön­nen, des­we­gen die zuneh­men­de ver­schär­fung der aus­gangs­sper­ren und das kom­mu­ni­ka­ti­ons­ver­bot. mül­ler will leichen.

    vor­her wer­den die sozi­al schwa­chen men­schen noch aus­ge­saugt, weil sie für völ­lig unsin­ni­ge mas­ken und test ihr geld las­sen müs­sen und nichts mehr zum essen haben..wie schnell doch die regie­rung die opti­on ent­deckt hat, mit der "pan­de­mie" am bür­ger geld zu verdienen.

    woher das rki gel­der bezieht, wie auch zb die welt und die zeit, um die panik wei­ter zu schnü­ren, wird kei­ne staats­an­walt­schaft ermit­teln, weil sie mit im sumpf der ideo­lo­gie der depo­pu­la­ti­on stecken. herr wieh­ler ist ein ver­bre­cher und mör­der mit vorsatz.
    poli­zei und bun­des­wehr wer­den die stel­le von sa und ss ein­neh­men und gegen die bür­ger vor­ge­hen, und nicht nur imp­fun­gen erzwin­gen, wie bis jetzt. 

    die men­schen sind doch alle schon viel zu ein­ge­schüch­tert, geschwächt und hyp­no­ti­siert durch dau­ern­de wie­der­ho­lun­gen, um noch von der schlacht­bank zu springen. 

    wie hoch ist die zahl der kol­la­te­r­al­to­ten bisher ?

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