Berliner Scheinreferendum muß vermutlich wiederholt werden

Corona-Maßnahmen, ein Marathonlauf und kolos­sa­le Unfähigkeit der Behörden bei den letz­ten Wahlen in Berlin wer­den wohl zu einer kom­plet­ten Neuwahl füh­ren. Auf welt​.de ist dazu am 28.9. zu lesen (Bezahlschranke):

»Mit einer der­art deut­li­chen Stellungnahme des Gerichts hat­ten die wenig­sten Beobachter gerech­net: Der Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin hält nach einer vor­läu­fi­gen Einschätzung eine voll­stän­di­ge Wiederholung der Wahl zum Abgeordnetenhaus der Hauptstadt für erfor­der­lich. Es habe bei der Wahl am 26. September 2021 eine der­ar­ti­ge Vielzahl von man­dats­re­le­van­ten Wahlfehlern gege­ben, dass nur eine voll­stän­di­ge Wiederholung einen ver­fas­sungs­kon­for­men Zustand her­bei­füh­ren kön­ne, sag­te Gerichtspräsidentin Ludgera Selting am Mittwoch in der münd­li­chen Verhandlung zur Überprüfung meh­re­rer Einsprüche gegen die Gültigkeit der Wahl. Gleiches gilt für die Wahlen zu den Berliner Bezirksverordnetenversammlungen.

Das Gericht war in einem Hörsaal der Freien Universität zusam­men­ge­kom­men, da neben den Beschwerdeführern auch alle gewähl­ten Abgeordneten und nicht gewähl­ten Bewerber die Möglichkeit hat­ten, teil­zu­neh­men. „Es han­delt sich um die bis­lang größ­te Gerichtsverhandlung die­ser Art in Berlin“, sag­te eine Gerichtssprecherin.

Die Präsidentin trug dann schwer­wie­gen­de Wahlfehler vor. Insgesamt hät­ten Tausende Wähler ihre Stimme nicht, nicht wirk­sam, nicht unbe­ein­flusst oder nicht unter zumut­ba­ren Bedingungen abge­ben kön­nen. Dies stel­le eine Beeinträchtigung der Freiheit und Gleichheit der Wahl dar. So sei­en 1066 von 2256 Wahllokalen nach 18 Uhr geöff­net gewe­sen, ins­ge­samt 350 zusätz­li­che Stunden. Wegen feh­len­der Stimmzettel sei­en Wahllokale ins­ge­samt län­ger als 83 Stunden geschlos­sen gewe­sen, wodurch in die­ser Zeit kei­ne Stimmabgabe mög­lich war…

„Das Vertrauen in die Demokratie wür­de dau­er­haft und schwer beschä­digt wer­den, soll­ten die­se nicht kor­ri­giert wer­den“, sag­te Gerichtspräsidentin Selting. Anzulasten sei­en die Versäumnisse der Landeswahlleitung. Die unzu­rei­chen­de Vorbereitung stel­le bereits selbst einen Wahlfehler dar. So sei nicht sicher­ge­stellt wor­den, dass für jeden Wahlberechtigten ein Zugang unter zumut­ba­ren Bedingungen zu einer Präsenzwahl bestehe. Die Wahlleitung habe die not­wen­di­ge Anzahl von Wahlkabinen nicht oder feh­ler­haft ermit­telt, so das Gericht…

Die Senatsinnenverwaltung wies die vor­läu­fi­ge Rechtsauffassung des Gerichtshofs deut­lich zurück. Diese wei­che von den Maßgaben des Bundesverfassungsgerichts und der ande­ren Landesverfassungsgerichte ab, sag­te Rechtsanwalt Ulrich Karpenstein. Vorbereitungsmängel könn­ten im Wahlprüfungsverfahren nur dann rele­vant sein, wenn es um nach­ge­wie­se­ne Wahlfehler geht…«

Über die Anfechtung der Bundestagswahl durch den Bundeswahlleiter wird erst noch entschieden.

9 Antworten auf „Berliner Scheinreferendum muß vermutlich wiederholt werden“

  1. Auszug:

    Was wäre der Worst Case?

    Dass wir in halb Europa mal drei Monate ohne Strom sind—und das mit­ten im Winter. Dann haben wir auch kei­ne Gasheizung, weil die ja auch Strom braucht. Dann sitzt man wirk­lich da und friert. Viele wür­den erfrieren.

    Gelten Gesetze noch, wenn Menschen um ihr Leben fürch­ten müssen? 

    Mit sozia­len Unruhen und Plünderungen muss man rech­nen. Wir kön­nen uns nicht vor­stel­len, was pas­siert, wenn die Städte nachts dun­kel sind. Wissenschaftler pro­phe­zei­en, dass dann zwar kei­ne Einbrüche statt­fin­den, weil jeder weiß, dass die Menschen zu Hause sind. Aber Überfälle wer­den zuneh­men, weil dann kei­ne Alarmanlage mehr funktioniert.

    In wel­chem Bereich fürch­ten Sie die größ­ten Probleme?

    Bei der Wasserversorgung. Berlin hat zwar eine Reihe von Notbrunnen, und das THW kann Wasser aus der Spree auf­be­rei­ten. Aber das Trinkwasser wird knapp wer­den: Und dann bleibt die Frage, was pas­siert, wenn die Klospülungen nicht mehr funk­tio­nie­ren. Es wird sehr bald stinken.

    Was macht man dann?

    Zum Pullern müs­sen Sie in den Garten gehen. Oder das Zeug im Eimer auf­fan­gen und nach unten brin­gen. Es ist dann wie im Mittelalter. 

    Sie selbst haben ein­mal gesagt, Sie hät­ten auch Vorräte an Whisky und Wodka angelegt.

    Damit kann man alles bes­ser überstehen.

    https://www.t‑online.de/region/berlin/id_100054844/blackout-gefahr-in-berlin-thw-praesident-mit-unruhen-und-pluenderungen-rechnen-.html

  2. Normalerweise hät­te ich behaup­tet, dass sich das Ergebnis nicht ändern würde.
    Allerdings gehe ich in der der­zei­ti­gen Situation davon aus, dass eini­ge Scheine anders aus­ge­füllt wer­den wür­den, wenn es denn zu einer Wiederholung kom­men sollte.
    Von daher gehe ich von einer diplo­ma­ti­schen Entscheidung des Wahlleiters aus.

  3. Damit ist die der­zei­ti­ge, amtie­ren­de Berliner Regierung ille­gi­tim. Da sie von einem Abgeordnetenhaus bestimmt wur­de, das nicht ord­nungs­ge­mäß gewählt wurde. 

    Was bedeu­tet dies nun für die von ihr ver­ab­schie­de­ten und ange­ord­ne­ten Verordnungen und Maßnahmen? Können zum Beispiel auf die­ser Grundlage ver­häng­te Bußgelder ange­grif­fen oder schlicht igno­riert werden?

    Aber bevor die Hauptstadt noch füh­rungs­los dastehst, lässt man die­se ille­gi­ti­me Regierung natür­lich bis zu den mög­li­chen Neuwahlen ein­fach wei­ter wursch­teln. Und wer das kri­ti­siert, der ist bestimmt wie­der ein Verfassungsfeind, der den Staat dele­gi­ti­miert. So geht Demokratie heute.

    1. @King Nothing: Da voll­stän­di­ges Zitieren recht­lich immer eine heik­le Sache ist, muß­te ich kür­zen (was immer auch pro­ble­ma­tisch ist). Dabei ist die­se Passage weggefallen:
      »Das Gericht erklär­te in der vor­läu­fi­gen Einschätzung, dass alle Rechtsakte des Abgeordnetenhauses seit der Wahl wirk­sam blei­ben. Das Parlament sei zur „Sicherstellung der Kontinuität staat­li­chen Handelns“ wei­ter berech­tigt, sei­ne Aufgaben wahrzunehmen.«

      1. @aa: "Das Gericht" meint also ein ille­gi­tim zustan­de­ge­kom­me­nes Parlament kann legi­ti­me Entscheidungen fäl­len. Warum wer­den dann die Wahlen noch mal wie­der­holt wenn doch die "Sicherstellung der Kontinuität staat­li­chen Handelns" so oder so sicher­ge­stellt ist? Legal-illegal‑S***egal oder wie? 

        Ohne Jura stu­diert zu haben, aber bei der "Sicherstellung der Kontinuität staat­li­chen Handelns" geht es dar­um das ein Parlament oder eine Regierung die abge­wählt wor­den sind, oder zurück­ge­tre­ten ist, solan­ge wei­ter­macht, bis eine neu­es Parlament, Regierung gewählt wor­den ist. Man nennt das auch "Geschäftsführend im Amt". 

        Diese Vorschrift zu miß­brau­chen um ein ille­git­men Parlament Legitimität zu ver­lei­hen kommt in mei­nen Augen schon einen Rechtsbruch gleich und legi­ti­miert nach­träg­lich Fälschungen. Mit ent­spre­chen­den Konsequenzen, denn war­um soll es kor­rek­te Wahlen geben wenn es auch nicht­kor­rekt geht.

  4. Nach EINEM Jahr kommt man zu die­sem vor­läu­fi­gen Ergebnis.

    Perfektion tri­um­phiert über Geschwindigkeit.

    In der Politik ist es genau anders herum.

    Oder geht es um die per­fek­te Verzögerung?

  5. Das fin­de ich ja groß­ar­tig, dass wir unse­re Wahlgesetzgebeung so diplo­ma­tisch aus­le­gen kön­nen! – Was unter­schei­det dann die "Neuwahl" eigent­lich von einer groß­an­gel­ten INSA-Umfrage, die den Regierenden die Möglichkeit der zwi­schen­zeit­li­chen Not-Anpassung ihres Handelns an die augen­blicki­che Stimmung von poten­zi­el­len Wählern gibt?

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