Nochmal zu Berliner Senat: PCR-Test untauglich

Hier war berich­tet wor­den, daß der Berliner Senat hoch­of­fi­zi­ell die Untauglichkeit von PCR-Tests für die Erkennung einer Infektion fest­stellt. Es lohnt, sich die Aussagen des Senats im Wortlaut anzu­se­hen. Das voll­stän­di­ge Dokument ist hier zu lesen.

»Im Namen des Senats von Berlin beant­wor­te ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:
1. Trifft es zu, dass der Senat sei­ne soge­nann­ten „Corona-Verordnungen“ auf das IfSG stützt?
Zu 1.:
Die Ermächtigungsgrundlage für die SARS-CoV-2-Infektions­schutzverordnung fin­det sich in § 32 Satz 1 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG).

2. Wie defi­niert das IfSG für die Zwecke die­ses Gesetzes den Begriff der „Infektion“?
Zu 2.:
Gemäß § 2 Nr. 2 IfSG ist „Infektion“ im Sinne des IfSG die Aufnahme eines Krankheitserregers und sei­ne nach­fol­gen­de Entwicklung oder Vermehrung im mensch­li­chen Organismus.

3. Wie defi­niert das IfSG für die Zwecke die­ses Gesetzes den Begriff des „Krankheitserregers“?
Zu 3.:
Gemäß § 2 Nr. 1 IfSG ist „Krankheitserreger“ im Sinne des IfSG ein vermehrungs­­fähiges Agens (Virus, Bakterium, Pilz, Parasit) oder ein son­sti­ges bio­lo­gi­sches trans­mis­si­bles Agens, das bei Menschen eine Infektion oder über­trag­ba­re Krankheit ver­ur­sa­chen kann.

4. Soweit es auf das Vorhandensein „ver­meh­rungs­fä­hi­ger Viren“ ankommt: ist ein soge­nann­ter PCR-Test in der Lage, zwi­schen einem „ver­meh­rungs­fä­hi­gen“ und einem „nicht-ver­meh­rungs­fä­hi­gen“ Virus zu unterscheiden?
Zu 4.:
Nein.

5. Falls zu 4) rich­ti­ger­wei­se „Nein“, wes­halb stützt dann der Senat sei­ne Überlegungen zum Infektionsschutz auf PCR-Test-Ergebnisse?
Zu 5.:
Weil mit dem PCR-Test das Vorhandensein von SARS-CoV‑2 Viren nach­ge­wie­sen wird. Das Vorhandensein die­ser Viren kor­re­liert mit einer Infektion mit die­sen Viren. Diese Infektion ist rele­vant für die Überlegungen zum Infektionsschutz.

6. Ist es vor dem Hintergrund der Antworten zu 2) und 4) sach­lich rich­tig, davon zu spre­chen, dass sich die Zahl von SARS-CoV-2-„Infektionen“ anhand über­mit­tel­ter Testergebnisse in einer bestimm­ten Weise ent­wickelt habe?
Zu 6.:
Ja

8. Kann der Senat aus­schlie­ßen, dass die der Krankheit zu 7) zuge­ord­ne­ten Symptome ande­re Ursachen haben? Falls nein, wel­che Ursachen kom­men in Betracht?
Zu 8.:
Nein, die ein­zel­nen Symptome kön­nen wie bei allen Erkrankungen auch ande­re Ursachen haben. Solche dif­fe­ren­zi­al­dia­gno­sti­schen Betrachtungen sind als Bestandteil der Individualmedizin Aufgabe der behan­deln­den Ärztin / des behan­deln­den Arztes.

9.) Wie erklärt der Senat, dass nur ein rela­tiv klei­ner Teil der fest­ge­stell­ten „Infektionen“ zu einer „Krankheit“ im medi­zi­ni­schen Sinne (Pschyrembel: „Störung der Lebensvorgänge in Organen oder im gesam­ten Organismus mit der Folge von sub­jek­tiv emp­fun­de­nen und/oder objek­tiv fest­stell­ba­ren kör­per­li­chen, gei­sti­gen oder see­li­schen Veränderungen“) führt und ein Gros der „Infizierten“ nicht krank im vor­be­zeich­ne­ten Sinne ist?
Zu 9.:
Der Senat nimmt zur Kenntnis, dass nur ein Teil der Infizierten erkrankt und bewer­tet die epi­de­mio­lo­gi­sche Gesamtsituation.«

9 Antworten auf „Nochmal zu Berliner Senat: PCR-Test untauglich“

  1. „Zu 5.:
    Weil mit dem PCR-Test das Vorhandensein von SARS-CoV‑2 Viren nach­ge­wie­sen wird. Das Vorhandensein die­ser Viren kor­re­liert mit einer Infektion mit die­sen Viren. Diese Infektion ist rele­vant für die Überlegungen zum Infektionsschutz.“
    Das ist ein­deu­tig falsch, gerichts­fä­hig falsch. Der PCR-Test weist das Vorhandensein von gene­ti­schem Material von Viren nach, kom­plett oder in Bruchstücken. Ob ein Virus eine => intak­te Eiweißhülle hat, also infek­ti­ös sein kann, oder nicht erkennt der Test nicht. Bei gro­ßen Mengen an Viren in einer Probe kann man begrün­det ver­mu­ten der Patient sei infek­ti­ös und ihn auf­for­dern sich i nQuaratäne zu bege­ben. Ein Nachweis ist das aber nicht.
    – Bewertung: hier hat jemand den Lauterbach geben wol­len (gegen­über Reinhardt) und ist damit auf die Nase gefal­len. Da ist hin­ter den Kulissen off­ebar Einiges passiert.

    1. Ich glau­be inzwi­schen, man hat hier wur­de an so grund­sätz­li­cher und offen­sicht­li­cher Stelle getäuscht, dass man nach dem Prinzip vorging:

      Das ist so offen­sicht­lich, dass jeder Fachmann den­ken wird: "Das ist schon ande­ren auf­ge­fal­len, dass ist ja offen­sicht­lich. Dem brauch ich nicht nach­ge­hen. Oder über­se­he ich hier was? Ich will mich nicht öffent­lich bloß­stel­len. Andere wür­den ja schon so stark gerügt, als sie Zweifel geübt haben".

      Das ist exakt die Wirkweise des nack­ten Kaisers.

      Das glei­che gilt auch für die wirk­lich basa­le Kritik am PCR Protokoll von Drosten, die Prof Kämmerer geübt hat: Annealing Temperature und GC-Gehalt. Das ver­steht jeder Molekularbiologe und Biochemiker.

  2. Schlüsseln wir das mal genau auf: 

    Unter Punkt 5 behaup­tet der Senat: "Das Vorhandensein die­ser Viren kor­re­liert mit einer Infektion mit die­sen Viren." Wie lie­ße sich die­se Behauptung bewei­sen? Der Senat scheint sich die­se Frage nicht gestellt zu haben, er beant­wor­tet sie auf jeden Fall nicht:

    Unter Punkt 2 heißt es, eine Infektion sei "die Aufnahme eines Krankheitserregers und sei­ne nach­fol­gen­de Entwicklung oder Vermehrung im mensch­li­chen Organismus". Unter Punkt 4 lesen wir aber, ein PCR-Test kön­ne nicht "zwi­schen einem 'ver­meh­rungs­fä­hi­gen' und einem 'nicht-ver­meh­rungs­fä­hi­gen' Virus zu unterscheiden". 

    Die unter Punkt 5 behaup­te­te Korrelation zwi­schen dem Vorhandensein des Virus und sei­ner Vermehrungsfähigkeit kann folg­lich nicht mit dem PCR-Test fest­ge­stellt werden. 

    Wie aber gin­ge das ohne PCR-Test? Wohl nur durch eine ärzt­li­che Diagnose im Fall des Vorliegens von Symptomen. 

    Unter Punkt 8 meint der Senat aber: "Nein, die ein­zel­nen Symptome kön­nen wie bei allen Erkrankungen auch ande­re Ursachen haben. " Das Vorhandensein von Symptomen beweist also nicht, dass es SARS-CoV‑2 ist, das sich ver­mehrt hätte. 

    Folglich bleibt die Senatsbehauptung unter Punkt 4, "Das Vorhandensein die­ser Viren kor­re­liert mit einer Infektion mit die­sen Viren", unbe­wie­sen, oder anders gesagt: ein Schlag in die Luft, eine lee­re Spekulation. 

    Von alle­dem abge­se­hen fragt sich noch, ob der PCR-Test über­haupt das Vorhandensein eines Virus nach­wei­sen kann, sei es nun ver­meh­rungs­fä­hig oder auch nicht. Unter Experten gilt das wohl als min­de­stens umstritten.

  3. Und auch noch das: 

    "Zu 5.:
    Weil mit dem PCR-Test das Vorhandensein von SARS-CoV‑2 Viren nach­ge­wie­sen wird."

    Erwiesenermaßen mehr­fach-falsch: a) wegen falsch-posi­tiv-Tests, b) wegen Kreuzreaktionen, also falsch-posi­tiv wegen der Anwesenheit ande­rer Viren und c) wie hier schon genannt: über­haupt kei­ne Viren nach­ge­wie­sen wer­den son­dern RNA-Stücke. Diese kön­nen ange­flo­gen gekom­men sein (sie­he Tönnies, oder sie­he Drosten, sinn­ge­mäß: "Virus rutscht über Krankenschwester"), kön­nen aus frü­he­rer, längst aus­ku­rier­ter Erkankung stam­men, oder die Überreste einer aktu­ell wirk­sa­men, erfolg­rei­chen Immunabwehr sein, viel­leicht sogar ganz ande­re Spezies, zB Exosome.

    "Das Vorhandensein die­ser Viren [gemeint ist: posi­ti­ver PCR-Test] kor­re­liert mit einer Infektion mit die­sen Viren." 

    Das ist eine ziem­lich bill­ge Behauptung, denn Korrelation bedeu­tet ja nichts wei­ter als "Zusammentreffen". Die behaup­te­te Korrelation besteht ja dar­in: unter den dia­gno­sti­zier­ten Covid-19-Patienten befän­den sich über­durch­schnitt­lich vie­le PCR-Test-Positive. Diese Aussage ist der glat­te Hohn, da die Mehrzahl der Covid-19-Patienten ja AUFGRUND DES TESTS als Covid-19-Patienten ein­ge­stuft werden.
    Die Aussage ist also eben­so sinn­voll wie die Aussage, dass die Anzahl der posi­tiv Getesteten mit der Anzahl der posi­tiv Getesteten kor­re­liert. Ja klar, wie wahr, wie wahr, kann man da nur aus­ru­fen! Nur, wo ist der Sinn?

    "Diese Infektion ist rele­vant für die Überlegungen zum Infektionsschutz."

    Und da beißt sich die Maus in den Schwanz. Welche Infektion denn, bitte?

    1. @Albrecht Storz: Dazu noch die Möglichkeit der Kontamination im Labor. Das wur­de eben­falls von Prof. Dr. Osten selbst ange­spro­chen (irgend­wo auf Video oder von Artur fest­ge­hal­ten):. Je höher der Ct-Wert der Tests, je mehr Testzyklen also, desto mehr Viren oder Virenschnipsel im Labor, und desto grö­ßer die Wahrscheinlichkeit einer Kontamination.

    2. @Albrecht Storz: "Ja klar, wie wahr, wie wahr, kann man da nur aus­ru­fen! Nur, wo ist der Sinn?"

      Ja, das R in PCR steht für Tautologie 🙂

  4. Bimetall weist auch nur indi­rekt die Temperatur nach, schließ­lich geht es um Effekte der Brownschen Molekularbewegungen, die selbst ein Feldelektronenmikroskop nur indi­rekt nach­wei­sen wür­de, genau­so wie tem­pe­ra­tur­emp­find­li­che Zellen in der Haut Temperatur nicht direkt nach­wei­sen. Was soll also der Bullshit?

  5. Die Häufigkeit einer Schwangerschaft kor­re­liert mit dem Flug der Störche.

    Ist nach­ge­wie­sen, aber kein kau­sa­ler zusam­men­hang vorhanden.

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