Berliner Senat plant Superspreader-Events zu Weihnachten

»Weihnachtsmarkt am Roten Rathaus: Einlass nur für Geimpfte und Genesene
Berlin – Der Weihnachtsmarkt vor dem Roten Rathaus in Berlin soll in die­sem Jahr nur für Geimpfte und Genesene zugäng­lich sein. Dies bestä­tig­te Organisator Hans-Dieter Laubinger auf Anfrage der Berliner Zeitung. Damit gilt auf dem Markt vor dem Sitz des Regierenden Bürgermeisters die 2G-Regel. Der Berliner Schaustellerverband hat­te sich kürz­lich für eine 3G-Regelung auf dem Weihnachtsmarkt an der Gedächtniskirche ausgesprochen.

Eine Mitarbeiterin der Laubinger Event GmbH begrün­det die Maßnahme wie folgt: „Unser Weihnachtsmarkt ist rela­tiv groß, mit 2000 Besuchern kann der Weihnachtsmarkt nicht exi­stie­ren.“ Der Chef des Unternehmens erklärt: „Wenn wir 2G machen, haben wir kei­ne Personenzahl als Begrenzung, wir haben weder Abstandsregeln noch Masken.“…

An den vier Eingängen des Weihnachtsmarktes wer­de man ver­su­chen, die Kontrollen durch Schleusen, die es sowie­so gäbe, umzu­set­zen. Mit den Geräten kön­ne auch der Personalausweis kon­trol­liert wer­den – ob eine Kontrolle der Identitätspapiere tat­säch­lich erfol­gen wird, sei jedoch noch unklar, ver­si­chert Laubinger. Der Weihnachtsmarkt am Roten Rathaus öff­net am 22. November.«
ber​li​ner​-zei​tung​.de (18.10.)


Happy Xmas (War Is Over)

»Der Text basiert auf dem Slogan einer Antikriegs-Kampagne von Lennon und Ono aus dem Dezember 1969. Für die­se Kampagne mie­te­ten die bei­den Werbeflächen auf Plakatwänden in meh­re­ren gro­ßen Städten welt­weit, dar­un­ter New York, Los Angeles, Toronto, Tokio, Rom und Berlin. Die Aufschrift lau­te­te: “WAR IS OVER! IF YOU WANT IT Happy Christmas from John & Yoko” (deutsch: „Der Krieg ist aus! Wenn du es willst. Fröhliche Weihnachten von John und Yoko“).[2] 1971 waren die Vereinigten Staaten noch stark in den zuneh­mend unpo­pu­lä­ren Vietnamkrieg ver­wickelt. Die Zeile “War is over, if you want it, war is over, now!” die im Hintergrund vom Chor gesun­gen wird, stammt aus der Kampagne.«
de​.wiki​pe​dia​.org

Quelle des Videos: dai​ly​mo​ti​on​.com

18 Antworten auf „Berliner Senat plant Superspreader-Events zu Weihnachten“

  1. Und wer's nicht mag, besucht statt­des­sen Weihnachtsmärkte in Polen, Dänemark usw., wo es kei­ne G‑Regeln gibt…

    1. @ Ulf Martin (Weltexperiment Corona):
      Um in Dänemark ein­zu­rei­sen, muss man einen Gepimperten-Status nach­wei­sen. Was nun?
      Und muss man bei der Einreise aus Polen eben­falls einen Gepimperten- und Fake-"Getesteten"-Status den Grenzern vor­wei­sen? Falls ja, ver­zich­te ich, einen Weihnachtsmarkt in Polen zu besu­chen. Sonst fah­re ich gern zum Weihnachtsmarkt nach Polen.

  2. Was pas­siert eigent­lich mit die­sen gan­zen Seuchenschutzverordnungen, die sich auf die epi­de­mi­sche Lage bezie­hen, wenn die­se tat­säch­lich Ende November kei­ne Verlängerung bekom­men sollte?

    1. @ Hartwin:
      Wird trotz­dem wei­ter­ge­macht, weil die Führerin Merkel und ihr Busenfreund-Massenverbrecher Bill-the-kil­ler-Gates geset­zes­e­lo­se Widerlinge sind und nach deren Psychopathen-Massenverbrecher-Befehlen geht, da wir nur Puppen als "Politiker" haben, wie die bat­te­rie­be­trie­be­nen Hasen, mit denen gele­gent­lich in der Werbung lang­le­bi­ge Batterien bewor­ben werden. 🙁

    2. Ist in Infektionsschutzgesetz 28a, Pkt 7 so geregelt:
      "(7) Nach dem Ende einer durch den Deutschen Bundestag nach § 5 Absatz 1 Satz 1 fest­ge­stell­ten epi­de­mi­schen Lage von natio­na­ler Tragweite kön­nen die Absätze 1 bis 6 auch ange­wen­det wer­den, soweit und solan­ge die kon­kre­te Gefahr der epi­de­mi­schen Ausbreitung der Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19) in einem Land besteht und das Parlament in dem betrof­fe­nen Land die Anwendbarkeit der Absätze 1 bis 6 für das Land fest­stellt. Die Feststellung nach Satz 1 gilt als auf­ge­ho­ben, sofern das Parlament in dem betrof­fe­nen Land nicht spä­te­stens drei Monate nach der Feststellung nach Satz 1 die wei­te­re Anwendbarkeit der Absätze 1 bis 6 für das Land fest­stellt; dies gilt ent­spre­chend, sofern das Parlament in dem betrof­fe­nen Land nicht spä­te­stens drei Monate nach der Feststellung der wei­te­ren Anwendbarkeit der Absätze 1 bis 6 die wei­te­re Anwendbarkeit der Absätze 1 bis 6 erneut feststellt"
      Liest sich für mich so, dass ein PCR posi­tiv in einem Bundesland schon aus­rei­chend ist, um den Wahnsinn fort­zu­set­zen. Vielleicht irre ich mich auch.

      1. 2G/3G sind schon jetzt Landesrecht, sie­he unter­schied­li­che Verordnungen. Es ändert sich also nichts, außer dass die­ser Ausschluss von der kul­tu­rel­len Teilhabe auf Grund eines son­sti­gen Status wegen dem nur gerin­gen Übertragungsschutz durch Impfung eine Diskriminierung nach 12. Protokoll zur EMRK dar­stellt – inter­es­siert das Deutsche Institut für Menschenrecht und die GFF nur nicht – war­te noch auf eine Antwort: Spätestens, wenn die EMA den Transmissionsschutz als Bedingungsvorbehalt nicht bestä­tigt, fällt das Kartenhaus zusam­men und es hagelt Schadensersatzklagen. Deshalb weist bit­te alle Anwender von 2G/3G dar­auf hin. Übrigens hat mir die BMG-Hotline heu­te ver­si­chert, das Geschwurbel von Herrn Drosten zur Kontagiosität Geimpfter inter­es­siert das RKI und BMG nicht…

    3. Kurz vor der Sommerpause haben sie sich doch schon durch eine Gesetzesänderung vorbereitet:

      "Auch wenn der Deutsche Bundestag die Feststellung der epi­de­mi­schen Lage von natio­na­ler Tragweite wie­der auf­hebt, weil die Voraussetzungen nicht mehr vor­lie­gen, blei­ben beson­de­re Schutzmaßnahmen in ein­zel­nen Bundesländern zuläs­sig, soweit und solan­ge sich die Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19) nur in ein­zel­nen Ländern aus­brei­tet und das jewei­li­ge Landesparlament die Anwendbarkeit des § 28a Abs. 1 bis 6 IfSG fest­stellt (§ 28a Abs. 7 IfSG). "
      (Wikipedia)

    4. "Konsequenzen sind unklar
      Was Spahns Äußerungen kon­kret bedeu­te­ten, ist noch offen. Unklar ist, ob mit einem Auslaufen der epi­de­mi­schen Lage auto­ma­tisch eine Art "Freedom Day" mit einem Ende aller Beschränkungen käme, wie zuletzt immer wie­der dis­ku­tiert wur­de. Denn für Corona-Maßnahmen sind die Bundesländer selbst zustän­dig. Sie legen Abstands‑, Veranstaltungs- und Maskenregeln jeweils in ihren eige­nen Corona-Verordnungen fest und schrei­ben die­se regel­mä­ßig fort.
      Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) hat­te in der "Welt am Sonntag" aller­dings gesagt: "Klar ist: Wenn der Bundestag die epi­de­mi­sche Lage nicht mehr ver­län­gert, dann bedeu­tet dies wohl das Ende aller Sicherheitsauflagen. Denn nur das Feststellen der epi­de­mi­schen Lage ist Basis und Rechtsgrundlage für die Infektionsschutzverordnungen der Länder. Dann hät­ten wir Ende November indi­rekt den Freedom Day."

      https://​www​.br​.de/​n​a​c​h​r​i​c​h​t​e​n​/​d​e​u​t​s​c​h​l​a​n​d​-​w​e​l​t​/​s​p​a​h​n​-​p​l​a​e​d​i​e​r​t​-​f​u​e​r​-​a​u​s​l​a​u​f​e​n​-​d​e​r​-​c​o​r​o​n​a​-​n​o​t​l​a​g​e​-​e​n​d​e​-​n​o​v​e​m​b​e​r​,​S​m​C​q​TXz

  3. Insgesamt hal­te ich die­se Nummer auch eher für 'nen Witz:

    "Mit den Geräten kön­ne auch der Personalausweis kon­trol­liert wer­den – ob eine Kontrolle der Identitätspapiere tat­säch­lich erfol­gen wird, sei jedoch noch unklar, ver­si­chert Laubinger."

    Da will also ein Offizieller Berlins 2G oder 3G durch­set­zen unter den Bedingungen einer allei­ni­gen Akzeptanz digi­ta­ler Nachweise und plap­pert dann ohne auch nur zu zögern etwas vom nicht Verifizieren des Zusammenpassens von Zertifikat und Identität.

    Das könn­te man auch als Einladung an alle ande­ren ver­ste­hen, eben­so drauf zu ver­zich­ten. Dann kann man das mit den Kontrollen eigent­lich auch auf eine kur­ze Frage am Eingang begrenzen:"Jeimpft? oder Jetestet? oder Jeheilt?" –> "klaa­doch" –> "komm rinn … viel Vajnüjen".

    Zugegeben, bis­her bin ich auch immer mit dem Zertifikat mei­nes Vaters unter­wegs gewe­sen – wenn ich mal den Perso hoch­hal­ten muss­te, konn­te ich mir sicher sein, dass der Kontrollierende weder Name noch Geburtstag wahr­neh­men konn­te. Echte Kontrollen fin­den prak­tisch nicht statt (außer im Puff oder ande­ren sexu­al­ga­stro­no­mi­schen Dienstleistungsbetrieben).

  4. Berlin – eine inzwi­schen ekli­ge Stadt mit einer wider­lich pro­vin­zi­el­len Regierung. Zieht weg oder kommt am besten gar nicht erst her!

  5. Nachdem die 2‑G/3‑G-Regelung jetzt
    in Innenbereichen
    für mehr Umsatz
    (nach Akzeptanz durch Nötigung)
    geführt hat,
    wird jetzt die­ses System
    auf den Außenbereich übertragen.

    Zuerst auf abge­grenz­te Flächen.

    Später auf nicht-abge­grenz­te Flächen,
    d.h. den kom­plet­ten öffent­li­chen Raum.

    Ausblick:
    Das Verlassen der Wohnung ist dann ggfls. auch irgend­wann nur noch mit 2‑G/3‑G möglich !?

    Dies gilt es zu verhindern!

    1. @Um was geht es ?: Ich möch­te stark den gewach­se­nen Umsatz bezwei­feln. Ganz im Gegenteil den­ke ich, spä­te­stens dar­an wer­den 2G/3G scheitern.

  6. Wenn es so wie alles in Berlin funk­tio­niert, muss man sich kei­ne Sorgen machen.
    Werden auch abge­lau­fe­ne Personalausweise akzeptiert? 🙂

  7. Weihnachtsbotschaft der Engel:
    Und der Engel sprach zu ihnen: Fürchtet euch nicht! sie­he, ich ver­kün­di­ge euch gro­ße Freude, die allem Volk wider­fah­ren wird;…
    Lukas 2,10–11
    tja, im Kommerz und der Corona-Paranoia untergegangen.
    Eine sehr gute psy­cho-sozia­le Analyse der fran­zö­si­schen Psychopathologin Ariane Bilheran fin­det sich hier: https://​www​.blau​topf​.net/​i​n​d​e​x​.​p​h​p​/​i​t​e​m​/​3​5​4​-​c​h​r​o​n​i​k​e​n​-​d​e​s​-​t​o​t​a​l​i​t​a​r​i​s​m​u​s​-​w​e​n​n​-​a​l​l​e​s​-​v​e​r​r​u​e​c​k​t​-​w​ird

  8. Noch ist ja nicht Weihnachten, aber zu der schö­nen Kampagne von John Lennon und Yoko Ono:
    Musik ist emo­tio­nal und ver­bin­det Menschen, die das wahr­neh­men kön­nen: "WAR IS OVER! IF YOU WANT IT …" – und hat damit auch eine mäch­ti­ge Wirkung – in den 68ern auch für gesell­schaft­li­che Kritik, Aufbruch und Bewegung!
    Das gilt wahr­schein­lich für jede Kunstform, die in der Lage ist, Menschen emo­tio­nal anzusprechen.
    Also, ich wün­sche mir schon mal zu Weihnachten…auch einen Hauch von John Lennon und Yoko Ono in unse­rem Land – einen Weihnachtsmarkt brau­che ich nicht unbedingt.

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