Beschluss des OVG Lüneburg setzt pauschale Obergrenze von 500 Personen bei Veranstaltungen unter freiem Himmel außer Kraft

Alle Achtung! Eine Landesregierung akzep­tiert ein Gerichtsurteil:

»Die Niedersächsische Landesregierung nimmt zur Kenntnis, dass das Oberverwaltungsgericht Lüneburg die Regelung der Obergrenze von 500 Personen bei einer Veranstaltung unter frei­em Himmel außer Kraft gesetzt hat. Das OVG bestä­tig­te hin­ge­gen die Notwendigkeit des Genehmigungsvorbehaltes des ört­lich zustän­di­gen Gesundheitsamtes für eine Veranstaltung mit mehr als 500 anwe­sen­den Teilnehmenden. Der Beschluss hat zur Folge, dass die ent­spre­chen­de Regelung des § 11 Abs. 6 der Corona-Verordnung des Landes Niedersachsen – die pau­schal gel­ten­de Obergrenze von 500 Personen sofern Warnstufe 3 gilt – bis auf wei­te­res nicht mehr ange­wandt wird. Im Rahmen der Winterruhe gilt in Niedersachsen lan­des­weit bis zum 23. Februar 2022 die Warnstufe 3.«
ms​.nie​der​sach​sen​.de (11.2)

5 Antworten auf „Beschluss des OVG Lüneburg setzt pauschale Obergrenze von 500 Personen bei Veranstaltungen unter freiem Himmel außer Kraft“

    1. Und dann kommt der Sommer der Solidariät. Keine Schokolade für alle bis der 7 Tage durch­schnitts BMI der BRD wie­der im unte­ren Normalbereich liegt.

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