82 % der BewohnerInnen im Pflegeheim "geimpft", 64 % positiv getestet.
Für das RKI ein Erfolg der "Impfung"

Im aktu­el­len "Epidemiologischen Bulletin" des RKI vom 10.2. gibt es einen Artikel "COVID-19-Impfung senkt das Risiko für Infektion, schwe­re Krankheitsverläufe und Tod. Analyse eines SARS-CoV-2-Ausbruchs in einem Alten- und Pflegeheim". Dort ist zu lesen:

»Zusammenfassung
Im Mai 2021 kam es in einem Alten- und Pflegeheim in der Oberpfalz zu einem Severe Acute Respiratory Syndrome Coronavirus Type 2-(SARS-CoV-2-)Ausbruch. Obwohl 82% (123/150) der Bewohnerinnen und Bewohner und des Pflegepersonals voll­stän­dig* gegen Coronavirus Disease 2019 (COVID-19) geimpft waren, gab es mit 64,7 % (97/150) PCR-posi­tiv Getesteten einen hohen Anteil an SARSCoV-2-Infektionen.

In einer umfas­sen­den Untersuchung wur­den der Antikörperstatus von 106 der 123 (86,2 %) geimpf­ten Personen, dar­un­ter 53 der 70 (75,7 %) Impfdurchbrüche, sowie vom Gesundheitsamt über­mit­tel­te epi­de­mio­lo­gi­sche Daten aller 150 Bewohnerinnen und Bewohner und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Alten- und Pflegeheims ausgewertet. 

Eine SARS-CoV-2-Infektion (posi­ti­ve RT-PCR) fand sich bei 56,9 % (70/123) der Geimpften, dage­gen bei 100 % (27/27) der nicht oder unvoll­stän­dig Geimpften. Auch der Anteil an Hospitalisierten (5/123) und Verstorbenen (5/123) war mit jeweils 4,1 % unter den Geimpften deut­lich gerin­ger als unter den nicht oder unvoll­stän­dig Geimpften mit 18,5 % (5/27) Hospitalisierten und 11,1 % (3/27) Verstorbenen. Auch fan­den sich signi­fi­kant höhe­re Viruslasten bei infi­zier­ten Ungeimpften im Vergleich zu infi­zier­ten Geimpften (p=0,02)…

Die Untersuchung zeigt, dass die COVID-19-Impfung einen Schutz vor Infektion, schwe­ren Krankheitsverläufen und Tod dar­stellt und wie wich­tig die Impfung im Setting Alten- und Pflegeheim zum Schutz vul­nerabler Bewohnerinnen und Bewohner ist. Sie zeigt aber auch, dass trotz erfolg­ter Impfung nicht auf Infektionsschutzmaßnahmen, wie das Abstandhalten, die Einhaltung der Hygieneregeln, das Tragen von Masken, regel­mä­ßi­ges Lüften (AHA+L) und repe­ti­ti­ve Testungen im Bereich von Alten- und Pflegeheimen ver­zich­tet wer­den soll­te, da Infektionen und deren Weitergabe auch bei voll­stän­di­ger Impfung mög­lich sind…

* Sofern im Text nicht anders bezeich­net, sind mit Geimpften immer Personen mit einer voll­stän­di­gen Grundimmunisierung gegen COVID-19 gemeint.«

Es ist der alte Trick des RKI, in einen Topf "voll­stän­dig Geimpfte" zu legen und in einen ande­ren "nicht oder unvoll­stän­dig Geimpfte". Wie üblich wird auch nur ein Teil der "Impfdurchbrüche", näm­lich drei Viertel, unter­sucht. Schon allein des­halb sind die Zahlen zu den als "Infizierte" bezeich­ne­ten Personen mit posi­ti­vem PCR-Test fragwürdig.

Verzerrungen

Die AutorInnen spre­chen selbst von "Verzerrungen im Sinne eines dif­fe­ren­zi­el­len Selektionsbias des Impfstatus nach Altersgruppen", und zwar aus meh­re­ren Gründen:

»Aufgrund feh­len­der Kenntnis der indi­vi­du­el­len Risikosituationen (z.B. Zimmerbelegung, Kontaktmöglichkeiten, Vorerkrankungen) konn­ten neben dem Impfstatus kei­ne wei­te­ren Faktoren berück­sich­tigt wer­den, wes­halb die berech­ne­ten Risiken nur unter Vorbehalt des Einflusses wei­te­rer poten­zi­el­ler Risikofaktoren inter­pre­tiert wer­den kön­nen. Da nur unvoll­stän­di­ge Daten zu Vorerkrankungen, Symptomen und Krankheitsschwere vor­la­gen, konn­ten nur Unterteilungen in „nicht hos­pi­ta­li­siert“, „hos­pi­ta­li­siert“ und „ver­stor­ben“ vor­ge­nom­men wer­den, wor­aus sich eini­ge wei­te­re Einschränkungen erge­ben. So wur­den die drei ohne vor­he­ri­ge Hospitalisierung Verstorbenen den Verstorbenen zuge­rech­net, nicht jedoch den Hospitalisierten. Hierbei ist zu beden­ken, dass sie auf­grund von mög­li­cher­wei­se schwe­ren Symptomen bei einem ande­ren Behandlungsansatz auch den Hospitalisierten hät­ten zuge­rech­net wer­den kön­nen. Da zwei der drei Personen geimpft waren, hät­te dies bei den nicht oder unvoll­stän­dig Geimpften im Vergleich zu den Geimpften nur noch ein 3,9‑fach erhöh­tes Risiko für eine Hospitalisierung ergeben…

Neben syste­ma­ti­schen Selektionseffekten der Belegung eines ein­zel­nen Altenund Pflegeheimes sind auch Zufallseinflüsse auf Wohnbevölkerung und Personal zu berück­sich­ti­gen, wes­halb die Ergebnisse nicht ohne Weiteres auf ande­re Alten- und Pflegeeinrichtungen oder sogar auf die Allgemeinbevölkerung über­tra­gen wer­den können.«

Die "Impfung" schützt – trotz konfundierender Variable

Angesichts von fünf ver­stor­be­nen "Geimpften" klingt die Schlußfolgerung merkwürdig:

»Die vor­lie­gen­den Ergebnisse zei­gen, dass die Impfung mit Comirnaty sehr zuver­läs­sig vor schwe­ren Verläufen schützt, aber nur ein­ge­schränkt vor einer SARS-CoV-2-Infektion.«

Wie üblich, müs­sen (nur) bei "geimpf­ten Infizierten" Alter und Vorerkrankungen berück­sich­tigt werden:

»Zudem muss das Alter als kon­fun­die­ren­de Variable bei der Bewertung Berücksichtigung fin­den. So ist der­zeit in höhe­ren Altersgruppen der Anteil Geimpfter ver­gleichs­wei­se hoch. Gleichzeitig haben älte­re Personen ein deut­lich höhe­res Risiko für schwe­re COVID-19-Verläufe, die ggf. zu einer Hospitalisierung führen.«

Deshalb weiter Masken, Testen usw.

Allerdings traut man der eige­nen Analyse nicht so recht:

»Zwar war der Anteil an Personen mit hoher Viruslast unter den nicht oder unvoll­stän­dig Geimpften deut­lich höher als unter den Geimpften, nichts­de­sto­trotz waren auch unter den Geimpften sehr hohe Viruslasten nach­weis­bar, wes­halb davon aus­zu­ge­hen ist, dass auch Geimpfte infek­ti­ös sein kön­nen. Aus die­sem Grund soll­ten zum Schutz der häu­fig immun­ge­schwäch­ten und damit vul­ner­ablen Gruppe der Alten- und Pflegeheimbewohnerinnen und ‑bewoh­ner auch nach voll­stän­di­ger Impfung sowohl der Bewohnerinnen und Bewohner, der dort ange­stell­ten Beschäftigten aller Berufsgruppen, als auch der Besucherinnen und Besucher die all­ge­mei­nen Schutzmaßnahmen wie Abstandhalten, die Einhaltung der Hygieneregeln, das Tragen von Masken, regel­mä­ßi­ges Lüften und repe­ti­ti­ve Testungen auf­recht­erhal­ten wer­den. Dies gilt ver­stärkt in Anbetracht neu­er Varianten mit erhöh­tem Übertragungsrisiko, wie der seit Anfang des Jahres in Deutschland vor­herr­schen­den Omikron-Variante.«

17 Antworten auf „82 % der BewohnerInnen im Pflegeheim "geimpft", 64 % positiv getestet.
Für das RKI ein Erfolg der "Impfung"“

  1. Ein Chaos. Tests, „Impfungen“, alles wert­los. Ein unfass­ba­rer Korruptionsskandal. Eingefädelt von der CDU. Die jetzt ger­ne weg­schwim­men möchte.

  2. In Indien hat Pfizer seinen Zulassungsantrag zurückgezogen, da sie Nachweise zur Sicherheit nicht erbringen wollten! sagt:

    Stefan Homburg
    @SHomburg
    In Indien hat Pfizer sei­nen Zulassungsantrag zurück­ge­zo­gen, da sie Nachweise zur Sicherheit nicht erbrin­gen wollten.

    Da macht ihnen wenig aus. Hier haben sie ja genü­gend Versuchskaninchen und dem­nächst auch Zwangskonsumenten.
    https://​www​.reu​ters​.com/​a​r​t​i​c​l​e​/​h​e​a​l​t​h​-​c​o​r​o​n​a​v​i​r​u​s​-​i​n​d​i​a​-​p​f​i​z​e​r​-​i​d​U​S​K​B​N​2​A​5​0GE
    Pfizer drops India vac­ci­ne appli­ca­ti­on after regu­la­tor seeks local trial
    Pfizer Inc said on Friday it had with­drawn an appli­ca­ti­on for emer­gen­cy-use aut­ho­ri­sa­ti­on of its COVID-19 vac­ci­ne in India, after fai­ling to meet the drug regulator's demand for a local safe­ty and…
    11:57 AM · Feb 13, 2022
    https://​twit​ter​.com/​S​H​o​m​b​u​r​g​/​s​t​a​t​u​s​/​1​4​9​2​8​3​0​2​7​3​8​7​6​2​4​2​4​3​2​?​c​x​t​=​H​H​w​W​g​M​C​9​h​b​H​O​z​L​c​p​A​AAA

  3. Da kön­nen ja auch Menschen dabei gewe­sen sein, die wegen Vorerkrankung bereits ein zu hohes Risiko fürs Impfen hat­ten, oder die nach der ersten Impfung "plötz­lich und uner­war­tet" sol­che gra­vie­ren­den Probleme beka­men, dass sie dann fürs "voll­stän­di­ge" Impfen aus­fie­len. Die alle dann undif­fe­ren­ziert den Ungeimpften unterjubeln?
    Ein höhe­res Erkrankungsrisiko für Ältere dürf­te einer­seits stim­men, aber in einem Alten- und Pflegeheim des­halb weni­ger maß­geb­lich sein, weil Vorerkrankte eher geneigt oder gezwun­gen sind, auch schon als Jüngere dort einzuziehen.
    Kurzum: Da hat das RKI für sei­ne Untersuchung mal wie­der alle Möglichkeiten kaschiert, um wei­ter­hin ohne wirk­li­che Beweiskraft pro­pa­gan­da-dien­li­che Behauptungen ablie­fern zu können.

    1. Vielen Dank an @magerbaer. Daß Teilgeimpfte die­sen Status wegen Impfunverträglichkeiten haben kön­nen, ist in die­sem Zusammenhang tat­säch­lich wichtig.
      Den hohen Anteil Teilgeimpfter auf den Intensivstationen (in bezug auf den Bevölkerungsanteil), lt. RKI-Wochenbericht, begrün­det sich m.e. nicht im Teilgeimpftsein, son­dern im Frischgeimpftsein. Denn es ist ja bekannt, daß wenig­stens in einem begrenz­ten Zeitraum nach der Impfung das Immunsystem geschwächt ist.
      Im Pflegeheim dage­gen sind die Teilgeimpften weni­ger Frischgeimpfte als eher Impfunverträgliche.
      Es gibt aber im Pflegeheim noch ande­re Frischgeimpfte, näm­lich die Geboosterten. Deren Status wur­de in die Untersuchung anschei­nend nicht mit ein­be­zo­gen. Wenn die Geboosterten weni­ger betrof­fen wären, dann ist das gute Werbung für das Boostern und muss erwähnt wer­den. Wenn die Geboosterten über­pro­por­tio­nal betrof­fen sind, dann wäre das eine schlech­te Werbung für die Boosterung. Das darf man im Bericht natür­lich nicht erwähnen.

  4. Über den Wolken…

    "Neue Daten der Federal Aviation Administration (FAA) zei­gen, dass in den ersten sechs Wochen des Jahres 2022 bereits Hunderte von Fluggästen den Abbruch von Flügen her­bei­ge­führt haben, die mei­sten von ihnen wegen COVID-19 und Maskenvorschriften.

    Die FAA begann mit der Erfassung von Daten über wider­spen­sti­ge Passagiere ein Jahr nach Beginn der Pandemie, als sich Zwischenfälle auf Flügen häuften.

    Seit dem 1. Januar 2022 hat die FAA lan­des­weit 394 gemel­de­te Vorfälle auf Flügen regi­striert, von denen 255 mit der Gesichtsmaskenpflicht zusam­men­hin­gen. In 93 Fällen wur­de eine Untersuchung ein­ge­lei­tet, und in 40 Fällen muss­ten die Strafverfolgungsbehörden eingreifen.

    Am Mittwochabend wur­de ein Flug aus Orlando zum Raleigh-Durham International Airport umge­lei­tet, nach­dem ein Passagier unru­hig gewor­den war und mit Gewalt gedroht hat­te, so dass Flugbegleiter und Passagiere gezwun­gen waren, ihn mit Gurten zu fes­seln und einen Getränkewagen zu benut­zen, um das Cockpit zu blockieren.

    Zwei Tage zuvor war ein Flug von Charlotte nach Los Angeles nach New Mexico umge­lei­tet wor­den, nach­dem ein Passagier gegen­über einem Besatzungsmitglied eine "bedroh­li­che Äußerung" gemacht hat­te, so ein Sprecher von American Airlines."
    https://​www​.wral​.com/​f​a​a​-​m​o​r​e​-​t​h​a​n​-​2​5​0​-​m​a​s​k​-​i​n​c​i​d​e​n​t​s​-​r​e​p​o​r​t​e​d​-​o​n​-​f​l​i​g​h​t​s​-​i​n​-​f​i​r​s​t​-​w​e​e​k​s​-​o​f​-​2​0​2​2​/​2​0​1​2​9​7​89/

    "Delta Air Lines hat das Justizministerium um Unterstützung bei der Erstellung einer natio­na­len Flugverbotsliste für Personen gebe­ten, die wegen unge­bühr­li­chen Verhaltens in einem Flugzeug ver­ur­teilt wur­den, damit sie mit einem Flugverbot für alle kom­mer­zi­el­len Fluggesellschaften belegt wer­den können.

    Delta-CEO Ed Bastian bat am Donnerstag in einem Brief an Generalstaatsanwalt Merrick Garland um die Unterstützung des Justizministeriums bei dem drin­gend not­wen­di­gen Schritt" einer umfas­sen­den Liste von Personen, die wegen Störungen an Bord ver­ur­teilt wor­den sind". Die Aufnahme in die Liste soll­te sie von kom­mer­zi­el­len Flugreisen aus­schlie­ßen, sag­te er.
    … ein Memo an die Flugbegleiter ver­schickt, in dem es heißt, dass die Fluggesellschaft ande­re Fluggesellschaften gebe­ten hat, ihre Flugverbotslisten mit­zu­tei­len, um die Mitarbeiter bes­ser zu schüt­zen. "Eine Liste von Kunden mit Flugverbot funk­tio­niert nicht so gut, wenn die­se Kunden mit einer ande­ren Fluggesellschaft flie­gen kön­nen", heißt es in dem Memo.

    Im ver­gan­ge­nen Monat wei­ger­te sich ein Mann auf einem Delta Airlines-Flug von Irland nach New York, eine Maske zu tra­gen, nach­dem er mehr­mals dazu auf­ge­for­dert wor­den war, und bedräng­te eine Flugbegleiterin, wie aus einer Bundesbeschwerde her­vor­geht. Der Passagier, der außer­dem eine lee­re Getränkedose nach einem ande­ren Passagier warf, gegen den Sitz vor ihm trat und dem Flugkapitän die Faust ins Gesicht schlug, wur­de bei der Ankunft in Gewahrsam genom­men und wegen vor­sätz­li­cher Körperverletzung und Einschüchterung eines Mitglieds des Flugpersonals angeklagt. 

    In jüng­ster Zeit wur­den eini­ge Flüge wegen wider­spen­sti­ger Passagiere umge­lei­tet. Vor zwei Wochen kehr­te ein American-Airlines-Flug von Miami nach London in die USA zurück, nach­dem sich ein Passagier gewei­gert hat­te, eine Gesichtsmaske zu tra­gen. Einen Tag spä­ter wur­de ein United-Airlines-Flug von New Jersey nach Israel umge­lei­tet, nach­dem zwei Passagiere beschlos­sen hat­ten, sich auf lee­re Business-Class-Sitze auf dem halb gefüll­ten Flug zu setzen.

    Die FAA kann gegen wider­spen­sti­ge Passagiere eine Geldstrafe von bis zu 37.000 Dollar pro Verstoß ver­hän­gen, und ein Vorfall kann zu meh­re­ren Verstößen füh­ren. Im Jahr 2021 ver­häng­te die Behörde Bußgelder in Höhe von mehr als 1 Million Dollar gegen pro­ble­ma­ti­sche Passagiere. 

    Delta hat eine eige­ne Flugverbotsliste mit fast 1.900 Personen, die sich gewei­gert haben, die Maskierungsanforderungen zu erfül­len, sag­te er."
    https://​eu​.usa​to​day​.com/​s​t​o​r​y​/​t​r​a​v​e​l​/​a​i​r​l​i​n​e​-​n​e​w​s​/​2​0​2​2​/​0​2​/​0​5​/​d​e​l​t​a​-​c​e​o​-​a​i​r​l​i​n​e​s​-​u​n​r​u​l​y​-​p​a​s​s​e​n​g​e​r​-​n​o​-​f​l​y​-​t​r​a​v​e​l​-​l​i​s​t​/​6​6​7​5​6​9​2​0​01/

  5. Stefan Homburg
    @SHomburg
    Kanonen auf Spatzen:
    Behörden woll­ten die Existenz einer Ärztin wegen Maskenattesten vernichten.

    Gericht fand das grotesk.
    Jetzt hat sie ihre Approbation zurück. Super!
    mobil​.ksta​.de
    Masken-Attest ohne Untersuchung:
    Kölner „Querdenken“-Ärztin hat ihre Approbation zurück | Kölner…Die Bezirksregierung Köln hat den Approbationsentzug einer Ehrenfelder Ärztin wie­der aufgehoben.
    8:31 AM · Feb 13, 2022
    https://​twit​ter​.com/​S​H​o​m​b​u​r​g​/​s​t​a​t​u​s​/​1​4​9​2​7​7​8​4​9​8​5​7​3​9​7​9​6​5​2​?​c​x​t​=​H​H​w​W​i​M​C​-​_​d​S​I​t​b​c​p​A​AAA

  6. Dr. Friedrich Pürner,
    MPH@DrPuerner
    „So vie­le…“ Ja, rich­tig. So vie­le Ausnahmen! 

    Während unse­re Kinder,
    obwohl eng­ma­schig gete­stet, in der Schule am Sitzplatz Maske tra­gen müssen, 

    sit­zen Sie @Lambsdorff und Ihre „Liberalen“ fröh­lich eng u unmas­kiert zusammen.
    https://​pbs​.twimg​.com/​m​e​d​i​a​/​F​L​e​B​A​H​e​X​E​A​E​0​9​E​3​?​f​o​r​m​a​t​=​j​p​g​&​n​a​m​e​=​s​m​all

    Dafür habe ich maxi­ma­les Unverständnis.
    Quote TweetAlexander Lambsdorff
    https://​twit​ter​.com/​D​r​P​u​e​r​n​e​r​/​s​t​a​t​u​s​/​1​4​9​2​8​6​7​6​8​5​5​8​7​2​4​7​1​1​3​?​c​x​t​=​H​H​w​W​k​o​C​z​g​Y​T​Q​3​b​c​p​A​AAA

  7. Jessica Hamed
    RetweetedCicero Online

    Bei der #Wiederwahl #FrankWalterSteinmeiers sorg­ten irre­füh­ren­de Begründungen für den Ausschluss von Journalisten. 

    Auch der Schutz vor Infektionen ändert nichts an der Verpflichtung des Bundestags, zur Begründung erhel­len­de Informationen zu liefern.

    VON JENS PETER PAUL am 13. Februar 2022 

    Man wird es der Berichterstattung kaum anmer­ken, zunächst jedenfalls,
    aber die­se Bundesversammlung ist die erste,
    die ohne Journalisten im enge­ren Sinne stattfand.
    https://​www​.cice​ro​.de/​i​n​n​e​n​p​o​l​i​t​i​k​/​w​a​h​l​-​d​e​s​-​b​u​n​d​e​s​p​r​a​e​s​i​d​e​n​t​e​n​-​p​r​e​s​s​e​-​u​n​e​r​w​u​e​n​s​c​h​t​-​b​a​e​r​b​e​l​-​bas

    Wahl des Bundespräsidenten – Presse unerwünschtBei der Wiederwahl Frank-Walter Steinmeiers zum Bundespräsidenten sorg­ten irre­füh­ren­de Begründungen für den Ausschluss von Journalisten. Natürlich kann man stets argu­men­tie­ren, auch gravierende…
    3:03 PM · Feb 13, 2022
    https://​twit​ter​.com/​c​i​c​e​r​o​_​o​n​l​i​n​e​/​s​t​a​t​u​s​/​1​4​9​2​8​7​7​1​3​9​6​6​5​9​5​6​8​6​5​?​c​x​t​=​H​H​w​W​g​s​C​5​s​a​r​2​4​b​c​p​A​AAA

  8. Ich glau­be es zwar per­sön­lich nicht, aber mag ja sein, dass die Impfung immer noch eine gerin­ge Schutzwirkung hat. Aber mit "ein biss­chen weni­ger Risiko" und ein "biss­chen weni­ger ansteckend", kann man doch kei­ne all­ge­mei­ne Impfpflicht begründen.

    1. King Nothing: Das sehen Pfizer und Biontech, Moderna, AsstraZeneca usw. aber ganz anders. Und auch die ideo­lo­gisch parie­ren­den Verhöhner.

    2. @King Nothing, ein mög­lich Grund, für eine gewis­se Wirkung der Impfung könn­te auch die Tatsache sein, daß die schwa­chen Frischgeimpften weg­ster­ben (oder eben COVID19 krie­gen und danach immun sind).
      Ob das höhe­re Risiko der Frischgeimpften tat­säch­lich die Impfeffektivität in bes­se­rem Licht erschei­nen läßt, kann nicht so ein­fach bewie­sen wer­den, weil das RKI die Erkrankungs- und Sterbezahlen der Teilgeimpften nicht ver­öf­fent­licht. Einzig im Intensivregister wer­den Teilgeimpfte (und gene­se­ne Ungeimpfte im glei­chen Topf) erwähnt. Und es sieht so aus, als sei deren Anteil auf den Intensivstationen über­pro­por­tio­nal häufig.
      Warum wen­det das RKI die­se und ande­re Verschleierungstaktiken an und hält Zahlen zurück?

      1. @Thomas Traber: Weil uns von Anfang gesagt wur­de, dass die Impfung der ein­zi­ge Weg aus der Pandemie ist. Es gab nie einen Plan B. Deswegen darf die Impfung nie in Frage gestellt werden.

  9. Auf der Grundlage sol­cher Manipulationen fällt das Bundesverfassungsgericht sei­ne Entscheidungen. Was für eine kor­rup­ter und ver­lo­ge­ner Staatsapparat, die gehö­ren alle in den Knast.

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