Der Bundesgerichtshof hat mit seinem heutigen Urteil erneut wenig subtil den politischen und Klassencharakter unserer Justiz verdeutlicht. tagesschau.de meldet am 12.7.:
»Bayerische Politiker bleiben straffrei
Die bayerischen Politiker Sauter und Nüßlein müssen die die Millionenprovisionen für die Beschaffung von Corona-Schutzmasken nicht zurückgeben und bleiben straffrei. Der Bundesgerichtshof sieht keine Bestechlichkeit.
Der Bundesgerichtshof sieht in der Maskenaffäre den Vorwurf der Bestechlichkeit gegen einen bayerischen Landtagsabgeordneten und einen ehemaligen Bundestagsabgeordneten nicht erfüllt.
Nach dem Willen des Gesetzgebers sei bei Politikern nur die Annahme von Gegenleistungen für Handlungen "bei der Wahrnehmung des Mandates" strafbar, also etwa bei Abstimmungen im Parlament, in Ausschüssen oder in der Fraktion, befanden die Richter des 3. Strafsenats. Dass Abgeordnete außerhalb der politischen Arbeit ihren Einfluss geltend machten, werde vom Paragrafen 108e des Strafgesetzbuch nicht erfasst…
Auch der Haftbefehl gegen den Unternehmer, dem sie bei dem mehr als 60 Millionen Euro schweren Verkauf der Masken an das bayerische Gesundheitsministerium, das Bundesinnenministerium und das Bundesgesundheitsministerium geholfen hatten, bleibt aufgehoben. Eine weitere Anfechtung der Entscheidung sei nun nicht mehr statthaft.
Millionenprovisionen für Politiker
Die langjährigen CSU-Abgeordneten Alfred Sauter und Georg Nüßlein hatten in der ersten Phase der Corona-Pandemie beim Ankauf von Masken durch die Bundesregierung und die bayerische Staatsregierung vermittelt – und dafür üppige Provisionen erhalten.
Nach Darstellung des BGH hatte eine GmbH, deren Geschäftsführer Nüßlein ist, 660.000 Euro erhalten. Eine Firma, auf die Sauter maßgeblichen Einfluss hat, erhielt sogar mehr als 1,2 Millionen Euro.
BGH bestätigt Vorinstanz
Dass dies den Tatbestand der Bestechlichkeit nicht erfülle, hatte vor dem Bundesgerichtshof auch das Oberlandesgericht München entschieden. Dafür hätten die Abgeordneten im Parlament selbst tätig werden müssen, hieß es vom BGH. "Allein die Vereinbarung zwischen den Beteiligten, dass sich der Mandatsträger bei außerparlamentarischen Betätigungen auf seinen Status beruft, um im Interesse eines Privatunternehmers Behördenentscheidungen zu beeinflussen, erfüllt dieses Merkmal nicht", entschied der BGH…«
Audioquelle: youtube.com
Das nennt sich regelbasierte Ordnung.
Ich dachte früher mal solche "örtlichen Kenntnisse" würden zum Arbeitssuftrag eines Arbgeordneten gehören!! Also verbände bezahlter 'Angestellte des Volkes' örtliches Alltagswissen mit seinem berufl. Mandat. (Er kann also auf meine Kosten Erfahrungen sammeln und Connection knüpfen und sie dann privat versilbern!)
Meine "linke" Frage: wie lange und wieviel muss Pflegerin arbeiten um 600 000 od 1 200 000 000 nach Liechtenstein zu tragen?
Manche Schweine…..
Tja, wenn der Gesetzgeber das so sieht, kann man da wohl nichts machen.
Fragen allerdings könnte man schon, warum in einem an Personal bestimmt nicht armen Ministerialapparat niemand zu finden ist, der befähigt wäre die benötigte Ausstattung zu bestellen.
Soweit ich das verstehe schafft es Herr Lauterbecher ganz ohne Beraterfirma "Impf"stoffe in Millarden-Größenordnungen zu bestellen. Warum geht das nicht genauso mit den blöden Masken???
@DS: Der Gesetzgeber ist das Parlament, d.h. die Volksvertretung. Wir also.
Was die bayrischen Cleverles da gemacht haben ist aber nicht in meinem Interesse, und ich glaube sagen zu können, dass mir 99,9% der Bevölkerung darin zustimmen würden.
Die Frage ist also: Wieso macht die Volksvertretung Gesetze, die nicht in meinem Interesse sind? Läuft da etwas falsch, in der "Demo"-kratie?
Der Rechtsstaat existiert somit also nicht mehr. Jedenfalls für mich.
Wenn die Beeinflussung von Behörden nun kein Merkmal dafür ist, das Bestechung vorliegen könnte, dann muss man das in Zukunft ja nur immer vertraglich vereinbaren. Man hat schriftlich, das man bezahlt wurde um Einfluss zu nehmen und nicht bestochen worden ist. Früher galt das mal als Beweis der Bestechlichkeit.
Wobei man in diesem Fall sicher noch tiefer in die Materie hätte eintauchen müssen. Aber wer weiß schon, was man da alles gefunden hätte? Mit dieser oberflächlichen Begründung muss man dann ja auch keinen tieferen Blick wagen.
Politische Gerichtsurteile und ideologisch aufgeladene Politiker an der Regierung. Energiepreise, die bald nicht mehr bezahlbar sind und Schuld ist der böse Russe, aber nicht das eigene Handeln.
Das führt in den Untergang, wie immer, wenn Ideologie und Gefolgschaft wichtiger werden als Realpolitik und Augenmaß bei Entscheidungen.
Und ich wette, das die nun Freigesprochenen bei den nächsten Wahlen wieder antreten und auch gewählt werden. Sie sind ja schließlich unschuldig.
Bestechung im wörtlichen Sinne mag nicht vorgelegen haben. Dies ist letztlich auch egal, da das System auf Kontakte und "unternehmerischen Ehrgeiz" ausgelegt ist. Hier hat man es offenbar mit Ferengi zu tun …
Wenn man bedenkt, dass in jedwedem Arbeitsverhältnis schon der geringste Verdacht einer persönlichen Vorteilnahme im Amt i.d.R. zu Konsequenzen wie fristloser Kündigung führt, ist dieses Urteil eine Farce‼️ Erinnert sei an die Kündigung von Emely durch Kaisers wegen des vermutlichen Einlösens eines gefundenen Flaschenpfandbons über 75 Cent oder z.B. das Aufladen eines Handys auf Kosten der Firma als Kündigungsgrund‼️
oder das Bienenstichurteil ( 2 AZR 3/83 -) – doch wir reden ja hier von "Vorteilsnahme" im, während und trotz des Amtes – nicht Weil (lieben Gruß am Kurt)
„Nach dem Willen des Gesetzgebers sei bei Politikern nur die Annahme von Gegenleistungen für Handlungen "bei der Wahrnehmung des Mandates" strafbar, also etwa bei Abstimmungen im Parlament, in Ausschüssen oder in der Fraktion, befanden die Richter des 3. Strafsenats.“
Oder vereinfacht ausgedrückt: Strafbar wäre nur ein direkter Stimmenkauf eines Abgeordneten.
Man könnte also sagen, dass der „Gesetzgeber“ die Korruption von Abgeordneten im Grunde straffrei gestellt hat. Da es sich beim „Gesetzgeber“ wiederum um die Abgeordneten des Bundestages handelt, könnte man auch behaupten, man hätte sich hier selbst einen Freifahrtsschein ausgestellt, um sich so ungestraft persönlich bereichern zu können.
Aber das ist bestimmt wieder nur so eine Verschwörungstheorie.
Das ist natürlich was ganz anderes, als wenn Ärzte ihrem hypothetischen Eid nachkommen und Menschen Maskenatteste ausstellen. Da ist eine schwere Strafe nur angemessen.
Was kann schöner sein auf Erden als Politiker zu werden, wusste Reinhard Mey schon 1974:
https://m.youtube.com/watch?v=A1UHQJXh8OE
Heute so treffend wie damals.
Ein Hoch auf unsere Justiz !
sumpf – sumpfiger – am sumpfigsten
pfui teifi
https://www.anti-spiegel.ru/2020/amthor-von-der-leyen-co-warum-korruption-bei-politikern-in-deutschland-nicht-strafbar-ist/