"Bild": Eine schwarze Stunde für die Freiheit!

Hinter der Bezahlschranke ist dort am 21.4. zu lesen:

»NÄCHSTE AUSFAHRT: KARLSRUHE!

Trotz schwer­ster ver­fas­sungs­recht­li­cher Bedenken hat die GroKo gestern den Bundes-Lockdown von Kanzlerin Angela Merkel (66, CDU) durchs Parlament gepeitscht.

Jetzt kom­men Kontaktverbote, auto­ma­ti­sche Ausgangssperren ab einer Inzidenz von 100 und Ladenschließungen ab 150 (sie­he Kasten)!

Eine schwar­ze Stunde für die Freiheit in Deutschland!«

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8 Antworten auf „"Bild": Eine schwarze Stunde für die Freiheit!“

    1. Die Frösche im Kochtopf ..

      Obwohl, nach nun­mehr über einem Jahr die­ser fei­nen Behandlung, soll­te man doch meinen ..

      Ach ja, ist natür­lich auch die Ausrede vor Gericht,
      das das ja alles nur mal eben vor­über­ge­hend ist.

  1. Freiheit ist der Schlachtruf der Westpropaganda. Die Steigerung ist Pressefreiheit. Und wie es mit der Reisefreiheit aus­sieht, sehen wir.

    Danke Artur.

  2. Hier ein­mal der kom­plet­te Text des Artikels:

    Trotz schwer­ster ver­fas­sungs­recht­li­cher Bedenken hat die GroKo gestern den Bundes-Lockdown von Kanzlerin Angela Merkel (66, CDU) durchs Parlament gepeitscht.

    Jetzt kom­men Kontaktverbote, auto­ma­ti­sche Ausgangssperren ab einer Inzidenz von 100 und Ladenschließungen ab 150 (sie­he Kasten)!

    342 Abgeordnete stimm­ten für die soge­nann­te „Notbremse“, 250 dage­gen (64 Enthaltungen). Unter den Nein-Sagern waren unter ande­rem die Liberalen. Die Grünen, die dem­nächst immer­hin Deutschland regie­ren wol­len, hat­ten zu dem wich­tig­sten Gesetz der Pandemie gar kei­ne Meinung: Sie ent­hiel­ten sich geschlossen!

    Eine schwar­ze Stunde für die Freiheit in Deutschland!

    Corona-Lockdown: Was, wenn Steinmeier nicht unterschreibt?
    Und wenn Steinmeier nicht unter­schreibt? Wie der Bundeslockdown doch noch kip­pen kann

    Der Bundestag hat Merkels „Notbremse“ beschlos­sen. Theoretisch gibt es drei Möglichkeiten, das Gesetz noch zu stoppen.

    Und das, obwohl der auto­ma­ti­sche Lockdown bei vie­len Staatsrechtlern auf gro­ße Bedenken stößt. Selbst unter GroKo-Abgeordneten ist die Skepsis groß! Eine Verfassungs-Beschwerde des SPD-Rechtsexperten Florian Post (39) ist bereits vor­be­rei­tet, soll ver­mut­lich am Freitag im Eilverfahren an die Verfassungsrichter in Karlsruhe gesen­det werden.

    Post und vie­le sei­ner Kollegen aus SPD und Union haben Zweifel, ob die Pandemie das nächt­li­che Einsperren von gut 80 Mio. Bundesbürgern rechtfertigt.

    Um so bra­chia­ler warn­te CDU-Fraktionschef Ralph Brinkhaus (52) die Parlamentarier: „Wenn es heu­te kein Gesetz gibt, dann wer­den Menschen ster­ben.“ Brinkhaus: „Dieses Gesetz ist ein Gesetz fürs Leben. Stimmen Sie zu, stim­men Sie für das Leben!“

    Es war die ulti­ma­ti­ve Angstmache: Wer dage­gen votiert, stimmt für den Tod …

    Viermal abge­lehnt: Die FDP schei­ter­te an DIESEN Wahlurnen mit ihrem Versuch, die schlimm­sten Lockdown-Folgen zu stop­pen, an Gegenstimmen von Union und SPDFoto: Getty Images

    Auch Gesundheitsminister Jens Spahn (40, CDU) und SPD-Vizekanzler Olaf Scholz (62) leg­ten sich für den Bundes-Lockdown ins Zeug: Man müs­se „schnell und kon­se­quent han­deln“, so Scholz. Spahn sag­te: „Wenn wir Leid ver­mei­den kön­nen, soll­ten wir es tun.“

    FDP-Gesundheitsexpertin Christine Aschenberg-Dugnus (61) kon­ter­te sach­lich: „Ausgangssperren sind kei­ne geeig­ne­te Maßnahme: Allein dar­auf zu hof­fen, dass es etwas bringt, reicht nicht, um einen so schwe­ren Grundrechtseingriff zu rechtfertigen.“

    Ähnlich klar auch das Urteil des Staatsrechtsexperten Prof. Dietrich Murswiek (72, Uni Freiburg), der für SPD-Politiker Post des­sen Verfassungsklage führt: Kontaktverbote, Ausgangssperren „ver­let­zen die Grundrechte“ der Bürger über das gebo­te­ne Maß hin­aus, sind daher „unver­hält­nis­mä­ßig“ und „ver­fas­sungs­wid­rig“, so Murswiek in sei­ner Klage.

    Die Ausgangssperre sei gar „ein Schuss ins Blaue“. Deren Begründung „eine an den Haaren her­bei­ge­zo­ge­ne Konstruktion“.

    Weitere Top-Juristen wie Ex-Verfassungsrichter Udo Di Fabio (67), der Berliner Verfassungsrichter Robert Seegmüller (52) oder Staatsrechtsexperte Ex-Verteidigungsminister Rupert Scholz (83) haben eben­falls juri­sti­sche Einwände gegen das Gesetz. Die Chancen, den Automatisch-Lockdown in Karlsruhe zu stop­pen, schät­zen sie als groß ein.

    „Unter Verfassungs-Experten umstrit­ten“ sei beson­ders „die Verkürzung der Instanzen“, sag­te Staatsrechtsexperte Walther Michl (36, Uni München) zu BILD: Betroffene könn­ten „nur noch vor dem Bundesverfassungsgericht klagen“.

    „Rechtlich bedenk­lich“ nennt Michl auch die Ausgangssperre, „die der Polizei die Handhabe geben soll, anlass­lo­se Kontrollen auf der Straße durch­zu­füh­ren – ledig­lich in der Annahme, ein Bürger sei auf dem Weg zu einem ver­bo­te­nen Treffen“.

    Top-Anwalt Niko Härting nennt die Ausgangsbeschränkung eine „tief­grei­fen­de Beschränkung der Grundrechte von zig Millionen Bürgerinnen und Bürger“, den Inzidenzwert als Auslöser der Ausgangssperre „will­kür­lich“. Zumal das Ziel völ­lig unklar sei.

    „Geht es um über­la­ste­te Krankenhäuser? Warum dann Beschränkungen nicht nur dort, wo es tat­säch­lich eine Überlastung gibt?“, fragt Härting in BILD. „Oder will man mit aller Macht Ansteckungen ver­mei­den? Das wäre gewiss kein Ziel, das ver­fas­sungs­recht­lich flä­chen­decken­de Ausgangssperren recht­fer­ti­gen kann.“

    Medizin- und Staatsrechtler Josef-Franz Lindner (54) sag­te zu BILD: „Das Gesetz ist ein­deu­tig anfecht­bar.“ Wenn aus­schließ­lich der Inzidenzwert über Ausgangssperren ent­schei­de und es kei­ne Ausnahme für Geimpfte gebe, sei das „ver­fas­sungs­recht­lich hoch problematisch“.

    Auch die pau­scha­le Schließung der Außengastronomie sei „ver­fas­sungs­recht­lich kaum halt­bar“, da da im Freien ist die Ansteckungsgefahr sehr gering sei.

    Kasten:
    Mit die­sen Begründungen dür­fen Sie noch raus

    Tritt die Ausgangssperre in Kraft, dür­fen Bürger nach 24 Uhr nur im AUSNAHMEFALL auf die Straße. Heißt: um ins Büro, Krankenhaus oder zu pfle­ge­be­dürf­ti­gen Verwandten zu kommen.

    Top-Anwalt Niko Härting warnt in BILD: „Es wird stich­punkt­ar­ti­ge Kontrollen geben. Polizisten wer­den nicht unbe­dingt glau­ben, dass Bürger auf dem Weg zur Arbeit sind, wenn sie nachts um 2 Uhr auf der Straße ange­trof­fen werden.“

    Deshalb müs­sen Bürger bei Polizeikontrollen „glaub­haft machen“, dass sie aus einem „trif­ti­gen Grund“ unter­wegs sind. Was „glaub­haft“ ist, ent­schei­den die Polizisten im Einzelfall.

    Dafür hät­ten die Beamten ein „gutes Gespür“, heißt es bei der Polizei Hamburg. Die Schutzleute könn­ten „wei­te­re Fragen stel­len, um die Glaubwürdigkeit zu über­prü­fen, und not­falls handeln“.

    Heißt: Gibt ein Passant an, auf dem Weg zu sei­ner pfle­ge­be­dürf­ti­gen Großmutter zu sein, könn­ten Polizisten sich z.B. nach Alter, Adresse der vor­geb­li­chen Großmutter erkun­di­gen, um die Begründung auf ihre Stichhaltigkeit zu überprüfen.
    Kasten Ende

    Was bringt die Ausgangssperre wirklich?

    Es ist die gro­ße Frage: Senken Ausgangssperren wirk­lich die Infektionszahlen?

    In ganz Baden-Württemberg durf­ten die Menschen im Winter zwi­schen 20 Uhr und 5 Uhr nicht mehr auf die Straße, in NRW gab es nur in ein­zel­nen Orten sol­che Ausgangssperren.

    Doch die Inzidenzen ent­wickel­ten sich den­noch nahe­zu iden­tisch (sie­he Grafik). Im Februar kipp­te dann ein Gericht die Ausgangssperre im Ländle.
    7‑Tages Inzidenzen BaWü vs. NRW

    Ein Blick ins Ausland wirft sogar die Frage auf, wel­chen Einfluss Anti-Corona-Maßnahmen über­haupt auf das Infektionsgeschehen haben. Seit Herbst ver­zeich­net Schweden (antei­lig pro Einwohner gerech­net) ca. genau­so vie­le Corona-Tote wie Deutschland. Trotz offe­ner Schulen und Gaststätten, ohne stren­ge Maskenpflicht.

    Die Schweiz ver­zeich­net seit Januar sogar weni­ger Tote pro Einwohner als Deutschland. Auch dort waren Schulen stets offen. Seit Wochen dür­fen sich bis zu 15 Menschen drau­ßen tref­fen, drin­nen zu zehnt. 

    Leider kann ich die Grafiken hier nicht hinterlegen.

  3. Falls das nicht schon jemand hier ein­ge­stellt hat:
    Wer wie abge­stimmt hat, kann hier (PDF)

    https://​www​.bun​des​tag​.de/​r​e​s​o​u​r​c​e​/​b​l​o​b​/​8​3​6​4​9​0​/​e​6​3​8​3​7​d​2​a​a​7​a​4​f​2​c​b​a​9​a​4​e​6​1​3​5​9​c​6​2​2​6​/​2​0​2​1​0​4​2​1​_​6​-​d​a​t​a​.​pdf

    her­un­ter­ge­la­den werden. 

    Überrascht hat mich dabei, daß sich die GrünInnen erst­mal ins Gebüsch ver­drückt und über­wie­gend einer Meinung ent­hal­ten haben!
    Hätte da mehr von "Vorwärts in die Diktatur" erwartet.

    1. Ich wür­de eher sagen "A..kriecher" waren die schon immer. Wollen nur mehr Wählerstimmen. Enthalten tut nicht so weh, wie eine Meinung zu haben.
      Nun heu­te hat der Bundespräsi ja unterschrieben.

  4. Claus Pinkerneil

    https://​de​.wiki​pe​dia​.org/​w​i​k​i​/​C​l​a​u​s​_​P​i​n​k​e​r​n​eil

    22.04.2021 t‑online

    Klage gegen Notbremse bei Verfassungsgericht ein­ge­reicht

    Rechtsanwalt Claus Pinkerneil mit Kanzleien in Berlin und München teil­te mit, Verfassungsbeschwerde ein­ge­legt zu haben. Ihm gehe es vor allem dar­um, dass das Gesetz die Maßnahmen wei­test­ge­hend (verwaltungs)gerichtlicher Kontrolle ent­zie­he, dass der Inzidenzwert als allei­ni­ger Maßstab unge­eig­net sei und dass ins­be­son­de­re Ausgangsbeschränkungen unver­hält­nis­mä­ßig sei­en. Pinkerneil sag­te der Deutschen Presse-Agentur, dass er die Verfassungsbeschwerde absicht­lich schon vor der Entscheidung des Bundesrats ein­ge­legt habe. Das Verfassungsgericht könn­te die Unterzeichnung durch Steinmeier stop­pen wie etwa Ende März beim EU-Wiederaufbaufonds geschehen. 

    https://www.t‑online.de/nachrichten/deutschland/id_89893758/corona-notbremse-erste-klage-in-karlsruhe-eingereicht.html

  5. Das zeigt die Notwendigkeit einer zwin­gen­den Verpflichtung zur öffent­li­chen Entscheidung für Ja ODER Nein ohne Enthaltung ( die muß mit Beendigung der Bezüge und Ausschluß von Entscheidungen ver­bun­den sein !!).
    Und GesetzesTexte sind nur zur Abstimmung mög­lich, wenn sie min­de­stens 14 Tage vor dem Abstimmungs-Termin UNVERÄNDERBAR vor­lie­gen. Sonst kei­ne Chance auf gül­ti­ge Genehmigung. Natürlich anders im Bombenhagel mit Bergen von Leichen…

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