Bluff as bluff can

Merkel zieht für einen Fototermin die Maske auf. In Wirklichkeit sagt sie 30 Millionen Dosen zu, aber es gibt ja Lieferprobleme.

spie​gel​.de (13.6.)

Die Menschen in den armen Ländern haben noch ein­mal Glück. Die groß­kot­zi­gen Zusagen an #ZeroCovid sind nur hei­ße Luft:

Wenn wir etwas überzählig haben

"2,3 Milliarden Impfdosen zum Schutz vor Covid-19 sol­len ärme­re Länder bis Ende 2022 bekom­men. Diese Zusage hat Bundeskanzlerin Angela Merkel gegen Ende der Beratungen des G7-Gipfels im eng­li­schen Cornwall gemacht. Deutschland wer­de einen »erheb­li­chen Beitrag« lei­sten und zeich­ne »ver­ant­wort­lich für 350 Millionen Dosen.«

Dazu gehör­ten 30 Millionen Dosen, die Deutschland bestellt habe und wei­ter­ge­ben wer­de. »Das wer­den ver­mut­lich im Laufe der Zeit noch mehr«, sag­te Merkel bei einer kurz­fri­stig anbe­raum­ten Pressekonferenz zum Abschluss des Treffens am Sonntag. Sie ver­wies auf Lieferprobleme der Impfstoffhersteller.

Derzeit sei es schwie­rig, auf die­sem Feld Zusagen zu machen, weil man etwa durch die Kürzung beim Hersteller Johnson & Johnson wie­der die Erfahrung gemacht habe, dass nicht alle bestell­ten Impfstoffmengen gelie­fert wür­den. »Wenn wir etwas über­zäh­lig haben, wer­den wir das wei­ter­ge­ben«, sag­te Merkel mit Blick vor allem auf das vier­te Quartal, wenn mehr Impfstoff von den Firmen gelie­fert wer­den sol­le, als für die Impfungen der Menschen in Deutschland nötig ist…"

Quelle: you​tube​.com

15 Antworten auf „Bluff as bluff can“

  1. https://​www​.stutt​gar​ter​-nach​rich​ten​.de/​g​a​l​l​e​r​y​.​g​7​-​g​i​p​f​e​l​-​i​n​-​g​r​o​s​s​b​r​i​t​a​n​n​i​e​n​-​q​u​e​e​n​-​s​c​h​e​r​z​t​-​b​e​i​m​-​f​a​m​i​l​i​e​n​f​o​t​o​-​m​i​t​-​s​t​a​a​t​s​-​u​n​d​-​r​e​g​i​e​r​u​n​g​s​c​h​e​f​s​.​c​f​7​a​b​b​4​f​-​e​6​e​b​-​4​a​7​2​-​a​1​c​8​-​d​0​a​9​5​a​2​e​d​f​4​4​.​h​tml

    Assange wird von der roya­len Pest gefol­tert und die Bevölkerung wird mit Masken und medi­zi­ni­schen Experimenten ter­ro­ri­siert. Schaut Euch die Bilder an. Mehr gibt es beim Volker Birk zu sehen:

    Fürth: Aufstiegsfeier ohne Corona-Folgen – “Überraschter” OB regt Untersuchung an
    Noch deut­li­cher, falls es noch nicht alle kapiert haben
    Wenn Sie ein Kneipenwirt sind oder eine Auszeit vom Kneipen-/Gastgewerbe genom­men haben, was sind Ihre ersten Gedanken beim Betrachten die­ser Bilder?

    https://blog.fdik.org/2021–06/

  2. Könnte, sol­le, wür­de. So sieht die Pharma-Protektion der jet­zi­gen Bundesregierung aus. Die insti­tu­tio­nel­le Korruption wird offen­bar wer­den. So rund um den Minister ihrer Gnaden, Wieler, Drosten und Bundetagsabgeornete und Chefärzte.

  3. Man kann am Beispiel der Bundeskinderquälerin wun­der­schön auf­zei­gen, wie sinn­los und von vorn­her­ein nutz­los eine Strafanzeige gegen die­se oder eine ande­re Unperson wäre: 

    Im GG Artikel 46 Satz 2 heißt es zwar ach so schön:
    ————————-
    (2) Wegen einer mit Strafe bedroh­ten Handlung darf ein Abgeordneter nur mit Genehmigung des Bundestages zur Verantwortung gezo­gen oder ver­haf­tet wer­den, es sei denn, daß er bei Begehung der Tat oder im Laufe des fol­gen­den Tages fest­ge­nom­men wird.
    —————————
    WHAT!?
    Tattag?! Haben wir doch seit 15 Monaten täg­lich – also genü­gend Material vorhanden.
    Oder im Laufe des fol­gen­den Tages? -> Check!
    Juhu, denkt sich der nai­ve Demokrat also (zum Beispiel ich), und will schon die 110 wäh­len… aber halt!
    Wie schon der Artikel 20 (4) in der Realität völ­lig wert­los ist und allen­falls für Sonntagspredigten taugt, so läßt sich auch Artikel 46 (2) ledig­lich als Wichsvorlage (Tschuldigung) für eine Predigt unse­res sehr ver­ehr­ten Herrn Bundespräsidenten Frank-Walter Steinmeier benutzen. 

    Denn, der Teufel steckt – wie immer und zum Vorteil der rang­höch­sten Verbrecher im Staate – im Detail.
    Unterm Dach der Politischen Immunität dür­fen sich näm­lich all jene wohl­füh­len, die gar Schlimmes mit den Untertanen im Schilde führen.
    Ein soge­nann­ter Immunitätsausschuss "prüft" kon­kre­te Fälle dar­auf­hin ab, ob sie Konsequenzen haben sol­len für den Polit-Flegel oder nicht:
    ———————–
    […]
    Der Deutsche Bundestag hat mit sei­nem Beschluss „betr. Aufhebung der Immunität von Mitgliedern des Bundestages“ grund­sätz­lich die Durchführung von Ermittlungsverfahren genehmigt.[4] Der Immunitätsausschuss prüft für kon­kre­te Fälle, ob die­se Genehmigung zutrifft oder ob es sich um Verfahren im Zusammenhang mit Beleidigungen poli­ti­schen Charakters handelt.
    […]
    ————————–
    (eben­da)

    Und wie setzt sich die­ser Immunitätsausschuss nun zusammen?
    Ist ganz ein­fach: nur mal zum Beispiel an das Konstrukt Öffentlich-Rechtlicher-Unfug und des­sen "Aufsicht" den­ken und man ist der Lösung schon ziem­lich nahe.
    Der Ausschuss für Wahlprüfung Immunität und Geschäftsordnung setzt sich wie folgt zusammen:
    ——————————-
    Die 14 Mitglieder des Ausschusses set­zen sich aus 5 Mitgliedern der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, 3 Mitgliedern der SPD-Fraktion, je 2 Mitgliedern der FDP-Fraktion bzw. der AfD-Fraktion sowie jeweils 1 Mitglied der Linksfraktion und der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen zusammen.
    ——————————
    (eben­da)

    Wenn ich also die Kinderquälerin oder den Bankkaufmann (oder, oder…) belan­gen woll­te, lägen die Chancen bei 9:5 (CxU, SPD, Grüne gegen den Rest), daß ihr genau nix passiert. 

    Soo – lie­be Kinder – geht Demokratie!

  4. Luca – Widerspruch gegen digi­ta­le Erfassung gleich­be­deu­tend Zustimmung für digi­ta­le Speicherung!
    … das Ende der Privatsphäre!?

    Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
    am 11. Juni
    Details
    Der Landesbeauftragte für den Datenschutz
    und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz

    Internet: http://​www​.daten​schutz​.rlp​.de
    E‑Mail: <>
    Telefon: (06131) 8920–233
    Telefax: (06131) 8920–299

    Datum: 11.06.2021
    Gesch.Z.: 4.04.21.018

    Ihr Zeichen: #220281

    Ihre Anfrage im Bereich Informationsfreiheit
    Ihre E‑Mail vom 12.05.2021

    Sehr Antragsteller/in

    zu Ihrer Anfrage tei­le ich Ihnen mit, dass mir kein Prüfbericht zu der Burg bzgl. des Internetauftritts bzw. daten­schutz­recht­lich rele­van­ter Corona-Maßnahmen vorliegt.

    Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit ver­tritt jedoch fol­gen­de Auffassung:

    Nach § 15 Abs. 5 der 22. Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz (CoBeLVO) sind Museen, Ausstellungen, Gedenkstätten und ähn­li­che Einrichtungen zur Kontakterfassung nach § 1 Abs. 8 Satz 1 CoBeLVO ver­pflich­tet. Nach § 1 Abs. 8 CoBeLVO sol­len zur Datenerhebung Verpflichtete in der Regel eine digi­ta­le Erfassung der Daten anbie­ten. Eine Möglichkeit für die­ses Angebot ist die Nutzung der App Luca. Dabei sind die Vorgaben des Datenschutzes und die voll­stän­di­ge daten­schutz­kon­for­me Löschung der Daten nach vier Wochen in eige­ner Verantwortung sicher­zu­stel­len. Die Konferenz der unab­hän­gi­gen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder sieht die Luca-App – auch wenn noch Verbesserungsmöglichkeiten bestehen – als eine daten­schutz­ge­rech­te Lösung zur Kontakterfassung. Ich ver­wei­se Sie in die­sem Zusammenhang auf die nach­ste­hen­de Pressemitteilung:
    https://​www​.daten​schutz​kon​fe​renz​-online​.de/​m​e​d​i​a​/​s​t​/​2​0​2​1​0​3​2​9​_​D​S​K​_​S​t​e​l​l​u​n​g​n​a​h​m​e​.​pdf

    § 1 Abs. 8 CoBeLVo schreibt jedoch auch vor, dass Personen, die in die digi­ta­le Datenerfassung nicht ein­wil­li­gen, in jedem Fall eine papier­ge­bun­de­ne Datenerfassung anzu­bie­ten ist. Dies betont mei­ne Dienststelle auch noch­mals in der nach­ste­hen­den Pressemitteilung:
    https://www.datenschutz.rlp.de/de/aktuelles/detail/news/detail/News/kugelmann-fordert-wahlfreiheit-fuer-gaeste-von-restaurants-und-besucherinnen-von-kulturevents-wenn‑a/

    Von die­sem Anspruch ist jedoch nicht umfasst, dass der Verantwortliche die Daten zur wei­te­ren Aufbewahrung in Papierform vor­hal­ten muss. Er muss ledig­lich bei der Datenerfassung eine wei­te­re Möglichkeit schaf­fen, die Daten auch ohne z.B. die Luca-App zu erhe­ben. Dies soll nach dem Gesetzeswortlaut in Papierform gesche­hen. Mit die­ser Regelung soll erreicht wer­den, dass kei­ne Bürgerin oder Bürger gezwun­gen wird, ein Smartphone zu besit­zen, auf dem die Luca-App oder eine ande­re App zur Kontakterfassung vor­han­den ist.

    Dem Verantwortlichen steht es aber – wie bereits in der Vergangenheit – frei, die Kontaktdaten der Besucherinnen und Besucher in einer elek­tro­ni­schen Form zu spei­chern. Dabei kann er sich sowohl Dienstleister wie z.B. dem Anbieter von Luca oder ande­rer Anbieter von Kontakterfassungsdiensten als auch eines Tabellen-Programms auf sei­nem eige­nen Computer bedie­nen. Dabei ist es nicht erfor­der­lich, dass die Daten dane­ben noch in Papierform auf­be­wahrt werden.

    Die Betreiber der Burg dür­fen damit Daten in dem Luca-System spei­chern. Streng genom­men sieht der Gesetzeswortlaut zwar vor, dass die Daten in einem ersten Schritt von Besuchern in Papierform ange­ben und dann ein Mitarbeitender der Burg dies in ein ande­res System über­trägt, ich sehe jedoch aus daten­schutz­recht­li­chen Gründen hier kei­nen Mehrwert zu der mir bekann­ten Methode, bei der die Daten von einem Mitarbeitenden direkt im Luca System erfasst wer­den und dabei der Zwischenschritt der Papiererfassung wegfällt.
    Quelle:
    https://​frag​den​staat​.de/​a​n​f​r​a​g​e​/​b​u​r​g​-​r​h​e​i​n​s​t​e​i​n​-​t​r​e​c​h​t​i​n​g​s​h​a​u​s​e​n​-​l​u​c​a​-​a​p​p​-​v​e​r​o​r​d​n​u​n​g​s​w​i​d​r​i​g​e​r​-​z​w​a​n​g​-​z​u​r​-​d​i​g​i​t​a​l​e​n​-​k​o​n​t​a​k​t​e​r​f​a​s​s​u​ng/

    Siehe dazu die aktu­ell gel­ten­de RLP-Verordnung
    https://​coro​na​.rlp​.de/​f​i​l​e​a​d​m​i​n​/​r​l​p​-​s​t​k​/​p​d​f​-​D​a​t​e​i​e​n​/​C​o​r​o​n​a​/​2​2​_​C​o​B​e​L​V​O​/​2​2​.​_​C​o​B​e​L​V​O​.​pdf

    1. https://​digi​tal​zwang​mel​der​.de/

      Der Datenschutzbeauftragte, der bei Datensauereien kei­ne Bedenken hat, muss erst noch erfun­den wer­den. Datenschutzbeauftragte sind in der Regel Juristen und kei­ne Techniker. Wenn die Datenweitergabe total streng ver­bo­ten ist und theo­re­tisch hart bestraft wer­den kann, dann ist der Jurist zufrie­den, aber dem Techniker stel­len sich die Nackenhaare auf, weil er sieht, dass die sen­si­blen Daten offen im Internet abruf­bar sind.

  5. »Wenn wir etwas über­zäh­lig haben, wer­den wir das wei­ter­ge­ben«, sag­te Merkel…

    Ach nee. Gar nichts geben die wei­ter! Aber es gibt Menschen die glau­ben den gan­zen Mist 😉

  6. .… im Westen nichts neu­es.… Also wer ging eigent­lich tat­säch­lich davon aus, der Wertewesten wür­de unei­gen­nüt­zig den ande­re helfen?

  7. Erst wenn ihr merkt, dass Ende 2022 die Regierung immer noch bestimmt mit wem ihr Weinachten fei­ert, Singen immer noch ver­bo­ten ist, die einst so fit­te Oma kurz nach der Impfung das Zeitliche geseg­net hat, dei­ne Kinder noch immer in der Schule per­vers unter­drückt wer­den und zu Kindersoldatengehorsam genö­tigt wer­den, wenn ihr euch nicht mehr erin­nern könnt was Freiheit ist, dann wer­det ihr mer­ken, dass man euch so rich­tig ver­arscht hat.

  8. Also Merkel trans­fe­riert noch­mal etli­che Millionen – äh Milliarden – des deut­schen Steuerzahlers in die Taschen von Big Pharma und ver­klappt die Sumpfsuppe dann in den Entwicklungsländern. (Darf man ver­mut­lich nicht mehr so nen­nen, aber ich bin da bei dem poli­tisch kor­rek­ten Ausdruck nicht auf dem Laufenden, wie die momen­ta­ne Bezeichnung lau­tet. Für die Entwicklungsländer, nicht für die Sumpfsuppe.)

  9. Müsste es nicht eher lau­ten: Merkel droht ärme­ren Ländern Impfbrühe an und for­dert die­se "freund­lich" auf, an der Gentherapie-Massen-Feldstudie teilzunehmen.

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