Die "Stuttgarter Nachrichten" stellen gar nicht erst die Frage, ob Kritik angebracht ist.
Hier war in Ostfildern: Montagsspaziergänge an allen Wochentagen untersagt. Waffengebrauch angedroht die Allgemeinverfügung des Oberbürgermeisters zitiert worden. die "StN" machen daraus:
»Ostfildern – Der Oberbürgermeister von Ostfildern, Christof Bolay (SPD), wird derzeit in den Sozialen Netzwerken massiv von Impfgegnern angegangen. Alleine auf Bolays Facebook-Profil sind in den vergangenen Tagen mehrere hundert Kommentare mit teils üblen Beleidigungen aufgelaufen, dazu kommen unzählige weitere Kommentare bei Twitter und auf anderen Portalen. Auch Morddrohungen sind darunter.
Der Grund ist, dass Bolay am vergangenen Freitag eine Allgemeinverfügung gegen die sogenannten Corona-Spaziergänge in Ostfildern veröffentlicht hat. In der Verfügung wird die Teilnahme „an allen öffentlichen Versammlungen unter freiem Himmel auf der Gemarkung der Stadt, die mit generellen Aufrufen zu Abendspaziergängen, Montagsspaziergängen oder Spaziergängen in Zusammenhang stehen“, an allen Wochentagen untersagt.
Ähnliche Verordnungen in anderen Städten
Andere Städte handhaben dies ähnlich, aber ein Passus in der Verfügung von Ostfildern hat nun in der impfkritischen Szene eine Welle der Empörung losgetreten. Im Text heißt es: „Um sicherzustellen, dass das Versammlungsverbot eingehalten wird, wird die Anwendung unmittelbaren Zwangs, also die Einwirkung auf Personen durch einfache körperliche Gewalt, Hilfsmittel der körperlichen Gewalt oder Waffengebrauch angedroht.“ Die Impfgegner deuten diese Passage dergestalt, dass Ostfildern den Corona-Demonstranten unmittelbar mit dem Einsatz von Waffen drohe, auch von einem „Schießbefehl“ gegen Demonstranten ist die Rede.
Bolay und die Polizei Reutlingen widersprachen dieser Darstellung am Montag vehement. „Der Einsatz der Schusswaffe zur Durchsetzung eines Versammlungsverbots ist ausgeschlossen“, heißt es in einer gemeinsamen Erklärung.
OB Bolay im engen Austausch mit der Polizei
Formal und juristisch ist das Vorgehen Bolays korrekt, denn die umstrittene Formulierung in der Verfügung entspricht dem baden-württembergischen Polizeigesetz. Andere Kommunen beließen es in ihren Allgemeinverfügungen dabei, nur darauf hinzuweisen, dass „unmittelbarer Zwang“ ausgeübt werden kann. Darunter versteht man, dass die Polizei Demonstranten wegschieben, abdrängen oder auch abführen darf. In Härtefällen kann auch der Schlagstock oder Pfefferspray angewendet werden, die hier als Waffen zu verstehen sind.
Vor diesem Hintergrund verweisen Bolay und die Polizei darauf, dass man lediglich dargestellt habe, „welche Bandbreite an Einsatzmitteln der Polizei allgemein – für verschiedenste Einsatzlagen – per Gesetz zur Verfügung stehen“.
Bolay erklärt darüber hinaus, dass er in engem Austausch mit der Polizei stehe, wie ernst die Drohungen gegen seine Person zu nehmen sind.«
Der Oberbürgermeister weist das Gerücht zurück, es sei eine Umbenennung von Ostfildern in Bolayrus beabsichtigt.
Was ich seit langem interessant finde ist das nicht bewiesene Geschwurbel von Morddrohungen!
Eine Zeitung muss doch den Straftatbestand benennen und beweise erbringen, oder?
UND da wo es im Ansatz passiert: wird oft Konjunktiv zur Tatsache gemacht!
(Also: wenn ich allen das angetan hätte was ich im Streit ihnen gewünscht habe … dann wäre Deutschland mit Leichen gepflastert oder sehr leer !)(wenn ich könnte würde ich dich zum Mond schießen, ohne Rückfahrkarte … öfter im Streit geäussert … nie getan!!)
Seit wann ist also Konjuntiv ein Straftatbestand? Oder auch eine PappKunstAktion? (Egal ob ich die witzig finde) … (Böhmermanns Ziege fand ich auch Sch… und unsäglich!)
Na was denn? Hat ihm da etwa jemand mit seinen eigenen Worten gedroht?
@Hartwin: Moohment! Wir wissen nicht ob Morddrohungen in Verbindung mit Schusswaffengebrauch gemeint waren.
Stimmt – deshalb hab ich mich auch nicht auf Mord und Peng festgelegt sondern unterstellt, dass die Interpretation der wortgleichen Drohung vom Politiker als Morddrohung verstanden wird, also auch die andere, ursprüngliche Richtung wohl genau so gemeint sein musste.
Oha.… was soll mir das zurück rudern jetzt sagen.…. die Genossen merken das deren rote Linie unwichtig ist und das deren Gehalt von dem Volk bezahlt wird
"Vor diesem Hintergrund verweisen Bolay und die Polizei darauf, dass man lediglich dargestellt habe, „welche Bandbreite an Einsatzmitteln der Polizei allgemein – für verschiedenste Einsatzlagen – per Gesetz zur Verfügung stehen“."
Zeigt ihnen die Instrumente …
Die Polizei Reutlingen und die Landesregierung können sich da drehen und wenden wie sie wollen.
Fakt ist, dass es offensichtlich möglich ist, Schießbefehl – wie der Kommentator schrieb – auch in Sachsen möglich ist.
Man schaue nun auf Cottbus. 14 Tage Spaziergangverbot mit Androhung …
Es ist eine Sauerei, was die Typen sich da alles herausnehmen. Die gehören aus den Ämtern getrieben!
Der Freund einer Freundin erzählte mir, der OB freue sich über Feedback unter: C.Bolay@Ostfildern.de
Der soll wohl echt auf demokratischen Meinungsaustausch stehen…
"Der Oberbürgermeister von Ostfildern, Christof Bolay (SPD), wird derzeit in den Sozialen Netzwerken massiv von Impfgegnern angegangen."
Erster Fehler und Korrektur:
Es handelt sich nicht um "Impfgegner", sondern um Menschen, denen die Rechtsstaatlichkeit in diesem Land wichtig ist und die sich dafür einsetzen, dass Andersdenkende nicht auf Demos erschossen werden. Ist ein kleiner Unterschied. Ganz klein.
Ich frage mich, was die politisch korrekte und hörig gegangene Masse und Presse noch alles verteidigen würde? Wo ist DEREN rote Linie?
@Getriebesand: Moohment! – " .… beim Spazierengehen wochentags erschossen werden!" muss es heissen. Das geht noch etwas über's ehedem nicht gesetzeskonforme Versammlungsverbot hinaus. Auch nicht mit dem Hund!
"Vor diesem Hintergrund verweisen Bolay und die Polizei darauf, dass man lediglich dargestellt habe, „welche Bandbreite an Einsatzmitteln der Polizei allgemein – für verschiedenste Einsatzlagen – per Gesetz zur Verfügung stehen“.
Na klar, und man hat niemals im Schilde geführt, irgendjemandem von der Teilnahme an den Demos mit der Androhung von Schießbefehlen abhalten zu wollen.
Natürlich.…
Ihr droht also Waffengewalt an, aber wollt sie natürlich gar nicht anwenden. Dann ist euch zumindest bewusst, welcheh psychische Wirkung die Androhung von Erschießungen erzielen und allein das ist ein Verbrechen. Ein moralisches Verbrechen. Bürger, die sich für den Erhalt der Verfassung und unserer Grundrechte einsetzen wollen, soll mit der Androhung von Schusswaffen Angst eingejagt werden.
Sind wir noch in Deutschland? Oder in Nordkorea, dem Kongo, Somalia oder sonst einem Land, was auf einer Liste geführt wird, in die man keinen Fuß mehr setzen sollte? Soll solch eine psychische Gewalt gegen die eigene Bevölkerung legitim sein? Man habe ja nur das Gesetz zitiert Jaja, so hieß es früher auch. Wir haben ja nur Befehle befolgt. Wir haben ja nur das vollzogen, was in den von uns selbst ausgearbeiteten Gesetzen als Gräueltaten stand.
Hört auf, euch rauszureden und kommt endlich zur Menschlichkeit zurück. Man droht friedlichen Bürgern, die sich auf der Straße friedlich für die Grundrechte für alle einsetzen nicht mit Schusswaffen. So sind wir denn hingekommen?!?!?! Das kann juristisch noch so richtig sein, wo zur Hölle sind wir denn hingekommen? Hat irgendjemand noch ein Restgefühl von Anstand und Moral???
So geht Manipulation:
Die "Stuttgarter Nachrichten" verdrehen die von Oberbürgermeister Christof Boley angedrohte Waffengewalt zu einer angeblich angedrohten Waffengewalt.….
Für wie unterbelichtet und blöd halten die ihre Leser?!
https://www.stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.corona-spaziergaenge-und-waffenandrohung-shitstorm-ostfilderns-ob-bolay-erhaelt-morddrohungen.e169aa79-9f0f-45de-beed-165e17bf6429.html?reduced=true
Wie heißt es noch so schön : wer Wind sät…
Und danach feige den Schwanz einziehen.
Irgendwie alles so altbekannt.
Und so erbärmlich.
Die Bewaffnung der Polizei besteht nun einmal auch aus Schusswaffen. Was will Der eigentlich? Wenn das von vorn herein als Kampagne geplant war, war's aber eine ziemlich dumme Kampagne.
Das ist aber ziemlich blöde. Es geht nicht um das Vorhandensein von Schusswaffen sondern um die Senkung der Hemmschwelle zu derem Einsatz.
Auch der Polizist Kurass (wurde dann schnurstraks zum STASI-Mann erklärt) hatte wie jeder Polizist eine Waffe dabei.
Die Frage ist aber, in welchem geistigen Klima (damals, 1967, die Springer-Hetze) wie schnell diese Waffe gezückt und gezielt eingesetzt wird – oder eben nicht.
Was da gerade läuft ist der Durchbruch der nächsten, der hunderttausendsten Roten Linie.
Prof. Dr. Werner Müller ( Mitglied des MWGDF e.v
(https://www.mwgfd.de/kurzvorstellung/ )
hat Widerspruch gegen die Allgemeinverfügung eingelegt. Vielleicht viele seinem Beispiel folgen ?
https://www.prof-mueller.net/klage/schie%C3%9Fbefehl/