Bolayrus: Der Waffenfetischist von Ostfildern ist tabu. Böse sind seine KritikerInnen

Die "Stuttgarter Nachrichten" stel­len gar nicht erst die Frage, ob Kritik ange­bracht ist.

stutt​gar​ter​-nach​rich​ten​.de (31.1.)

Hier war in Ostfildern: Montagsspaziergänge an allen Wochentagen unter­sagt. Waffengebrauch ange­droht die Allgemeinverfügung des Oberbürgermeisters zitiert wor­den. die "StN" machen daraus:

»Ostfildern – Der Oberbürgermeister von Ostfildern, Christof Bolay (SPD), wird der­zeit in den Sozialen Netzwerken mas­siv von Impfgegnern ange­gan­gen. Alleine auf Bolays Facebook-Profil sind in den ver­gan­ge­nen Tagen meh­re­re hun­dert Kommentare mit teils üblen Beleidigungen auf­ge­lau­fen, dazu kom­men unzäh­li­ge wei­te­re Kommentare bei Twitter und auf ande­ren Portalen. Auch Morddrohungen sind darunter.

Der Grund ist, dass Bolay am ver­gan­ge­nen Freitag eine Allgemeinverfügung gegen die soge­nann­ten Corona-Spaziergänge in Ostfildern ver­öf­fent­licht hat. In der Verfügung wird die Teilnahme „an allen öffent­li­chen Versammlungen unter frei­em Himmel auf der Gemarkung der Stadt, die mit gene­rel­len Aufrufen zu Abendspaziergängen, Montagsspaziergängen oder Spaziergängen in Zusammenhang ste­hen“, an allen Wochentagen untersagt.

Ähnliche Verordnungen in anderen Städten

Andere Städte hand­ha­ben dies ähn­lich, aber ein Passus in der Verfügung von Ostfildern hat nun in der impf­kri­ti­schen Szene eine Welle der Empörung los­ge­tre­ten. Im Text heißt es: „Um sicher­zu­stel­len, dass das Versammlungsverbot ein­ge­hal­ten wird, wird die Anwendung unmit­tel­ba­ren Zwangs, also die Einwirkung auf Personen durch ein­fa­che kör­per­li­che Gewalt, Hilfsmittel der kör­per­li­chen Gewalt oder Waffengebrauch ange­droht.“ Die Impfgegner deu­ten die­se Passage der­ge­stalt, dass Ostfildern den Corona-Demonstranten unmit­tel­bar mit dem Einsatz von Waffen dro­he, auch von einem „Schießbefehl“ gegen Demonstranten ist die Rede.

Bolay und die Polizei Reutlingen wider­spra­chen die­ser Darstellung am Montag vehe­ment. „Der Einsatz der Schusswaffe zur Durchsetzung eines Versammlungsverbots ist aus­ge­schlos­sen“, heißt es in einer gemein­sa­men Erklärung.

OB Bolay im engen Austausch mit der Polizei

Formal und juri­stisch ist das Vorgehen Bolays kor­rekt, denn die umstrit­te­ne Formulierung in der Verfügung ent­spricht dem baden-würt­tem­ber­gi­schen Polizeigesetz. Andere Kommunen belie­ßen es in ihren Allgemeinverfügungen dabei, nur dar­auf hin­zu­wei­sen, dass „unmit­tel­ba­rer Zwang“ aus­ge­übt wer­den kann. Darunter ver­steht man, dass die Polizei Demonstranten weg­schie­ben, abdrän­gen oder auch abfüh­ren darf. In Härtefällen kann auch der Schlagstock oder Pfefferspray ange­wen­det wer­den, die hier als Waffen zu ver­ste­hen sind.

Vor die­sem Hintergrund ver­wei­sen Bolay und die Polizei dar­auf, dass man ledig­lich dar­ge­stellt habe, „wel­che Bandbreite an Einsatzmitteln der Polizei all­ge­mein – für ver­schie­den­ste Einsatzlagen – per Gesetz zur Verfügung stehen“.

Bolay erklärt dar­über hin­aus, dass er in engem Austausch mit der Polizei ste­he, wie ernst die Drohungen gegen sei­ne Person zu neh­men sind.«


Der Oberbürgermeister weist das Gerücht zurück, es sei eine Umbenennung von Ostfildern in Bolayrus beabsichtigt.

16 Antworten auf „Bolayrus: Der Waffenfetischist von Ostfildern ist tabu. Böse sind seine KritikerInnen“

  1. Was ich seit lan­gem inter­es­sant fin­de ist das nicht bewie­se­ne Geschwurbel von Morddrohungen!
    Eine Zeitung muss doch den Straftatbestand benen­nen und bewei­se erbrin­gen, oder?
    UND da wo es im Ansatz pas­siert: wird oft Konjunktiv zur Tatsache gemacht!
    (Also: wenn ich allen das ange­tan hät­te was ich im Streit ihnen gewünscht habe … dann wäre Deutschland mit Leichen gepfla­stert oder sehr leer !)(wenn ich könn­te wür­de ich dich zum Mond schie­ßen, ohne Rückfahrkarte … öfter im Streit geäu­ssert … nie getan!!)

    Seit wann ist also Konjuntiv ein Straftatbestand? Oder auch eine PappKunstAktion? (Egal ob ich die wit­zig fin­de) … (Böhmermanns Ziege fand ich auch Sch… und unsäglich!)

      1. Stimmt – des­halb hab ich mich auch nicht auf Mord und Peng fest­ge­legt son­dern unter­stellt, dass die Interpretation der wort­glei­chen Drohung vom Politiker als Morddrohung ver­stan­den wird, also auch die ande­re, ursprüng­li­che Richtung wohl genau so gemeint sein musste.

  2. Oha.… was soll mir das zurück rudern jetzt sagen.…. die Genossen mer­ken das deren rote Linie unwich­tig ist und das deren Gehalt von dem Volk bezahlt wird

  3. "Vor die­sem Hintergrund ver­wei­sen Bolay und die Polizei dar­auf, dass man ledig­lich dar­ge­stellt habe, „wel­che Bandbreite an Einsatzmitteln der Polizei all­ge­mein – für ver­schie­den­ste Einsatzlagen – per Gesetz zur Verfügung stehen“."

    Zeigt ihnen die Instrumente …

  4. Die Polizei Reutlingen und die Landesregierung kön­nen sich da dre­hen und wen­den wie sie wollen.

    Fakt ist, dass es offen­sicht­lich mög­lich ist, Schießbefehl – wie der Kommentator schrieb – auch in Sachsen mög­lich ist.

    Man schaue nun auf Cottbus. 14 Tage Spaziergangverbot mit Androhung … 

    Es ist eine Sauerei, was die Typen sich da alles her­aus­neh­men. Die gehö­ren aus den Ämtern getrieben!

  5. "Der Oberbürgermeister von Ostfildern, Christof Bolay (SPD), wird der­zeit in den Sozialen Netzwerken mas­siv von Impfgegnern angegangen."

    Erster Fehler und Korrektur:
    Es han­delt sich nicht um "Impfgegner", son­dern um Menschen, denen die Rechtsstaatlichkeit in die­sem Land wich­tig ist und die sich dafür ein­set­zen, dass Andersdenkende nicht auf Demos erschos­sen wer­den. Ist ein klei­ner Unterschied. Ganz klein.

    Ich fra­ge mich, was die poli­tisch kor­rek­te und hörig gegan­ge­ne Masse und Presse noch alles ver­tei­di­gen wür­de? Wo ist DEREN rote Linie?

    1. @Getriebesand: Moohment! – " .… beim Spazierengehen wochen­tags erschos­sen wer­den!" muss es hei­ssen. Das geht noch etwas über's ehe­dem nicht geset­zes­kon­for­me Versammlungsverbot hin­aus. Auch nicht mit dem Hund!

  6. "Vor die­sem Hintergrund ver­wei­sen Bolay und die Polizei dar­auf, dass man ledig­lich dar­ge­stellt habe, „wel­che Bandbreite an Einsatzmitteln der Polizei all­ge­mein – für ver­schie­den­ste Einsatzlagen – per Gesetz zur Verfügung stehen“.

    Na klar, und man hat nie­mals im Schilde geführt, irgend­je­man­dem von der Teilnahme an den Demos mit der Androhung von Schießbefehlen abhal­ten zu wollen.
    Natürlich.…
    Ihr droht also Waffengewalt an, aber wollt sie natür­lich gar nicht anwen­den. Dann ist euch zumin­dest bewusst, wel­cheh psy­chi­sche Wirkung die Androhung von Erschießungen erzie­len und allein das ist ein Verbrechen. Ein mora­li­sches Verbrechen. Bürger, die sich für den Erhalt der Verfassung und unse­rer Grundrechte ein­set­zen wol­len, soll mit der Androhung von Schusswaffen Angst ein­ge­jagt werden.

    Sind wir noch in Deutschland? Oder in Nordkorea, dem Kongo, Somalia oder sonst einem Land, was auf einer Liste geführt wird, in die man kei­nen Fuß mehr set­zen soll­te? Soll solch eine psy­chi­sche Gewalt gegen die eige­ne Bevölkerung legi­tim sein? Man habe ja nur das Gesetz zitiert Jaja, so hieß es frü­her auch. Wir haben ja nur Befehle befolgt. Wir haben ja nur das voll­zo­gen, was in den von uns selbst aus­ge­ar­bei­te­ten Gesetzen als Gräueltaten stand. 

    Hört auf, euch raus­zu­re­den und kommt end­lich zur Menschlichkeit zurück. Man droht fried­li­chen Bürgern, die sich auf der Straße fried­lich für die Grundrechte für alle ein­set­zen nicht mit Schusswaffen. So sind wir denn hin­ge­kom­men?!?!?! Das kann juri­stisch noch so rich­tig sein, wo zur Hölle sind wir denn hin­ge­kom­men? Hat irgend­je­mand noch ein Restgefühl von Anstand und Moral???

  7. Wie heißt es noch so schön : wer Wind sät…
    Und danach fei­ge den Schwanz einziehen.
    Irgendwie alles so altbekannt.
    Und so erbärmlich.

  8. Die Bewaffnung der Polizei besteht nun ein­mal auch aus Schusswaffen. Was will Der eigent­lich? Wenn das von vorn her­ein als Kampagne geplant war, war's aber eine ziem­lich dum­me Kampagne.

    1. Das ist aber ziem­lich blö­de. Es geht nicht um das Vorhandensein von Schusswaffen son­dern um die Senkung der Hemmschwelle zu derem Einsatz.

      Auch der Polizist Kurass (wur­de dann schnur­straks zum STASI-Mann erklärt) hat­te wie jeder Polizist eine Waffe dabei.

      Die Frage ist aber, in wel­chem gei­sti­gen Klima (damals, 1967, die Springer-Hetze) wie schnell die­se Waffe gezückt und gezielt ein­ge­setzt wird – oder eben nicht.

      Was da gera­de läuft ist der Durchbruch der näch­sten, der hun­dert­tau­send­sten Roten Linie.

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