Brandenburg: Hochzeiten erlaubt. NRW: Autokino mit Mindestabstand für Pkw

Der Tagesspiegel bringt eine Übersicht über das Chaos nach den Vereinbarungen der Kanzlerin und der MinisterpräsidentInnen über "ein­heit­li­che" und "ver­bind­li­che" Maßnahmen. Hier ein paar Perlen daraus:

Berlin:

»Es dür­fen sich also nicht drei Haushalte in belie­bi­ger Konstellation tref­fen, son­dern nur ein Haushalt von bis zu acht Personen mit zwei Einzelpersonen, die jeweils eine eige­ne Wohnung haben. Die Zahl von acht Personen ergibt sich aus der Obergrenze von zehn Anwesenden bei jeg­li­chen Treffen.«

Brandenburg:

»Eine Besonderheit: Hochzeiten blei­ben aus­drück­lich erlaubt. Die Veranstalter müs­sen aller­dings auf das Abstandsgebot, die Maskenpflicht und Teilnehmerbegrenzungen achten…

Kinder bis 14 Jahre dür­fen sich in Brandenburg auf Spielplätzen und ‑flä­chen unter dem frei­en Himmel aus­to­ben – in Begleitung einer Aufsichtsperson.«

Sachsen-Anhalt:

»Geöffnet blei­ben neben den Friseuren in Sachsen-Anhalt auch Kosmetik‑, Sonnen‑, Nagel- und Tattoostudios, die Fußpflege und Einrichtungen für den Reha-Sport. Auch der Unterricht an Tanz- und Ballettschulen ist erlaubt, wenn Abstands- und Hygieneregelungen ein­ge­hal­ten und die Tanzpartner nicht gewech­selt werden.

Eine wei­te­re Besonderheit: Zoologische und Botanische Gärten sowie Tierparks dür­fen geöff­net blei­ben, eben­so wie Bibliotheken, Archive und die Volkshochschulen. Das Land hat also libe­ra­le­re Regelungen, die von den Corona-Beschlüssen von Bund und Ländern abwei­chen.«

Nordrhein-Westfalen:

»Zwar sind in NRW wie beschlos­sen Filmvorführungen in Kinos ver­bo­ten, aller­dings ist der Betrieb von Autokinos und Autotheatern wei­ter­hin zuläs­sig, "wenn der Abstand zwi­schen den Fahrzeugen min­de­stens 1,5 Meter" beträgt.

Eine Besonderheit: Um einen "unre­gu­lier­ba­ren Kundenandrang" in den Geschäften wäh­rend der Wochenenden zu ver­mei­den, dür­fen Geschäfte am letz­ten November-Sonntag und an den ersten drei Sonntagen im Dezember öff­nen – und zwar zwi­schen 13 und 18 Uhr…

[Verboten sind] Ausflugsfahrten mit Schiffen, Kutschen und histo­ri­schen Eisenbahnen.

Wer sich Speisen aus einer Gaststätte in NRW mit­nimmt, muss sich drau­ßen aller­dings min­de­stens 50 Meter von dem Lokal ent­fer­nen, bis er oder sie anfan­gen darf zu essen

Hamburg:

»Weitgehend hat Hamburg die Beschlüsse des Corona-Gipfels umge­setzt, aller­dings blei­ben in der Stadt Bibliotheken, Gedenkstätte und Kulturzentren geöffnet.

Im Freien sind nicht-unter­hal­ten­de Veranstaltungen mit bis zu 100 Teilnehmern und in geschlos­se­nen Räumen mit bis zu 50 Teilnehmern gestat­tet – wenn die Corona-Regeln befolgt wer­den, ein Schutzkonzept vor­liegt und ein zwei­ein­halb Meter Abstand zwi­schen Publikum und Bühne besteht.«

Bayern:

»Die Kontaktbeschränkungen in Bayern gel­ten auch aus­drück­lich im Privaten – in Wohnungen und Häusern sind dem­nach nur Treffen mit Angehörigen des eige­nen und eines wei­te­ren Hausstands erlaubt, in jedem Fall jedoch nur mit maxi­mal zehn Personen. Gärten und baye­ri­sche Seen wer­den eben­falls für Besucher geschlossen.«

»Kaum Freiheiten in Hessen, Kita-Regelung in Niedersachsen«

4 Antworten auf „Brandenburg: Hochzeiten erlaubt. NRW: Autokino mit Mindestabstand für Pkw“

  1. Sollte man bei den Abständen der Autos im Autokino nicht doch etwas dif­fe­ren­zie­ren: Autos mit Pollenfiltern könn­ten dich­ter zusam­men­ste­hen und Rostlauben müß­ten (wegen der vie­len Löcher) mehr Abstand ein­hal­ten. M.E. wür­de es sich anbie­ten, ein Fahrzeugklassifikationssystem zu schaf­fen, wel­ches die­se Eigenschaften berück­sich­tigt. Das wäre doch wie­der etwas für Scheuer: sinn­los und zum Scheitern verurteilt.

  2. Früher hat­ten wir Amtsschimmel, die durch­aus auch in Horden (Herden?) auf­ge­tre­ten sind. Mittlerweile gras­siert wohl eine epi­de­misch viru­len­te Regelungswut, die unglaub­lich krea­ti­ve Mutationen beinhal­tet und nicht mal mehr schein­ba­re Sinnlosigkeiten aus­las­sen will. Und am Schlimmsten ist, dass die Verantwortlichen für das zu Verantwortende noch alle­mal bei­na­he plau­si­ble Argumente finden.

  3. Hochzeit mit Abstand und Maske?
    Das wird garan­tiert ein unver­geß­li­cher Tag sein und bleiben…

    (Und daß ja jemand kon­trol­liert, ob das auch in der Hochzeitsnacht beim Brautpaar so gehand­habt wird)

  4. Ein Staat, in dem man als Bürger gar­nicht mehr sicher­stel­len kann, dass man nicht gegen Gesetze oder Verordnungen ver­stößt (ich fah­re von einem Budnesland ins ande­re, muss ich dann die gan­zen Verordnungen erst stu­die­ren, gilt mor­gen noch was gestern galt, völ­lig tri­via­le Alltagsdinge wer­den plötz­lich ver­bo­ten, …?) ist ein Unrechtsstaat.

    Rechtssicherheit bedeu­tet auch Rechtsbeständigkeit und Nachvollziehbarkeit von Recht.

    Jeden abend die uner­träg­li­chen Hauptnachrichten anschau­en zu müs­sen, um über die aktu­el­le, stän­dig ande­re Rechtslage infor­miert zu sein, ist viel­leicht für Diktaturen mit lau­nen­haf­ten Führern normal.

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