Brandenburg: Justizministerin Hoffmann will Luca-App für Strafverfolgung nutzen

»Brandenburgs Justizministerin Susanne Hoffmann (CDU) befür­wor­tet es, Kontaktdaten der Luca-App aus­nahms­wei­se auch für die Verfolgung von schwe­ren Straftaten zu nutzen…«

»Nach Ansicht des Fraktionschefs von BVB/Freie Wähler, Péter Vida, sei die Haltung der Ministerin "unter libe­ra­len rechts­staat­li­chen Gesichtspunkten nicht zu akzep­tie­ren". Die Daten der App dürf­ten nur für die Kontaktnachverfolgung von Infektionsketten, aber nicht für die Ermittlung von Straftaten genutzt wer­den, so Vida. "Es braucht umge­hend eine gesetz­li­che Klarstellung, um der­ar­ti­gen Auslegungen einen Riegel vor­zu­schie­ben", teil­te er mit.

Als "Präzedenzfall gegen ihre eige­ne Glaubwürdigkeit", bezeich­ne­te Matti Karstedt von der FDP Brandenburg, die Nutzung der Daten. "Nachdem sich nun her­aus­ge­stellt hat, dass die Luca-App zum Zwecke der Pandemiebekämpfung völ­lig unge­eig­net war, sol­len die Daten bei erster Gelegenheit zweck­ent­frem­det wer­den", teil­te Karstedt mit.

SPD-Rechtsexperte Erik Stohn sag­te im Ausschuss, er hal­te die Nutzung von Daten bei schwe­ren Straftaten für ver­tret­bar…«
rbb24​.de (10.2.) – ohne das Foto

10 Antworten auf „Brandenburg: Justizministerin Hoffmann will Luca-App für Strafverfolgung nutzen“

  1. Gute Frau, schon mal was von der DSGVO gehört?

    Nur mal so zitiert aus der Datenschutz-Erklärung der Luca-App, gleich ganz vor­ne als erstes:

    "Wir, die culture4life GmbH („wir“ oder „uns“), sind zur Wahrung Ihrer daten­schutz­recht­li­chen Belange im Zusammenhang mit Ihrer Nutzung unse­rer Dienste ver­pflich­tet, und sind jeder­zeit bestrebt, die Sicherheit und Integrität Ihrer per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten in Übereinstimmung mit dem anwend­ba­rem Datenschutzrecht zu wah­ren. Hierfür ver­pflich­ten wir uns, Ihre per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten aus­schließ­lich zum Zwecke der Unterstützung bei der Kontaktnachverfolgung bzw. des Nachweises eines Testergebnisses, Impf- oder Genesenenausweises im Rahmen der Bekämpfung der COVID-Pandemie zu ver­ar­bei­ten und nicht zu ande­ren Zwecken zu nut­zen oder wei­ter­zu­ge­ben."
    https://​www​.luca​-app​.de/​a​p​p​-​p​r​i​v​a​c​y​-​p​o​l​i​cy/

    So, ab da wird's dann kri­mi­nell mit Ihren Absichten, Frau Ministerin. Auf Datenschutz-Verstöße ste­hen ziem­lich hohe Strafen, machen Sie sich doch mal bei Ihrem Datenschutz-Beauftragten schlau. Die GmbH zum Rechtsbruch auf­zu­for­dern, ist ja nun auch nicht beson­ders seriös.

    Eine zusätz­li­che gesetz­li­che Klarstellung braucht es nicht, die gibt es bereits.

    1. Mag ja sein, das mit dem Datenschutz und der Zweckbindung und so … Aber bereits im Frühjahr 2020 stell­ten die Staatsanwaltschaften unmiss­ver­ständ­lich klar, dass sie natür­lich gesetz­lich ermäch­tigt und auch ver­pflich­tet sind, jedes Ermittlungsinstument zu nut­zen, was sie grund­rechts­kon­form nut­zen kön­nen. Damals ging es um die Kontaktlisten in Restaurants und dergleichen.

  2. Das steht ganz im Einklang mit allen wei­te­ren Zweckentfremdungen und Missbräuchen, die hin­ter sämt­li­chen Plandemie- Maßnahmen stecken.
    Welches Vertrauen soll­ten die Bürger da in ihre Institutionen und Autoritäten, ange­fan­gen mit Erwartungen an Respekt, Fairness, Wohlwollen, Gerechtigkeit bis Wertschätzung noch emp­fin­den kön­nen⁉️

  3. Frau Justizministerin möch­te die Daten einer App nut­zen, die immer mehr Leute deinstal­liert haben, weil sie nix taugt. Die so doll nix taugt, dass ihre Nutzung dem Staat nicht ein­mal für Propagandazwecke ver­lockend erscheint, wes­halb die Verträge auslaufen.

    Es scheint, Frau Justizministerin kriegt nicht wirk­lich mit, was läuft.

  4. Wer spricht hier von Zweckentfremdung der Luca-Daten? Seit Anbeginn der Coronakrise habe ich den drin­gen­den Verdacht, dass ein wesent­li­ches Ziel der Aktion die Aushöhlung des Datenschutzes ist. Man muss wohl eher sagen: Jetzt wird über den eigent­li­chen Zweck der Datensammlung gesprochen.
    Also eigent­lich das übli­che Spiel: Erst ein­mal Datensammlung eta­blie­ren und dann schritt­wei­se den Nutzungsbereich erwei­tern. Schwere Straftaten sind übri­gens: Raubmordtotschlagkopieren, Meinungsverbrechen, Maskenverbrechen, Spazierverbrechen.

    1. @Henning, der viel zitier­te Datenschutz hat mit Datenschutz genau­so­we­nig zu tun wie Verfassungsschuz mit Verfassungsschutz. Unter den hier vor­herr­schen­den Verhältnissen des Real Existierenden Kapitalismus sind Daten eine Ware, da wer­den besten­falls die­je­ni­gen geschützt die mit die­sen Daten Handel treiben.

      Schönen Sonntag.

  5. Das war mir von Anfang an voll­kom­men klar! Das geht sogar noch weiter.

    Die top­pen wirk­lich Alles. Dabei mag ich die Band ja eigentlich .…
    https://​www​.you​tube​.com/​w​a​t​c​h​?​v​=​k​T​p​G​V​a​V​c​iZU
    .… wenn Du mich fragst dann pop­pen die auch noch ganz .…. ! 🙂 – äh, irgend­wie jedenfalls -

    "Die im November 2020 gegrün­de­te Fantastic Capital Beteiligungsgesellschaft UG betei­ligt sich „an Unternehmen, ins­be­son­de­re im Bereich der Softwareentwicklung und des Vertriebes“.[46] Die Gesellschafter wer­den im Handelsregister nicht genannt. Jedoch nennt die Website der Luca-App „eini­ge Kulturschaffende, wie die Band Die Fantastischen Vier“ als Mitglied des Teams."

    aus: https://de.wikipedia.org/wiki/Luca_%28App%29

    Alf

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