Bremen streicht Begründung zu Maskenbefreiung von Kindern

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Der besag­te ver­gleichs­wei­se libe­ra­le Absatz lautet:

»(2) Personen ab einem Alter von 16 Jahren erfül­len die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung durch Tragen einer OP-Maske, einer Maske der Standards „KN95/N95“, „FFP2“ oder eines gleich­wer­ti­gen Schutzniveaus (medi­zi­ni­sche Gesichtsmaske); Atemschutzmasken mit Ausatemventil sind nicht zuläs­sig. Kinder und Jugendliche bis zu einem Alter von 15 Jahren kön­nen die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung auch durch Tragen einer tex­ti­len Barriere, die auf­grund ihrer Beschaffenheit geeig­net ist, eine Ausbreitung von über­tra­gungs­fä­hi­gen Tröpfchenpartikeln durch Husten, Niesen und Aussprache zu ver­rin­gern, unab­hän­gig von einer Kennzeichnung oder zer­ti­fi­zier­ten Schutzkategorie, erfül­len; geeig­net sind auch Schals, Tücher, Buffs, aus Baumwolle oder ande­rem geeig­ne­ten Material selbst her­ge­stell­te Masken oder Ähnliches.«
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21 Antworten auf „Bremen streicht Begründung zu Maskenbefreiung von Kindern“

  1. Dunkelziffer an Nebenwirkungen nach Impfung
    Martina Frei / 17.10.2021
    Wenn inten­siv nach Nebenwirkungen gesucht wird,
    kann die Zahl 200-mal höher ausfallen.
    Das zeig­ten US-Studien zur Pockenimpfung.

    Infektion oder eine Impfung ging voraus

    Auffallend ist,
    dass die Herzmuskelentzündungen
    nach der Impfung mit einem mRNA-Impfstoff
    bis­her ganz über­wie­gend nach der zwei­ten Impfdosis auf­tra­ten. Mutmasslich sind die­se Herzerkrankungen eine Immunreaktion auf die Vakzine. 

    Diesen Verdacht legt auch eine US-Studie an Militärpersonal nahe. Sie berich­tet von 23 Männern, die nach der Covid-Impfung mit einer mRNA-Vakzine eine Myokarditis ent­wickel­ten – und sie lie­fert einen inter­es­san­ten Hinweis:
    Nur drei die­ser 23 Männer erkran­ken nach der ersten Impfdosis an Myokarditis, alle ande­ren erst nach der zweiten.
    Nur die­se drei hat­ten – im Gegensatz zu den ande­ren – vor der Impfung eine Sars-CoV-2-Infektion.
    Das kann Zufall sein – oder einen klei­nen Hinweis lie­fern, dass die Wahrscheinlichkeit für eine sol­che Komplikation mit einer Infektion oder der Anzahl der Impfdosen stei­gen könnte. 

    https://​www​.info​sper​ber​.ch/​g​e​s​u​n​d​h​e​i​t​/​d​u​n​k​e​l​z​i​f​f​e​r​-​a​n​-​n​e​b​e​n​w​i​r​k​u​n​g​e​n​-​n​a​c​h​-​i​m​p​f​u​ng/

  2. Nach moder­ner Logik, in Zeiten von KI, ist das doch logisch und einleuchtend.
    Anno dazu­mal, zu Zeiten der Entstehung der Regel, waren die Kinder nicht beson­ders gefähr­det. Heute wis­sen wir, dass sich dar­an nichts geän­dert hat. Eine extra-Pilz- oder extra-Bakterieninfektion oder extra-emo­tio­na­le oder extra-sprach­li­che oder extra-sozia­le Fehlentwicklungen, als extra-Folgen von so einer Maske, müs­sen schon in Kauf genom­men wer­den. Schließlich dient das Drangsalieren der Eltern und Kinder ledig­lich dazu, den unge­fähr­de­ten Kleinen eine extra-Spritze, mit ein paar extra-Nebenwirkungen., rein­ja­gen zu können.

    1. Ich hat­te das Gesundheitsministerium RLP angeschrieben:
      vor kuzem habe ich erfah­ren, dass in den Impfbussen neben dem Biontech Impfstoff auch der Johnson&Johnson an über 18 Jährige ver­impft wird. Das ent­spricht nicht den Empfehlungen der STIKO.s.u,

      Zum ande­ren habe ich in meh­re­ren Fernsehbeiträgen beob­ach­tet, dass beim Verimpfen in den Muskel nicht aspi­riert wird.
      Ich fra­ge mich, war­um man dies so praktiziert.

      Ich for­de­re Sie auf, sich umge­hend an die Empfehlungen der STIKO zu hal­ten und bit­te Sie außer­dem mei­nem Hinweis hin­sicht­lich der Aspiration nach­zu­ge­hen und die­se Information an die Impfärzte weiterzugeben.

      Mit freund­li­chen Grüßen und Bitte um Bestätigung des Erhalts mei­ner Nachricht,

      Hier die Antwort:

      vie­len Dank für Ihre Nachricht vom 11. Oktober 2021, in der Sie die Impfungen mit dem Impfstoff von Janssen thematisieren.

      Ich wur­de gebe­ten, Ihnen zu antworten.

      In der 5. Aktualisierung der COVID-19-Impfempfehlung im Mai 2021 emp­fiehlt die STIKO, auf Basis der ver­füg­ba­ren Evidenz und unter Berücksichtigung der pan­de­mi­schen Lage, Vaxzevria und COVID-19 Vaccine Janssen für Personen im Alter ≥60 Jahren zu ver­wen­den. Hier wird auch dar­über hin­aus erwähnt, dass der Einsatz von Vaxzevria für eine 1. oder 2. Impfstoffdosis und der COVID-19 Vaccine Janssen als ein­ma­li­ge Impfung unter­halb die­ser Altersgrenze nach ärzt­li­cher Aufklärung und bei indi­vi­du­el­ler Risikoakzeptanz durch die impf­wil­li­ge Person mög­lich sind. Der Covid-Impfstoff von Janssen ist ab einem Alter von 18 Jahren zuge­las­sen, eine Impfung mit dem Covid-Impfstoff von Janssen ist also bei Personen ab 18 Jahren möglich.

      Hieran hat sich mit der Stiko-Empfehlung vom 30.09.2021, die als Anlage bei­gefügt ist nichts ver­än­dert. Insoweit erlau­be ich mir, Sie auf die Ausführungen auf den Seiten 4 und 10 der in der Anlage bei­gefüg­ten Empfehlung zu der Thematik vom 30.09.2021 zu verweisen.

      Für den Inhalt und die Darstellung von Fernsehbeiträge ist der jewei­li­ge Fernsehsender ver­ant­wort­lich. Wie Sie aus­füh­ren, ist gemäß den STIKO-Empfehlungen bei einer intra­mus­ku­lä­ren Injektion eines Impfstoffes in den Musculus del­to­ide­us eine Aspiration nicht zwin­gend erforderlich.

      Zur Erklärung der pro­throm­bo­ti­schen Immunthrombozytopenie ver­wei­sen wir auf die Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Hämatologie und medi­zi­ni­sche Onkologie vom 30.03.2021. Diese ist unter fol­gen­dem Link abruf­bar: https://​www​.dgho​.de/​p​u​b​l​i​k​a​t​i​o​n​e​n​/​s​t​e​l​l​u​n​g​n​a​h​m​e​n​/​g​u​t​e​-​a​e​r​z​t​l​i​c​h​e​-​p​r​a​x​i​s​/​c​o​r​o​n​a​v​i​r​u​s​/​a​s​t​r​a​z​e​n​e​c​a​-​v​a​k​z​i​n​e​-​g​e​r​i​n​n​u​n​g​s​s​t​o​e​r​u​n​g​e​n​-​2​0​2​1​0​3​3​0​.​p​d​f​/​v​iew
      Die pro­throm­bo­ti­sche Immunthrombozytopenie wird am ehe­sten auf eine Antikörperbildung gegen Thrombozytenantigene im Rahmen der Vakzine-indu­zier­ten Immunstimulation zurückgeführt.

      Die Impfungen in den Impfbussen erfol­gen durch die mobi­len Teams des DRK. Diese wer­den stets über die aktu­el­len Neuerungen durch Übersendung der neu­en Informationen der Stiko infor­miert, damit sicher­ge­stellt ist, dass die Impfungen im vor­ge­ge­be­nen Rahmen der Stiko-Empfehlungen und Empfehlungen der Gesundheitsministerkonferenz erfolgen.

      Ich hof­fe, Ihnen hier­mit wei­ter­ge­hol­fen zu haben und ste­he Ihnen für Rückfragen ger­ne zur Verfügung.

      Mit freund­li­chen Grüßen
      Im Auftrag
      [### Name wg. Datenschutz gelöscht, AA]
      MINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT UND
      GESUNDHEIT RHEINLAND-PFALZ

      Für mich kei­ne befrie­di­gen­de Anwort, denn:

      Was heißt nicht zwin­gend erforderlich?
      Wäre aber besser?
      Wie sieht die Praxis ins­be­son­de­re in den Impfbussen und Impfzentren aus?

      1. @ak: Könnte ich den Brief als Scan oder PDF bekom­men? Dann könn­te ich einen Beitrag draus machen. Ich habe den Namen den Ministeriums-Menschen übri­gens aus dem Kommentar gelöscht (Datenschutz).

  3. @aa: "Der besag­te ver­gleichs­wei­se libe­ra­le Absatz lautet:.…."

    Das ver­ste­he ich jetzt nicht; wie­so soll der oben zitier­te, lei­der gestri­che­ne Absatz (der die Maskenbefreiung der unter 16-Jährigen begrün­det hat­te), weni­ger libe­ral sein, als der dar­un­ter auf­ge­führ­te Paragraph? Der ist doch eine Verschärfung, oder sehe ich das falsch?

    1. @ D.D.

      Der Absatz, der abge­schafft wird, ist nur eine Ergänzung zum Paragraphen. In dem Absatz wird gere­gelt, wann die Maske nicht getra­gen wer­den muß. Das wird abge­schafft. Es gibt kein Recht mehr, die Maske (oder einen Ersatz mit 15 Jahren oder drun­ter) nicht zu tragen.

      (Wenn ich schät­zen wür­de, hat aa dem Wort "libe­ral" hier einen etwas iro­ni­schen Klang verliehen.)

  4. Uninteressant.
    Da die 'Verordnungen' von Anfang an völ­lig schwach­sin­nig und
    rechts­wid­rig waren und sind, haben auch sol­che 'neu­en'
    Verlautbarungen für mich kei­ner­lei Relevanz.
    Beschäftigungstherapie.

  5. Monday, 18.10.2021, 16:06 Uhr
    LAG Düsseldorf zu genom­me­nem Urlaub:
    Eine Covid19-Infek­tion ist noch kei­ne Krankheit

    Wer in Quarantäne ist, ist noch lan­ge nicht krank. 

    Wer wäh­rend des geneh­mig­ten Urlaubs eine Quarantäneanordnung erhält, bekommt die Urlaubstage ohne eine ärzt­li­che Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nicht nachgewährt.
    Das hat das Landesarbeitsgericht (LAG) Düsseldorf ent­schie­den (Urt. v. 15.10.2021, Az. 7 Sa 857/21).

    Nach Ansicht der 7. Kammer dif­fe­ren­ziert die Vorschrift also zwischen
    Erkrankung und dar­auf beru­hen­der Arbeitsunfähigkeit,
    gleich­zu­set­zen sei­en die Begriffe gera­de nicht.
    Um die Urlaubstage zurück­zu­er­hal­ten, müs­se eine
    even­tu­el­le Arbeitsunfähigkeit ärzt­lich beschei­nigt werden
    – und das sei in die­sem Fall nicht geschehen.

    Auch eine ana­lo­ge Anwendung kommt nach Ansicht des LAG hier nicht in Betracht.
    Nach der Konzeption des BUrlG fielen
    urlaubs­stö­ren­de Ereignisse
    als Teil des per­sön­li­chen Lebensschicksals
    grund­sätz­lich in den Risikobereich
    des ein­zel­nen Arbeitnehmers oder der Arbeitnehmerin, argu­men­tiert das Gericht.
    Denkbar sei die Analogie nur, 

    wenn jede Covid19-Infektion auch zu einer Erkrankung führe
    – das sei aber bei sym­ptom­lo­sen Verläufen nicht gegeben.

    Das LAG hat die Revision zugelassen.

    tap/LTO-Redaktion

    https://​www​.lto​.de/​r​e​c​h​t​/​n​a​c​h​r​i​c​h​t​e​n​/​n​/​l​a​g​-​d​u​e​s​s​e​l​d​o​r​f​-​7​s​a​8​5​7​2​1​-​u​r​l​a​u​b​-​q​u​a​r​a​n​t​a​e​n​e​-​a​r​b​e​i​t​s​u​n​f​a​e​h​i​g​k​e​it/

    [Problem:
    Wenn die Quarantäne-Verfügung vorliegt,
    darf auch das Haus nicht ver­las­sen werden;
    also auch kein Arztbesuch
    – kei­ne Krankschreibung!]

    1. @Quarantäne, ein Lebensrisiko – Infektion nicht immer Krankheit:

      Es haf­tet Derselbe, wel­cher für das Infektionsschutzgesetz die Verantwortung trägt. Der Staat. Das wäre geklärt – nun aber viel Spass beim Einholen des Schadensersatzes. – HAHA -
      Aber im Ernst: Scheißkiste, das Ganze. Willkommen im Boot! Es gibt (lei­der) noch viel hef­ti­ge­re Schicksale.

  6. Absatz 2: Echt guter Witz, ich lach mich schepp. Werde ich mir kopie­ren und in mei­ner Sammlung ver­ewi­gen, und natür­lich unter Namensnennung die­ser "Dame"

  7. Wie Bekämpfung von Desinformation zur offe­nen Zensur führt
    18. Oktober 2021 Florian Rötzer

    In Singapur wur­de ein Gesetz zur Bekämpfung der aus­län­di­schen Einmischung durch "feind­li­che Informationskampagnen" und "loka­le Proxies" eingeführt

    Ein gutes Beispiel dafür, in wel­che Richtung
    die staat­lich und
    auch von Unternehmen geförderte
    Anti-Desinformationsstrategie gehen kann,
    wie sie
    von der EU mit der East StratCom TaskForce [1],
    dem Nato Strategic Communications Center of Excellence [2]
    oder dem European Digital Monitoring Observatory (Edmo [3]) prak­ti­ziert wird,
    bie­tet Singapur.

    https://​www​.hei​se​.de/​t​p​/​f​e​a​t​u​r​e​s​/​W​i​e​-​B​e​k​a​e​m​p​f​u​n​g​-​v​o​n​-​D​e​s​i​n​f​o​r​m​a​t​i​o​n​-​z​u​r​-​o​f​f​e​n​e​n​-​Z​e​n​s​u​r​-​f​u​e​h​r​t​-​6​2​2​0​7​3​0​.​h​tml

  8. Apropos irr­sin­ni­ge Regeln:

    https://​bnn​.de/​s​p​o​r​t​/​k​s​c​/​k​s​c​-​f​u​e​h​r​t​-​2​g​-​r​e​g​e​l​-​i​m​-​w​i​l​d​p​a​r​k​s​t​a​d​i​o​n​-​e​i​n​-​2​0​0​0​0​-​z​u​s​c​h​a​u​e​r​-​o​h​n​e​-​m​a​s​k​e​-​e​r​l​a​ubt

    Tolle Info:
    "Nicht impf­fä­hi­ge Personen benö­ti­gen zusätz­lich zum gül­ti­gen Personalausweis oder Reisepass ein ärzt­li­ches Attest, aus dem klar und ein­deu­tig her­vor­geht, dass eine Impfung aus gesund­heit­li­chen Gründen nicht mög­lich ist."

    "Muss im Wildpark eine Maske getra­gen werden?
    Nein, durch die Wahl des 2G-Optionsmodells ent­fällt die Maskenpflicht für alle Besucher auf dem gesam­ten Veranstaltungsgelände. Nur für Beschäftigte gilt wei­ter­hin auch bei 2G die Maskenpflicht, da eine Offenlegung des Impfstatus aus Datenschutzgründen nicht zuläs­sig ist."

    WER oder WAS soll jetzt WIE durch "2G" "geschützt" werden??

    Also ich tip­pe auf: "Impfkraft"

  9. «CovidPass» von lan­ger Hand vorbereitet
    https://​coro​na​-tran​si​ti​on​.org/​c​o​v​i​d​p​a​s​s​-​v​o​n​-​l​a​n​g​e​r​-​h​a​n​d​-​v​o​r​b​e​r​e​i​tet

    Ergänzung zum Artikel:
    Ein Bluttest ist bestens geeig­net, um so neben­bei ein voll­stän­di­ges gene­ti­sches Profil des gete­ste­ten Menschen anzu­le­gen. Mit den Stäbchen in der Nase geht das eben­falls und ist nicht so auf­fäl­lig wie der Bluttest.

    In deut­schen Städten und Gemeinden wer­den seit vie­len Jahren Männer als poten­ti­el­le Straftäter zur "frei­wil­li­gen" Abgabe einer DNS-Probe ein­ge­la­den. Das pas­siert immer wie­der, zur "Verbrechensbekämpfung". Wer nicht "frei­wil­lig" kommt, wird von einem Gericht bestellt.

    In England wur­de vor eini­gen Jahren die DNS von Kindern gesam­melt. Die Begründung damals war, dass man mög­li­che Unruhestifter früh­zei­tig erfas­sen woll­te. Einige Politiker, die rein zufäl­lig Regierungsmitglieder waren und sich für die Maßnahme ein­setz­ten, hat­ten zuvor in die Unternehmen inve­stiert, die die DNS-Proben ent­nah­men und aus­wer­te­ten. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat­te dem Spuk an den Schulen ein Ende gesetzt.

    Nur so ein Gedanke …

  10. @aa Danke

    Tja, lesen muess­te ich koen­nen, vor allem den nicht gestri­che­nen Hinweis auf die Streichung :o)
    Wenn der Wunsch auf Freude zu Gross ist, bestraft einem das Leben.

    Mal schaun ob wir dann doch wie­der die Fischnetzmaske raus­ho­len mues­sen .. bis dato war fuer die Goeren Maskenfrei.

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