Briefe vom Kanzler…

… der Goethe-Universität haben mich erreicht. Nicht etwa mit Hinweisen, die die zahl­rei­chen Widersprüche in den Darstellungen der Hochschule zur Promotion von C. Drosten auf­klä­ren könn­ten. Sondern mit der Androhung recht­li­cher Schritte.

Gut, der Kanzler Dr. Albrecht Fester schreibt nicht selbst, son­dern ein Bearbeiter des Bereichs Justitiariat. Worum geht es?

Naiverweise hat­te ich ursprüng­lich im Beitrag Drosten-Diss. erst im Jahr 2130 ver­füg­bar? die Antwort des Sachgebietsleiter Information / Anmeldung / Lesesäle der UB mit des­sen Namen ver­öf­fent­licht. Es ging um sei­ne Mitteilung, "auch hier müss­ten Sie war­ten bis 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers bzw. der Urheberin" nach mei­ner Anfrage, Teile der ver­meint­li­chen Dissertation von Herrn Drosten als Kopie zu erhalten. 

Einen Monat dar­auf kam die­ses Schreiben:

Richtig ist: Ich habe den Sachgebietsleiter nicht vor­her gefragt. Deshalb mag das Verlangen des Kanzlers for­mal berech­tigt sein. Falsch ist, daß es am 20.7. eine ent­spre­chen­de Aufforderung gab. Unmittelbar nach Eingang des Schreibens habe ich den Namen am 12.8. aus dem Beitrag entfernt.

Um so erstaun­li­cher, daß nach der "letzt­lich, unver­züg­lich und spä­te­stens bis zum 28.08.2020" gel­ten­den Aufforderung die­ses Schreiben nach­ge­scho­ben wurde:

Da set­zen hoch­ge­stell­te Mitarbeiter der Goethe-Universität mehr­fach Unwahrheiten zur Promotion in die Welt, um dann Nebenkriegsschauplätze auf­zu­ma­chen. Das erin­nert an das Vorgehen nicht nur der rus­si­schen Regierung, Kritiker mit Verfahren wegen Steuerhinterziehung zu beschäf­ti­gen. Beides ist Ausdruck wach­sen­der Nervosität.

3 Antworten auf „Briefe vom Kanzler…“

  1. Ja, hier wer­den Menschen ner­vös, weil allem Anschein nach Straftaten began­gen wur­den, ent­we­der von Prof. Drosten selbst oder von ande­ren. Betrug und Vorspiegelung fal­scher Tatsachen (§ 263 StGB), Urkundenfälschung (§ 267 StGB) und Missbrauch von Titeln (§ 132a StGB) sind Straftaten. Auch ein Lebenslauf ist übri­gens eine Urkunde. 

    Hat jemand eine Erklärung dafür, war­um hier nicht längst straf­recht­lich ermit­telt wird?

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