Allein in den ersten drei Aprilwochen des Jahres 2020 waren in Bayern mehr als 22.000 Bußgelder verhängt worden. br.de informiert am 9.3.23:
»Die bayerische Staatsregierung zieht Konsequenzen aus der Entscheidung des Bundesverwaltungsgericht zur Corona-Ausgangsbeschränkung im Frühjahr 2020: Wer wegen Verstößen gegen bestimmte bayerische Regelungen ein Bußgeld zahlen musste, kann dieses nun zurückfordern, wie Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) mitteilte. Konkret gehe es um jene Regeln, die die Bundesrichter als zu weitgehend eingestuft hätten: das Verbot, die eigene Wohnung zu verlassen, um sich allein oder mit Angehörigen des eigenen Hausstands im Freien aufzuhalten.
Ende November hatte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig die besonders strengen Corona-Regeln des Freistaats nachträglich gekippt: Die Ausgangsbeschränkung im April 2020 sei mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nicht vereinbar gewesen…
Mehr als 22.000 Bußgelder in 19 Tagen
In dem Rechtsstreit ging es um die bayerische Corona-Verordnung vom 31. März 2020, die von 1. bis 19. April 2020 in Kraft war. Während in anderen Bundesländern damals Kontaktbeschränkungen galten, setzten Ministerpräsident Markus Söder (CSU) und seine Staatsregierung auf ein schärferes Mittel – eine Ausgangsbeschränkung. Das Verlassen der eigenen Wohnung war nur mit "triftigen Gründen erlaubt". Dazu zählten berufliche Tätigkeiten und Arztbesuche, Einkäufe, der Weg zum Lebenspartner sowie Sport oder Bewegung an der frischen Luft, "allerdings ausschließlich alleine oder mit Angehörigen des eigenen Hausstandes". Die Polizei war angehalten, die Einhaltung der Regeln zu kontrollieren.
Eine Ausgangsbeschränkung gab es in Bayern zwar schon vorher und auch noch danach – im dem Verfahren ging es konkret aber nur um den Zeitraum in der ersten April-Hälfte. Laut Gesundheitsministeriums wurden zwischen dem 1. bis zum 19. April 2020 insgesamt 22.076 Bußgelder wegen Verstößen gegen die Ausgangsbeschränkung verhängt.
Nur bestimmte Bußgelder werden zurückgezahlt
Zurückgezahlt werden können nach Angaben des Ministeriums nur Bußgelder, die in diesem konkreten Zeitraum aus den genannten Gründen erlassen worden seien. "In anderen Fällen finden keine Rückzahlungen statt – etwa, wenn Bußgelder verhängt wurden, weil Personen die eigene Wohnung verlassen haben, um mit anderen eine 'Corona-Party' zu feiern." In diesen Fällen bleibe es bei der Bestandskraft der Bußgeldbescheide. "Dies ist auch ein Zeichen an alle Menschen, die sich nach den Regeln der Infektionsschutzmaßnahmenverordnung verhalten haben."…«
Wirklich großzügig! Die Wixers…
https://www.krankenkassen.de/dpa/439448.html
Zitat:
"In anderen Fällen finden keine Rückzahlungen statt – etwa, wenn Bußgelder verhängt wurden, weil Personen die eigene Wohnung verlassen haben, um mit anderen eine 'Corona-Party' zu feiern." In diesen Fällen bleibe es bei der Bestandskraft der Bußgeldbescheide.
Zitat Ende.
Nein, man oder frau durfte nicht die Einsamkeit der eigenen Wohnung verlassen, um sich vergnügt und gesellig mit anderen Leuten zu treffen. Selbst heute ist das nicht erwünscht, weshalb das Bußgeld dafür richtig war. Bestandskraft des Bußgelds ist wichtig, oder was?
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Zitat aus DPA-Meldung
Das Gefühl Einsamkeit könne krank machen: Einsamkeit tut weh. Bei chronischer Einsamkeit werden im Gehirn dieselben Areale aktiviert wie bei Schmerz», so die Psychologin Luhmann. Es gebe zwar keine klinische Diagnose im klassischen Sinne für das Gefühl und auch keine Therapien oder Medikamente. Man wisse aber, dass Einsamkeit mit großen Risiken einhergehe. So könne chronische Einsamkeit sowohl
psychische als auch physische Erkrankungen wie Depressionen, koronare Herzerkrankungen, Schlaganfälle und Herzinfarkte begünstigen.
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Wir bleiben zu Hause! Lachen verboten, Freunde treffen verboten. Resultat? Siehe oben.
Das Verlassen der eigenen Wohnung war nur mit "triftigen Gründen erlaubt". Dazu zählten berufliche Tätigkeiten und Arztbesuche, Einkäufe, der Weg zum Lebenspartner sowie Sport oder Bewegung an der frischen Luft, "allerdings ausschließlich alleine oder mit Angehörigen des eigenen Hausstandes". Die Polizei war angehalten, die Einhaltung der Regeln zu kontrollieren.
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Zitat Ende.
Okay. Hier werden also "triftige", sprich: wichtige Gründe definiert aus Sicht irgendeines Verordnungsgebers. Wie kommt irgendein Verordnungsgeber dazu, mir zu sagen, was für mich, genau für MICH wichtig oder triftig ist? Mehrere Freunde oder Bekannte zu treffen in großer, größerer Runde ist für MICH nicht wichtig??, das entscheidet aktuell ein Verordnungsgeber eines Bundeslandes, weshalb die Bußgelder auch aus Sicht von heute immer noch, IMMER NOCH völlig in Ordnung waren?
Warum?
Warum definiert irgendeine Behörde, was wichtig und richtig ist?
Darf bei der nächsten PLAN_Demie oder, wenn genehm, auch nächste Woche beschlossen werden: Wer Sport oder Bewegung an der frischen Luft haben möchte, darf das nur zu Dritt? Wenn ich aber doch lieber gern allein laufe? Manchmal. Manchmal bin ich sehr gern allein draußen unterwegs. Manchmal liebe ich es, mit beliebig vielen anderen raus zu gehen.
Wer sich draußen bewegen will, darf das aber dann nur zum Joggen? Spazieren gehen, nordic walking, Rudern auf der Havel oder auf dem Wannsee ist nicht erlaubt? Radfahren ist nur mit einem bestimmten Fahrrad, Marke wird noch definiert, erlaubt?
Darf ich draußen bei der nächsten Verordnung irgendeines x‑beliebigen Gesetzgebers nur auf einem Bein hüpfen? Alles andere ist kein "triftiger Grund", um sich draußen zu bewegen?
Darf der x‑beliebige nächste Verordnungsgeber auch entscheiden, dass drei Stunden frische Luft draußen völlig ausreichen? Oder darf ich mich auch vier Stunden draußen aufhalten, weil die Sonne gerade scheint? Soll ich ein Smartmeter am Handgelenk demnächst tragen, damit irgendeine Cloud irgendwo mich überwacht, wenn ich die drei Stunden frische Luft überschritten habe? Und mir dann automatisch einen Bußgeldbescheid schickt?
Wenn ich Single bin und KEINEN Lebenspartner habe, den ich besuchen durfte, durfte ich dann meine Tante mit ihren 8 Cousinen besuchen?
Haben diese Verordnungsgeber eigentlich mal die Anzahl der Latten an ihrem persönlichen Zaun geprüft? Alle noch fest montiert? Haben sie die Anzahl der Tassen in ihren Schränken untersucht? Wenn ja, sind sie noch komplett, die Tassen? Wie viel Räder haben die Herren und Damen ab und an ab?
Ich versuche, die Netiquette einzuhalten und frage nur mal vorsichtig.
Ein erster Schritt wäre mal, die noch laufenden Verfahren einzustellen. Was heute noch bearbeitet und morgen verhandelt wird und damit Verwaltung und Justiz verstopft, wird übermorgen vermutlich ebenfalls für rechts- oder verfassungswidrig erklärt.