»Diese Feststellung trifft der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber in Abschnitt 4.2 seines Tätigkeitsberichts für 2020.Er bekräftigt damit seine bereits im Jahr 2020 benannten Bewertungen.
Ein Auszug aus dem Tätigkeitsbericht (ab S. 36) mit den wesentlichen Kritikpunkten:
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- „Das im PDSG normierte Zugriffsmanagement der ePA verstößt gegen die DSGVO und die Grundrechte der Versicherten. So erhalten die Versicherten zum Start der ePA am 1. Januar 2021 nicht die volle Hoheit über ihre eigenen Gesundheitsdaten.
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- Das bedeutet z.B., dass im Jahr 2021 kein Versicherter den Zugriff seines Arztes auf einzelne, für die Behandlung notwendige Dokumente, beschränken kann. Der Versicherte hat lediglich die Wahl, Leistungserbringern (z.B. seinen Ärzten) entweder die Berechtigung für den Zugriff auf alle gespeicherten Daten (Befunde, Diagnosen, Therapiemaßnahmen etc.) und alle von ihm selbst in die ePA eingestellten Dokumente zu erteilen oder sie ganz zu verweigern. Es gilt also das Alles-oder-Nichts-Prinzip. D.h. jede Person, der Zugriff auf ein ärztliches oder vom Versicherten selbst eingestelltes Dokument gewährt wird, kann jeweils alle Informationen in der ePA einsehen, auch wenn dies für die jeweilige Behandlung nicht erforderlich ist.“
- „Erst ab dem Jahr 2022 sieht das PDSG eine Verbesserung vor. Dies gilt aber nur, wenn man ein mobiles Gerät (z.B. Smartphone, Tablet) nutzt. Ab diesem Zeitpunkt könnten dann mittels Smartphone oder Tablet dokumentengenaue Zugriffe erteilt werden.Die große Gruppe von Menschen, die kein eigenes Gerät besitzen oder keines benutzen wollen, wird hiervon nicht erfasst. Diese Versicherten werden weiterhin in ihrer Patientensouveränität beschränkt…
- „Eine Umsetzung der ePA ausschließlich nach den Vorgaben des PDSG ist europarechtswidrig und erfordert daher die Verhängung aufsichtsrechtlicher Maßnahmen…“«
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Das ist am 11.7. zu lesen auf ddrm.de.
Das Land der Stümper und Blender. Diese Tatsachen sind fast ein Jahr bekannt.
Pffff… Datenschutzwasbedings.… Braucht kein Schwein.
Drosten sagt die Wahrheit:
https://www.tiktok.com/@kritisch_gesehen/video/6942919911765314821
Hauptsache Geld stehlen, für dubiose Firmen und Programme. Jens Spahn Freund hat Posten: 300.000 € + Spesen, wie in einer Mafia Republik
Die DSGVO dient Privatunternehmern und der Unterdrückung. Telefonische Auskünfte werden verweigert, eine normale Kommunikation wird unterbunden, Mit Datenschutz hat die DSGVO genausowenig zu tun wie Coronamaßnahmen mit Gesundheitsschtz.
@Erfurt: Das Kind mit dem Bade auszuschütten, hat sich noch selten als clever erwiesen. Bedauerlicherweise ist das Muster ebenso verbreitet wie gefährlich. Der aktuelle Datenschutz ist unzureichend, also weg mit Datenschutz? Die Beamten bei der Post sind arrogant und faul, also privatisieren? Der Öffentliche Rundfunk lügt, also weg damit und es lebe das Privatfernsehen? Bei staatlichen Krankenhäusern warte ich viel zu lange auf Termine, also her mit den privaten Alternativen? Die Gewerkschaften sind lahmarschig, also brauchen wir keine Interessenvertretung? Und so weiter.
@aa,
Du glaubst Doch nicht im Ernst, daß mit der DSGVO unsere Daten geschützt werden!? Von einem Staate der selbst mit unseren persönlichen Daten an der Börse Handel treibt!?
Guten Morgen!
PS: Du hat keine Ahnung was Dein PC an Daten alles rausschickt, auch dann wenn Du denkst du hast da was abgeschaltet. Tipp: Wireshark installieren!
@Erfurt: Ich bin nicht blauäugig. Ein unvollkommener Datenschutz ist mir dennoch lieber als gar keiner. (Ich habe die DSGVO schon kritisiert, als viele Netzmenschen, auch linke, sie noch bejubelten.) Eine zu lahme Gewerkschaft ist mir lieber als gar keine. Ein Tarifvertrag ist in der Regel besser als gar keiner, das müßtet gerade Ihr Ossis wissen. Nicht nur die Arbeiterbewegung, sondern alle sozialen und demokratischen Initiativen, haben dem kapitalistischen System einige Errungenschaften abtrotzen müssen. Das beginnt nicht beim Verbot von Kinderarbeit und hört nicht auf bei Untersuchungsausschüssen zu Wirecard. Mein linkes Leitbild, hier in einer platten Version, besagt: Wir müssen für jede Verbesserung auch im Rahmen des Systems kämpfen, und wir müssen dabei stets zu vermitteln versuchen, daß dieses System abgeschafft gehört, wenn es eine lebenswerte Zukunft geben soll.
Manche haben es wohl immer noch nicht begriffen WER hier die Gesetze macht und in WESSEN Interesse. In einem Staat in dem Meldeämter (staatliche Einrichtungen!) ganz offen mit persönlichen Daten Handel treiben, ist Datenschutz bestenfalls eine hohle Phrase.
Merke: Im Kapitalismus ist ALLES eine Ware! Mensch, Gesundheit, persönliche Daten, Impfstoffe, Arbeitskräfte usw.
Ihre Daten sind nicht weg!
Es hat sie lediglich ein Anderer.
( Wer ist zuständig für die Datenschutz-Folgenabschätzung zur Telematikinfrastruktur: Ärzte oder gematik oder beide? )
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17.11.2020 | Viertes Digitalisierungsgesetz soll Datenschutz-Problem abräumen | Hauke Gerlof | ÄrzteZeitung
(…) Berlin. Mit dem Referentenentwurf für das vierte Digitalisierungsgesetz will Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) ein Problem vom Tisch bekommen, das Kritiker der Telematikinfrastruktur und Datenschützer seit Jahren beschäftigt: die Datenschutz-Folgenabschätzung für die Verarbeitung personenbezogener Daten über die Telematikinfrastruktur (TI).
Ganz unscheinbar steht jetzt im ergänzten Paragrafen 307 SGB V, dass der Gesetzgeber die in der Datenschutzgrundverordnung DSGVO vorgeschriebene Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) kurzerhand selbst übernimmt. Der Referentenentwurf liegt der „Ärzte Zeitung“ mitsamt der in der Anlage enthaltenen DSFA vor.
Immer wieder hatten Kritiker der Telematikinfrastruktur bemängelt, es sei nicht geklärt, ob Ärzte (und andere Leistungserbringer) bei der Übertragung von Patientendaten über die TI eine solche DSFA machen müssten, oder ob das nicht die Aufgabe der Betreibergesellschaft gematik sei. Auch der Bundesdatenschutzbeauftragte hatte sich mit der Frage lange schwer getan. Schließlich hatten Bundes- und Landesbeauftragte festgelegt, beide seien zuständig. (…)
https://dev.aerztezeitung.de/Wirtschaft/Viertes-Digitalisierungsgesetz-soll-Datenschutz-Problem-abraeumen-414736.html
Widerspruch gegen den Honorarabrechnungsbescheid des Quartals 4/2020
(…) Die Nutzung der TI-Komponente „Konnektor“ verstößt zumindest in Form der derzeitigen rechtlichen und tatsächlichen Ausgestaltung gegen Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Zudem führen diese Datenschutzverstöße sowie die konkret nachweisbaren Sicherheitsmängel der Telematik-Komponente „Konnektor“ im Ergebnis zu einem vom Widerspruchsführer nicht hinzunehmenden, unverhältnismäßigen Eingriff in seine Berufsausübungsfreiheit gemäß Art. 12 GG.
1. Verstöße gegen die DSGVO
Die derzeitige tatsächliche und regulatorische Ausgestaltung des Versichertenstammdatenmanagements („VSDM“) verstößt in mehrfacher Hinsicht gegen höherrangiges Gesetzesrecht in Form der Datenschutzgrundverordnung (…)
https://www.medi-verbund.de/wp-content/uploads/2021/05/Mediverbund-TI-Konnektor-Musterwiderspruch-04–2020-Entwurf-16–04-2021.pdf