Bundesdatenschutzbeauftragter: Spahn und RKI mauern beim digitalen Impfpaß

»Der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber hat Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) Versäumnisse bei der Planung des digitalen Impfpasses in Deutschland vorgeworfen. "Die Bundesregierung ist eigentlich dazu verpflichtet, uns frühzeitig zu beteiligen", sagte Kelber dem Düsseldorfer "Handelsblatt". Es sei daher unverständlich, dass seiner Behörde bislang noch nicht alle notwendigen Details zu dem Projekt vorlägen.

"Datenschutz am Anfang zu berücksichtigen, ist billiger und geht schneller, als am Ende drauf zu stoßen, dass bei der Entwicklung an einer Stelle falsch abgebogen wurde", sagte der Bundesdatenschutz­beauftragte. Skeptisch sieht Kelber den Zeitplan Spahns, demzufolge der Pass Ende Juni verfügbar sein soll.

"Grundsätzlich ist der Datenschutz nicht der entscheidende zeitkritische Faktor, wenn die Technik von Beginn an richtig aufgesetzt wird", sagte der Datenschützer. Nachbesserungen seien zum Teil auch im laufenden Betrieb möglich. Er müsse sich aber an Recht und Gesetz halten.

"Würde ich jetzt auf eine technische Lösung stoßen, die völlig unverhältnismäßig das Recht auf informationelle Selbstbestimmung einschränkt, müsste ich ein Stoppsignal geben", betonte Kelber. Dieses Risiko seien das Gesundheitsministerium und das Robert Koch-Institut "bewusst" eingegangen.«
rp-online.de (25.5.)

4 Antworten auf „Bundesdatenschutzbeauftragter: Spahn und RKI mauern beim digitalen Impfpaß“

  1. Datenschutz? Dieser dürf­te für das omni­po­ten­te Kontrollinstrument eher eine unter­ge­ord­ne­te Bedeutung haben. Immerhin ist tota­le Kontrolle der zuge­stan­de­nen Bewegungsfreiheit das Ziel. Und dies eben alter­na­tiv­los auf euro­päi­scher Ebene. Man setzt ja nur um … Kollateralschäden nimmt das Regime hier­bei ger­ne in Kauf. Es dient ja soli­da­risch dem Gemeinwohl.

  2. "Es sei daher unver­ständ­lich, dass sei­ner Behörde bis­lang noch nicht alle not­wen­di­gen Details zu dem Projekt vorlägen."

    Nö. Für mich ganz ver­ständ­lich, dass die ein­zi­ge "Behörde", die nicht vom Ermächtigungsgesetz von natio­na­ler Tragweite zahn­los gemacht wur­de und Steine in den Weg legen könn­te über­gan­gen wird.
    Zwar ist der Rechststaat hier schon lan­ge ad Absurdum geführt, aber rein juri­stisch bei­ßen sich zwing­lich Grundsätze des Datenschutzes mit dem Ermächtigungsgesetz.

  3. Das ist genau so, wie beim IQWIG. Das wur­de wäh­rend der Pandemie auch ein­fach kom­plett außen vor gelassen!
    Folgendes hat Dr. Wodarg dazu auf sei­ner Webseite vermerkt:
    "Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen ist eine inter­na­tio­nal hoch renom­mier­te Einrichtung. Sie ist fort­wäh­rend damit beschäf­tigt, Nutzen und Schaden von Medikamenten oder Gesundheitsmaßnahmen im Auftrage der Krankenkassen, der Ärzteschaft oder der Bundesregierung wis­sen­schaft­lich zu unter­su­chen. Das Institut hilft dabei, unse­re Beiträge und Steuern für gesund­heit­li­che Maßnahmen ein­zu­set­zen, die ver­nünf­tig sind und Nutzen brin­gen. In einem "Zeit " ‑Interview ist der IQWIG-Chef Prof. Jürgen Windeler ent­täuscht, dass nie­mand sein Institut zu den Covid-19 Maßnahmen um Rat gefragt hat. Bei den Maßnahmen in der Pandemie feh­le die wis­sen­schaft­li­che Basis, bemän­gelt der IQWIG-Chef. Er plä­diert dafür, Corona-Tests anders zu bewer­ten – und Kritiker ernst zu nehmen."
    Quelle: https://​www​.zeit​.de/​2​0​2​0​/​5​0​/​j​u​e​r​g​e​n​-​w​i​n​d​e​l​e​r​-​c​o​r​o​n​a​v​i​r​u​s​-​t​e​s​t​-​p​c​r​-​i​q​w​i​g​-​g​e​s​u​n​d​h​e​i​t​s​f​o​r​s​c​h​ung

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