Bundesgericht bestätigt Corona-Impfpflicht für Soldaten

Das berich­tet soeben dpa:

"Solda­ten müs­sen sich gegen vie­le Krankheiten imp­fen las­sen – seit November auch gegen Corona. Diese Pflicht bleibt bestehen, hat nun das Bundesverwaltungsgericht ent­schie­den. Es gibt dem Verteidigungsministerium aber Hausaufgaben auf.

Leipzig (dpa) – Die Corona-Impfpflicht für Soldaten bleibt bestehen. Dies hat der 1. Wehrdienstsenat des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig am Donnerstag ent­schie­den. Er wies die Beschwerden von zwei Offizieren der Luftwaffe gegen die Aufnahme der Corona-Schutzimpfung in die soge­nann­te Duldungspflicht zurück. 

Die Oberstleutnante sahen ihr Grundrecht auf kör­per­li­che Unversehrtheit ver­letzt (Az.: BVerwG 1 WB 2.22, BVerwG 1 WB 5.22). Die Entscheidung ist rechtskräftig.

Die Lageeinschätzung des Verteidigungsministeriums zum Zeitpunkt des Erlasses im November 2021 zur Verpflichtung einer Corona-Impfung sei rich­tig gewe­sen, beton­te der Vorsitzende des Senats, Richard Häußler. Soldaten ver­rich­te­ten ihren Dienst oft gemein­sam in engen Räumen, Panzern, Flugzeugen oder Schiffen, was ein beson­de­res Risiko der Verbreitung über­trag­ba­rer Krankheiten mit sich brin­ge. «Das Coronavirus ist das, was frü­her eine Seuche genannt wur­de.» Daher sei die Aufnahme in die Liste der Impfungen gerecht­fer­tigt gewesen.

Das Gericht ver­pflich­te­te «das Ministerium aber, vor der Anordnung einer Auffrischungsimpfung die Sachlage neu zu über­prü­fen. «Das Nachlassen der Gefährlichkeit des SARS-CoV-2-Virus und die Verringerung der Effektivität der aktu­ell ver­füg­ba­ren Impfstoffe sind Umstände, die eine erneu­te Ermessensentscheidung für die Anordnung wei­te­rer Auffrischungsimpfungen ange­zeigt erschei­nen las­sen», hieß es wei­ter.

Wegen der Besonderheiten des Wehrbeschwerderechts gilt die Entscheidung zunächst nur für die bei­den Oberstleutnante. Dem Bundesverwaltungsgericht lie­gen aber laut Wehrdienstsenat noch meh­re­re Beschwerden von Soldaten aus ver­schie­de­nen Bereichen vor.

Soldaten und Soldatinnen müs­sen sich gegen eine gan­ze Reihe von Krankheiten imp­fen las­sen, wenn kei­ne beson­de­ren gesund­heit­li­chen Gründe dage­gen spre­chen. Dazu gehö­ren unter ande­rem Hepatitis, Masern, Röteln, Mumps und auch Influenza. Am 24. November 2021 nahm das Verteidigungsministerium eine Covid-19-Impfung als ver­bind­lich in die all­ge­mei­nen Regelungen zur Zentralen Dienstvorschrift «Impf- und wei­te­re Prophylaxemaßnahmen» auf. Für die­se Impfung besteht dem­nach seit­dem eine soge­nann­te Duldungspflicht. Wer sich dem Impfschema wider­setzt, muss mit Disziplinarmaßnahmen rechnen.

«Ich bin Soldat und habe den Urteilsspruch anzu­neh­men», sag­te der sicht­lich ent­täusch­te Kläger, Oberstleutnant Marcus Baier. Er habe noch nicht ent­schie­den, ob er sich nun imp­fen las­se. Sein Kamerad und Mitkläger, Christian Baier, beton­te, dass er zunächst auf die Aufforderung zur Impfung war­te. «Dann habe ich meh­re­re Möglichkeiten und schlie­ße auch eine Kündigung nicht aus», sag­te der Berufssoldat.

Laut Verteidigungsministerium liegt der Anteil geimpf­ter und gene­se­ner Soldaten und Soldatinnen, die über eine aktu­ell voll­stän­di­ge Immunisierung ver­fü­gen, bei 94 Prozent. Die Impfquote der Soldatinnen und Soldaten in den Auslandseinsätzen beträgt dem­nach 100 Prozent. Bislang habe es unter den 183 638 Soldatinnen und Soldaten rund 60 000 Corona-Fälle gegeben.

Die Prozessvertreter des Verteidigungsministeriums woll­ten sich am Donnerstag vor Ort nicht näher äußern."
kran​ken​kas​sen​.de (7.7.)

35 Antworten auf „Bundesgericht bestätigt Corona-Impfpflicht für Soldaten“

  1. https://​www​.bverwg​.de/​p​m​/​2​0​2​2​/44

    In die­ser Pressemitteilung des Gerichts:
    "Allerdings ist das Bundesministerium der Verteidigung ver­pflich­tet, die Aufrechterhaltung der Covid-19-Impfung zu eva­lu­ie­ren und zu über­wa­chen. Denn Daueranordnungen müs­sen stets dar­auf­hin über­prüft wer­den, ob sie ange­sichts ver­än­der­ter Umstände wei­ter­hin ver­hält­nis­mä­ßig und ermes­sens­ge­recht sind. Das Nachlassen der Gefährlichkeit des SARS-CoV-2-Virus und die Verringerung der Effektivität der aktu­ell ver­füg­ba­ren Impfstoffe sind Umstände, die eine erneu­te Ermessensentscheidung für die Anordnung wei­te­rer Auffrischungsimpfungen ange­zeigt erschei­nen las­sen. Außerdem ist eine Evaluierung der Entscheidung dem Gesamtvertrauenspersonenausschuss im Schlichtungsverfahren zuge­sagt worden."

    Jetzt wiss­sen wir auch, war­um die Zahlen der Impfeffektivität ver­zö­gert werden.

  2. Für ein poli­ti­sches Erdbeben waren die Richter nicht mutig genug, sie dürf­ten die Lektion von Weimar ver­in­ner­licht haben. Was bleibt, ist eine Beweisaufnahme, die Bände spricht.

    1. @In wel­che Länder …

      Ich glau­be, dass die Karte nicht kor­rekt ist. China lässt "Ungeimpfte" mei­nes Wissens ein­rei­sen. Ich bin als sol­cher 2021 ein­ge­reist. (Und rei­se als sol­cher wie­der aus.) China ver­langt Drosten-"Tests".

  3. Hätten sie mal Bahner und die ande­ren Anwälte bes­ser nicht hin­aus­ge­wor­fen. Die Pressemeldung vom Gericht klingt aber so, als hät­ten die Richter wäh­rend der Beweisaufnahme geschla­fen. Die Vertreter von der Bundeswehr und vom RKI stan­den doch mit lee­ren Händen vor dem Gericht.

    1. Ja, die­se absur­de und unter­wür­fi­ge Ego-Nummer von Schmitz (den ich bis­lang für authen­tisch hielt) hat ein ziem­li­ches Geschmäckle. Auf der ande­ren Seite hät­te eine eini­ge Klägervertretung an die­sem poli­ti­schen Urteil nicht das Mindeste geän­dert; jenes stand schon vor­her fest.

      Fakten inter­es­sie­ren seit min­de­stens 2,5 Jahren abso­lut nie­man­den; vor allem nicht die auf tief­brau­nen Pfaden wan­deln­den Verwaltungs- und Verfassungsrichter.

    2. "Die Vertreter von der Bundeswehr und vom RKI stan­den doch mit lee­ren Händen vor dem Gericht."

      Genau. Und das macht die Entscheidung umso ungeheuerlicher. 

      Kann aber lei­der auch nicht sagen, dass ich über­rascht bin. Die "freie Beweiswürdigung" der Richter steht mög­li­cher­wei­se auch in einem Zusammenhang mit der eige­nen Impfentscheidung (und dem Parteibuch?). Sind die Richter selbst gespritzt (und evtl. "geboo­stert"), sind sie genau genom­men schon nicht mehr unbe­fan­gen, weil sie für sich selbst eine Abwägung getrof­fen haben, die zu Gunsten des Experiments ausfiel.

    3. @ Henning:
      Warum wur­den RA Bahner und die ande­ren RAe raus­ge­wor­fen? Wer sind die ande­ren RAe, die raus­ge­wor­fen wor­den waren?

  4. Alle Menschen müs­sen geimpft werden!
    Das ist die Agenda der herr­schen­den Klasse!
    Das wird nie­mals aufhören!
    Es sei denn, wir besei­ti­gen die­se 1%.…

      1. Ohne über PVs Methodik zu urtei­len: Wie genau weist man die­se denn in demo­kra­ti­sche Grenzen? Wir ver­su­chen das seit rund 2,5 Jahren – und abso­lut nichts davon hat auch nur die gering­ste Wirkung.

  5. Schade das Deutsche Gerichte nicht in der Lage sind, 1 und 1 zusam­men­zäh­len zu kön­nen. Wieso machen die sich eigent­lich so der­ma­ßen von der Politik abhängig?

    1. @Milo: Das Justizsystem und der Rechtsstaat sind hier­ar­chi­sche, auto­ri­tä­re Strukturen, und die dort arbei­te­nen Menschen sind in der Regel hier­ar­chie- und auto­ri­täts­hö­rig. Die buckeln halt ger­ne vor dem Zeitgeist und der "Herrschenden Meinung", ob sie nun in grün, rot, schwarz oder braun daherkommt.

    1. @Erfurt: Ein ande­res Urteil wäre erfreu­lich gewe­sen. Die zuvor auf­ge­bau­ten hoff­nungs­fro­hen Erwartungshaltungen hielt ich für recht blau­äu­gig und mich mit die­ser Meinung aber zurück.

      Etwas absurd fin­de ich das Setting ins­ge­samt. Menschen, deren Job die Fremd- und poten­ti­el­le Eigenschädigung ist, kla­gen gegen eine poten­ti­el­le Eigenschädigung.

  6. Frage als juri­sti­scher Laie:
    Ist die Formulierung "Bundesgericht bestä­tigt Corona-Impfpflicht für Soldaten" korrekt?
    Zumindest ist interpretierbar.

    Grund der Frage:
    Offensichtlich ging es nicht all­ge­mein um Soldaten, wie durch die obi­ge Formulierung sug­ge­riert wird, son­dern um 2 ganz bestimm­te Soldaten.
    "Bereits zum Verhandlungsauftakt im Mai hat­te der Vorsitzende Richter Richard Häußler deut­lich gemacht, dass eine Entscheidung in dem vor­lie­gen­den Fall nur die bei­den kla­gen­den Offiziere betreffe."
    https://​taz​.de/​N​a​c​h​r​i​c​h​t​e​n​-​z​u​r​-​C​o​r​o​n​a​k​r​i​s​e​/​!​5​8​6​6​2​48/

    1. Wohl nicht nur die bei­den Luftwaffenoffiziere. Nach Verhandlungsschluss haben die bei­den augen­schein­lich ihre Erkennungsmarken (der Teil mit Halskette, der bei der Leiche ver­bleibt) sowie 10 ande­re im Gerichtssaal hinterlassen.

  7. Frau Bahner klingt vor dem letz­ten Verhandlungstermin mäch­tig sauer:
    "Rechtsanwalt Schmitz zer­schlägt kom­pe­ten­tes Verteidigerteam, zieht eigen­mäch­tig Beweisanträge zurück, erklärt bis­lang offe­ne Fragen als „geklärt", ver­prellt den Sachverständigen Tom Lausen und ver­spricht sei­nen Mandanten einen hun­dert­pro­zen­ti­gen Prozesserfolg!"
    https://​www​.covid​imp​fung​-sol​da​ten​.de/

    Das zuletzt akti­ve Anwaltsteam prä­sen­tiert sich bei Anwalt Schmitz:
    https://​www​.anwalt​-schmitz​.eu/​s​o​l​d​a​t​e​n​-​g​e​g​e​n​-​i​m​p​f​p​f​l​i​c​ht/

    1. Klingt nach einer U‑Boot- Geschichte.
      Nach so einer Beweisaufnahme alles wie­der in den Sand zu set­zen, muss Absicht sein.

  8. „Der Konflikt zwi­schen der Gerechtigkeit und der Rechtssicherheit dürf­te dahin zu lösen sein, daß das posi­ti­ve, durch Satzung und Macht gesi­cher­te Recht auch dann den Vorrang hat, wenn es inhalt­lich unge­recht und unzweck­mä­ßig ist, es sei denn, daß der Widerspruch des posi­ti­ven Gesetzes zur Gerechtigkeit ein so uner­träg­li­ches Maß erreicht, daß das Gesetz als ‚unrich­ti­ges Recht‘ der Gerechtigkeit zu wei­chen hat. Es ist unmög­lich, eine schär­fe­re Linie zu zie­hen zwi­schen den Fällen des gesetz­li­chen Unrechts und den trotz unrich­ti­gen Inhalts den­noch gel­ten­den Gesetzen; eine ande­re Grenzziehung aber kann mit aller Schärfe vor­ge­nom­men wer­den: wo Gerechtigkeit nicht ein­mal erstrebt wird, wo die Gleichheit, die den Kern der Gerechtigkeit aus­macht, bei der Setzung posi­ti­ven Rechts bewußt ver­leug­net wur­de, da ist das Gesetz nicht etwa nur ‚unrich­ti­ges‘ Recht, viel­mehr ent­behrt es über­haupt der Rechtsnatur. Denn man kann Recht, auch posi­ti­ves Recht, gar nicht anders defi­nie­ren als eine Ordnung und Satzung, die ihrem Sinne nach bestimmt ist, der Gerechtigkeit zu dienen.“

    Gustav Radbruch: Gesetzliches Unrecht und über­ge­setz­li­ches Recht

    1. @MUUUFNE: "…Nach der natio­nal­so­zia­li­sti­schen Machtergreifung wur­de er am 8. Mai 1933 als erster deut­scher Professor aus dem Staatsdienst ent­las­sen. Grundlage dafür war das Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums. Er wid­me­te sich wäh­rend der Nazidiktatur vor allem der schein­bar unver­fäng­li­chen Rechtsgeschichte. So ent­stand zum Beispiel sei­ne Biographie über Paul Johann Anselm von Feuerbach, die 1934 in Wien erschien. Eine Lehrtätigkeit im Ausland wur­de ihm nicht gestat­tet. Aber von 1935 bis 1936 durf­te er sich zu Studien an das University College nach Oxford begeben…"
      https://​www​.jura​fo​rum​.de/​l​e​x​i​k​o​n​/​g​u​s​t​a​v​-​r​a​d​b​r​uch

  9. Keine Ahnung, war­um mir aktu­ell, ohne jeden Bezug, die­ser Ausspruch im Kopf rum­geht: "Soldaten sind Mörder" (Kurt Tucholsky).
    In den 90-iger-Jahren hat dies eini­gen Wirbel ver­ur­sacht und es gab dies­be­züg­lich Urteile vom Bundesverfassungsgericht.
    https://de.wikipedia.org/wiki/Soldaten_sind_Mörder

    Naja, egal.
    Andere Frage: Werden Soldaten eigent­lich von Soldaten mit der C‑Spritze versorgt?

  10. https://t.co/WMkULB1gAz

    "Das Bundesministerium der Verteidigung war berech­tigt, bei sei­ner Einschätzung der Impfrisiken auf die Sicherheitsberichte des Paul-Ehrlich-Instituts zurück­zu­grei­fen, auch wenn die­se Fachbehörde die Daten der Kassenärztlichen Vereinigungen ent­ge­gen § 13 Abs. 5 IfSG bis­lang nicht erhal­ten hat. 

    Sollte ein Witz werden
    "Habe die Daten nicht"
    Die hät­te man anfor­dern können

    Man könn­te dies Unterlassung oder gar … nennen

    "Außerdem erfor­dern etwa das Auftreten neu­er Krankheitserreger oder das Bekanntwerden neu­er Nebenwirkungen von Impfstoffen eine fle­xi­ble und schnel­le Entscheidungsfindung."

    Da die Daten der Kassenärztlichen Vereinigungen fehlen,
    die Zahlen des RKI zur Impfeffektivität intrans­pa­rent sind und
    das PEI eine metho­disch feh­ler­haf­te Sicherheitsanalyse ver­wen­det, wel­che selbst bei einer extrem hohen Anzahl an impf­be­ding­ten Todesfällen noch zu dem Schluss kommt, dass eine Impfung nur im ganz extre­men Ausnahmefall töd­lich sei,
    kann man auch nicht reagieren

    Wie prak­tisch

    "Durch die zahl­rei­chen Einwendungen der Antragsteller wur­de die Überzeugungskraft der amt­li­chen Auskünfte der bei­den Fachbehörden nicht durch­grei­fend erschüttert."

    Durchgreifend wohl nicht, erschüt­tert schon, weil:

    "Allerdings ist das Bundesministerium der Verteidigung ver­pflich­tet, die Aufrechterhaltung der Covid-19-Impfung zu eva­lu­ie­ren und zu überwachen.
    Denn Daueranordnungen müs­sen stets dar­auf­hin über­prüft wer­den, ob sie ange­sichts ver­än­der­ter Umstände wei­ter­hin ver­hält­nis­mä­ßig und ermes­sens­ge­recht sind.
    Das Nachlassen der Gefährlichkeit des SARS-CoV-2-Virus und die Verringerung der Effektivität der aktu­ell ver­füg­ba­ren Impfstoffe sind Umstände, die eine erneu­te Ermessensentscheidung für die Anordnung wei­te­rer Auffrischungsimpfungen ange­zeigt erschei­nen las­sen. Außerdem ist eine Evaluierung der Entscheidung dem Gesamtvertrauenspersonenausschuss im Schlichtungsverfahren zuge­sagt worden."

    Dann wol­len wir mal hof­fen, daß die Daten der Kassenärztlichen Vereinigungen und noch ande­re Daten den Weg dahin finden

    Gottes Mühlen mah­len lang­sam, aber sie mahlen

  11. " Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat die #Impfpflicht bei der Bundeswehr bestätigt.

    Aus Protest gegen die­ses Urteil zer­bra­chen die kla­gen­den Soldaten noch im Gerichtssaal ihre Erkennungsmarken und quit­tier­ten den Dienst bei der Bundeswehr. "

    https://​twit​ter​.com/​F​r​a​n​z​B​r​a​n​n​t​w​e​1​0​/​s​t​a​t​u​s​/​1​5​4​5​0​4​0​2​7​2​5​5​5​2​7​4​241

  12. Ich fin­de das Urteil falsch, aber wer zum Militär geht, um sei­nem Land zu "die­nen"(!), soll­te nicht erwar­ten, über sei­nen eige­nen Körper noch selbst bestim­men zu dür­fen. So naiv kann doch kein Soldat sein.

    1. Wenn ich das rich­tig inter­pre­tie­re, so han­delt es sich um Piloten oder ande­res hoch­qua­li­fi­zier­te Personal. In Anbetracht der mitt­ler­wei­le Personalmangel bei Piloten ver­ur­sa­chen­den Impfschäden könn­te die­se Weigerung auch dem Schutz der Wehfähigkeit die­nen. Mit die­sem Urteil wur­de den Klägern beschie­den, dass die Luftwaffe kei­nen Wert auf sie als arbeits­fä­hi­ge Soldaten legt. Da man sich nicht auf­drän­gen will, ist das Quittieren des Dienstes schon noch sehr folgerichtig.

      1. @Hartwin: Mit dem „Schutz der Wehrfähigkeit“ argu­men­tiert aber ja auch die Gegenseite. In deren Augen schützt die „Impfung“ die Wehrfähigkeit, weil sie den Soldaten vor schwe­ren Verläufen schützt und damit dazu bei­trägt, dass die­ser ein­satz­fä­hig bleibt. Die Kläger dage­gen sehen ihre Wehrfähigkeit durch die „Impfung“ gefähr­det. Meiner Meinung nach auch zurecht.

        Leider hat das Gericht aber wie­der mal kei­ne der Lügen über die­se „Impfung“ in Frage gestellt. Und des­we­gen zugun­sten der „Impfung“ entschieden.

  13. Ich tip­pe auf eine Inszenierung, um zum Thema ein höchst­rich­ter­li­ches Urteil zu erhal­ten, daß für wei­te­re als Präzedenzfall die­nen kann:

    - der Fall wird sofort zur höch­sten Instanz verwiesen
    – der Fall wird für das, was wir von unse­ren Gerichten so gewohnt sind, unge­wöhn­lich schnell behan­delt (ist kein Eilverfahren)
    – Richter offen­bar ein guter Schauspieler, er soll ja sehr offen gewe­sen und gute Fragen zur Sache gestellt haben, umso über­ra­schen­der die­se Entscheidung
    – Anwalt der Kläger ein U‑Boot? (nach dem, was der in den letz­ten Wochen ver­an­stal­tet hat)

  14. Auch als Soldat fin­det man eine ande­re Beschäftigung. Vielleicht über­legt sich die Regierung die Sache ja noch­mal, wenn die Soldaten rei­hen­wei­se davon­lau­fen. Vielleicht braucht es aber auch erst zig Soldaten, die wegen der Impfung aus dem Dienst aus­fal­len, bis sie es begrei­fen. Wie lan­ge hat es bei Contergan gedau­ert und da war das Ergebnis deut­lich sicht­bar behin­der­te Kinder? Ich mei­ne, meh­re­re Jahre…

  15. Bundeswehr - Wenn man rechtlich zu etwas verpflichtet ist, dann muss man sich nicht noch freiwillig damit einverstanden erklären sagt:

    Beschluss vom 03.02.2023 -
    BVerwG 2 WNB 2.22ECLI:DE:BVerwG:2023:030223B2WNB2.22.0

    Soldat muss Impfung nicht zustimmen
    17.3.2023

    Wenn man recht­lich zu etwas ver­pflich­tet ist, dann muss man sich nicht noch frei­wil­lig damit ein­ver­stan­den erklären. 

    Diese Selbstverständlichkeit hat das Bundesverwaltungsgericht nun in einem Urteil hervorgehoben. 

    Allerdings aus berech­tig­tem Anlass:
    Einem Soldaten wur­de es als Befehlsverweigerung ausgelegt, 

    weil er sich nicht schrift­lich mit der Impfung gegen Covid-19 ein­ver­stan­den erklärte

    – obwohl er zur Impfung auf­grund gesetz­li­cher Vorgaben ver­pflich­tet ist.

    https://​www​.law​blog​.de/​a​r​c​h​i​v​e​s​/​2​0​2​3​/​0​3​/​1​7​/​s​o​l​d​a​t​-​m​u​s​s​-​i​m​p​f​u​n​g​-​n​i​c​h​t​-​z​u​s​t​i​m​m​en/

    s.a.

    Beschluss vom 03.02.2023 -
    BVerwG 2 WNB 2.22ECLI:DE:BVerwG:2023:030223B2WNB2.22.0
    Keine Einwilligung bei sol­da­ten­recht­li­cher Pflicht zur Duldung einer Impfung

    Leitsatz:

    Ein Soldat muss bei pflicht­ge­mä­ßer Duldung einer Schutzimpfung kei­ne schrift­li­che Einwilligungserklärung als Patient abgeben.

    https://​www​.bverwg​.de/​d​e​/​0​3​0​2​2​3​B​2​W​N​B​2​.​2​2.0

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