Bundesgericht stoppt Impfvorgabe für New Yorker Schulpersonal

»Eine Corona-Impfvorschrift für Lehrkräfte und ande­re Angestellte des New Yorker Schulwesens liegt auf Eis. Wenige Tage vor ihrem geplan­ten Inkrafttreten erließ ein Berufungsgericht eine einst­wei­li­ge Verfügung gegen die Vorgabe und ver­wies die Angelegenheit an ein Richtergremium, das sich im Eilverfahren damit befas­sen soll. Behördenvertreter hoff­ten nun auf eine schnel­le Lösung durch die Instanz kom­men­de Woche, schrieb die Sprecherin der Bildungsbehörde, Danielle Filson, in einer Mail. Man sei guter Dinge, dass die Impfvorschrift bestä­tigt wer­de, sobald alle Fakten prä­sen­tiert wor­den sei­en. Schließlich sei dies das Maß an Schutz, das die Schülerinnen und Schüler und das Personal verdienten.

Nach Angaben von Filson sind mehr als 82 Prozent der Angestellten im Bildungswesen in New York gegen Corona geimpft. Gewerkschaften, die Rektoren und Lehrkräfte in New York City ver­tre­ten, warn­ten indes, dass damit noch immer bis zu 10.000 Lehrer feh­len könn­ten, die sich nicht imp­fen las­sen. Hinzu kämen ande­re Mitarbeiter, etwa Personal in Cafeterien oder Polizeibeamte an Schulen. Bürgermeister Bill de Blasio hat­te im August ver­kün­det, dass sich die rund 148.000 Angestellten des Schulwesens bis 27. September min­de­stens eine Dosis eines Corona-Impfstoffs ver­ab­rei­chen las­sen müss­ten.«
tages​schau​.de (25.9.)

7 Antworten auf „Bundesgericht stoppt Impfvorgabe für New Yorker Schulpersonal“

  1. " das Mass an Schutz, das Schüler und Personal verdienen".…..///
    Das muss man erst mal sacken las­sen. Da deu­tet jemand eine Nötigung in eine Belohnung um.
    Immerhin weh­ren sich die Lehrer, wäh­rend der deut­sche Michel lie­ber bei­de Augen ver­schließt und hofft, dass es schon irgend­wie gut gehen wer­de – mit der Demokratie!

  2. Ob das allen klar ist?

    "Stationäre Pflegeeinrichtungen sind in dop­pel­ter Weise beson­ders von der SARS-CoV-2-Pandemie betrof­fen. Denn hef­ti­ge loka­le Ausbrüche pas­sie­ren hier beson­ders leicht. Gleichzeitig haben die Bewohner*innen ein beson­ders hohes Risiko für schwe­re Krankheitsverläufe. Tatsächlich tra­ten in den mei­sten west­li­chen Länder bis­her 30 bis 50 Prozent aller COVID-Todesfälle unter den Bewohner*innen sol­cher Einrichtungen auf, obwohl die­se weni­ger als 1 Prozent der Bevölkerung ausmachen."

    https://www.cochrane.de/de/news/wie-lassen-sich-alten-und-pflegeheime-vor-covid-19-sch%C3%BCtzen

  3. Endlich eini­ge ver­nünf­ti­ge Richter!!! 

    Ich hof­fe die vom BGH und OVG Münster, München, Familiengerichte und ande­re – lesen inzwi­schen alter­na­ti­ve Medien, ler­nen dazu und besin­nen sich dar­auf, dass sie auf das Grundgesetzt und unse­re Verfassung FÜR das VOLK einen EID geschwo­ren haben und NICHT für die Politiker!

    Wir sind der Souverän!

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