Bundespolizei soll präventiv die Telekommunikation der Bürgerinnen und Bürger überwachen

»BfDI kri­ti­siert Novelle des Bundespolizeigesetzes
Bonn/Berlin, 22. März 2021
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Professor Ulrich Kelber, hält die geplan­te Neufassung des Bundespolizeigesetzes für ver­fas­sungs­recht­lich bedenk­lich: Die Befugnisse der Bundespolizei sol­len erwei­tert und den Möglichkeiten des Bundeskriminalamtes ange­gli­chen wer­den. Dabei wird ver­kannt, dass es sich bei der Bundespolizei um eine Sonderpolizei mit begrenz­tem Aufgabenspektrum han­delt. Sie soll Bahnhöfe, Flughäfen und die Landesgrenze schützen.

Zukünftig soll die Bundespolizei prä­ven­tiv die Telekommunikation der Bürgerinnen und Bürger über­wa­chen dür­fen. Das betrifft auch Fälle ohne kon­kre­ten Anfangsverdacht. 

Hier wäre die Schwelle ange­sichts der Tiefe eines sol­chen Grundrechtseingriffs viel zu nied­rig ange­setzt. Außerdem soll der Bundespolizei eine soge­nann­te „Quellen-TKÜ“ ermög­licht wer­den, mit der letzt­end­lich Smartphones und Laptops infil­triert und aus­ge­späht wer­den kön­nen. Problematisch dar­an ist, dass hier­für gezielt Sicherheitslücken aus­ge­nutzt wer­den müs­sen. Das senkt das Sicherheitsniveau für alle digi­ta­len Kommunikationsgeräte. Schließlich soll die Bundespolizei auch die Möglichkeit für eine „ech­te“ Online-Durchsuchung bekommen.

Die Befugnis der Bundespolizei zu erken­nungs­dienst­li­chen Maßnahmen wie etwa das Abnehmen von Fingerabdrücken oder das Anfertigen von Fotos einer Person, soll mit dem neu­en Entwurf auf Fälle noch gar nicht began­ge­ner Straftaten erwei­tert wer­den. Auch hier stellt sich die Frage, ob die im Gesetzentwurf vor­ge­se­he­ne Eingriffsschwelle einer mög­li­chen ver­fas­sungs­ge­richt­li­chen Prüfung stand­hält. Die euro­päi­schen Vorgaben zu den wesent­li­chen Aufsichtsbefugnissen der Datenschutzbehörden wer­den im Entwurf nur ansatz­wei­se umge­setzt. Damit wer­den dem BfDI unnö­ti­ge Hürden für die Ausübung sei­ner Datenschutzkontrolle auf­er­legt. Das ist beson­ders pro­ble­ma­tisch, weil an ande­rer Stelle die bis­her vor­ge­se­he­ne daten­schutz­recht­li­che Vorabprüfung und Beratung durch die soge­nann­ten Errichtungsanordnungen ersatz­los gestri­chen wor­den ist: Das beschä­digt den Rechtsstaat. Aufgrund der man­gel­haf­ten Umsetzung mei­ner Befugnisse in natio­na­les Recht hal­te ich ein Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission gegen die Bundesrepublik Deutschland für möglich.

Zur Novelle des Bundespolizeigesetzes hat sich der BfDI gegen­über dem Deutschen Bundestag unter ande­rem in einer schrift­li­chen Stellungnahme geäu­ßert.«
https://​www​.bfdi​.bund​.de/​D​E​/​I​n​f​o​t​h​e​k​/​P​r​e​s​s​e​m​i​t​t​e​i​l​u​n​g​e​n​/​2​0​2​1​/​0​6​_​N​o​v​e​l​l​e​-​B​u​n​d​e​s​p​o​l​i​z​e​i​g​e​s​e​t​z​.​h​tml

Auch um Proteste oder auch nur Debatten dar­über zu ersticken, woll­te man die Osterruhe. Der Industrie und dem Handel ist die Regierung jetzt ent­ge­gen­ge­kom­men, das Demonstrationsrecht soll wei­ter­hin unter der Knute bleiben.

15 Antworten auf „Bundespolizei soll präventiv die Telekommunikation der Bürgerinnen und Bürger überwachen“

  1. Schreibt alle über Smartphone was ihr denkt und sprecht, dann ist das Problem gelöst…

    Ihr müsst end­lich eure ver­damm­te Angst los werden.

    Doch was tut ihr: Angst ver­brei­ten; als ob man schwei­gen müss­te, wenn man abge­hört wird…

  2. Ich plau­de­re mal aus dem Nähkästchen:
    Vor etwa 10 Jahren hat mich eine Streife, völ­lig anlass­los, auf der Straße kon­trol­liert – unglück­li­cher­wei­se hat­te ich Gras für ca. 20 € in der Hosentasche.
    In der Folge hat­te ich das Vergnügen die erken­nungs­dienst­li­che Behandlung für Schwerverbrecher ken­nen­ler­nen zu dür­fen – natür­lich inklu­si­ve Abnahme der Fingerabdrücke.
    (mein Protest wur­de unter Androhung von Zwang abge­bü­gelt – die juri­sti­sche Gegenwehr ver­lief natür­lich im Sande).
    Vermutlich wegen mei­nes blü­ten­wei­ßen Führungszeugnisses wur­de das ent­spre­chen­de Verfahren von der Staatsanwaltschaft zügig eingestellt.
    Es wäre für mich den­noch eine gro­ße Überraschung wenn die Fingerabdrücke, oder mei­ne ande­ren Daten, aus der ent­spre­chen­den Datei ent­fernt wor­den wären.
    Schon damals dräng­te sich mir der Eindruck auf, dass der Rechtsstaat respek­ti­ve die gesetz­li­chen Vorgaben von der Exekutive recht frei inter­pre­tiert wurden …

    1. Ein emp­feh­lens­wer­ter Flyer (28 über­sicht­li­che Seiten)

      Datenschutz –
      mei­ne Rechte
      https://​www​.bfdi​.bund​.de/​S​h​a​r​e​d​D​o​c​s​/​P​u​b​l​i​k​a​t​i​o​n​e​n​/​F​a​l​t​b​l​a​e​t​t​e​r​/​D​a​t​e​n​s​c​h​u​t​z​_​M​e​i​n​e​R​e​c​h​t​e​.​p​d​f​?​_​_​b​l​o​b​=​p​u​b​l​i​c​a​t​i​o​n​F​i​l​e​&​v​=16

      Wir müs­sen bei jeder Gelegenheit unse­re Datenschutzrechte ein­for­dern und auf die­se spür­ba­re Art auf­zei­gen, dass Staat, Verwaltung und auch die Privatwirtschaft uns nicht scha­den darf!

      Wer sei­ne Rechte (lan­ge Zeit) nicht ein­for­dert, hat sie schon verloren!

      P.S. Der Begriff DATENSCHUTZ ist bereits zer­schlis­sen (wor­den).
      Es geht um die INFORMATIONELLE SELBSTBESTIMMUNG
      oder kurz darum:
      Wer
      weiß
      was
      von wem
      zu wel­chem Zweck
      und seit wann
      über MICH?

      Die ein­zi­ge Chanche im Kampf um "das Datengold."

    2. Zu T.T.
      https://​www​.coro​dok​.de/​b​u​n​d​e​s​p​o​l​i​z​e​i​-​t​e​l​e​k​o​m​m​u​n​i​k​a​t​i​o​n​-​b​u​e​r​g​e​r​i​n​n​e​n​/​#​c​o​m​m​e​n​t​-​3​1​263

      1. Erkennungsdienstliche Behandlung wird nicht nur bei 'Schwerbrechern' vorgenommen.

      2. Eine unbe­grün­de­te erken­nungs­dienst­li­che Behandlung kann beim Verwaltungsgericht ange­foch­ten werden.

      1. @Andreas Johannes Berchtold
        Danke Ihnen, ange­sichts aktu­el­len der poli­ti­schen Entwicklungen wer­de ich das ernst­haft in Betracht ziehen …

  3. Es ist sogar so, dass die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung fal­len soll.
    Das wäre ein Wahnsinn, aber es nicht so weit weg, wie man glau­ben könn­te. Wie beschrie­ben, könn­te man dazu die Endgeräte infi­zie­ren, um vor der Verschlüsselung schon den Klartext abzugreifen.

    Tatsache ist, dass auch jetzt die als sicher gel­ten­den Verschlüsselungen Lücken haben. Sollten die Zufallsgeneratoren mani­pu­liert oder feh­ler­haft sein, ist die beste Verschlüsselung nichts mehr wert.

    Hinzu kom­men noch ande­re grund­le­gen­de Denkfehler. Die beste Verschlüsselung hilft nichts, wenn ich mich mit einem mobi­len Gerät in irgend­ein WLAN ein­wäh­le. Wie schwie­rig ist es dann noch, her­aus­zu­fin­den, wer und wo ich bin?
    Wer kann alle Spuren ver­wi­schen, die er hinterlässt?
    Dazu müss­te man die alle erst ein­mal kennen…

    In der IT ist nichts sicher, so viel ist sicher.

    Die Menschen mit ihren smart­phones sind wie Affen mit einem Maschinengewehr und unend­li­cher Munition.

  4. b. Quellen-TKÜ
    Mit der sog. Quellen-TKÜ nach § 27d Abs. 2 BPolG‑E wird der bei der Telekommunikations-
    über­wa­chung ohne­hin schon schwe­re Grundrechtseingriff noch ein­mal ver­tieft. Das Bun-
    des­ver­fas­sungs­ge­richt hat auf die beson­de­ren Risiken hin­ge­wie­sen, die mit einer Quellen-
    Telekommunikationsüberwachung ver­bun­den sind. 5 Mit der Infiltration des Systems sei
    „die ent­schei­den­de Hürde genom­men, um das System ins­ge­samt auszuspähen.“
    Sicherheitslücken
    Diese Gefahren aller­dings ent­ste­hen nicht nur durch das geziel­te Auslesen des Systems
    durch Ermittlungsbehörden, son­dern auch durch abstrak­te Gefährdungen. Sie kön­nen ent-
    ste­hen, wenn eine Behörde Sicherheitslücken des betrof­fe­nen Systems gezielt ausnutzt
    und eine Überwachungssoftware ein­schleust. Durch das Zurückhalten von Sicherheitslü-
    cken wird das all­ge­mei­ne IT-Sicherheitsniveau gesenkt. Es kann nicht aus­ge­schlos­sen wer-
    den, dass auch Kriminelle oder aus­län­di­sche Akteure (Nachrichtendienste etc.) die­se Si-
    cher­heits­lücken nut­zen. Dieses Risiko ist in der Gesetzesbegründung nicht angemessen
    bewer­tet worden.

    https://​www​.bfdi​.bund​.de/​D​E​/​I​n​f​o​t​h​e​k​/​T​r​a​n​s​p​a​r​e​n​z​/​S​t​e​l​l​u​n​g​n​a​h​m​e​n​/​2​0​2​1​/​S​t​g​N​_​M​o​d​e​r​n​i​s​i​e​r​u​n​g​-​R​e​c​h​t​s​g​r​u​n​d​l​a​g​e​n​-​B​u​n​d​e​s​p​o​l​i​z​e​i​.​p​d​f​?​_​_​b​l​o​b​=​p​u​b​l​i​c​a​t​i​o​n​F​i​l​e​&​v=2

  5. EU-Digitalpolitiker Voss:
    "Keiner will den Datenschutz abschaffen"

    Der CDU-Abgeordnete will die DSGVO ver­schlan­ken, da es nur "um den 100-pro­zen­ti­gen Datenschutz geht".
    Er rüt­te­le an den "Grundfesten", hal­ten Kritiker entgegen.

    Axel Voss (EVP) im Oktober 2020 bei einer Pressekonferenz im Europaparlament.
    Von Stefan Krempl – 24.03.2021 18:14 Uhr

  6. … und täg­lich grüßt die Vorratsdatenspeicherung!

    Glücklicherweise läuft ELSTER bereits auf vie­len Rechnern und immer mehr Leute müs­sen es benut­zen – zumin­dest inter­pre­tie­ren Finanzämter die Steuergesetze so, obwohl das da nicht so drin­steht. D.h. die tro­ja­ni­schen Staatspferde sind schon auf einer Vielzahl von Rechnern instal­liert und müs­sen nur noch scharf­ge­schal­tet wer­den, falls sie es noch nicht sind.

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