Auf heise.de ist am 14.4. zu lesen:
»Ein neues Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags stärkt Kritikern eines Kabinettsentwurfs zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes den Rücken. Das siebenseitige Papier, das Telepolis exklusiv vorliegt, verweist auf mehrere Gerichtsentscheide, die teils erhebliche Zweifel an der alleinigen Begründung von Grundrechtseinschränkungen durch einen Inzidenzwert äußern, auch wenn damit die Virusverbreitung gehemmt werden soll.
"In der Rechtsprechung wurde das alleinige Abstellen auf Inzidenzwerte als Voraussetzung von Maßnahmen gegen die Corona-Pandemie bereits öfter kritisiert", heißt es in dem Gutachten, das unmittelbar vor der geplanten Novelle des Infektionsschutzgesetzes verfasst worden war. Gerichte hätten vor allem Zweifel an der Verhältnismäßigkeit von Schutzmaßnahmen in größeren Gebieten wie Kreisen geäußert, sofern dies allein mit dem Inzidenzwert in diesem Gesamtgebiet begründet werde…
Würde der Regierungsentwurf umgesetzt, "dann wäre so, als ob im Landkreis Ischgl eine Ski-Piste mit Après-Ski-Festhallen neben einem Konzertsaal mit R‑Wert 0,3 steht, die Regierung das alles über einen statistischen Kamm schert und Konzerte ebenso wie das Skifahren verbietet", sagte der Linken-Bundestagsabgeordnete Diether Dehm, der das Gutachten in Auftrag gegeben hatte, gegenüber Telepolis.
Es zeige den Widersinn der Regierungspolitik, wenn nach der Änderung des Infektionsschutzgesetzes massive Einschränkungen wie Ausgangssperren in ganzen Landkreisen gelten sollen, meinte Dehm: "Damit würde Menschen Freiheiten genommen, aber das zugespitzte Infektionsgeschehen geht munter weiter, zudem ignoriert die Bundesregierung verfassungsrechtliche Bedenken."
Ohnehin sieht der linke Kulturpolitiker Inzidenz- oder R‑Werte "immer in Relation zu den mutwillig krankgekürzten Intensivstationen und Gesundheitsämtern, die ja längere Infektionsketten nachvollziehen sollen". Würden Gesundheitsämter und Intensivstationen so wie vor Einsparungen funktionieren, "wären die entsprechenden Werte ganz andere", ist sich Dehm sicher.«
Hier ist das Gutachten einzusehen.
Siehe aber auch das Gutachten mit anderem Tenor vom 29.3. hier.
Das Gutachten vom 29.3. enthält gleich zu Beginn einen ziemlichen Widerspruch:
Unter Punkt 1 heißt es "Es ist zulässig, dass der Bundesgesetzgeber … Regelungen trifft, die weitgehend auf unbestimmte Rechtsbegriffe verzichten …"
Und unter Punkt 2 wird aber gleich mit einer sehr auslegungsfähigen Formulierung gearbeitet, nämlich der "größeren Zahl von Menschen" ("Eine Krankheit ist gemeingefährlich, wenn sie zu schweren Gesundheitsschäden oder zum Tod führen kann und eine größere Zahl von Menschen oder Tieren betrifft.").
Wo beginnt denn "eine größere Zahl"? Ich erinnere mich, dass es irgendwo hieß, Covid 19 müsse nach EU-Definition eher als "seltene Krankheit" eingestuft werden müsste.
Alle Ausarbeitungen der WD des Bundestages finden Sie hier:
https://www.bundestag.de/analysen
und selbsr wenn.…es ist egal.…da kann man noch so gut dokumentieren und argumentieren.…es wird durchgezogen, im nach mir die Sintflut Pinzip