Bundestagsgutachten stützt Kritik an geplanter Änderung des Infektionsschutzgesetzes

Auf hei​se​.de ist am 14.4. zu lesen:

»Ein neu­es Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags stärkt Kritikern eines Kabinettsentwurfs zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes den Rücken. Das sie­ben­sei­ti­ge Papier, das Telepolis exklu­siv vor­liegt, ver­weist auf meh­re­re Gerichtsentscheide, die teils erheb­li­che Zweifel an der allei­ni­gen Begründung von Grundrechtseinschränkungen durch einen Inzidenzwert äußern, auch wenn damit die Virusverbreitung gehemmt wer­den soll.

"In der Rechtsprechung wur­de das allei­ni­ge Abstellen auf Inzidenzwerte als Voraussetzung von Maßnahmen gegen die Corona-Pandemie bereits öfter kri­ti­siert", heißt es in dem Gutachten, das unmit­tel­bar vor der geplan­ten Novelle des Infektionsschutzgesetzes ver­fasst wor­den war. Gerichte hät­ten vor allem Zweifel an der Verhältnismäßigkeit von Schutzmaßnahmen in grö­ße­ren Gebieten wie Kreisen geäu­ßert, sofern dies allein mit dem Inzidenzwert in die­sem Gesamtgebiet begrün­det werde…

Würde der Regierungsentwurf umge­setzt, "dann wäre so, als ob im Landkreis Ischgl eine Ski-Piste mit Après-Ski-Festhallen neben einem Konzertsaal mit R‑Wert 0,3 steht, die Regierung das alles über einen sta­ti­sti­schen Kamm schert und Konzerte eben­so wie das Skifahren ver­bie­tet", sag­te der Linken-Bundestagsabgeordnete Diether Dehm, der das Gutachten in Auftrag gege­ben hat­te, gegen­über Telepolis.

Es zei­ge den Widersinn der Regierungspolitik, wenn nach der Änderung des Infektionsschutzgesetzes mas­si­ve Einschränkungen wie Ausgangssperren in gan­zen Landkreisen gel­ten sol­len, mein­te Dehm: "Damit wür­de Menschen Freiheiten genom­men, aber das zuge­spitz­te Infektionsgeschehen geht mun­ter wei­ter, zudem igno­riert die Bundesregierung ver­fas­sungs­recht­li­che Bedenken."

Ohnehin sieht der lin­ke Kulturpolitiker Inzidenz- oder R‑Werte "immer in Relation zu den mut­wil­lig krank­ge­kürz­ten Intensivstationen und Gesundheitsämtern, die ja län­ge­re Infektionsketten nach­voll­zie­hen sol­len". Würden Gesundheitsämter und Intensivstationen so wie vor Einsparungen funk­tio­nie­ren, "wären die ent­spre­chen­den Werte ganz ande­re", ist sich Dehm sicher.«

Hier ist das Gutachten einzusehen.

Siehe aber auch das Gutachten mit ande­rem Tenor vom 29.3. hier.

3 Antworten auf „Bundestagsgutachten stützt Kritik an geplanter Änderung des Infektionsschutzgesetzes“

  1. Das Gutachten vom 29.3. ent­hält gleich zu Beginn einen ziem­li­chen Widerspruch:

    Unter Punkt 1 heißt es "Es ist zuläs­sig, dass der Bundesgesetzgeber … Regelungen trifft, die weit­ge­hend auf unbe­stimm­te Rechtsbegriffe verzichten …"

    Und unter Punkt 2 wird aber gleich mit einer sehr aus­le­gungs­fä­hi­gen Formulierung gear­bei­tet, näm­lich der "grö­ße­ren Zahl von Menschen" ("Eine Krankheit ist gemein­ge­fähr­lich, wenn sie zu schwe­ren Gesundheitsschäden oder zum Tod füh­ren kann und eine grö­ße­re Zahl von Menschen oder Tieren betrifft.").

    Wo beginnt denn "eine grö­ße­re Zahl"? Ich erin­ne­re mich, dass es irgend­wo hieß, Covid 19 müs­se nach EU-Definition eher als "sel­te­ne Krankheit" ein­ge­stuft wer­den müsste.

  2. und selbsr wenn.…es ist egal.…da kann man noch so gut doku­men­tie­ren und argumentieren.…es wird durch­ge­zo­gen, im nach mir die Sintflut Pinzip

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