Bundesverwaltungsgericht: Ausgangsbeschränkungen in Bayern waren unverhältnismäßig

Unter genann­ter Überschrift ist auf faz​.net am 22.11.22 zu lesen:

»… Mit Blick auf den Verfassungsschutz atte­stier­te das Bundesverfassungsgericht dem Freistaat schon im April zahl­rei­che Verstöße gegen das Grundgesetz. Am Dienstag folg­te eine höchst­rich­ter­li­che Korrektur der baye­ri­schen Corona-Politik. 

Dieses Mal kam die Klarstellung aus Leipzig. Dort ent­schie­den die Richter des Bundesverwaltungsgerichts, dass die baye­ri­schen Ausgangssperren zu Anfang der Pandemie schwer und unver­hält­nis­mä­ßig in Grundrechte ein­ge­grif­fen haben. 

Am 24. März 2020 hat­te die baye­ri­sche Landesregierung zur Eindämmung des Infektionsgeschehens stren­ge Ausgangsbeschränkungen erlas­sen, die rück­wir­kend vom 21. März und bis zum 19. April gal­ten. Gemäß der Verordnung durf­te die eige­ne Wohnung nur ver­las­sen, wer einen trif­ti­gen Grund hat­te

Auch ein Spielraum hat Grenzen

Schon im ver­gan­ge­nen Oktober ver­warf der baye­ri­sche Verwaltungsgerichtshof die Ausgangssperre als rechtswidrig…

Dem folg­ten nun die Richter des ober­sten deut­schen Verwaltungsgerichts. Der baye­ri­schen Regierung habe bei Erlass der Verordnung zwar ein Beurteilungsspielraum zuge­stan­den. „Ein sol­cher Spielraum hat jedoch Grenzen“, wie es in der Mitteilung des Gerichts heißt. 

Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) beton­te am Dienstag, wie wich­tig es zu Beginn der Pandemie gewe­sen sei, „nicht zu lang zu zögern.“ Aus dama­li­ger Sicht sei­en die Ausgangssperren rich­tig gewe­sen, so Holetschek. Daran ände­re auch der rich­ter­li­che Rückblick nichts. Respektieren wer­de man die Entscheidung gleich­wohl…«

Das ist über­aus freund­lich, Herr Holetschek! Um ein über­stra­pa­zier­tes Beispiel zu ver­mei­den: Als das ras­si­sti­sche Regime in Südafrika end­lich besiegt war – im Wesentlichen durch den jahr­zehn­te­lan­gen Kampf des ANC, der von der Bundesregierung und der NATO bis fast zum Schluß als "kom­mu­ni­sti­sche Terrororganisation" dif­fa­miert wur­de – hät­ten sei­ne Vertreter auch sagen kön­nen: Dumm gelau­fen, aus dama­li­ger Sicht war Rassismus in Ordnung, man respek­tie­re aber nun sei­ne Verurteilung.

Zur Erinnerung an Holetscheks dama­li­gen Unionskollegen:

„Was damals Rechtens war, kann heu­te nicht Unrecht sein!“

Und die "moder­ne" Version:

Impfzwang muß “ziel­ge­nau” sein

Videoquelle: you​tube​.com

6 Antworten auf „Bundesverwaltungsgericht: Ausgangsbeschränkungen in Bayern waren unverhältnismäßig“

  1. Ich bereue nichts, i did it my way…
    Keine guten Voraussetzungen für Aufarbeitung.
    Aber lei­der auch nicht neu.
    Wie auch, wenn aus einer juri­stisch fest­ge­stell­ten Rechtswidrigkeit poli­ti­scher Entscheidungen eh kei­ne Konsequenzen für das han­deln­de Personal erfolgen.

  2. Kurios das die übel­sten Coronaadministrationen: Bayern mit Sodor und Holotscheck, Baden Würtemberg mit Krätschmann und Co und Schleswig Holstein mit Gynther und
    Co jetzt, u. a. : 1. Still und Leise wal­ten las­sen, 2. Zu den größ­ten Wendehälsen mutie­ren und 3. sich noch für poli­ti­sche Ämter bewer­ben kön­nen. Zurückrudern nach Plan, so als ob nix gewe­sen war… Rücktritte wären das Mindeste und lebens­läng­lich ver­pflich­ten­de Sozialstunden den füh­ren­den Grundrechtebeschneidern. Ich weiß, umge­kehrt wirds kom­men. Auszeichnung der Schuldigen und Bestrafung der Unschuldigen. So ist das bei nicht/ wenig funk­tio­nie­ren­der Gewaltenteilung. SED2.0 samt "Großer Onkel" hin­term Teich lässt grüßen.
    CORONA war die Kür, hof­fe nicht, dass es die Regie der Gierhälse mit "Deutschland ret­tet das Klima" oder gar "Krieg" wei­ter­ge­hen lässt.

  3. Der Erfolg der Maßnahmen in den Altenheimen.

    "Gigantische Versorgungslücke bei Heimbewohnern Charité-Studie legt men­schen­ver­ach­ten­de Zustände offen
    22. Nov 2022"
    https://​reit​schu​ster​.de/​p​o​s​t​/​g​i​g​a​n​t​i​s​c​h​e​-​v​e​r​s​o​r​g​u​n​g​s​l​u​e​c​k​e​-​b​e​i​-​h​e​i​m​b​e​w​o​h​n​e​rn/

    "Nun zeigt eine Studie der Berliner Charité, dass hier­zu­lan­de in den Pflegeheimen nicht nur Angehörige unter den eben­so gro­tes­ken wie men­schen­ver­ach­ten­den Besuchsverboten lit­ten. Auch Ärzte und ande­res Gesundheitspersonal muss­ten sich extre­men Zugangsbeschränkungen beu­gen. Selbst Palliativhelfer, die den Vereinsamten zumin­dest zu einem ansatz­wei­se wür­de­vol­len Lebensende hät­ten ver­hel­fen kön­nen, wur­den nicht verschont."

    "Ebendiese Charité kommt nun zu dem Ergebnis, dass selbst für Hausärzte und ger­ia­tri­sche Fachärzte der Zutritt in jeder drit­ten sta­tio­nä­ren Einrichtung regle­men­tiert wur­de. Psychotherapeuten wur­de der Zugang in zwei von drei Heimen beschränkt. Jedes Fünfte ver­wehr­te ihnen den Zutritt gänz­lich. Zahnärzte kamen ledig­lich in jeder zwei­ten Einrichtung pro­blem­los zu ihren Patienten. Mehr als jedes zwölf­te Heim durf­ten sie nur von außen sehen.

    Am stärk­sten ein­ge­schränkt wur­den Podologen, deren Arbeit beson­ders wich­tig für Diabeteserkrankte ist. Ihre Besuche unter­la­gen in 94 Prozent der Heime Zugangsbeschränkungen, in knapp 40 Prozent wur­den ihnen die Behandlung ihrer hilfs­be­dürf­ti­gen Patienten rund­um verwehrt."

    Das amü­san­te am Rande: der Link zur Studie, gestern noch erreich­bar, bringt nur noch:
    "Seite nicht gefunden
    Sehr geehr­ter Nutzer,
    die Seite, die Sie ver­sucht haben auf­zu­ru­fen, ist nicht oder nicht mehr verfügbar. …"

    Abgesehen von den erschrecken­den Resultaten gab es eh nur wie­der das übli­che Geschwurbel: Wir wis­sen zwar nichts und schlie­ßen es sel­ber noch aus, aber das Virus war's.
    Vielleicht woll­te man sich nur die Blamage ersparen.

    1. @Benjamin: Auch wenn es mir schwer­fällt, hier muß ich den "Tagesspiegel" in Schutz neh­men. Reitschuster fin­det es "pikant", daß der dar­über berich­tet. Tatsächlich waren in den letz­ten Jahren – anders als bei Reitschuster – vie­le Artikel dort zu lesen über die mie­sen Arbeitsbedingungen an Berliner Krankenhäusern und den Kampf der Beschäftigten.

      Der Link zur Studie: https://​gkv​-spit​zen​ver​band​.de/​p​f​l​e​g​e​v​e​r​s​i​c​h​e​r​u​n​g​/​f​o​r​s​c​h​u​n​g​/​m​o​d​e​l​l​p​r​o​j​e​k​t​e​/​p​f​l​e​g​e​_​a​b​g​e​s​c​h​l​o​s​s​e​n​e​_​p​r​o​j​e​k​t​e​_​8​/​C​o​v​i​d​-​H​e​i​m​.​jsp

  4. In Bayern gab es auch meh­re­re Monate lang strik­tes 2G beim Friseur. Ungeimpfte durf­ten nicht mal mit PCR Test zum Haare schnei­den. Viele haben das zurecht als Angriff auf ihre Menschenwürde empfunden.

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