Unter dieser Überschrift ist auf celleheute.de am 13.3.23 zu erfahren:
»CELLE. Barbara B. (Name geändert) zeigte sich nach der heutigen Verkündung des Urteils im Celler #Amtsgericht tief enttäuscht und wütend. Der Landkreis hatte sie mit einem Bußgeld in Höhe von 2.500 Euro belegt, weil sie vor dem Hintergrund der #einrichtungsbezogenen #Impfpflicht gegen das Corona-Virus die entsprechende Bescheinigung dem Gesundheitsamt als Aufsichtsbehörde nicht vorlegen konnte. Die Cellerin wandte sich an Rechtsanwalt Dr. Volker Holzkämper und erhob Widerspruch – bisher ohne den erwünschten Erfolg, einen Freispruch zu erwirken. Der Staatsanwalt reduzierte das #Bußgeld auf 500 Euro, der vorsitzende Richter folgte dem Antrag und verurteilte Barbara B., die als Hauswirtschafterin bei Lobetal angestellt ist, zur Zahlung des Bußgeldes und Übernahme der Prozesskosten.
„Ich werde dafür bestraft, dass ich arbeiten gegangen bin“, sagte diese nach Ende der Verhandlung am Vormittag. Aus mehreren Gründen kann sie das Urteil nicht nachvollziehen. „Alle Bewohner waren geimpft, es wurde stetig vor Ort in unserer Einrichtung getestet, wir haben mit FFP2-Maske gearbeitet“, berichtete sie in der Verhandlung und verwies zudem auf ein Attest ihres Allgemeinmediziners, der ihr ausdrücklich von einer Impfung gegen Covid abgeraten habe aufgrund einer Autoimmunerkrankung. Das Attest lag dem Richter vor, darauf eingegangen wurde in der Urteilsbegründung und den Ausführungen des Staatsanwaltes nicht.
Beide äußerten sich jedoch kritisch zum Vorgehen des #Landkreises. Deutschlandweit wurden Verstöße gegen die einrichtungsbezogene Impfpflicht sehr unterschiedlich geahndet. „Der Landkreis Celle verfolgte eine restriktive Linie“, er habe schematisch ohne Rücksicht auf die jeweilige wirtschaftliche Situation der Pflegekräfte und anderer Mitarbeiter stets das Maximum der Bandbreite an Bußgeldern verhängt. „Der Landkreis ist über das Ziel hinausgeschossen“, sagte der Staatsanwalt. Aber im Ergebnis sei das Bußgeld rechtmäßig. Die Angeklagte habe ja ihren Arbeitsplatz wechseln können, fügte er hinzu. „Sie hätten Ihre Arbeit niederlegen können“, bestätigte der Richter im Zuge der Urteilsverkündung…
„Würde meine Mandantin in Bayern wohnen, säßen wir nicht hier“, betonte [Rechtsanwalt Holzkämper]. Zudem habe das Bundesverfassungsgericht geurteilt, es dürfe kein mittelbarer Impfdruck ausgeübt werden und berufliche Nachteile dürften nicht entstehen. „Meine Mandantin hat von ihrem verfassungsmäßigen Recht Gebrauch gemacht und entschieden, ich lasse mich nicht impfen“.
Bisher gibt es zu der Thematik keine Entscheidung des Oberlandesgerichtes Celle. Rechtsanwalt Holzkämper möchte diese auch vor dem genannten Hintergrund zahlreicher ähnlicher Verfahren herbeiführen. Er kündigte an, in Revision zu gehen.«
Furchtbar diese Juristen.
Einfach furchtbar.
nein, "manche" Juristen. Der Verteidiger ist doch auch Jurist.
Das hält man doch im Kopf nicht aus. Hoffentlich haben sie mehr Erfolg in der nächsten Instanz.
Wie soll man eigentlich ein Justizsystem nennen, in welchem die Auslegung von Recht davon abhängt wo man wohnt?
Bingo-Höhle?
Die Judikative ist die rechtsprechende Gewalt. In diesem Fall konnte das Gericht nur entscheiden, ob die Verhängung des Bußgeldes rechtmäßig war oder nicht.
Für mich sind die wahren Schuldigen hier eigentlich der Gesetzgeber (Legislative), der das Gesetz zur einrichtungsbezogenen Nachweispflicht verabschiedet hat. Und vor allem die Behörde (Exekutive), die das Bußgeld in diesem Fall verhängt hat, obwohl es hier einen Ermessensspielraum gegeben hätte. Der in anderen Bundesländern (wie Bayern) eben genutzt wurde, hier aber nicht.
auch das Gericht hätte mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft das Verfahren einstellen können. Es fehlt leider sehr häufig die "Empathie", welche gerade in der Coronazeit, und vor allem deren Aufarbeitung, angebracht wäre.
@ King Nothing
Nur vor diesem historisch belegten Hintergrund …
"… Unter den Schreibtischtätern nehmen die Juristen einen ganz besonderen Platz ein: Die spezifische Funktion der Justiz in einem Unrechtsstaat besteht darin, dass sie – unter der Vorgabe, ihre Urteile ließen sich aus gesichertem Recht ableiten – ihre juristisch-technischen Fertigkeiten in den Dienst der Machthaber stellt, um damit politischen Maßnahmen bis hin zum Terror den Anstrich des Legalen und Richtigen zu verleihen, vor dem Unrecht eine Fassade der Scheinlegalität zu errichten. Diese Funktion, die sich auch als »Verrechtlichung des Unrechts« bezeichnen lässt, hatte bereits die Anklage im Nürnberger Juristenprozess mit den Worten ins Bild gesetzt:
»Der Dolch des Mörders war unter der Robe des Juristen verborgen«.
Indem die Juristen das Unrecht mit dem Schein der Glaubwürdigkeit versahen, leisteten sie einen besonders effektiven Beitrag zur Stabilisierung und Durchsetzung des Unrechtssystems.
… Die Ausstellung, an der der Verfasser als juristischer Berater mitgewirkt hat, endet nicht mit dem Jahr 1945. Vielmehr wird die Art des Umganges der Nachkriegsjustiz mit ihrer Vorgeschichte ihrerseits zum Gegenstand gemacht. Wie schwer bundesdeutschen Richtern die Delegitimierung des Unrechts gefallen ist, wird aus einer Entscheidung des Landgerichts Braunschweig von 1965 deutlich. Darin wird mit aller vermeintlichen Akkuratesse eines hochentwickelten rechtstechnischen Instrumentariums ein Terrorurteil des Braunschweiger Sondergerichts gegen ein neunzehnjähriges Mädchen mit den kriegsbedingten Erfordernissen einer konsequenten Strafjustiz gerechtfertigt und die »Volksschädlingsverordnung« mit ihrer grundsätzlichen Androhung der Todesstrafe für Plünderung als damals »geltendes Recht« bezeichnet, das übergesetzlichen menschenrechtlichen Maßstäben keineswegs widersprochen habe. Nicht einmal mit der Einstufung der Jugendlichen als »typischer Volksschädling« habe das Sondergericht rechtsfehlerhaft entschieden. Dieses Dokument einer Bestätigung des Unrechts steht nicht vereinzelt da. Es ist ein Lehrstück für die Notwendigkeit einer verstärkt kritischen Begleitung der Justiz durch eine allerdings erst ihrerseits zu kritischem Rechtsdenken zu befähigenden Öffentlichkeit."
Gedenkstätte für die Opfer
der national sozialistischen Justiz und Lernort gegen die Tat.
… erscheint so manches in einem anderen Licht – und die Befähigung der Öffentlichkeit hat wohl noch nicht stattgefunden!?
Bewahren solche Richter die Verfassung in einer Kloschüssel auf und scheißen drauf?
Und wie weit würden die in dem Fall aktiven Personen der Behörden gehen? Offenbar interessiert diese die Gesundheit und das Leben der Frau überhaupt nicht.
Mit solchen Urteilen wird die Schwelle für die nächste Inszenierung einer Pandemie durch das Regime gesetzt.
Tim Röhn
@Tim_Roehn
Gut, dass die Justiz bei diesen schwersten Corona-Verbrechen keine Gnade kennt.
Einfach ohne Maske draußen demonstrieren?
Wissenschaftsleugnend und unsolidarisch.
https://justiz.bayern.de/gerichte-und-behoerden/oberlandesgerichte/muenchen/presse/2023/16.php
9:04 AM · Mar 17, 2023 16K Views
https://twitter.com/Tim_Roehn/status/1636654855853948931?cxt=HHwWhoC-8fC6yLYtAAAA
Lobetalarbeit … "eine diakonische Einrichtung mit mehr als 75 Jahren Erfahrung"
https://lobetalarbeit.de/
Lobetalarbeit:
Gemeinsam sind wir stark und geimpft sind wir stärker!
Es gibt inzwischen vielfältige Informationen über die schützenden Impfungen. Wir bitten Sie, diese auch an Ihre Mentees, Projektteilnehmenden, migrantische Communities, in Stadtteile und Wohnquartiere weiterzugeben. Machen Sie andere auch in Ihrer Nachbarschaft oder im Bekanntenkreis auf die Impfangebote aufmerksam, leisten Sie Überzeugungsarbeit, wo dies möglich ist, oder bieten Sie Ihre ganz praktische Hilfe an, beispielsweise bei einer Begleitung zum Impftermin oder beim Erläutern der dazugehörigen Dokumente.
https://lobetalarbeit.de/2022/01/28/gemeinsam-sind-wir-stark-und-geimpft-sind-wir-staerker/
Impfen 3.0
Bewohnerinnen und Bewohner sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wurden in den letzten drei Tagen das 3. Mal geimpft. Lobetal wurde geboostert und wir sind sehr dankbar dafür!
Danke an die Impfteams & an alle Beteiligten!
https://lobetalarbeit.de/2021/12/01/impfen‑3–0/
Fragen zu unseren Coronaschutzmaßnahmen beantwortet Ihnen:
Herr Jörn Fangmann
Leiter Krisenstab COVID-19
im Auftrag des Vorstandes der Lobetalarbeit
https://lobetalarbeit.de/2021/10/22/3g-regel-in-der-lobetalarbeit/
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Es geht um Lobetal im Raum Celle, um die "Lobetalarbeit". Hingegen arbeitet das bekannte "Bethel", unter anderem, ebenfalls über ein – anderes – "Lobetal".
( Die Hoffnungstaler Stiftung Lobetal (bis Ende 2010: Hoffnungstaler Anstalten Lobetal) ist eine von fünf Stiftungen der von Bodelschwinghschen Stiftungen Bethel. Ihr Zweck ist durch die Stiftungssatzung festgelegt. Nicht zu verwechseln ist die Stiftung mit der 1928 von Erna Biedermann gegründeten Einrichtung für sozial vernachlässigte Kinder namens Lobetal, aus der sowohl die heutige Lobetal gGmbH in Lübtheen als auch Lobetal in Celle der Lobetalarbeit e. V. hervorgegangen sind, die ebenfalls zur Diakonie gehören. )
https://de.wikipedia.org/wiki/Hoffnungstaler_Stiftung_Lobetal#Hoffnungstaler_Stiftung_Lobetal_seit_dem_sp%C3%A4ten_20._Jahrhundert
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“Es gibt keine Pandemie, es gibt COVAX, ein Menschheitsverbrechen und globales Medizinverbrechen.”