Bußgeld für ungeimpfte Lobetal-Mitarbeiterin und Rüge für Landkreis

Unter die­ser Über­schrift ist auf cel​le​heu​te​.de am 13.3.23 zu erfahren:

»CELLE. Bar­ba­ra B. (Name geän­dert) zeig­te sich nach der heu­ti­gen Ver­kün­dung des Urteils im Cel­ler #Amts­ge­richt tief ent­täuscht und wütend. Der Land­kreis hat­te sie mit einem Buß­geld in Höhe von 2.500 Euro belegt, weil sie vor dem Hin­ter­grund der #ein­rich­tungs­be­zo­ge­nen #Impf­pflicht gegen das Coro­na-Virus die ent­spre­chen­de Beschei­ni­gung dem Gesund­heits­amt als Auf­sichts­be­hör­de nicht vor­le­gen konn­te. Die Cel­le­rin wand­te sich an Rechts­an­walt Dr. Vol­ker Holz­käm­per und erhob Wider­spruch – bis­her ohne den erwünsch­ten Erfolg, einen Frei­spruch zu erwir­ken. Der Staats­an­walt redu­zier­te das #Buß­geld auf 500 Euro, der vor­sit­zen­de Rich­ter folg­te dem Antrag und ver­ur­teil­te Bar­ba­ra B., die als Haus­wirt­schaf­te­rin bei Lobe­tal ange­stellt ist, zur Zah­lung des Buß­gel­des und Über­nah­me der Prozesskosten.

„Ich wer­de dafür bestraft, dass ich arbei­ten gegan­gen bin“, sag­te die­se nach Ende der Ver­hand­lung am Vor­mit­tag. Aus meh­re­ren Grün­den kann sie das Urteil nicht nach­voll­zie­hen. „Alle Bewoh­ner waren geimpft, es wur­de ste­tig vor Ort in unse­rer Ein­rich­tung getes­tet, wir haben mit FFP2-Mas­ke gear­bei­tet“, berich­te­te sie in der Ver­hand­lung und ver­wies zudem auf ein Attest ihres All­ge­mein­me­di­zi­ners, der ihr aus­drück­lich von einer Imp­fung gegen Covid abge­ra­ten habe auf­grund einer Auto­im­mun­erkran­kung. Das Attest lag dem Rich­ter vor, dar­auf ein­ge­gan­gen wur­de in der Urteils­be­grün­dung und den Aus­füh­run­gen des Staats­an­wal­tes nicht. 

Bei­de äußer­ten sich jedoch kri­tisch zum Vor­ge­hen des #Land­krei­ses. Deutsch­land­weit wur­den Ver­stö­ße gegen die ein­rich­tungs­be­zo­ge­ne Impf­pflicht sehr unter­schied­lich geahn­det. „Der Land­kreis Cel­le ver­folg­te eine restrik­ti­ve Linie“, er habe sche­ma­tisch ohne Rück­sicht auf die jewei­li­ge wirt­schaft­li­che Situa­ti­on der Pfle­ge­kräf­te und ande­rer Mit­ar­bei­ter stets das Maxi­mum der Band­brei­te an Buß­gel­dern ver­hängt. „Der Land­kreis ist über das Ziel hin­aus­ge­schos­sen“, sag­te der Staats­an­walt. Aber im Ergeb­nis sei das Buß­geld recht­mä­ßig. Die Ange­klag­te habe ja ihren Arbeits­platz wech­seln kön­nen, füg­te er hin­zu. „Sie hät­ten Ihre Arbeit nie­der­le­gen kön­nen“, bestä­tig­te der Rich­ter im Zuge der Urteilsverkündung…

„Wür­de mei­ne Man­dan­tin in Bay­ern woh­nen, säßen wir nicht hier“, beton­te [Rechts­an­walt Holz­käm­per]. Zudem habe das Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt geur­teilt, es dür­fe kein mit­tel­ba­rer Impf­druck aus­ge­übt wer­den und beruf­li­che Nach­tei­le dürf­ten nicht ent­ste­hen. „Mei­ne Man­dan­tin hat von ihrem ver­fas­sungs­mä­ßi­gen Recht Gebrauch gemacht und ent­schie­den, ich las­se mich nicht impfen“. 

Bis­her gibt es zu der The­ma­tik kei­ne Ent­schei­dung des Ober­lan­des­ge­rich­tes Cel­le. Rechts­an­walt Holz­käm­per möch­te die­se auch vor dem genann­ten Hin­ter­grund zahl­rei­cher ähn­li­cher Ver­fah­ren her­bei­füh­ren. Er kün­dig­te an, in Revi­si­on zu gehen.«

9 Antworten auf „Bußgeld für ungeimpfte Lobetal-Mitarbeiterin und Rüge für Landkreis“

  1. Das hält man doch im Kopf nicht aus. Hof­fent­lich haben sie mehr Erfolg in der nächs­ten Instanz.
    Wie soll man eigent­lich ein Jus­tiz­sys­tem nen­nen, in wel­chem die Aus­le­gung von Recht davon abhängt wo man wohnt?
    Bingo-Höhle?

  2. Die Judi­ka­ti­ve ist die recht­spre­chen­de Gewalt. In die­sem Fall konn­te das Gericht nur ent­schei­den, ob die Ver­hän­gung des Buß­gel­des recht­mä­ßig war oder nicht.

    Für mich sind die wah­ren Schul­di­gen hier eigent­lich der Gesetz­ge­ber (Legis­la­ti­ve), der das Gesetz zur ein­rich­tungs­be­zo­ge­nen Nach­weis­pflicht ver­ab­schie­det hat. Und vor allem die Behör­de (Exe­ku­ti­ve), die das Buß­geld in die­sem Fall ver­hängt hat, obwohl es hier einen Ermes­sens­spiel­raum gege­ben hät­te. Der in ande­ren Bun­des­län­dern (wie Bay­ern) eben genutzt wur­de, hier aber nicht.

    1. auch das Gericht hät­te mit Zustim­mung der Staats­an­walt­schaft das Ver­fah­ren ein­stel­len kön­nen. Es fehlt lei­der sehr häu­fig die "Empa­thie", wel­che gera­de in der Coro­na­zeit, und vor allem deren Auf­ar­bei­tung, ange­bracht wäre.

  3. @ King Nothing

    Nur vor die­sem his­to­risch beleg­ten Hintergrund …

    "… Unter den Schreib­tisch­tä­tern neh­men die Juris­ten einen ganz beson­de­ren Platz ein: Die spe­zi­fi­sche Funk­ti­on der Jus­tiz in einem Unrechts­staat besteht dar­in, dass sie – unter der Vor­ga­be, ihre Urtei­le lie­ßen sich aus gesi­cher­tem Recht ablei­ten – ihre juris­tisch-tech­ni­schen Fer­tig­kei­ten in den Dienst der Macht­ha­ber stellt, um damit poli­ti­schen Maß­nah­men bis hin zum Ter­ror den Anstrich des Lega­len und Rich­ti­gen zu ver­lei­hen, vor dem Unrecht eine Fas­sa­de der Schein­leg­a­li­tät zu errich­ten. Die­se Funk­ti­on, die sich auch als »Ver­recht­li­chung des Unrechts« bezeich­nen lässt, hat­te bereits die Ankla­ge im Nürn­ber­ger Juris­ten­pro­zess mit den Wor­ten ins Bild gesetzt:

    »Der Dolch des Mör­ders war unter der Robe des Juris­ten verborgen«. 

    Indem die Juris­ten das Unrecht mit dem Schein der Glaub­wür­dig­keit ver­sa­hen, leis­te­ten sie einen beson­ders effek­ti­ven Bei­trag zur Sta­bi­li­sie­rung und Durch­set­zung des Unrechtssystems.

    … Die Aus­stel­lung, an der der Ver­fas­ser als juris­ti­scher Bera­ter mit­ge­wirkt hat, endet nicht mit dem Jahr 1945. Viel­mehr wird die Art des Umgan­ges der Nach­kriegs­jus­tiz mit ihrer Vor­ge­schich­te ihrer­seits zum Gegen­stand gemacht. Wie schwer bun­des­deut­schen Rich­tern die Dele­gi­ti­mie­rung des Unrechts gefal­len ist, wird aus einer Ent­schei­dung des Land­ge­richts Braun­schweig von 1965 deut­lich. Dar­in wird mit aller ver­meint­li­chen Akku­ra­tes­se eines hoch­ent­wi­ckel­ten rechts­tech­ni­schen Instru­men­ta­ri­ums ein Ter­ror­ur­teil des Braun­schwei­ger Son­der­ge­richts gegen ein neun­zehn­jäh­ri­ges Mäd­chen mit den kriegs­be­ding­ten Erfor­der­nis­sen einer kon­se­quen­ten Straf­jus­tiz gerecht­fer­tigt und die »Volks­schäd­lings­ver­ord­nung« mit ihrer grund­sätz­li­chen Andro­hung der Todes­stra­fe für Plün­de­rung als damals »gel­ten­des Recht« bezeich­net, das über­ge­setz­li­chen men­schen­recht­li­chen Maß­stä­ben kei­nes­wegs wider­spro­chen habe. Nicht ein­mal mit der Ein­stu­fung der Jugend­li­chen als »typi­scher Volks­schäd­ling« habe das Son­der­ge­richt rechts­feh­ler­haft ent­schie­den. Die­ses Doku­ment einer Bestä­ti­gung des Unrechts steht nicht ver­ein­zelt da. Es ist ein Lehr­stück für die Not­wen­dig­keit einer ver­stärkt kri­ti­schen Beglei­tung der Jus­tiz durch eine aller­dings erst ihrer­seits zu kri­ti­schem Rechts­den­ken zu befä­hi­gen­den Öffentlichkeit."

    Gedenk­stät­te für die Opfer
    der natio­nal sozia­lis­ti­schen Jus­tiz und Lern­ort gegen die Tat.

    … erscheint so man­ches in einem ande­ren Licht – und die Befä­hi­gung der Öffent­lich­keit hat wohl noch nicht stattgefunden!?

  4. Bewah­ren sol­che Rich­ter die Ver­fas­sung in einer Klo­schüs­sel auf und schei­ßen drauf?

    Und wie weit wür­den die in dem Fall akti­ven Per­so­nen der Behör­den gehen? Offen­bar inter­es­siert die­se die Gesund­heit und das Leben der Frau über­haupt nicht.

    Mit sol­chen Urtei­len wird die Schwel­le für die nächs­te Insze­nie­rung einer Pan­de­mie durch das Regime gesetzt.

  5. Lobe­tal­ar­beit … "eine dia­ko­ni­sche Ein­rich­tung mit mehr als 75 Jah­ren Erfahrung" 

    https://​lobe​tal​ar​beit​.de/

    Lobe­tal­ar­beit:

    Gemein­sam sind wir stark und geimpft sind wir stärker! 

    Es gibt inzwi­schen viel­fäl­ti­ge Infor­ma­tio­nen über die schüt­zen­den Imp­fun­gen. Wir bit­ten Sie, die­se auch an Ihre Men­tees, Pro­jekt­teil­neh­men­den, migran­ti­sche Com­mu­ni­ties, in Stadt­tei­le und Wohn­quar­tie­re wei­ter­zu­ge­ben. Machen Sie ande­re auch in Ihrer Nach­bar­schaft oder im Bekann­ten­kreis auf die Impf­an­ge­bo­te auf­merk­sam, leis­ten Sie Über­zeu­gungs­ar­beit, wo dies mög­lich ist, oder bie­ten Sie Ihre ganz prak­ti­sche Hil­fe an, bei­spiels­wei­se bei einer Beglei­tung zum Impf­ter­min oder beim Erläu­tern der dazu­ge­hö­ri­gen Dokumente. 

    https://​lobe​tal​ar​beit​.de/​2​0​2​2​/​0​1​/​2​8​/​g​e​m​e​i​n​s​a​m​-​s​i​n​d​-​w​i​r​-​s​t​a​r​k​-​u​n​d​-​g​e​i​m​p​f​t​-​s​i​n​d​-​w​i​r​-​s​t​a​e​r​k​er/

    Imp­fen 3.0

    Bewoh­ne­rin­nen und Bewoh­ner sowie Mit­ar­bei­te­rin­nen und Mit­ar­bei­ter wur­den in den letz­ten drei Tagen das 3. Mal geimpft. Lobe­tal wur­de geboos­tert und wir sind sehr dank­bar dafür! 

    Dan­ke an die Impf­teams & an alle Beteiligten! 

    https://lobetalarbeit.de/2021/12/01/impfen‑3–0/

    Fra­gen zu unse­ren Coro­naschutz­maß­nah­men beant­wor­tet Ihnen: 

    Herr Jörn Fangmann
    Lei­ter Kri­sen­stab COVID-19
    im Auf­trag des Vor­stan­des der Lobetalarbeit 

    https://​lobe​tal​ar​beit​.de/​2​0​2​1​/​1​0​/​2​2​/​3​g​-​r​e​g​e​l​-​i​n​-​d​e​r​-​l​o​b​e​t​a​l​a​r​b​e​it/

    Es geht um Lobe­tal im Raum Cel­le, um die "Lobe­tal­ar­beit". Hin­ge­gen arbei­tet das bekann­te "Bethel", unter ande­rem, eben­falls über ein – ande­res – "Lobe­tal".

    ( Die Hoff­nungs­ta­ler Stif­tung Lobe­tal (bis Ende 2010: Hoff­nungs­ta­ler Anstal­ten Lobe­tal) ist eine von fünf Stif­tun­gen der von Bodel­schwingh­schen Stif­tun­gen Bethel. Ihr Zweck ist durch die Stif­tungs­sat­zung fest­ge­legt. Nicht zu ver­wech­seln ist die Stif­tung mit der 1928 von Erna Bie­der­mann gegrün­de­ten Ein­rich­tung für sozi­al ver­nach­läs­sig­te Kin­der namens Lobe­tal, aus der sowohl die heu­ti­ge Lobe­tal gGmbH in Lüb­t­heen als auch Lobe­tal in Cel­le der Lobe­tal­ar­beit e. V. her­vor­ge­gan­gen sind, die eben­falls zur Dia­ko­nie gehören. ) 

    https://de.wikipedia.org/wiki/Hoffnungstaler_Stiftung_Lobetal#Hoffnungstaler_Stiftung_Lobetal_seit_dem_sp%C3%A4ten_20._Jahrhundert

    “Es gibt kei­ne Pan­de­mie, es gibt COVAX, ein Mensch­heits­ver­bre­chen und glo­ba­les Medizinverbrechen.”

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