Bußgeld für ungeimpfte Lobetal-Mitarbeiterin und Rüge für Landkreis

Unter die­ser Überschrift ist auf celleheu​te​.de am 13.3.23 zu erfahren:

»CELLE. Barbara B. (Name geän­dert) zeig­te sich nach der heu­ti­gen Verkündung des Urteils im Celler #Amtsgericht tief ent­täuscht und wütend. Der Landkreis hat­te sie mit einem Bußgeld in Höhe von 2.500 Euro belegt, weil sie vor dem Hintergrund der #ein­rich­tungs­be­zo­ge­nen #Impfpflicht gegen das Corona-Virus die ent­spre­chen­de Bescheinigung dem Gesundheitsamt als Aufsichtsbehörde nicht vor­le­gen konn­te. Die Cellerin wand­te sich an Rechtsanwalt Dr. Volker Holzkämper und erhob Widerspruch – bis­her ohne den erwünsch­ten Erfolg, einen Freispruch zu erwir­ken. Der Staatsanwalt redu­zier­te das #Bußgeld auf 500 Euro, der vor­sit­zen­de Richter folg­te dem Antrag und ver­ur­teil­te Barbara B., die als Hauswirtschafterin bei Lobetal ange­stellt ist, zur Zahlung des Bußgeldes und Übernahme der Prozesskosten.

„Ich wer­de dafür bestraft, dass ich arbei­ten gegan­gen bin“, sag­te die­se nach Ende der Verhandlung am Vormittag. Aus meh­re­ren Gründen kann sie das Urteil nicht nach­voll­zie­hen. „Alle Bewohner waren geimpft, es wur­de ste­tig vor Ort in unse­rer Einrichtung gete­stet, wir haben mit FFP2-Maske gear­bei­tet“, berich­te­te sie in der Verhandlung und ver­wies zudem auf ein Attest ihres Allgemeinmediziners, der ihr aus­drück­lich von einer Impfung gegen Covid abge­ra­ten habe auf­grund einer Autoimmunerkrankung. Das Attest lag dem Richter vor, dar­auf ein­ge­gan­gen wur­de in der Urteilsbegründung und den Ausführungen des Staatsanwaltes nicht. 

Beide äußer­ten sich jedoch kri­tisch zum Vorgehen des #Landkreises. Deutschlandweit wur­den Verstöße gegen die ein­rich­tungs­be­zo­ge­ne Impfpflicht sehr unter­schied­lich geahn­det. „Der Landkreis Celle ver­folg­te eine restrik­ti­ve Linie“, er habe sche­ma­tisch ohne Rücksicht auf die jewei­li­ge wirt­schaft­li­che Situation der Pflegekräfte und ande­rer Mitarbeiter stets das Maximum der Bandbreite an Bußgeldern ver­hängt. „Der Landkreis ist über das Ziel hin­aus­ge­schos­sen“, sag­te der Staatsanwalt. Aber im Ergebnis sei das Bußgeld recht­mä­ßig. Die Angeklagte habe ja ihren Arbeitsplatz wech­seln kön­nen, füg­te er hin­zu. „Sie hät­ten Ihre Arbeit nie­der­le­gen kön­nen“, bestä­tig­te der Richter im Zuge der Urteilsverkündung…

„Würde mei­ne Mandantin in Bayern woh­nen, säßen wir nicht hier“, beton­te [Rechtsanwalt Holzkämper]. Zudem habe das Bundesverfassungsgericht geur­teilt, es dür­fe kein mit­tel­ba­rer Impfdruck aus­ge­übt wer­den und beruf­li­che Nachteile dürf­ten nicht ent­ste­hen. „Meine Mandantin hat von ihrem ver­fas­sungs­mä­ßi­gen Recht Gebrauch gemacht und ent­schie­den, ich las­se mich nicht impfen“. 

Bisher gibt es zu der Thematik kei­ne Entscheidung des Oberlandesgerichtes Celle. Rechtsanwalt Holzkämper möch­te die­se auch vor dem genann­ten Hintergrund zahl­rei­cher ähn­li­cher Verfahren her­bei­füh­ren. Er kün­dig­te an, in Revision zu gehen.«

9 Antworten auf „Bußgeld für ungeimpfte Lobetal-Mitarbeiterin und Rüge für Landkreis“

  1. Das hält man doch im Kopf nicht aus. Hoffentlich haben sie mehr Erfolg in der näch­sten Instanz.
    Wie soll man eigent­lich ein Justizsystem nen­nen, in wel­chem die Auslegung von Recht davon abhängt wo man wohnt?
    Bingo-Höhle?

  2. Die Judikative ist die recht­spre­chen­de Gewalt. In die­sem Fall konn­te das Gericht nur ent­schei­den, ob die Verhängung des Bußgeldes recht­mä­ßig war oder nicht.

    Für mich sind die wah­ren Schuldigen hier eigent­lich der Gesetzgeber (Legislative), der das Gesetz zur ein­rich­tungs­be­zo­ge­nen Nachweispflicht ver­ab­schie­det hat. Und vor allem die Behörde (Exekutive), die das Bußgeld in die­sem Fall ver­hängt hat, obwohl es hier einen Ermessensspielraum gege­ben hät­te. Der in ande­ren Bundesländern (wie Bayern) eben genutzt wur­de, hier aber nicht.

    1. auch das Gericht hät­te mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft das Verfahren ein­stel­len kön­nen. Es fehlt lei­der sehr häu­fig die "Empathie", wel­che gera­de in der Coronazeit, und vor allem deren Aufarbeitung, ange­bracht wäre.

  3. @ King Nothing

    Nur vor die­sem histo­risch beleg­ten Hintergrund …

    "… Unter den Schreibtischtätern neh­men die Juristen einen ganz beson­de­ren Platz ein: Die spe­zi­fi­sche Funktion der Justiz in einem Unrechtsstaat besteht dar­in, dass sie – unter der Vorgabe, ihre Urteile lie­ßen sich aus gesi­cher­tem Recht ablei­ten – ihre juri­stisch-tech­ni­schen Fertigkeiten in den Dienst der Machthaber stellt, um damit poli­ti­schen Maßnahmen bis hin zum Terror den Anstrich des Legalen und Richtigen zu ver­lei­hen, vor dem Unrecht eine Fassade der Scheinlegalität zu errich­ten. Diese Funktion, die sich auch als »Verrechtlichung des Unrechts« bezeich­nen lässt, hat­te bereits die Anklage im Nürnberger Juristenprozess mit den Worten ins Bild gesetzt:

    »Der Dolch des Mörders war unter der Robe des Juristen verborgen«. 

    Indem die Juristen das Unrecht mit dem Schein der Glaubwürdigkeit ver­sa­hen, lei­ste­ten sie einen beson­ders effek­ti­ven Beitrag zur Stabilisierung und Durchsetzung des Unrechtssystems.

    … Die Ausstellung, an der der Verfasser als juri­sti­scher Berater mit­ge­wirkt hat, endet nicht mit dem Jahr 1945. Vielmehr wird die Art des Umganges der Nachkriegsjustiz mit ihrer Vorgeschichte ihrer­seits zum Gegenstand gemacht. Wie schwer bun­des­deut­schen Richtern die Delegitimierung des Unrechts gefal­len ist, wird aus einer Entscheidung des Landgerichts Braunschweig von 1965 deut­lich. Darin wird mit aller ver­meint­li­chen Akkuratesse eines hoch­ent­wickel­ten rechts­tech­ni­schen Instrumentariums ein Terrorurteil des Braunschweiger Sondergerichts gegen ein neun­zehn­jäh­ri­ges Mädchen mit den kriegs­be­ding­ten Erfordernissen einer kon­se­quen­ten Strafjustiz gerecht­fer­tigt und die »Volksschädlingsverordnung« mit ihrer grund­sätz­li­chen Androhung der Todesstrafe für Plünderung als damals »gel­ten­des Recht« bezeich­net, das über­ge­setz­li­chen men­schen­recht­li­chen Maßstäben kei­nes­wegs wider­spro­chen habe. Nicht ein­mal mit der Einstufung der Jugendlichen als »typi­scher Volksschädling« habe das Sondergericht rechts­feh­ler­haft ent­schie­den. Dieses Dokument einer Bestätigung des Unrechts steht nicht ver­ein­zelt da. Es ist ein Lehrstück für die Notwendigkeit einer ver­stärkt kri­ti­schen Begleitung der Justiz durch eine aller­dings erst ihrer­seits zu kri­ti­schem Rechtsdenken zu befä­hi­gen­den Öffentlichkeit."

    Gedenkstätte für die Opfer
    der natio­nal sozia­li­sti­schen Justiz und Lernort gegen die Tat.

    … erscheint so man­ches in einem ande­ren Licht – und die Befähigung der Öffentlichkeit hat wohl noch nicht stattgefunden!?

  4. Bewahren sol­che Richter die Verfassung in einer Kloschüssel auf und schei­ßen drauf?

    Und wie weit wür­den die in dem Fall akti­ven Personen der Behörden gehen? Offenbar inter­es­siert die­se die Gesundheit und das Leben der Frau über­haupt nicht.

    Mit sol­chen Urteilen wird die Schwelle für die näch­ste Inszenierung einer Pandemie durch das Regime gesetzt.

  5. Lobetalarbeit … "eine dia­ko­ni­sche Einrichtung mit mehr als 75 Jahren Erfahrung" 

    https://​lobe​tal​ar​beit​.de/

    Lobetalarbeit:

    Gemeinsam sind wir stark und geimpft sind wir stärker! 

    Es gibt inzwi­schen viel­fäl­ti­ge Informationen über die schüt­zen­den Impfungen. Wir bit­ten Sie, die­se auch an Ihre Mentees, Projektteilnehmenden, migran­ti­sche Communities, in Stadtteile und Wohnquartiere wei­ter­zu­ge­ben. Machen Sie ande­re auch in Ihrer Nachbarschaft oder im Bekanntenkreis auf die Impfangebote auf­merk­sam, lei­sten Sie Überzeugungsarbeit, wo dies mög­lich ist, oder bie­ten Sie Ihre ganz prak­ti­sche Hilfe an, bei­spiels­wei­se bei einer Begleitung zum Impftermin oder beim Erläutern der dazu­ge­hö­ri­gen Dokumente. 

    https://​lobe​tal​ar​beit​.de/​2​0​2​2​/​0​1​/​2​8​/​g​e​m​e​i​n​s​a​m​-​s​i​n​d​-​w​i​r​-​s​t​a​r​k​-​u​n​d​-​g​e​i​m​p​f​t​-​s​i​n​d​-​w​i​r​-​s​t​a​e​r​k​er/

    Impfen 3.0

    Bewohnerinnen und Bewohner sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wur­den in den letz­ten drei Tagen das 3. Mal geimpft. Lobetal wur­de geboo­stert und wir sind sehr dank­bar dafür! 

    Danke an die Impfteams & an alle Beteiligten! 

    https://lobetalarbeit.de/2021/12/01/impfen‑3–0/

    Fragen zu unse­ren Coronaschutzmaßnahmen beant­wor­tet Ihnen: 

    Herr Jörn Fangmann
    Leiter Krisenstab COVID-19
    im Auftrag des Vorstandes der Lobetalarbeit 

    https://​lobe​tal​ar​beit​.de/​2​0​2​1​/​1​0​/​2​2​/​3​g​-​r​e​g​e​l​-​i​n​-​d​e​r​-​l​o​b​e​t​a​l​a​r​b​e​it/

    Es geht um Lobetal im Raum Celle, um die "Lobetalarbeit". Hingegen arbei­tet das bekann­te "Bethel", unter ande­rem, eben­falls über ein – ande­res – "Lobetal".

    ( Die Hoffnungstaler Stiftung Lobetal (bis Ende 2010: Hoffnungstaler Anstalten Lobetal) ist eine von fünf Stiftungen der von Bodelschwinghschen Stiftungen Bethel. Ihr Zweck ist durch die Stiftungssatzung fest­ge­legt. Nicht zu ver­wech­seln ist die Stiftung mit der 1928 von Erna Biedermann gegrün­de­ten Einrichtung für sozi­al ver­nach­läs­sig­te Kinder namens Lobetal, aus der sowohl die heu­ti­ge Lobetal gGmbH in Lübtheen als auch Lobetal in Celle der Lobetalarbeit e. V. her­vor­ge­gan­gen sind, die eben­falls zur Diakonie gehören. ) 

    https://de.wikipedia.org/wiki/Hoffnungstaler_Stiftung_Lobetal#Hoffnungstaler_Stiftung_Lobetal_seit_dem_sp%C3%A4ten_20._Jahrhundert

    “Es gibt kei­ne Pandemie, es gibt COVAX, ein Menschheitsverbrechen und glo­ba­les Medizinverbrechen.”

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