»Ein grundsätzliches Verbot von "Anti-Corona-Demos"? Kaum durchsetzbar, erklärt CDU-Politiker und Rechtswissenschaftler Professor Ulrich Karpen im Gespräch mit der MOPO. "Die Versammlungsfreiheit ist neben der Meinungsfreiheit die wichtigste Grundlage unserer Demokratie. Da jeder Bürger von ihr Gebrauch machen kann, entsteht ein rundes Bild darüber, was die Bevölkerung denkt."
Die Einschränkung dieser Versammlungsfreiheit sei deshalb nur unter ganz bestimmten Bedingungen möglich. "Es ist zum Beispiel nicht erlaubt, sich auf einer Kundgebung zu vermummen; außerdem kann den Demonstranten das Betreten bestimmter Plätze verboten werden, um zum Beispiel ein Zusammentreffen mit Gegendemonstranten zu verhindern."
Unter Pandemiebedingungen seien auch weitere Beschränkungen denkbar. "Diese geschehen dann auf Grundlage des neuen Bundesinfektionsschutzgesetzes", so Karpen. Nicht möglich sei jedoch, eine Demonstration schon im Voraus zu verbieten, weil dort möglicherweise Regeln gebrochen werden könnten.«
Das berichtete am 4.8. die Hamburger Morgenpost. Doch warum sollte sich ein rot-rot-grünes Land an verfassungsmäßige Regeln halten?
Sie glauben, bei einem Nicht-Rot-Rot-Grünen-Land wäre das anders? Packen Sie Ihre Parteipräferenzen ganz schnell wieder ein – hier geht es um viel wichtigeres, das sollte jetzt jeder verstanden haben
Das glaube ich in der Tat nicht. Ich halte das Verbot durch Rot-Rot-Grün allerdings für empörungswürdiger, weil diese Parteien vorgeben, sich für Grundrechte einzusetzen.
Auf einmal sehen die Bilder von der Demo am 01.August ganz anders aus:
https://www.bild.de/regional/berlin/berlin-aktuell/berlin-verbietet-corona-demos-am-wochenende-hygiene-verstoesse-befuerchtet-72577246.bild.html
Aber jetzt geht es ja nicht darum zu zeigen, daß nur 17.000 da waren, sonder warum man die Demo am 29. verbieten muß.
Nein, daß ist keine Lügenpresse.
Erwin
Aktuell ist es Pflicht sich zu vermummen.
Wie es halt gerade passt! Wenn sich Grundrechte-Demonstranten mit Antiatem-Masken versehen, wird die Demo eben wegen dem VermummungsVERbot aufgelöst – sonst wegen dem VermummungsGEbot.
Ein Nichtrechtsstaat zeichnet sich durch Willkür und mangelnde Rechtssichertheit (oder auch Rechtsunklarheit) aus – also in dem offensichtlich aktuellen Zustand der BRD!