Corona-Ausgangssperre: Mann filmt Polizeikontrolle in Bayern und beleidigt Söder – harte Konsequenz droht

»Beilngries/München – Weil er bei einer Corona-Kontrolle der Polizei im Auto mit­film­te und davon ein Video im Internet ver­öf­fent­lich­te, hat ein 34-Jähriger aus Beilngries mäch­tig Ärger mit der Polizei… Am 4. Januar war er abends gegen 21.45 Uhr mit sei­ner Frau im Auto auf einer Landstraße unter­wegs und wur­de dabei von der Polizei ange­hal­ten – Corona-Kontrolle, da man das Haus nach 21 Uhr nur noch aus trif­ti­gen Gründen ver­las­sen darf…

Quelle: https://​you​tu​.be/​h​f​I​R​0​d​d​N​ct4

[Dabei sag­te er]den Beamten sei­ne Meinung: „Ich unter­stüt­ze ein­fach so einen Müll an Gesetz nicht.“ Die Kontrolle gesche­he nur, weil „das Gesetz, weil der blö­de Söder es so sagt. Das ist so ein Schwachsinn, und des­we­gen gibt es kei­ne Antwort“. Den Ministerpräsidenten nennt er auch „Penner“…

Die Polizisten, die ruhig blei­ben, neh­men die Personalien auf und schrei­ben eine Ordnungswidrigkeitsanzeige, die nun beim Landrats­amt Eichstätt liegt. Damit wäre die Angelegenheit wohl auch erle­digt gewe­sen, hät­te der Beilngrieser nicht das Video online gestellt…

Da der 34-Jährige das Video ins Netz gestellt hat­te, wo es bis Freitagabend fast 900.000 User anklick­ten, hat er nun außer dem Ordnungswidrigkeitsverfahren eine Anzeige wegen der Verletzung der Vertraulichkeit des Worts am Hals.

Außerdem ermit­telt der Staatsschutz der Kripo Ingolstadt, der sich sonst um Extremisten und Terroristen zu küm­mern hat: Wegen Beleidigung des Ministerpräsidenten*. Das ist eigent­lich ein Delikt, das der Betroffene zur Anzeige brin­gen muss. Die Angelegenheit lag am Freitag beim Innenministerium. Ob Söder Anzeige erstat­ten wird, war über eine Anfrage bei der Staatskanzlei bis Redaktionsschluss nicht zu erfah­ren.«
Quelle: mer​kur​.de

35 Antworten auf „Corona-Ausgangssperre: Mann filmt Polizeikontrolle in Bayern und beleidigt Söder – harte Konsequenz droht“

  1. Das ist nach § 201 StGB nur straf­bar, wenn die Aufnahme "geeig­net" ist, die "berech­ti­gen Interessen" eines ande­ren zu beeinträchtigen.
    Die Polizisten wur­den nicht gefilmt und auch das, was sie sagen, ist ledig­lich unscharf im Hintergrund zu hören. Lediglich die Aussage, sie wür­den auch in der Unterhose zum Dienst gehen, wenn der Dienstherr das ver­lan­gen wür­de, die wur­de geson­dert her­aus­ge­ho­ben im Video – aber eben anonym . Daher ist der Polizist, der die­se Aussage mach­te, kei­nes­falls in sei­nem Persönlichkeitsrecht verletzt.
    Wenn der "ande­re" die Behörde oder Staatsregierung sein soll, ist die Frage, inwie­fern hier "berech­tig­te" Interessen ver­letzt wor­den sein sol­len, in dem die Unterwerfungsbereitschaft Ihrer Beamten doku­men­tiert wird?
    Söders mög­li­che Anzeige wegen Beleidigung soll­te ver­puf­fen, denn die Kraftausdrücke waren ja deut­lich als Satire erkennbar.
    Warum das Satire ist? Ganz ein­fach. Der Bürger eines Bundeslandes, des­sen Ordnungsmacht bereit wäre, in der Unterhosn zum Dienst zu erschei­nen, wür­de nieeeemals im Ernst den Regenten belei­di­gen – es kann also nie­mals als Beleidigung gemeint gewe­sen, son­dern MUSS Satire gewe­sen sein, das legt die Unterhose nahe.
    Damit könn­te man dann ger­ne über Jahre in Berufung gehen und Söder wür­de auch noch von Streisand-Effekt profitieren.
    Schade eigent­lich, dass der bay­ri­sche Löwe mit gro­ßer WK es hier beim zahn­lo­sen Brüllen belas­sen wird. Dass es nicht szum Beißen gibt, dürf­te selbst ihm klar sein. 😉

    1. Dem stim­me ich zu; die Polizisten sind nicht zu sehen. Daher fehlt für Dritte jeder per­sön­li­che Bezug. Der wür­de nur her­ge­stellt, wenn die baye­ri­sche Polizei noch nie etwas von Frau Streisand gehört hät­te. Zumal ich sowie­so der Ansicht bin, dass die Persönlichkeitsrechte von Menschen, wenn sie eine Uniform anzie­hen und hoheit­lich tätig wer­den, ver­wirkt sind bzw. sein soll­ten. Es ist eh schon schlimm genug, dass auf vie­len Demos die Polizei Menschen per­ma­nent am Filmen hin­dert und teils auch behaup­tet, dies sei eine Straftat. Nebenbei: Ist das Gesetz in Frankreich jetzt eigent­lich schon durch, wel­ches das Veröffentlichen von Filmen prü­geln­der Polizisten straf­bar machen sollte?

      Im Grunde fand ich die Aktion gut. Letzten Endes hat er aber viel zu viel gere­det. Klar, dann wäre das Video auch weni­ger spek­ta­ku­lär geworden.

    2. Klar muss ich Ihnen voll­kom­men Recht geben und nor­ma­ler­wei­se müss­te der Betroffene eine Anzeige gegen den Staatsschutz stellen.Das Problem in Bayern sind die wei­sungs­ge­bun­de­nen Justizorgane und solch her­aus­ra­gen­de Fälle wie zB Mollath.

  2. Söder ist ange­sto­chen. Er will “Blut“ sehen (@aa: nicht wörtlich!!!).
    Die Corona-Agenda muss wei­ter­ge­hen bis zum “Great Reset“ und der “Durchimpfung“ der Bevölkerung, wie von Bill ange­strebt. Das darf natür­lich nicht scheitern!
    Der Mann war zu mutig. Ich fin­de, dass die­se Beamten durch­aus die Eskalation pro­vo­zier­ten durch unbe­rech­tig­te Nachfragen, auch an die Frau, obwohl schon alles gesagt war.
    Im Endeffekt geht es die Polizei nichts an, wo ich hin­fah­re und wo ich herkomme.

    1. @Estrella
      Hängen Sie das nicht zu hoch auf. Ist nur Grundrauschen für die Presse zur Abschreckung derer, die sich sonst Ähnliches "trau­en" könnten.
      Die bei­den soll­ten cool blei­ben. Das ist eine rei­ne Drohung ohne Substanz. Man soll­te nicht schreck­haft sein.

    2. Deren Fragen waren schein­hei­lig und deren Aussagen in eini­gen Punkten vor­sätz­lich falsch, nur, damit sie eine selbst­be­la­sten­de Aussage erhalten…Polizei wird auch immer blöder…

  3. Ich tre­te an die Seite von B.M.Bürger und bie­te dem Ehrenmann den Gegenwert der (theo­re­tisch) von mir heu­te "erar­bei­te­ten" Corona-Bußgelder an. Wenn sich Kontakt her­stel­len lässt …

    Dem bay­ri­schen Staat bie­te ich auch etwas an: Die Verfolgung mei­ner Person wegen Billigung die­ser Straftat!

  4. Seine Ausführungen, dass er kei­ne Begründungen anzu­ge­ben braucht, und statt­des­sen ihm eine Ordnungswidrigkeit nach zuwei­sen wäre, stimmt damit über­ein was die Rechtsanwälte J. Hoffmann und R. Füllmich im Corona-Ausschuss 31 sag­ten (2:11:30–2:19:00):
    https://​you​tu​.be/​B​J​D​E​C​W​S​P​x​U​M​?​t​=​7​890

    - – -
    2020​news​.de berich­tet gestern über wei­te­re Zuspitzungen:

    Knastwärter sol­len Quarantäne-Verweigerer im Arrest bewachen

    Bundesdeutsche Kommunen und Landkreise suchen Personal, um die Quarantäne-Verweigerer im Arrest zu bewa­chen. 2020News liegt ein ent­spre­chen­des Schreiben des Landrates vom Kreis Rendsburg-Eckernförde vor. Damit wur­den mit Datum 16. Dezember 2020 ehe­ma­li­ge Vollzugskräfte aus der Justiz ange­schrie­ben. Sie wur­den gebe­ten, die Bewachung von „qua­ran­tä­ne­pflich­ti­gen Personen“ in der Jugendarrestanstalt (JAA) in Moltsfelde zu übernehmen.

    wei­ter­le­sen: https://​2020​news​.de/​k​n​a​s​t​w​a​e​r​t​e​r​-​s​o​l​l​e​n​-​q​u​a​r​a​n​t​a​e​n​e​-​v​e​r​w​e​i​g​e​r​e​r​-​i​m​-​a​r​r​e​s​t​-​b​e​w​a​c​h​en/

  5. Wir DDR Flüchtlinge 1989 im Reisebus nach Giessen applau­die­ren dem baye­ri­schen Busfahrer der uns ver­schmitzt mit den Worten: "Willkommen in der Demokratie, bei uns dür­fen sie alles sagen und Helmut Kohl ist ein A.….. gell" begrüss­te. Das hät­te heut­zu­ta­ge wohl Konsequenzen.

  6. Es muss doch jeder halb­wegs ver­nünf­ti­ge Mensch ein­se­hen, dass nach 21 Uhr beson­ders vie­le Coronaviren in der Luft sind.

  7. Ich möch­te an der Stelle anmer­ken, dass der Artikel die Verordnung falsch wie­der­gibt. Vielmehr darf man der­zeit rund um die Uhr die Wohnung nur mit einem trif­ti­gen Grund ver­las­sen. Dabei ist nach dem VGH Bayern immer­hin jeder Grund trif­tig, der nicht ver­bo­ten ist, den­noch soll­te man sich grund­sätz­lich nicht äußern, wenn man danach gefragt wird. Ab 21 Uhr wird es kniff­li­ger. Eine Ordnungswidrigkeit bleibt im Raum.

    Nun zum Strafrecht. some1 behaup­tet: "Das ist nach § 201 StGB nur straf­bar, wenn die Aufnahme "geeig­net" ist, die "berech­ti­gen Interessen" eines ande­ren zu beein­träch­ti­gen." In jedem Falle ist kei­ne geeig­ne­te Beeinträchtigung erkenn­bar. Der Passus beträ­fe aller­dings nur den Satz 1 Nr 2! Nach Satz 1 wäre jedoch eine gerin­ge Geldstrafe zu erwar­ten. Man könn­te sich dar­auf beru­fen, von einer rechts­wid­ri­gen Maßnahme der Polizei aus­zu­ge­hen, die man doku­men­tie­ren wol­le. Beschimpfungen könn­ten die dahin­ge­hen­de Argumentation erschwe­ren. Unschädlich wäre die Aufnahme stets ohne Ton. Auch ein Verbotsirrtum kommt in Frage.

    Söder belei­di­gen, das muss wirk­lich nicht sein, zumal gegen­über der Polizei. Es bleibt ein Antragsdelikt. Dies zumin­dest soll­te sich prä­ven­tiv mit einem Kasten Oettinger Leichtes Weizen an die CSU Ortsgruppe Beilngries und der Versicherung der Nicht-Wiederholung abwen­den lassen.

    1. Der Passus beträ­fe aller­dings nur den Satz 1 Nr 2! Nach Satz 1 wäre jedoch eine gerin­ge Geldstrafe zu erwar­ten. Man könn­te sich dar­auf beru­fen, von einer rechts­wid­ri­gen Maßnahme der Polizei aus­zu­ge­hen, die man doku­men­tie­ren wol­le. Beschimpfungen könn­ten die dahin­ge­hen­de Argumentation erschwe­ren. Unschädlich wäre die Aufnahme stets ohne Ton. Auch ein Verbotsirrtum kommt in Frage.

      Nein, der Punkt ist ein ande­rer. Das Handy war im Fahrzeug des Aufnehmenden so befe­stigt, dass es aus­schließ­lich den Filmenden selbst auf­neh­men konn­te und so im Zweifel die eige­ne Reaktion in Wort und Bild fest­hielt. Dass dabei Sprachfetzen der außer­halb des Fahrzeugs täti­gen Polizei eben­falls auf­ge­nom­men wur­den, lag nicht in der Absicht des Filmenden, der ledig­lich die eige­ne Reaktion doku­men­tie­ren wollte. 

      Ein mög­li­cher­wei­se straf­recht­lich rele­van­tes Problem tritt daher aus­schließ­lich und erst durch die Veröffentlichung auf, denn zu die­sem Zeitpunkt war dem Filmenden zwei­fels­frei bekannt, dass auch die Stimme des Polizisten auf dem Handy erfasst war. Er hät­te das her­aus­fil­tern kön­nen, das hat er nicht getan. Daher hier die Argumentation, die ich oben auf­ge­führt habe für § 201 Abs. 1 Ziffer 2 StGB, denn nur dort könn­te ein Problem über­haupt ent­ste­hen: bei der Veröffentlichung. Aber dort sind, wie bereits aus­ge­führt, kei­ne Berechtigen Interessen , ins­be­son­de­re Persönlichkeitsrechte, beeinträchtigt.

      Daher: kei­ne Strafe

      Sich hin­ge­gen auf eine vor­sätz­li­che Aufnahme wegen eines Generalverdachts gegen­über "rechts­wid­ri­ger Polizei" oder gar auf einen Verbotsirrtum zu beru­fen, ist ein schlech­ter Rat und wäre m.E. sehr kontraproduktiv.

      1. Also ich blei­be dabei, Satz 1 Nr. 1 greift:

        § 201 Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes

        (1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer unbefugt

        1. das nicht­öf­fent­lich gespro­che­ne Wort eines ande­ren auf einen Tonträger aufnimmt…

        Der Delinquent muss mit einer seich­ten Geldstrafe rech­nen. Es dreht sich zwei­fel­los um ein NICHTÖFFENTLICH gespro­che­nes Wort eines ande­ren, das ohne Befugnis auf einen Tonträger auf­ge­nom­men wur­de. Bildaufnahmen sind in die­sem Paragraphen kein Thema. Bitte noch­mal lesen.

    2. Unschädlich wäre die Aufnahme stets ohne Ton.

      Ist auch nicht kor­rekt – nicht, dass jemand das noch als Ratschlag "mit­nimmt".

      In §§ 22, 23 KunstUrhG (KUG) ist das Recht am eige­nen Bild defi­niert. Dabei "erlaubt" § 23 Abs. 1 Ziffer 1 KUG Aufnahmen aus dem Bereich der Zeitgeschichte auch ohne Einwilligung des Abgebildeten, ABER nicht bei einem nicht­öf­fent­li­chen Dienstgespräch, um das es sich hier bei einer Kontrolle han­delt. Das BVerfG hat sol­ches Filmen in engen Grenzen bei öffent­li­chen Anlässen im Rahmen der "Waffengleichheit" grund­sätz­lich nicht abge­lehnt, aber dar­auf hin­ge­wie­sen, dass das im Kontext des jewei­li­gen Einzelfalls zu beur­tei­len sei (1 BvR 2501/13)

      An die, die beab­sich­ti­gen, Polizeieinsätze zu filmen:
      Überlegen Sie sich, ob und war­um sie das tun wol­len, denn es ist NICHT "stets unschäd­lich", auch nicht ohne Ton!

      1. some1: im Staatsdienst unter­wegs? Angst machen, dro­hen, den auf­re­chen Gang abtrai­nie­ren, vor­ei­li­gen Gehorsam als sicher­ste Kriechspur empfehlen, …

        vor allem in FETT

    3. @ Masche
      Söder belei­di­gen "muss nicht sein"?
      Für Sie anschei­nend nicht, für ande­re schon.
      Merke: Wer sich weit aus dem Fenster lehnt, muss damit rech­nen vom Regen nass zu werden.

  8. Mein Kommentar bei Ped:

    "Dieses Video ist aufklärerisch:

    https://​you​tu​.be/​h​f​I​R​0​d​d​N​ct4

    dazu auch

    https://​www​.coro​dok​.de/​c​o​r​o​n​a​-​a​u​s​g​a​n​g​s​s​p​e​r​r​e​-​m​a​nn/

    "
    Veröffentlicht am 10. Januar 2021 von aa
    Corona-Ausgangssperre: Mann filmt Polizeikontrolle in Bayern und belei­digt Söder – har­te Konsequenz droht"

    Das mit den Politiker-Beleidigungen soll­te man viel­leicht bes­ser las­sen. Keine Angriffspunkte schaf­fen. Sonst waren der jun­ge Mann und die Junge Frau aber abso­lut rich­tig drauf!

    (Dass Herr Aschmoneit weni­ger Wert auf die Darstellung der muti­ge Tat als viel­mehr auf die angeb­lich dro­hen­de Bestrafung legt, lässt mich immer mehr an des­sen Integrität zwei­feln! Wie auch immer er sich sonst posi­tio­niert: aber die Wirkung hier ist ein­deu­tig eher abschreckend. Unbeabsichtigt?)"

  9. … hat er nun außer dem Ordnungswidrigkeitsverfahren eine Anzeige wegen der Verletzung der Vertraulichkeit des Worts am Hals.

    Leider habe ich die Quelle nicht mehr gefun­den, sinn­ge­mäß habe ich auf der Seite eines sehr enga­gier­ten Rechtsanwalts die Information gele­sen, dass die "Vertraulichkeit des Worts" nicht vor­lie­gen kann, wenn die Polizei Amtshandlungen durch­führt, letzt­lich ist ja die Polizeiarbeit eine öffent­li­che Arbeit.
    Das Verhindern des Filmens von Polizeiaktionen kann dem­nach auch als Strafvereitelung gewer­ten werden.
    Noch sind wir nicht so weit wie die Franzosen, wo die Schandtaten der Polizei auch noch durch Filmverbote vor Aufdeckung geschützt wer­den sollen

    1. @Truede
      Ich fürch­te, da haben Sie zu ober­fläch­lich gelesen.
      Bei einer Demo han­delt es sich um Öffentlichkeit, nicht bei der Kontrolle eines Fahrzeugs. Auch bei Öffentlichen Amtshandlungen ist Filmen recht­lich nur in Einzelfällen statt­haft, und ob sie es sind bzw. so ange­se­hen wer­den, ent­schei­det sich erst vor Gericht. Das muss einem bewusst sein. Wenn aller­dings vie­le das machen – Bußgeldverfahren initi­ie­ren – dann wird man vie­les ein­stel­len müs­sen, weil die sonst nicht hin­ter­her­kom­men. Das gilt aber nur bei tat­säch­li­chen Verstößen, nicht schon dann, wenn ein "muti­ger" Bürger damit "droht".

  10. @Albrecht Storz
    Das ist aber ein ziemlich rhetorisches Gift, das Sie hier am Ende reinhauen:

    1. Sie rügen eine Überschrift - okay, ist Ansichtssache, und das ist eben die Ihre.
    Ich finde hingegen gut,
    a) dass man die Leute nicht nur in Sicherheit wiegt aka "sagt einfach 'nein' und die Behörden sind machtlos" - so ist es nämlich nicht, man muss die Drohkulisse, die darauf folgt, eben auch noch aushalten.
    b) indem verschiedene Leute sich darunter über eine mögliche weitere Verteidigungsstrategie, die notwendig ist in solchen Fällen, auslassen, kann jeder, der das liest besser gewappnet in eine solche Situation reingehen, weil er schon über das, was folgt, auch noch aufgeklärt worden ist.
    So weit, so gut, das ist unser beider Dissens, und das ist auch legitim.

    ABER DANN vergiften Sie:
    2. "lässt mich immer mehr an dessen Integrität zweifeln"
    Und das leiten Sie aus diesem EINEN Eintrag ab, der Ihnen nicht gefällt?? Das Tückische daran ist, dass Sie damit weitere "Fälle" insinuieren, ohne sie aber präzise zu benennen. Das ist eigentlich eine Strategie, wie ich sie von Merkel kenne: "Die Leute sind anderer Ansicht, also gehören sie in die Psychiatrie." Finden Sie das fair, oder haben Sie noch etwas zum Beleg, dass Aschmoneit nicht "ausreichend integer" sei?

    Und noch ein
    3. "Unbeabsichtigt?" An der Stelle könnte man Ihnen selbst das U-Boot vorwerfen, wenn man wollte - was ich aber ausdrücklich nicht tue.

    Was soll das? .
    Aschmoneit hat seine Interpretation der Vorgänge - ich halte die für integer, auch wenn vermutlich jeder hier eine mindestens leicht andere hat.

    Meine Empfehlung:
    Kritisieren Sie an ihm und seinem Blog was immer Ihnen dran nicht gefällt, aber tun Sie es klar und unmittelbar ohne nebenbei irgendwelchen Generalverdacht dabei zu streuen. Ich halte das für unfair, es bringt niemanden weiter.

  11. Schon auf­fäl­lig wie hier kaum auf die muti­ge Haltung selbst als viel­mehr auf die die mög­li­chen Rechtsfolgen und Bestrafungen ein­ge­gan­gen wird. Was bleibt hän­gen: "werd' ja nicht auf­müp­fig, das kost!"
    Ich fra­ge mich da: was spielt man sich hier als Richter und Rechtskundige auf? Das wer­den schon "Zuständige" erle­di­gen, dafür braucht man kei­nen ein­zi­gen Besserwisser von hier.

    Der tap­fe­re Mann hat sich übri­gens inzwi­schen auf RT in einem Interview zu Wort gemel­det und weicht kei­nen Schritt zurück – trotz all den neun­mal­klu­gen Ratschlägen etwa auf corodok.

    1. @Albrecht Storz: Lieber Herr Storz, das ist hier so eine Art Prinzip. Oftmals wer­den hier Pressemeldungen oder ande­re Infos unkom­men­tiert dar­ge­stellt, auf daß Leser und Leserin sich ein eige­nes Urteil bil­den kön­nen. Funktioniert eigent­lich ganz gut.

  12. HERR DR. ASCHMONEIT HIERMIT FORDERE ICH SIE instän­dixt AUF, DAS VIDEO UMGEHEND ZU LÖSCHEN DA ES GEMEINGEFÄHRLICH IST: Wenn der Lautabach DAS SIEHT, DANN MÜSSEN WIR WEGEN DER FURZ-ÄROSOLE AB MORGEN ALLE NICHT NUR MUNDSCHUZ TRAGEN SONDER AUCH EINEN ARSCHUZ (=KORK IM ARSCH WIE DER TYP IM VIDEO ES BESCHREIBT).…Daher haben Sie, aa, das Video UMGEHEND ZU UNSER ALLER SCHUZ SOFORzULÖSCHEN !!!!!! (du verstehen?)

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