Corona-BekämpfVO: Keine Testpflicht für PostbotInnen und (wie oft?) "Geimpfte"

"In einer bestimm­ten Örtlichkeit" trifft das auch für Personal des Rettungsdienstes zu. In Schleswig-Holstein gilt ab dem 1.10. die

»… (1) Asymptomatische Personen im Sinne von § 2 Nummer 1 COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung (SchAusnahmV), die Einrichtungen im Sinne von § 28b Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 oder 4 Infektionsschutzgesetz (IfSG) betre­ten und im Sinne von § 2 Nummer 2 oder 4 SchAusnahmV geimpft oder gene­sen sind, müs­sen nicht über einen Testnachweis im Sinne von§ 22a Absatz 3IfSG verfügen.

(2) Ausgenommen von der Testpflicht nach § 28b Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 und 4IfSG sind dar­über hin­aus Personen, die sich ledig­lich über einen uner­heb­li­chen Zeitraum in der Einrichtung auf­hal­ten oder die kei­nen oder nur gering­fü­gi­gen Kontakt zu Personen haben, die in der Einrichtung gepflegt, behan­delt oder betreut wer­den. Dazu zäh­len insbesondere:

1. Postbotinnen und Postboten sowie Lieferantinnen und Lieferanten,

2. Handwerkerinnen und Handwerker, Technikerinnen und Techniker sowie Hausmeisterinnen und Hausmeister,

3. Verwaltungsmitarbeiterinnen und ‑mit­ar­bei­ter sowie

4. Personal des Rettungsdienstes und Krankentransportes, wenn die Übergabe in der Einrichtung oder dem Krankenhaus in einer bestimm­ten Örtlichkeit erfol­gen kann,

5. Richterinnen, Richter, Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger im Rahmen von Anhörungen, Rechtsbeistände, recht­li­che Betreuerinnen und Betreuer sowie Verfahrenspfleger…«
schles​wig​-hol​stein​.de (29.9.)


In der

geset​ze​-im​-inter​net​.de

heißt es praktischerweise:

»Im Sinne die­ser Verordnung ist


2. eine geimpf­te Person eine asym­pto­ma­ti­sche Person, die im Besitz eines auf sie aus­ge­stell­ten Impfnachweises im Sinne von § 22a Absatz 1 des Infektionsschutzgesetzes ist,

4. eine gene­se­ne Person eine asym­pto­ma­ti­sche Person, die im Besitz eines auf sie aus­ge­stell­ten Genesenennachweises im Sinne von § 22a Absatz 2 des Infektionsschutzgesetzes ist«

Um rich­tig schlau zu wer­den, schaue man in das

geset​ze​-im​-inter​net​.de

Dort ist sehr über­sicht­lich festgelegt:

11 Antworten auf „Corona-BekämpfVO: Keine Testpflicht für PostbotInnen und (wie oft?) "Geimpfte"“

  1. Herrlich, ich lie­be die deut­sche Sprache:
    – ein uner­heb­li­cher Zeitraum
    – ein gering­fü­gi­ger Kontakt

    Und mei­ne Favoriten sind:
    – insbesondere
    – zugelassen

    Meine Erregung… moment, ah, muss mir erst­mal eine Zigarette anmachen.

  2. Irgendwie erin­nert das hieran:
    „Will ein Beamter, der sich ver­steckt, einen ahnungs­lo­sen Beamten, der sich nicht ver­steckt, auf eine Gefahr hin­wei­sen, ruft er »Gedynrelom!« Ist der Beamte, der gewarnt wird, nicht mehr ahnungs­los, heißt der Warnruf »Osonfterte!« Will ein Beamter, der sich nicht ver­steckt, einen nicht­ver­steck­ten Beamten im Scherz vor einer vor­ge­täusch­ten Gefahr war­nen, ruft er »Eg gynd y tro­ja­dus!« Ist die­se Warnung nicht scherz­haft gemeint, heißt es »Eg jeht kuz!«“ (Vaclav Havel: Die Benachrichtigung, (zitiert nach Spiegel, 51/1965)). Dieses Theaterstück über Bürokratie und Ideologie und die Einführung einer neu­en Kunst-Sprache, wel­che die Bürokratie opti­mie­ren soll, soll­te viel­leicht wie­der öfters auf­ge­führt werden.

  3. Das ist unvorstellbar.
    Mich schaudert.

    Vielleicht hat­te Hannah Arendt doch recht?
    (Durch die völ­li­ge Durchbürokratisierung des Bösen geht es in der Banalität amt­li­chen Agierens ver­lo­ren. Übrig bleibt [und jetzt rutscht mir ein wenig Weber mit rein] ein stäh­ler­nes Gehäuse blin­der Hörigkeit, aus dem alles Lebendige aus­ge­trie­ben wor­den ist, vor allem sei­ne Opfer.)

    Wie kann es sein, dass so etwas nach dem 20. Jahrhundert wie­der geschieht? Noch dazu hierzulande?

    Dass es nicht "die Eliten" allein sind, dass viel­mehr sie ohne die Millionen in der Verwaltung täti­gen, will­fäh­ri­gen 'Beamten' (sind ja nicht über­all ver­be­am­tet, des­halb die Anführungszeichen) welt­weit wohl kaum eine Chance hät­ten, ihren Wahnsinn durch­zu­set­zen, ist mir klar gewesen.
    Es nun in die­sen "Gesetzen" und "Verordnungen" wie­der ein­mal SO klar vor Augen geführt zu bekom­men, lässt mich den­noch schaudern. 

    (Noch etwas, das GANZ anders wer­den müss­te. – Langsam weiß ich wirk­lich nicht mehr, wie wir das hin­be­kom­men sollen …)

    Meine Film-Empfehlung dazu: "Brazil" (1985) von Terry Gilliam – best movie ever!

  4. 🙂

    ~~ ~

    Vielen herz­li­chen Dank für die­sen Artikel! Dieser Blog ist das Beste, was ich jemals im Internet gese­hen habe!!

    PS: Morgen ist der 1. Oktober 2022

    🙂

  5. Dies ist alles eine rei­ne Farce, und zu vie­le Bürger (man kann die­se inzwi­schen zu Recht ent­we­der bera­tungs­re­si­stent oder nicht sel­ber den­kend oder ängst­lich bis zum geht nicht mehr mit gestri­chen vol­ler Hose nen­nen) las­sen lie­ber immer noch den­ken in dem Glauben, dass die Regierenden hier oder in der EU ihr Bestes wol­len. Und dies ist ihr Wohlstand und ihre Gesundheit.

    Die Besuchszeiten in den Einrichtungen sind in der Regel auf eine Stunde beschränkt, bei den obi­gen „Ausnahmen“ ist nur noch rei­ne Willkür im Spiel. Die Idioten in Berlin spe­ku­lie­ren immer noch auf die Dummheit in der Bevölkerung und kom­men damit immer noch durch. 

    Da ich der­zeit in Ägypten wei­le, fra­ge ich mich aller­dings, ob die deut­schen Touristen hier ihre lieb gewon­ne­nen Gewohnheiten (Maske tra­gen und Abstand hal­ten) bei­sei­te legen, um nicht auf­zu­fal­len, oder hier nur „auf­ge­klär­te“ Menschen Urlaub machen – was ich mir ehr­lich gesagt nicht vor­stel­len kann.

    1. Es sind nicht mehr so vie­le die hier Maske tra­gen. Hatte letz­te Woche eine Gerichtsverhandlung gegen einen Arzt, der Berufungskläger war. Angeklagter im Hauptverfahren. 

      Richter betritt den Saal mit Schnabelmaske, Fenster bei 15 Grad weit auf­ge­ris­sen, alle 10 Sekunden ein ner­vö­ser Blick auf das CO2-Meter. 

      Da weiß man dann auch vor­her wie die Verhandlung aus­ge­hen wird. So war es auch. Eine ein­zi­ge Farce.

  6. Widerspricht die­se Verordnung nicht Bundesrecht? Laut die­sem gibt es doch eine Testpflicht, die unab­hän­gig vom Impfstatus ist. Und Ausnahmen kön­nen nur für frisch(!) Geimpfte vor­ge­se­hen wer­den. Also irgend­wer scheint hier irgend­was nicht rich­tig ver­stan­den. Ich will aber nicht aus­schlie­ßen, dass ich das bin.

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