Corona-Demonstranten wehren sich gegen Bußgelder

»Im Dezember hat die baden-würt­tem­ber­gi­sche Stadt Reutlingen gegen 500 Menschen, die an einem ver­bo­te­nen Protest gegen Corona-Maßnahmen auf die Straße gin­gen, ein Bußgeldverfahren ein­ge­lei­tet. Nun teil­te die Stadt mit, dass die mei­sten Betroffenen nicht zah­len wol­len. So haben laut Stadtverwaltung erst 50 Menschen das Bußgeld in Höhe von 150 Euro bezahlt. Etwa 230 Personen hät­ten Widerspruch ein­ge­legt. Fast genau­so vie­le hät­ten noch gar nicht reagiert.

Am 18. Dezember hat­ten sich laut Polizei etwa 1000 Gegnerinnen und Gegner der Corona-Maßnahmen im Zentrum von Reutlingen ver­sam­melt – unge­ach­tet des kom­mu­na­len Versammlungsverbots. Sie setz­ten sich trotz Lautsprecherdurchsagen der Polizei in Bewegung; der Aufzug konn­te aber nach weni­gen Minuten ange­hal­ten wer­den. Die Beamten schlos­sen eine grö­ße­re Personengruppe ein, stell­ten die Personalien fest und erteil­ten rund 500 Platzverweise.«
tages​schau​.de (3.3.)

11 Antworten auf „Corona-Demonstranten wehren sich gegen Bußgelder“

  1. Wenn vie­le Menschen einen Widerspruch ein­le­gen, führt das manch­mal dazu, dass an der Tür vor dem Gerichtssaal ein Zettel hängt, auf dem steht, dass alle Bussgeldbescheide auf­ge­ho­ben sind. Beobachter ver­mu­ten dann , dass das Gericht über­la­stet sein könnte.…

  2. Verbotene Demonstrationen hat es doch nie gegeben!
    https://​reit​schu​ster​.de/​p​o​s​t​/​b​u​n​d​e​s​r​e​g​i​e​r​u​n​g​-​l​e​u​g​n​e​t​-​v​e​r​b​o​t​e​-​v​o​n​-​c​o​r​o​n​a​-​d​e​m​o​n​s​t​r​a​t​i​o​n​en/
    Jetzt behaup­ten die­se Corona-Leugner doch tat­säch­lich auch noch, sie hät­ten Bußgeldbescheide bekom­men und belä­sti­gen die Verwaltungen mit völ­lig unnö­ti­gen Widersprüchen.

  3. Aktivistischer wacher Rebellengeist statt trä­gem gei­sti­gen Zinnsoldatentums.

    Schade nur, dass es bun­des­weit nur so weni­ge Menschen aus die­sem Holz gibt.

    Aber wahr­schein­lich war die­ses zu allen Zeiten so gewesen.

  4. Der Gesetzentwurf kann als eine Art von Kriegserklärung gegen Unimpfte und NOCH-Geimpfte!! auf­ge­fasst werden.

    Mal schau­en, wann und ob die NOCH-Geimpften das je begrei­fen werden.

    "Dr. Alrun Seidler – Infektiologie
    @DrASeidler

    #gene­sen­sta­tus wird damit prak­tisch abge­schafft, Immunität gegen #Corona gibt es nur noch mit #Impfung

    Jahrhundertelanges medi­zi­ni­sches Wissen wird über Bord geworfen…für #Impfpflicht ..oder.…?"

    https://​twit​ter​.com/​D​r​A​S​e​i​d​ler

    Zacki@FrankfurtZack

    Der Radikale im Gesundheitsministerium hat eine neue Einreiseverordnung erlas­sen. Highlights:

    ☝️ Doppelt-Geimpfte gel­ten ab 1.10. als NichtImmun
    ☝️ Genesen-Geimpft-Genesen gilt dann auch als Nichtimmun und darf mit 4. Spike-Kontakt () "abge­run­det" wer­den (wegen #Sciene)

    https://​twit​ter​.com/​F​r​a​n​k​f​u​r​t​Z​a​ck/

  5. Lieber wäre mir, sie wehr­ten sich gegen die, die die Gesetze und Verordnungen erlie­ßen, die sol­che "Bußgelder" mög­lich machen, und gegen die, die sie ein­for­dern. Aber mir ist klar, dass der Unterschied zum Sich-gegen-Bußgelder-weh­ren in einer ver­ding­lich­ten Welt kaum mehr ver­stan­den wird.
    Erschwerend hin­zu kom­men Zweifel, ob wir noch in einem Rechtsstaat leben.
    Wenn das Ziel der Proteste und Demonstrationen und Spaziergänge wei­ter­hin ist, dass alles so sein möge, wie es vor Corona war, dann wird alles so sein, wie es vor Corona war, Dann wer­den die Herrschenden und ihre Lakaien in den Verwaltungen mit den Erfahrungen aus der Corona-"Pandemie" eine digi­ta­le Zwangs-Gesundheits ‑Diktatur errich­ten, in der kei­ne Bußgelder mehr ver­hängt wer­den, son­dern Contras eli­mi­niert wer­den. "Sie waren gegen die Gesundheit" – "Gur, dass ihr sie unschäd­lich gemacht habt!"

  6. Bei Ordnungswidrigkeiten erhebt man EINSPRUCH nicht Widerspruch, aber immer wie­der schön, zwangs­fi­nan­zier­ten "Qualitäts"journalismus bei der Arbeit (Stümperei) zu lesen.

  7. wie ver­hält man sich am besten bei die­sen Bußgeldbescheiden und wie ste­hen die Chancen, dass der Einspruch erfolg­reich ist und man das Bußgeld nicht zah­len muss?

    Hier in der Stadt, Bad Kreuznach, RLP, beträgt das Bußgeld 500 Euro (!) für die "Teilnahme an einer nicht geneh­mig­ten Veranstaltung" (oder so). Zwei Freunde von mir haben so einen Bußgeldbescheid bekommen.

    Stimmt es, dass die Behörde in der Beweispflicht ist, falls sie das Bußgeld gericht­lich ein­kla­gen will? Also nach­wei­sen muss, dass man wirk­lich an der "Veranstaltung" teil­nahm und nicht zufäl­lig dort spa­zie­ren ging und plötz­lich von der Polizei ein­ge­kes­selt wurde?

    Wäre schön, wenn irgend­je­mand was dazu sagen kann oder viel­leicht einen nütz­li­chen link hat? Danke!

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