Das meldet am 22.4.22 berliner-zeitung.de.
»Das Oberverwaltungsgericht in Mecklenburg-Vorpommern hat die Hotspot-Regel zum Corona-Schutz des Bundeslands teilweise außer Kraft gesetzt. Für das Erklären eines Gebiets zu einem Hotspot hätte der Landtag eine konkrete Gefahr feststellen und konkrete Maßnahmen für einzelne Gebiete beschließen müssen, teilte das Gericht am Freitag in Greifswald mit. Dabei habe das Parlament einen großen Entscheidungsspielraum (AZ. 1 KM 221/22 OVG).
Zwar hatte der Landtag am 24. März einen entsprechenden Beschluss für alle Kreise und Städte gefasst, die Voraussetzungen dafür hätten aber nicht vorgelegen. Die laut Gesetz erforderliche Ausbreitung einer deutlich ansteckenderen Virusvariante kann laut den Richtern nur angenommen werden, wenn eine neue Variante festgestellt wird. Der Verweis auf die Omikron-Variante gelte nicht, weil sie schon zu Jahresbeginn aufgetreten sei.
Gericht in Greifswald: Entscheidung des Landtags undifferenziert
Für die Hotspot-Regel gebe es im Grundsatz eine ausreichende Begründung, urteilten die Richter. Weitergehende Schutzmaßnahmen erlaubt das Gesetz, wenn wegen einer besonders hohen Zahl an Neuinfektionen eine Überlastung der Krankenhäuser droht. Das muss jedoch für jeden Landkreis und jede kreisfreie Stadt einzeln festgestellt werden. Der Beschluss des Landtages hätte differenzierter sein müssen. Pauschal das ganze Bundesland zu einem Hotspot zu erklären, reiche nicht aus.
Ein Auslaufen der Hotspot-Regel ist ohnehin zum 27. April geplant. Bereits in der vergangenen Woche fiel die 3G-Regel weitestgehend weg. Neben Mecklenburg-Vorpommern hatte sich Hamburg nach Auslaufen des Bundesinfektionsschutzgesetzes im März zum Hotspot erklärt.«
Update: Jemand trägt in einem Kommentar den Link zum Gerichtsbeschluß bei.
Ob Hamburg sich als Stadtstaat anschließt, erscheint mir fraglich.
Für die MPin wird es jetzt eng.
Hier noch ein wegweisendes Urteil vom Bundesarbeitsgericht bzgl. des Auschlusses der Öffentlichkeit.
https://www.lto.de/recht/justiz/j/bag-oeffentlichkeitsgrundsatz-corona-2-azn-629–21/
Die Mühlen mahlen langsam.…
Mal eine ganz praktische Frage. Was passiert mit den so genannten "Infektionszahlen", wenn NUR noch Menschen MIT Symptomen mit unterschiedlichen Tests auf unterschiedliche Viren, also auf ALLE Viren getestet werden? (Auf persönlichen Wunsch natürlich, beim eigenen Hausarzt.) Was passiert, wenn das anlasslose Testen von nicht-symptomatischen Personen komplett gestoppt wird? Komplett, sofort, für immer.
Dann würde ein hustender, schnupfender Patient mit Fieber erfahren: Du hast sowohl Corona-Viren als auch Influenza-Viren, als auch Rhino-Viren. (Oder nur zwei davon oder nur eine Variante.) Warum wird nicht IMMER auf alles getestet? Oder selbst, WENN er hustet oder fiebert, muss er oder sie gar nicht getestet werden, sondern einfach nur zu Hause bleiben, bis die Symptome nachlassen.
Alle anderen ohne Symptome gehen weiter wie immer, wie vor 2020, normal in die Schule, zur Arbeit, ins Kino.
Ich weiß, es gibt diese "Stille Feiung", also man wird angesteckt, das macht aber nicht krank. Na und? Dann sind eben alle Kinder und Erwachsenen "still gefeit", niemand merkt etwas und das Leben geht weiter. Ohne Masken, ohne Tests, wie seit 1000 oder 2000 oder 3000 Jahren.
Wer krank ist, bleibt zu Hause von ganz allein. Das ist doch so einfach, man MERKT doch, wann man sich zu schwach für die Arbeit oder für Treffen mit Freunden fühlt.
Ich bin sicher, dann ist die so genannte "Pandemie" sofort vorbei, es wird ja hier seit zwei Jahren darauf hingewiesen, es handelt sich um eine Test-Demie. Mir ist nicht klar, warum und wieso die Gesetz- und Verordnungsgeber oder die Regierenden der einzelnen Bundesländer das anlasslose Testen nicht sofort stoppen. Ich will und kann das nicht verstehen.
Stoppt endlich SOFORT und FÜR IMMER das ZWANGS-TESTEN von Menschen ohne Symptome! In ganz Deutschland!! In ganz Europa und weltweit!!
".. Wer krank ist, bleibt zu Hause von ganz allein. .."
Wow, das ja eine tolle Idee! Man munkelt das er früher so gewesen sein soll, bevor die Neue Normalität kam.
Dem kann man sich nur vollinhaltlich anschließen.
https://www.t‑online.de/nachrichten/deutschland/id_92059536/corona-regeln-christian-duerr-fdp-fordert-ende-der-zwangsisolation-.html
Christian Dürr, FDP, liest hier mit und der "Spiegel" wird morgen meinen Kommentar von heute, 18.46 Uhr, abschreiben. Vielleicht. Oder sinngemäß verwenden. Ich warte nur darauf, irgendwann Zitate aus den Corodok.de – Kommentaren in den MSM zu lesen, ist nur noch eine Frage der Zeit.
🙂
Die Konsequenz muss noch weiter gehen: wer "falsch-positiv" oder überhaupt positiv auf diverse Viren getestet wird, ist eben "still gefeit", ohne Symptome, und DARF dann auch nicht mehr in Isolation oder Quarantäne gezwungen werden.
Hallo?! Hallo!!! Ist das so schwer zu verstehen und umzusetzen?!
Keine Symptome = arbeitsfähig.
Symptome = Krankschreibung.
Kind mit Schnupfen, Halswehr und Fieber = keine Kita.
Kind fröhlich und guter Dinge = Kindergarten und/oder Schule.
~ ~ ~
Alles richtig nun ein kleiner Denkfehler! Die Leute kucken die Tagesschau und was kommt vor der Tagesschau? Werbung für rezeptfreie Pharmaprodukte! > "Du fühlst Dich krank? Dann kauf das hier und geh am nächsten Tag Spaß haben mit Deinen Freunden."
Ich habe eine große Familie und wirklich immer sind Leute auf den Festen, die einem hinterher erzählen, sie hätten diese und jene Pille gefressen um teilnehmen zu können. Was uns fehlt ist Bildung, also Körperwissen! Aber statt auf körperliche Signale zu hören, kauft sich die Leute für 300 € ein Uhr die Ihnen erzählt, dass Ihr Puls nach dem Treppe steigen schnelle geht, als auf den Sofa. Ist doch klar das solche Menschen sich auch zukünftig testen lassen.
https://www.corodok.de/was-hotspot-regel/
Die Stille Feiung!
".. Die förmliche Feststellung einer konkreten Gefahr im Sinne des § 28a IfSG in der
jeweiligen Gebietskörperschaft in der Landtagssitzung am 24. März 2022 sei rechtswidrig
erfolgt, weil die Voraussetzungen des § 28a Abs. 8 Satz 1 und 2 IfSG nicht erfüllt
gewesen seien. Beide in § 28a Abs. 8 Satz 2 IfSG geregelten Alternativen seien zum
Zeitpunkt des Landtagsbeschlusses und auch zum heutigen Tage nicht gegeben
gewesen. Eine Virusvariante, die eine signifikant höhere Pathogenität aufweise – gemeint
sei offenbar höher als die gegenwärtige Variante –, gebe es zurzeit nicht. Trotzdem
behaupte die Landesregierung dies in ihrem Antrag. Der Landtagsbeschluss sei also nicht
rechtswirksam ergangen.
Auch eine Bedrohung im Sinne des § 28a Abs. 8 Satz 2 Nr. 2 IfSG sei lediglich behauptet
worden. .."
Bääääm 🙂
Der Gerichtsbeschluss ist hier verlinkt:
https://www.mv-justiz.de/gerichte-und-staatsanwaltschaften/fachgerichte/verwaltungsgerichte/oberverwaltungsgericht/Aktuelles/?id=179884&processor=processor.sa.pressemitteilung
Corona-Landesverordnung Mecklenburg-Vorpommern (Corona-LVO M‑V) ist hier verlinkt:
https://www.regierung-mv.de/corona/Verordnungen-und-Dokumente/
Vor einiger Zeit habe ich irgendwo ein Interview mit Herr Kubicki von der FDP gehört in dem er die Änderung im Infektionsschutzgesetz erklärt hat. Ich habe das so verstanden: für die Hotspot-Reglung ist es nicht ausreichend wenn Panikkalle oder irgendjemand anderes eine Gefahr behauptet, sie muss konkret bewiesen werden.
Das hätten sie die ganzen zwei Jahre nicht geschafft.
danke werte richter, weiter so, bitte