Corona: Gericht kippt Hotspot-Regelung in Meck-Pomm

Das mel­det am 22.4.22 ber​li​ner​-zei​tung​.de.

»Das Oberverwaltungsgericht in Mecklenburg-Vorpommern hat die Hotspot-Regel zum Corona-Schutz des Bundeslands teil­wei­se außer Kraft gesetzt. Für das Erklären eines Gebiets zu einem Hotspot hät­te der Landtag eine kon­kre­te Gefahr fest­stel­len und kon­kre­te Maßnahmen für ein­zel­ne Gebiete beschlie­ßen müs­sen, teil­te das Gericht am Freitag in Greifswald mit. Dabei habe das Parlament einen gro­ßen Entscheidungsspielraum (AZ. 1 KM 221/22 OVG).

Zwar hat­te der Landtag am 24. März einen ent­spre­chen­den Beschluss für alle Kreise und Städte gefasst, die Voraussetzungen dafür hät­ten aber nicht vor­ge­le­gen. Die laut Gesetz erfor­der­li­che Ausbreitung einer deut­lich anstecken­de­ren Virusvariante kann laut den Richtern nur ange­nom­men wer­den, wenn eine neue Variante fest­ge­stellt wird. Der Verweis auf die Omikron-Variante gel­te nicht, weil sie schon zu Jahresbeginn auf­ge­tre­ten sei.

Gericht in Greifswald: Entscheidung des Landtags undifferenziert

Für die Hotspot-Regel gebe es im Grundsatz eine aus­rei­chen­de Begründung, urteil­ten die Richter. Weitergehende Schutzmaßnahmen erlaubt das Gesetz, wenn wegen einer beson­ders hohen Zahl an Neuinfektionen eine Überlastung der Krankenhäuser droht. Das muss jedoch für jeden Landkreis und jede kreis­freie Stadt ein­zeln fest­ge­stellt wer­den. Der Beschluss des Landtages hät­te dif­fe­ren­zier­ter sein müs­sen. Pauschal das gan­ze Bundesland zu einem Hotspot zu erklä­ren, rei­che nicht aus.

Ein Auslaufen der Hotspot-Regel ist ohne­hin zum 27. April geplant. Bereits in der ver­gan­ge­nen Woche fiel die 3G-Regel wei­test­ge­hend weg. Neben Mecklenburg-Vorpommern hat­te sich Hamburg nach Auslaufen des Bundesinfektionsschutzgesetzes im März zum Hotspot erklärt.«

Update: Jemand trägt in einem Kommentar den Link zum Gerichtsbeschluß bei.

10 Antworten auf „Corona: Gericht kippt Hotspot-Regelung in Meck-Pomm“

  1. Mal eine ganz prak­ti­sche Frage. Was pas­siert mit den so genann­ten "Infektionszahlen", wenn NUR noch Menschen MIT Symptomen mit unter­schied­li­chen Tests auf unter­schied­li­che Viren, also auf ALLE Viren gete­stet wer­den? (Auf per­sön­li­chen Wunsch natür­lich, beim eige­nen Hausarzt.) Was pas­siert, wenn das anlass­lo­se Testen von nicht-sym­pto­ma­ti­schen Personen kom­plett gestoppt wird? Komplett, sofort, für immer. 

    Dann wür­de ein husten­der, schnup­fen­der Patient mit Fieber erfah­ren: Du hast sowohl Corona-Viren als auch Influenza-Viren, als auch Rhino-Viren. (Oder nur zwei davon oder nur eine Variante.) Warum wird nicht IMMER auf alles gete­stet? Oder selbst, WENN er hustet oder fie­bert, muss er oder sie gar nicht gete­stet wer­den, son­dern ein­fach nur zu Hause blei­ben, bis die Symptome nachlassen.

    Alle ande­ren ohne Symptome gehen wei­ter wie immer, wie vor 2020, nor­mal in die Schule, zur Arbeit, ins Kino.

    Ich weiß, es gibt die­se "Stille Feiung", also man wird ange­steckt, das macht aber nicht krank. Na und? Dann sind eben alle Kinder und Erwachsenen "still gefeit", nie­mand merkt etwas und das Leben geht wei­ter. Ohne Masken, ohne Tests, wie seit 1000 oder 2000 oder 3000 Jahren.

    Wer krank ist, bleibt zu Hause von ganz allein. Das ist doch so ein­fach, man MERKT doch, wann man sich zu schwach für die Arbeit oder für Treffen mit Freunden fühlt. 

    Ich bin sicher, dann ist die so genann­te "Pandemie" sofort vor­bei, es wird ja hier seit zwei Jahren dar­auf hin­ge­wie­sen, es han­delt sich um eine Test-Demie. Mir ist nicht klar, war­um und wie­so die Gesetz- und Verordnungsgeber oder die Regierenden der ein­zel­nen Bundesländer das anlass­lo­se Testen nicht sofort stop­pen. Ich will und kann das nicht verstehen.

    Stoppt end­lich SOFORT und FÜR IMMER das ZWANGS-TESTEN von Menschen ohne Symptome! In ganz Deutschland!! In ganz Europa und weltweit!!

    1. ".. Wer krank ist, bleibt zu Hause von ganz allein. .."

      Wow, das ja eine tol­le Idee! Man mun­kelt das er frü­her so gewe­sen sein soll, bevor die Neue Normalität kam.

    2. https://www.t‑online.de/nachrichten/deutschland/id_92059536/corona-regeln-christian-duerr-fdp-fordert-ende-der-zwangsisolation-.html

      Christian Dürr, FDP, liest hier mit und der "Spiegel" wird mor­gen mei­nen Kommentar von heu­te, 18.46 Uhr, abschrei­ben. Vielleicht. Oder sinn­ge­mäß ver­wen­den. Ich war­te nur dar­auf, irgend­wann Zitate aus den Corodok​.de – Kommentaren in den MSM zu lesen, ist nur noch eine Frage der Zeit.

      🙂

      Die Konsequenz muss noch wei­ter gehen: wer "falsch-posi­tiv" oder über­haupt posi­tiv auf diver­se Viren gete­stet wird, ist eben "still gefeit", ohne Symptome, und DARF dann auch nicht mehr in Isolation oder Quarantäne gezwun­gen werden.

      Hallo?! Hallo!!! Ist das so schwer zu ver­ste­hen und umzusetzen?! 

      Keine Symptome = arbeitsfähig. 

      Symptome = Krankschreibung.

      Kind mit Schnupfen, Halswehr und Fieber = kei­ne Kita.

      Kind fröh­lich und guter Dinge = Kindergarten und/oder Schule.

      ~ ~ ~

    3. Alles rich­tig nun ein klei­ner Denkfehler! Die Leute kucken die Tagesschau und was kommt vor der Tagesschau? Werbung für rezept­freie Pharmaprodukte! > "Du fühlst Dich krank? Dann kauf das hier und geh am näch­sten Tag Spaß haben mit Deinen Freunden."
      Ich habe eine gro­ße Familie und wirk­lich immer sind Leute auf den Festen, die einem hin­ter­her erzäh­len, sie hät­ten die­se und jene Pille gefres­sen um teil­neh­men zu kön­nen. Was uns fehlt ist Bildung, also Körperwissen! Aber statt auf kör­per­li­che Signale zu hören, kauft sich die Leute für 300 € ein Uhr die Ihnen erzählt, dass Ihr Puls nach dem Treppe stei­gen schnel­le geht, als auf den Sofa. Ist doch klar das sol­che Menschen sich auch zukünf­tig testen lassen.

  2. ".. Die förm­li­che Feststellung einer kon­kre­ten Gefahr im Sinne des § 28a IfSG in der
    jewei­li­gen Gebietskörperschaft in der Landtagssitzung am 24. März 2022 sei rechtswidrig
    erfolgt, weil die Voraussetzungen des § 28a Abs. 8 Satz 1 und 2 IfSG nicht erfüllt
    gewe­sen sei­en. Beide in § 28a Abs. 8 Satz 2 IfSG gere­gel­ten Alternativen sei­en zum
    Zeitpunkt des Landtagsbeschlusses und auch zum heu­ti­gen Tage nicht gegeben
    gewe­sen. Eine Virusvariante, die eine signi­fi­kant höhe­re Pathogenität auf­wei­se – gemeint
    sei offen­bar höher als die gegen­wär­ti­ge Variante –, gebe es zur­zeit nicht. Trotzdem
    behaup­te die Landesregierung dies in ihrem Antrag. Der Landtagsbeschluss sei also nicht
    rechts­wirk­sam ergangen.
    Auch eine Bedrohung im Sinne des § 28a Abs. 8 Satz 2 Nr. 2 IfSG sei ledig­lich behauptet
    worden. .."

    Bääääm 🙂

    Der Gerichtsbeschluss ist hier verlinkt:

    https://​www​.mv​-justiz​.de/​g​e​r​i​c​h​t​e​-​u​n​d​-​s​t​a​a​t​s​a​n​w​a​l​t​s​c​h​a​f​t​e​n​/​f​a​c​h​g​e​r​i​c​h​t​e​/​v​e​r​w​a​l​t​u​n​g​s​g​e​r​i​c​h​t​e​/​o​b​e​r​v​e​r​w​a​l​t​u​n​g​s​g​e​r​i​c​h​t​/​A​k​t​u​e​l​l​e​s​/​?​i​d​=​1​7​9​8​8​4​&​p​r​o​c​e​s​s​o​r​=​p​r​o​c​e​s​s​o​r​.​s​a​.​p​r​e​s​s​e​m​i​t​t​e​i​l​ung

    Corona-Landesverordnung Mecklenburg-Vorpommern (Corona-LVO M‑V) ist hier verlinkt:

    https://​www​.regie​rung​-mv​.de/​c​o​r​o​n​a​/​V​e​r​o​r​d​n​u​n​g​e​n​-​u​n​d​-​D​o​k​u​m​e​n​te/

    1. Vor eini­ger Zeit habe ich irgend­wo ein Interview mit Herr Kubicki von der FDP gehört in dem er die Änderung im Infektionsschutzgesetz erklärt hat. Ich habe das so ver­stan­den: für die Hotspot-Reglung ist es nicht aus­rei­chend wenn Panikkalle oder irgend­je­mand ande­res eine Gefahr behaup­tet, sie muss kon­kret bewie­sen werden.
      Das hät­ten sie die gan­zen zwei Jahre nicht geschafft.

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